PV-Erweiterung - Fragen zum Zählerschrank und Anschluss

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koiyama

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Hallo zusammen,

Ich überlege derzeit meine bestehende Photovoltaik-Anlage zu erweitern und hätte dazu ein paar Verständnisfragen zur TAB und der darin erlaubten Belastung unseres Hausanschlusses.

Die Bestandsanlage hat eine installierte Wechselrichterleistung von 14 kVa. Die Zählervorsicherung ist ein 35A SLS, da der Zählerschrank mit 10mm² verdrahtet ist. Die Anlage gilt wegen der PV nach meinem Verständnis als Anlage mit Dauerbetriebsstrom und dürfte aktuell 32A nicht übersteigen bzw. - bei Umrüstung auf 16mm² und Einbau eines 50A SLS - 44A. Wenn ich den Umrüstungsfall mal außen vor lasse, heißt das, dass ich aktuell noch so c.a. 8 kVa Wechselrichterleistung "frei" hätte? Wie spielt das Haus selbst in diese Rechnung mit rein?

Viele Grüße
 
Dafür möchte ich ja erstmal die gestellte Frage klären, ob und wie das Haus mit berücksichtigt wird.
 
Weswegen sollte das Haus denn mit berücksichtigt werden?

Produziert die PV entnimmt man weniger aus dem Netz. Produziert die PV nicht, entnimmt man alles aus dem Netz. Der Hausanschluss ist ja in der Regel auf den Bedarf OHNE PV ausgelegt.
 
Im PV-Forum wurde schon häufiger berichtet, dass die PV für die Berechnung vom VNB als Last angesehen wurde. Das wollte ich aber gern hier verifiziert bzw. widerlegt haben. Es scheint ja dann (zum Glück) eher Letzteres zu sein.
 
Nunja es handelt sich um eine 14kW Anlage Hier ist ja nicht nur eine Entlastung zu verzeichnen sondern üblicherweise auch eine Einspeisung.
Solche Erweiterungen sind auf jeden Fall durch den Netzbetreiber zu genehmigen.
 
Danke für die Antworten.

Ja, dass das zuerst genehmigt werden muss etc. ist klar. Hintergrund der Frage war, dass ich abschätzen wollte, wieviel kW(p) ich noch erweitern kann ohne, dass der Zählerschrank umverdrahtet werden muss auf 16mm². Wollte diese Extrakosten nämlich gerne aufgrund der eh schon teuren PV-Kosten vermeiden.

Hab aber jetzt gemerkt, dass das sowieso nicht klappt. 4kW von den 14 sind nämlich 1-phasig und damit hab ich keine Luft mehr für eine Erweiterung (ohne Umverdrahtung).
 
Mit der Erweiterung kann es dir auch passieren, daß die Einspeisepreise auf die aktuell gültigen für Neuanlagen angepasst werden.
 
Dafür müsste ich innerhalb von 12 Monaten die Inbetriebnahme haben, die sind aber auch schon um. Wahrscheinlich hätte ich damit aber auch keine Probleme, wenn sie erst in 12 Monaten um wären, da die Wartezeiten aktuell furchtbar sind.
 
…..Die Zählervorsicherung ist ein 35A SLS, da der Zählerschrank mit 10mm² verdrahtet ist. Die Anlage gilt wegen der PV nach meinem Verständnis als Anlage mit Dauerbetriebsstrom und dürfte aktuell 32A nicht übersteigen bzw. - bei Umrüstung auf 16mm² und Einbau eines 50A SLS - 44A…
Also bei uns installieren einige E-Firmen bei Neubauten nur noch 6mm² mit einer Zählervorsicherung von 50A. Wurde mehrfach von mir bemängelt, aber mir ist kein Fall bekannt, wo die Zuleitung zwischen HAK und Zähler ausgetauscht wurde, da dies zulässig war. Also, da deswegen von 10mm² auf 16mm² hochzugehen, wäre nur bei einer entsprechenden Leitungslänge erforderlich.
 
Ich kenne Netzbetreiber die schreiben zwischen HAK und Zählerschrank mindestens 16mm² vor.
Eine Auslegung auf mindestens 63A ergibt zudem auch mindestens 10mm² im Optimum.
 
Und die welche Personal haben fehlt welches mit mehr Fachkompetenz und weniger Glauben an die Unfehlbarkeit der Netzbetreiber.
 
Und die welche Personal haben fehlt welches mit mehr Fachkompetenz und weniger Glauben an die Unfehlbarkeit der Netzbetreiber.
Ich meine da auch eher damit, dass es wenig bring, wenn man die Vorschriften hochhält, aber die Kontrollen gegen Null zurückfährt oder an Folge-UN auslagert, die aus Kostengründen auch nicht selber machen, sondern ihre Suppies dafür haben.
Eine Tempo 30-Zone bringt auch nicht, wenn da nicht ab und an jemand Berechtigtes mit einem Messgerät stehen würde, sondern an Nachfolge-UN auslagert, die wiederum windige Suppies beschäftigen, die Oma mit der Stoppuhr hinstellen. Der Glaube der Markt regelt sowas von sich aus, hat einen Irglauben.
 
Die beiden bestehenden Wechselrichter (10 kVA 3-phasig und 4 kVA 1-phasig) sind an einer Unterverteilung angeschlossen, die über ein 4m langes 5x6mm² Kabel an die Hauptverteilung angeschlossen sind.

Neben der hier bereits besprochenen Umrüstung auf 16mm² in der Hauptverteilung und einen neuen 50A SLS wollte ich fragen, ob das Kabel zur UV bleiben darf oder ausgetauscht werden muss. Angenommen es würde noch ein 12 kVA 3-phasiger Wechselrichter dazu kommen wollen.

Das 6mm² Kabel ist das einzige Kabel in einem 60x40er Kabelkanal an der Wand, also Verlegeart B2. Vom Spannungsfall wäre das kein Problem, aber verstehe ich das richtig, dass hier aufgrund der Strombelastbarkeitstabelle dennoch 10mm² gelegt werden muss?
 
Dafür wird das 6mm² nicht ausreichen, dieses dürfte maximal mit 32/35A abgesichert werden.

Deine Angedachten Wechelrichter erzeugen einen Strom von 32A mit den 22kVA dazu kommt aber noch auf einer Phase der 4kVA Umrichter was dann auf dieser einen Strom von 50A erzeugt.
Hier wäre dann 10mm² der Mindestquerschnitt.
 
Ok danke. Dann plane ich die 10mm² mit ein.

Für die Entscheidung, ob ich die PV-Erweiterung umsetze, möchte ich die Umbaukosten des Zählerschranks in etwa abschätzen. Was für Stolpersteine kann der 35A SLS auf 50A SLS Umbau mit sich bringen.

Auf dem Schirm hab ich aktuell eigentlich nur folgendes:
- Die Leitungen und Phasenschienen
- 50A SLS
- Die 40A FIs müssten wohl durch 63A FIs ersetzt werden

NH im HAK sind 50A und Leitung zum Zählerschrank 25mm².

Liege ich in der Erwartung falsch, wenn ich insgesamt mit max EUR 1.000 planen würde?
 

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