Steckerfertiges Balkonkraftwerk mit 3000 W

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Claus S.

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Hallo, es gibt doch auch steckerfertige Balkonkraftwerke mit 3000 W. Mal ganz davon abgesehen ob nun erlaubt oder nicht, muss denn irgendetwas beachtet werden. WR und alle Komponenten werden mitgeliefert. Kann man ohne weiteres in das eigene Netz einspeisen bzw. Den so erzeugten Strom selbst verbrauchen ?
 
Ich glaube über 600W braucht man Genehmigung aber ansonst wird es wohl so sein.
Wenn man den die Leistung auch tatsächlich verbrauchen kann. Im Privathaushalt wirds eng.
 
Bis max. 600W muss das Balonkratfwerk nur gemeldet werden. Der Netzbetreiber muss dann einen passenden Zähler (z.B.: mit Rücklaufsperre) zur Verfügung stellen, sollte der nicht schon verbaut sein.
 
@Claus S., von der Unzulässigkeit mal abgesehen, müsstest du einen eigenen Stromkreis verwenden, da der vorhandene sonst mit bis zu 6600W belastet werden könnte und dir die Leitungen wegbrennen können.
 
Da hast du etwas falsch verstanden. Steckerfertige PV-Anlagen dürfen (in DL) maximal eine Wechselrichterleistung von 600Watt haben. Die Leistung der Module spielt dabei keine Rolle. Du kannst auch 3000Watt in den Wechselrichter einspeisen, wenn der das verträgt. Aber ausgeben darf er eben nur max. 600Watt bei sogenannten steckerfertigen Anlagen.

Darüber wird es aufwändiger. Und du musst einen eingetragenen Elektriker beauftragen, der die Anlage anschließt als auch beim Netzbetreiber anmeldet. Dieser muss dazu sein Okay geben.

Alternative: PV-Anlage als Insel betreiben. Das geschieht dann unabhängig von deinem Versorger-Stromnetz und erfordert entweder zwei getrennte Systeme oder eine ordentliche Netztrennung per Umschalter, den auch der Elektriker installieren muss.
 
@werner_1
Dann berichtige doch bitte, was ich falsch verstanden habe.
Das ist eben mein Wissensstand, da ich mich auch schon mit der Anschaffung eines BKW befasst habe. Bin gerne bereit dazuzulernen.:)
 
Der TE schrieb: "ganz davon abgesehen ob nun erlaubt oder nicht". Das habe ich zum Anlass genommen und geschrieben "von der Unzulässigkeit mal abgesehen".
Du kannst auch 3000Watt in den Wechselrichter einspeisen, wenn der das verträgt. Aber ausgeben darf er eben nur max. 600Watt bei sogenannten steckerfertigen Anlagen.
Der WR zieht sich das, was er benötigt (sofern vorhanden). Man kann keine 3000W in einen WR "einspeisen", der nur 600W ausgibt. Wo sollten die 2400W auch bleiben? Den WR aufheizen? Dann könntest du in 2 Min die Feuerwehr rufen.
 
Stimmt. Das war schlecht formuliert. Ich meinte, dass man PV-Module mit bspw 3kWp auch an einen Wechselrichter anschließen kann, der dann „nur“ 600 Watt an das angeschlossene Netz liefert. Sinnvoll ist das nur bedingt. Aber möglich.
 
Moin in die Runde,
zur Vollständigkeit wollte ich noch zum Besten geben, dass eine steckerfertige PV mit max. 600 VA Scheinleistung durch einen Laien nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn diese an einer Einspeisesteckdose (Wieland lässt grüßen) betrieben wird.
Sobald ich an die Unterverteilung gehe oder über vorhandene Abzweigdose per Wago-Klemmen was bastel, muss eine Fachkraft ran.

Der VDE hat dazu ein ausgeprägtes FAQ.

www vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
 
An dieser Stelle muss ich dem VDE einfach mal ein großes Dankeschön aussprechen, dafür, dass er (mittels quasi gesetzlich verbindlicher Normung) einer eigentlich einfachen und nützlichen Sache eine unnütze Hürde verpasst hat, die viele potentielle Interessenten abschreckt oder in die Illegalität treibt.

Das war Sarkasmus.

Der VDE bewirkt zweifellos Vieles, was sinnvoll ist und zur Sicherheit beiträgt. Aber man kann es auch übertreiben. Andere europäische Länder sind da weniger restriktiv. Trotzdem brennt dort nicht jeden Tag ein Haus, wegen der Nutzung eines BKW an einer im Haushalt üblichen Steckdose.
 
eine unnütze Hürde verpasst hat, die viele potentielle Interessenten abschreckt oder in die Illegalität treibt

Dem kann ich beifplichten. Viele der Anlagen, die ich kenne, werden bewusst nicht beim Netzbetreiber gemeldet und schon gar nicht im Marktstammdatenregister MaStR gemeldet, was bislang auch eher als Ungehorsam galt, da keine Sanktionen zu erwarten sind. Wollen die mir meine Einspeisevergütung kappen für mein Blakonkraftwerk? Ha. Ha.
Nun hat unsere Legislative das neue EEG-2023 verabschiedet.
Und siehe da. Dieses zwingt die Netzbetreiber pro kWp installierter Leistung 10 € im Monat zu kassieren für Anlagen, die sich nicht registriert haben ...
Tolle Wurst.
 
Musst dich doch nur registrieren, damit man dann weis, wer so etwas hat, wenn man dann Steuern für den selbst erzeugten Strom zahlen muss:D
 
Der Selbstverbrauch seit der EEG Novelle dieses Jahr EEG-Umlage -und steuerfrei ;)

Ich mein ja bloß. Du gibt's den Wisch für Balkonanlage beim Netzbetreiber ab. Kriegst deinen Rücklaufgehemmten Zähler.
Und im Januar kommt der Netzbetreiber mit einem Brief, dass du 10 € Strafe zahlen sollst wegen Nicht-Registrierung im MaStR.
 
Marktstammdatenregister
Das Wort und damit das Register kannte ich nun wirklich noch nicht.-
Aber es gibt beides, wirklich und wahrhaftig.-
Wieder was gelernt.- Und : DANKE.-
 
Der Eigenverbrauch ist dann steuerfrei wenn ich dies beim Finanzamt entsprechend als Liebhaberei eintragen lasse!
Gilt auch nur für Anlagen bis 10kWp auf Wohnhäusern, soll aber wohl erweitert werden auf 30kWp
 
Ohne die Eintragung nicht und auch das erst seit diesem jahr.

Zuvor waren die eingesparten kWh als geldwerter Vorteil zu versteuern.
 
Thema: Steckerfertiges Balkonkraftwerk mit 3000 W
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