Frage zur Erdung / PA im Haus

Diskutiere Frage zur Erdung / PA im Haus im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ein Frage an die EXPERTEN für korrekte/sinnvolle Erdung bzw PA im Haus. Ausgangslage: Altbau mit Keller, EG, 2xOG und Spitzboden...
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Doomlord

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Hallo Zusammen,

ein Frage an die EXPERTEN für korrekte/sinnvolle Erdung bzw PA im Haus.

Ausgangslage:
Altbau mit Keller, EG, 2xOG und Spitzboden - Netzanschluß mittels Dachständer und HAK im Dach aber Zähler & UV im Keller.
Auf dem Bild habe ich mal versucht den aktuellen Stand darzustellen.
Die Wege vom Dachboden bis in den Keller sind natürlich ziemlich lang auf Grund der 3 Etagen.

Meine Überlegung bzw Fragestellung bezieht sich auf die rot eingezeichnete Verbindung zwischen der PA Schiene, wo die PV Module dran hängen und dem PA Kabel, was vom HAK in den Keller zum Hauptpotentialsausgleich führt.

Diese Verbindung existiert noch nicht, aber würde sie nicht Sinn machen?

Zum einen würde dies doch für einen eventuellen (Blitz)überstrom, der über die PV-Module eingebracht wird, mehr "Ableitungsquerschnitt" bieten und somit die Stromstärke pro Leiter reduzieren (geringere Erwärmung und Brandgefahr) und desweiteren könnte ein Teil der Überspannung direkt in den PEN der Netzzuleitung abgeführt werden und müsste nicht durch das ganze Haus in den Keller abgeleitet werden, oder?

Verzeiht mir meine eventuelle Blauäugigkeit
 

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Hallo und Willkommen im Forum!

Meine Überlegung bzw Fragestellung bezieht sich auf die rot eingezeichnete Verbindung zwischen der PA Schiene, wo die PV Module dran hängen und dem PA Kabel, was vom HAK in den Keller zum Hauptpotentialsausgleich führt.
Das löst gleich meine Gegenfrage aus:

Wann wurde die PV-Anlage installiert und von wem?

Lt. b.v.s kann nur noch jede 5. EFK mit VNB-Konzession vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen, was aber kein Freibrief für DIY elektrotechnisch berufsfremder Eigenleister ist.

In den in Deutschland für PV-Anlagen primär relevanten Regelwerken, der DIN VDE 0100-712 und dem Beiblatt 5 von DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), muss der bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem empfohlene FUNKTIONSERDUNGSLEITER der Tragegestelle, der KEIN Schutzpotentialausgleichsleiter ist, möglicht eng mit den DC-Leitungen verlegt werden.

Nach der Skizze scheint das eher nicht der Fall zu sein. Die Forderung nach Schleifenfreiheit besteht auch im noch druckfrischen Entwurf der neuen Mammutnorm E DIN E VDE 0100-712:2022-10 fort. Deine Absicht bildet - ebenso wie der 16 mm² Alu-Draht mit dem Niederspannungskabel, eine großflächige Schleife, durch welche Blitzstrompotentiale aus Naheinschlägen induktiv eingekoppelt werden können. Es gibt weitere Gründe, welche den Sinn einer Fokussierung auf Direkteinschläge in die PV-Anlage fragwürdig machen.

Eine Nachrüstung von fehlendem Überspannungsschutz gemäß DIN VDE 0100-443:2016-10 und -534:2016-10, wie er seit 14.12.2018 ohne Pflicht ist, wäre insbesondere bei Freileitungsversorgung m. E. vordringlicher.
 
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Hallo Dipol,
vielen Dank!
Nun, die PV ist eine "Balkon-PV" mit 600VA WR direkt unterm Dach, daran sind 4 Module (2x Ost, 2x West) angeschlossen,1560kWp.
Die Anlage habe ich selbst vor ca 5 Monaten installiert und fest angeschlossen an den Stromkreis des DG, LS auf 10A entsprechend umgebaut.
Aber das soll hier nicht das Thema sein :)
Die Modulträger sind mit 16mm Kupfer starr untereinander verbunden und pro Dachseite zusammen auf die PA Schiene geführt.
Die DC Kabel gehen zum Teil natürlich 1/2-1m Meter weiter links oder rechts auch ins Dach und dort direkt zum WR.

Ich habe das Bild nochmal aktuallisiert. PEN wird direkt im HAK aufgetrennt.N, PE & PA Alu gehen alle zusammen auf die PEN Klemme..

Ich bin zwar gelernte Elektrofachkraft, habe aber im Elektro(installations)gewerk länger nicht gearbeitet.
Zugegebener Maßen fällt mir das Lesen von Normungstexten bzw das entsprechende Verständniss dann auf den Anwendungsfall umgelegt nicht wirklich leicht.

Was meinst du nach dem Update des Plans und villeicht in eigenen Worten? Bleibt die rote Verbindung, um die es in der Fragestellung geht, weiterhin tabu?

Danke nochmals und Gruß
 
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Nun, die PV ist eine "Balkon-PV" mit 600VA WR direkt unterm Dach, daran sind 4 Module (2x Ost, 2x West) angeschlossen,1560kWp.
So wie ich das jetzt lese geht es entgegen der Skizze um zwei Balkonanlagen. Gibt es denn noch eine erdungspflichtige Dachantenne, die nicht dargestellt ist?

Die Modulträger sind mit 16mm Kupfer starr untereinander verbunden und pro Dachseite zusammen auf die PA Schiene geführt.
Hier schimmert einmal mehr die Absicht durch eine Blitzschutzanlage "light" in Anlehnung an die Bestimmungen für Antennensicherheit durchzuführen. Die dafür zuständige IEC 60728-11 besteht zwar nicht auf Einhaltung ausreichend isolierender Trennungsabstände, fordert aber nicht nur für Erdungsleiter mind. 16 mm² Cu, die per se auch seltene Monster-LEMPs der 200 kA-Kategorie ableiten können, sondern auch nach Klasse H = 100 kA zertifizierte Verbinder und PAS/HES, die vermutlich auch hier fehlen.

Die Normen für Antennensicherheit leiden seit jeher darunter, dass Erdungsleiter von Antennen im Gegensatz zu Ableitungen von Blitzschutzsystemen mit gefährlichen Näherungen innen als Blitzeinleiter verlegt werden dürfen, was deren Schutzwirkung gravierend relativiert. Daher stört mich der unnötig innen als Blitzautobahn verlegte 16 mm² Cu am meisten.

Kurios auch, dass auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem ebenso einschlaggefährdete PV-Anlagen, Edelstahl-Schornsteine, Klimaanlagen usw. nicht wie Dachantennen daneben blitzstromtragfähig geerdet werden müssen.

Konventionelle Erdungen können systemtypisch nicht verhindern, dass in die Anlagen Teilblitzströme eingekoppelt werden. Wer sich auch gegen seltene Direkteinschläge wirkungsvoll schützen und potentiell zündende Lichbögen ausschließen will, muss entweder Erdungsleiter wie auch PV-Leitungen auf Erdebene ins Gebäude einführen und dort in den den PA einbeziehen und mit SPDs schützen oder besser noch Blitze mit Fangeinrichtungen vor einem Einschlag abfangen.
Ich habe das Bild nochmal aktuallisiert. PEN wird direkt im HAK aufgetrennt.N, PE & PA Alu gehen alle zusammen auf die PEN Klemme.
Unter Blitzschutzgesichtspunkten sollte ein Erdungsleiteranschluss an den Modulen unten erfolgen, der obere Anschluss ist suboptimal aber als Funktionserdungsleiter nicht zu beanstanden.

Ich bin zwar gelernte Elektrofachkraft, habe aber im Elektro(installations)gewerk länger nicht gearbeitet.
Zugegebener Maßen fällt mir das Lesen von Normungstexten bzw das entsprechende Verständniss dann auf den Anwendungsfall umgelegt nicht wirklich leicht.
Dann bist du nicht ganz so blauäugig wie im ersten Beitrag vorgegaukelt aber NAV § 13 ist nicht erfüllt. Normativ macht es m. E. KEINEN Unterschied, dass vor auf dem Dach "nur" eine (oder zwei?) Balkonanlagen aufgebaut wurden. Auch damit mutierte die Elektroanlage zu einer Erzeugeranlage und löste eine Nachrüstungsverpflichtung auf altuellen Normenstand mit Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 aus.

In Unkenntnis warum der 16 mm² Alu-Draht mit Abstand zur Niederspannungsleitung und zudem ein 16 mm² Cu (von einer Antennenerdung?) als Blitzeinleiter durchs Haus geleitet wurde, hätte ich einen Anschluss der Funktionserdung der PV-Gestelle am 16 mm² Aludraht vorgezogen und den 16 mm² Cu blitzstromfrei gehalten. Dass Dachständer nach DIN VDE 0211:1985-12 nicht geerdet sien dürfen, sollte gelernten Elektikern bekannt sein.
 
Servud Diplo,
uff, ganz schön viel Mühe hast du da investiert, danke für deine investierten Gedanken und Antworten (und Fragestellungen) habs jetzt 3 mal gelesen, villeicht dennoch nicht alles verstanden.

Ein bissl mehr Infos kann ich aber auf jeden Fall liefern
- es ist eine "Balkon-PV", ein 600VA WR mit 2 Eingängen. Pro EIngang ist ein Modul vom West und eines vom Ostdach parallel angeschlossen.
- der 16mm Alu ist alt und war bereits vor der Elektrosanierung 2019 vorhanden, genau so wie der Tiefenerder
- der 16mm CU ist in der Tat "übrig" von einer 2019 installierten SAT-Schüssel. Diese habe ich jetzt demontiert
- erst wollte ich die PV Module (Träger) nicht erden, Nach einigem Querlesen wurde dies aber immer wieder als notwendig angebracht, Daher der Anschluß an den exitierenden CU, welche direkt zum Tiefenerder führt.
Wie sonst sollte ich sie besser erden? Direkt an den Aludraht hast du geschrieben? Das könnte ich umsetzen aber was ist daran besser/anders?
- Eine Blitzschutzlösung stand nicht im Vordergrund, Lediglich die Gefahrenreduktion so gut wie möglich im Zuge der (notwendigen?) Erdung und Umsetzung in dem Bestand
- der alte Dachständer scheint selbst nicht geerdet zu sein. Alle 3 Leiter (PE, N, und der 16er Alu) gehen direkt auf die PEN Klemme im HAK. Ob diese eine leitende Verbindung zum Ständer hat, kann ich nicht sehen, aber es gibt keine extra Leitung, die am Mast irgendwo angeschraubt ist

Bezüglich:
Dann bist du nicht ganz so blauäugig wie im ersten Beitrag vorgegaukelt aber NAV § 13 ist nicht erfüllt. Normativ macht es m. E. KEINEN Unterschied, dass vor auf dem Dach "nur" eine (oder zwei?) Balkonanlagen aufgebaut wurden. Auch damit mutierte die Elektroanlage zu einer Erzeugeranlage und löste eine Nachrüstungsverpflichtung auf altuellen Normenstand mit Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 aus.

Was auch immer das jetzt konket für mich bedeudet, jedoch wurde die gesamte Elektroinstallation nach dem HAK 2019 erneuert. Inkl. komplett neuem Zählerschrank und neuer UV. Hier ist auch ein DEHN Überspannungsableiter installiert. Was sollten denn sonst nachrüstungspflichtig bei einer so neuen Anlage sein?

Bitte nochmal für halb-blauäugige :)
Was konkrekt könnte/sollte ich verbessern was ich selbst auch umsetzen kann? Ich kann keine neue Erdung irgendwo außen am Haus anbringen, ich kann auch kein neues Kabel vom Dach in den Keller ziehen (wobei, doch, das wäre möglich, Leerrohre vorhanden)
IM Dach jedoch kann ich einiges machen, z.B. eben neue Verbindungen ziehen oder kappen, neue PA Schienen/Verbinder setzen, den ALU Draht anzapfen :) etc

Merci
 
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- erst wollte ich die PV Module (Träger) nicht erden, Nach einigem Querlesen wurde dies aber immer wieder als notwendig angebracht, Daher der Anschluß an den exitierenden CU, welche direkt zum Tiefenerder führt.
Ohne LPS ist in Deutschland normativ nur eine Funktionserdung mit 6 mm² Cu (Farbkennung NICHT grün-gelb) empfohlen und entgegen häufigem Nachgeplapper von Hörensagen KEINE Pflicht. Worauf sich in Deutschland die Experten mehrheitlich geeinigt haben ist im Merkblatt für PV-Installateure nachzulesen, welches mit Ausnahme der nachträglich hinzugekommenen DIN VDE 0100-443 und -534 den aktuellen deutschen Normenstand wiedergibt.

Davon abweichend ist in der Schweiz eine Funktionserdung auch ohne LPS bei trafolosen WR und in Österreich nach ÖVE-ÖNORM E 8100 eine grün-gelbe Schutzerdung für die PV-Gestelle gefordert, obwohl höchstens die Module aber nicht die Gestelle fremdes Potential eintragen können.

Leider ist die Funktionserdung von PV-Anlagen international nur mit LPS einheitlich geregelt. Wenn ein Hersteller eine Funktionserdung fordert ist sie m. E. auszuführen, ansonsten aber in D nicht. So monströs wie der Umfang von E DIN E VDE 0100-712:2022-10 ausgeufert ist, musste ich mich heute zwingen den Normentwurf am Stück zu lesen. Funktionserdungsleiter sind wie bisher neben den DC- bzw. AC-Leitungen zu verlegen, für tieferes Verständnis muss ich den Entwurf nochmals durchlesen.

- Eine Blitzschutzlösung stand nicht im Vordergrund, Lediglich die Gefahrenreduktion so gut wie möglich im Zuge der (notwendigen?) Erdung und Umsetzung in dem Bestand.
Im Vordergrund nicht, aber irgendwie im Hinterkopf? :)

Ohne behördlich vorgeschriebene Blitzschutzsysteme darf alles Blitzschlägen geopfert werden und auch der VDE-gerechte Tod ist straffrei. Für Funktionserdung ist 16 mm² Cu und auch 16 mm² Alu eine zulässige Überdimensionierung und die erwähnte Blitzstromtragfähigkeit von Verbindern und PAS/HES nur eine Fleißaufgabe.

Bei Antennenanlagen sind mehrere und auch tödliche Unfälle wegen fehlendem Potentialausgleich dokumentiert. Bislang kenne ich aber keinen einzigen Fall, dass jemand wegen einer fehlenden Funktionserdung durch statische Aufladung erschrocken und vom Dach gefallen wäre. Da man ausschließen kann, dass Betroffene noch unentdeckt in Gebüschen verwesen, ist das für mich ein Scheinargument:

Schon mal die eigenen örtlichen Übergangswiderstände gemessen? Von Schletter wurden in einer Messreihe relativ konstante 1,2 MOhm ermittelt.

Was auch immer das jetzt konket für mich bedeudet, jedoch wurde die gesamte Elektroinstallation nach dem HAK 2019 erneuert. Inkl. komplett neuem Zählerschrank und neuer UV. Hier ist auch ein DEHN Überspannungsableiter installiert. Was sollten denn sonst nachrüstungspflichtig bei einer so neuen Anlage sein?
2019 waren bei Grundsanierungen DIN VDE 0100-443 und -534 wie bei Neubauten vollumfänglich anzuwenden. Wenn umgesetzt wurde, dass bei Freileitungsanschluss nicht nur SPD 2 Überspannungsableiter sondern auch SPD1 Blitzstromableiter zu installieren sind, ist das soweit normkonform. Dann stellt sich aber noch die Frage ob auch die umfunktionierte Balkonanlage den Kriterien für AC- und DC-seitigen Schutz entspricht.

Es gibt zwei völlig gegensätzliche Schutzziele:

Einerseits ist jede unnötige Schleife eine zu viel, weil über die Blitzstrompotential aus Naheinschlägen eingekoppelt werden kann, andererseits sollen Erdungs- und auch PA-Leiter primär niederimpedant kurz und senkrecht gegen Erde geführt und möglichst auf oder unter Erdniveau horozontal verschleift werden.
Den verschleiften Erdungsleiter der Ex-Antenne hätte ich als Antennenprofi niemals auf der Trasse verlegt. Der Umfang von Schleifen ist proportional zu potentiell eingekoppelten Blitzstrompotentialen, bei Außenableitung wird die Schleife aber noch weiter.

Es ist Aufgabe einer konzessionierten Elektrofachkraft vor Ort zu entscheiden wie in dem Konflikt die Schutzziele der Normen am ehesten umgesetzt werden und ob der Alu- oder der Kupferdraht als Funktionserdungsleiter vorzuziehen ist.
 
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Im Gegensatz zu dem Aufgeführten, was für den Blitzschutz gilt, ist für den Schutz vor elektrischem Schlag sowie der Erfüllung von Richtlinen zur EMV usw, ein möglichst vermaschter Potentialausgleich an zu streben.
somit wäre die eingezeichnete Verbindung für diese Sache dringend zu empfehlen.

Ich denke ohnehin, daß man hier mit den Erdungen der Gestelle usw keinen richtigen äußeren Blitzschutz erhalten kann.
 
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Danke euch.
Also dass es so uneindeutig bzw schwierig ist.... aber klar, Normen und D :eek:)

Also zusammengefasst würde Dipol dazu raten, einen Fachmann vor Ort entscheiden zu lassen und Octavian würde zu meiner angedachten Querverbindung der beiden PA Kabel im DG raten.

Aber Octavian, wenn ich die CU Leitung entferne und die PV PA direkt mit auf das 16er Alu lege, würde das doch deinem Gedankengang ebenfalls genügen und zusätzlich wäre die Schleife reduziert, oder?
 
Das wäre auch möglich nur ist 16mm² Alu nicht Gleichbedeutend mit 16mm² Kupfer sondern wesentlich weniger, die Verbindung mit dem Alu Leiter halte ich für nicht ausreichend für den PA, hier hätte 16mm² Kupfer verlegt werden müssen.
Zudem halte ich nicht viel von Alu als Leiterwerkstoff.
Die Klemmverbindungen von Alu erfordern deutlich mehr Kenntnisse als einfach nur Klemme festziehen.
Insbesondere in Verbindung mit Kupfer.


Ich würde wenn dann eher dazu raten den Alu Murksleiter zu entsorgen und vom HAK auf die Neue PAS einen mindestens 16mm² Cu Leiter zu ziehen.
Von der PAS geht ja dann schon ein 16mm² Cu an die HPAS
 
Das wäre auch möglich nur ist 16mm² Alu nicht Gleichbedeutend mit 16mm² Kupfer sondern wesentlich weniger, ...
Was ja auch niemand anders dargestellt hat.

Hier geht es weder um Blitzschutzerdung nach IEC 60728-11 für die abgebaute Satellitenantenne, noch um einen blitzstrombeaufschlagten Potentialausgleichsleiter nach IEC 62305-3 und auch nicht um ein Blitzschutzsystem "light" für die PV-Module.

Trotz Alu-Aversion sollte für eine EFK mit dokumentiertem Fußzeilenanspruch unstrittig sein, dass 16 mm² Alu deutlich leitfähiger und auch blitzstromtragfähiger als ein 6 mm² Kupferdraht ist, wie er in DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-10 für Funktionserdungen von PV-Modulen aufgeführt ist. Und das wie schon mehrfach beschrieben lediglich als Empfehlung. :rolleyes:

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-10 schrieb:
Liegt der PV-Generator nicht in exponierter Lage und ist kein äußeres Blitzschutzsystem vorhanden und auch nicht geplant, wird empfohlen, die Funktionserdung der metallenen Unterkonstruktion zu gewährleisten. Der Leiterquerschnitt sollte mindestens 6 mm² Cu oder eine äquivalente Stromtragfähigkeit aufweisen. Ebenso sollten alle Modulgestellschienen untereinander mit diesem Leiterquerschnitt verbunden werden.
 
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Da steht was von 16mm² Cu an der sekundären Leitung zur PA vom Dach, nicht 6mm²
 
Du glaubst doch nicht wirklich, dass ich deine Falschaussage, dass ein 16 mm² Cu als Funktionserdungsleiter Pflicht wäre, so schnell vergesse wie du sie gelöscht hast. :p

Beim nächsten Mal zitiere ich so etwas vor der Löschung.
 
Für eine PV sehe ich so was als Schutzleiter und nicht als Funktionserdungsleiter an.
Die Bezeichnung der Module und Anlagen Teile als Schutzisoliert halte ich für fraglich, ich persönlich halte an den Modulen und Trägern den Anschluß eines Schutzleiters für notwendig, mindestens jedoch unter der Bezeichnung Potentialausgleichsleiter, denn es handelt sich um ein berührbares leitfähiges Teil was fest mit dem Gebäude verbunden ist und gerade durch die Montage auf dem Dach eine besondere Gefährdung durch Absturz hinzu kommt.
 
Für eine PV sehe ich so was als Schutzleiter und nicht als Funktionserdungsleiter an.
Die Bezeichnung der Module und Anlagen Teile als Schutzisoliert halte ich für fraglich, ich persönlich halte an den Modulen und Trägern den Anschluß eines Schutzleiters für notwendig, ...
PV-Module SIND schutzisoliert, das ist doch Fakt und nicht fraglich. Wo gibt es welche, für die das nicht zutrifft?

Schade, dass bei einem kürzlichen Treffen von VDE-ABB mit dem ÖVE in der Uni Graz die unterschiedlichen Ansichten zu PV-Anlagen nicht diskutiert wurden.
... mindestens jedoch unter der Bezeichnung Potentialausgleichsleiter, denn es handelt sich um ein berührbares leitfähiges Teil was fest mit dem Gebäude verbunden ist und gerade durch die Montage auf dem Dach eine besondere Gefährdung durch Absturz hinzu kommt.
Es handelt sich aber um kein berührbarers Teil, welches fremdes Potential eintragen kann.

Warum abweichend von DIN VDE 0100-540 für einen Schutzpotentialausgleichsleiter 16 mm² Cu nötig und ein 16 mm² Alu-Draht unzureichend sein soll, erschließt sich sich mir so wenig wie ein bei uns an SK 2-Betriebsmitteln unzulässiger Schutzpotentialausgleich, der zudem nur an den Schienen oder Gestellen aber trotz hoher Übergangswiderstände im Megaohm-Bereich nicht auch an den eloxierten Modulrahmen angeschlossen ist.
 
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Wenn sollen natürlich nicht nur die Module sondern selbstverständlich auch der komplette Rahmen an den PA angeschlossen werden.

Schutzisoliert sind die Module erst mal nur liegt das alles draußen und ist Wind und Wetter ausgesetzt, da ist es durchaus denkbar, daß diese Schutzisolierung versagt.
Prinzipiell halte ich die Schutzisolierung an sich schon für die schlechteste der drei Schutzklassen, bei Fehlern erfolgt nämlich keine Abschaltung sondern ein uneingeschränkter weiterer Betrieb bis die zweite Isolierung dann auch versagt.
Das Teil ist ja kein Wasserkocher den man erstens nur innen benutzt und zweitens dann doch recht schnell entsorgt, sondern eine Anlage die dazu gedacht ist 30-40 Jahre auf dem Dach zu funktionieren.
 
Nicht streiten bitte :)

Leider ist der Aludraht fest im HAK angeschlossen, welcher verplombt ist. Austausch gegen den CU geht also leider nicht.

Jetzt weis ich halt immernoch nicht, was ich tun soll

Wird das Schleifenproblem bzw der ungewollte Schleifeneffekt denn siginifikant größer, wenn ich den Alu und CU Draht im Dach verbinde?
Hab ja dann quasi eine Doppelverbindung aus 16er Alu und Kupfer mit selben Start und Ziel.
Sie gehen eben leider nur ganz andere Wege durchs Haus.
 
Nicht streiten bitte :)
Das sind doch ganz manierlich geführte Fachdispute.

An Gegendarstellungen von mir konnte sich @Octavian1977 schon gewöhnen, als er noch kein Moderator war, da gibt es einige Grätschen nachzulesen. :)
Leider ist der Aludraht fest im HAK angeschlossen, welcher verplombt ist. Austausch gegen den CU geht also leider nicht.

Jetzt weis ich halt immernoch nicht, was ich tun soll
Hier gibt es auch kein Patentrezept und eine wirklich sichere Lösung mit einem getrennten Blitzschutzsystem steht ja so wenig zur Debatte wie ein normkonformer Überspannungsschutz. Bleibt also nur eine Voodoo-Lösung, die nur wenig kosten darf.
Wird das Schleifenproblem bzw der ungewollte Schleifeneffekt denn siginifikant größer, wenn ich den Alu und CU Draht im Dach verbinde?
Hab ja dann quasi eine Doppelverbindung aus 16er Alu und Kupfer mit selben Start und Ziel.
Sie gehen eben leider nur ganz andere Wege durchs Haus.
EBEN!

So ernst war das mit angeblich KEIN Blitzschutz "light" also doch nicht gemeint. :)
  • Die Risiken von induktiven Blitzstromeinkopplungen in eine derart große Schleife sind höher zu bewerten als seltenere Direkteinschläge und diese allgemeine Risiko-Einstufung ändert sich vermutlich auch nicht durch örtliche Gegebenheiten.
  • Transiente Blitzströme verhalten sich aufgrund der steilen Stirnzeit wie Hochfrequenz. Auf Rundleitern entstehen nahezu querschnittsunabhängig Spannungsfälle von ca. 1 kV/Meter.
  • Mit welchem Anteil die Verbindung zum Aluleiter den Kupferdraht von Bitzstromanteilen entlastet könnte ist unbekannt und hängt auch von der Stromstärke eines LEMPs und der Blitzstromtragfähigkeit der Verbinder ab.
  • In Erdungsleiter eingescheuste Blitzströme lösen sich nicht von selbst in Wohlgefallen auf und würden bei einem Direkteinschlag jede sich bietende Näherung zu einem Überschlag nutzen.
  • Jede Kette ist auch nur so stark wie das schwächste Glied und das sind die Verbinder, deren Blitzstromtragfähigkeit unbekannt ist.
FAZIT: Von der Verbindung der beiden Leiter rate ich als Blitzschutzfachkraft ab, diese "Vermaschung" hat bei dem großen Leiterabstand m. E. eindeutig mehr Nach- als Vorteile.
 
Für den Blitzschutz.

Für den Schutz bei Fehlern der elektrischen Anlage ist eine Vermasschung essentiell nötig!
Das Risiko eines elektrischen Defektes halte ich für wesentlich höher als das Risiko eines entsprechenden Überspannungsereignisses.
 
Für den Blitzschutz.
Das halte ich als Zitat fest, damit es nicht auch noch nachträglich gelöscht wird und der Autor Erinnerungslücken bekommt. :)
Für den Schutz bei Fehlern der elektrischen Anlage ist eine Vermasschung essentiell nötig!
Das kommt so rüber als wäre Vermaschung ein Allheilmittel um z. B. unterlassenen Überspannungsschutz zu kompensieren. Bemerkenswert wie dieses Schutzdetail ausgerechnet von dir ausgeklammert wird.
Das Risiko eines elektrischen Defektes halte ich für wesentlich höher als das Risiko eines entsprechenden Überspannungsereignisses.
Die überwiegende Mehrheit deutscher Experten bewertet das grundsätzlich anders und hat sich auf das geeinigt, was im Merkblatt für PV-Installateure nachzulesen und in die beiden primär relevanten Regelwerke eingeflossen ist.

Wer anderer Meinung ist, kann das noch bis zum 02.11.2022 im Einspruchsportal zu DIN V VDE V 0100-712:2022-10 vortragen. Nur zu, deine Begründung würde mich interessieren.
 
Ein vermaschter PA hilft gegen Überspannung gar nicht, erst recht nicht ohne die passenden Ableiter.
 
Thema: Frage zur Erdung / PA im Haus
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