Weshalb hat klassische Nullung immer noch Bestandsschutz?

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thorr

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Hallo zusammen,

vorweg: Ich bin Laie, was Elektrik angeht.

Ich habe festgestellt, dass in meiner Mietswohnung immer noch zweiadrige Leitungen verlegt sind und die Erdung durch klassische Nullung erfolgt. Nun ist klassische Nullung ja für Neuanlagen seit 1973 verboten, was schlanke 50 Jahre her ist. Und für mich als Laien erscheint die Gefahr, die von klassischer Nullung bei unterbrochenem Neutralleiter ausgeht, durchaus plausibel. Und ich finde das Szeneraio, dass (gerade bei älteren Häusern) irgendwo im Haus mal der Neutralleiter unterbrochen sein könnte, durchaus realistisch.

Wie kann es also sein, dass man es selbst nach 50 Jahren noch nicht geschafft hat, klassiche Nullung überall zu durch separate PE zu ersetzen? Weshalb ist klassische Nullung im Bestand überhaupt immer noch ohne Übergangfrist erlaubt? Vielleicht schätze ich die Gefahr als Laie aber auch zu groß ein. Ihr könnt mich da ja mal aufklären oder eure Meinung dazu schreiben.

Gibit es eigentlich dokumentierte Fälle, in denen Menschen wegen klassischer Nullung zu Schaden gekommen sind? Darüber konnte ich nichts herausfinden. Irgendwie muss man damals aber ja darauf gekommen sein, dass klassische Nullung nicht so ganz sicher ist.

Grüße
 
Es gibt in der VDE keinen Bestandsschutz. Aber auch keinen Änderungspflicht. Und es sind Kosten die Vermieter oft nicht tragen wollen.

Lutz
 
Ich denke mal da steckt auch viel Lobbyarbeit dahinter.
Es nämlich durchaus schonmal Nachrüstpflichten.

Allerdings muss man ehrlicherweise auch mal sagen, dass die (gemeldeten) Stromunfallzahlen inzwischen sehr niedrig ausfallen.

Als Fachfirma steht man in solchen Anlagen oft vor dem Problem, dass man dort praktisch nichts tun kann, außer eine zerbrochene Steckdose tauschen.
Selbst Leuchten anschließen geht nur in einem sehr begrenzten Rahmen.

Manche Kunden, natürlich nur die, die es sich leisten können, lassen dann auch mal alles neu machen.
Aber das ist bei Weitem nicht jeder.
 
Der sogenannte Bestandsschutz (eigentlich die Nichtverpflichtung zur Aufrüstung) verleitet viele Vermieter dazu, kein Geld in die elektrische Anlage zu investieren.

In Österreich schreibt jedoch das Mietrecht einen FI-Schutz für alle Stromkreise vor. Weiters muss verpflichtend bei jedem Mieterwechsel ein E-Attest gemacht werden.
 
Das paradoxe daran ist, daß eine neue Anlage die so aufgebaut würde sofort still zu legen wäre.
Wenn das aber 60 Jahre alt ist ist alles in Ordnung.

Dabei bietet die klassische Nullung nicht nur Gefahren für die Gesundheit sondern auch für technische Geräte und leitfähige Bauteile im Haus, durch die unvermeidlichen Ausgleichsströme.
In Gewerblichen Anlage besteht allerdings eine Pflicht an aktuelle Normen an zu passen.
Diese leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §4 ab.

Was ich vor allem nicht verstehe ist, warum Versicherungen keine Risikozuschläge verlangen für veraltete Elektrotechnik, immerhin sind mindestens 1/3 aller Brände auf Elektrische Fehler zurück zu führen.
 
, immerhin sind mindestens 1/3 aller Brände auf Elektrische Fehler zurück zu führen.

Ja und Nein. Leider werden alle Brandursachen, die irgendwie mit Strom zu tun haben, in diese Kategorie gezählt. Da fällt z.B.: auch ein elektrischer Heizlüfter rein, dessen Austrittgitter verdeckt ist.
Tatsächlich sind in der Brandursache "elektrische Energie" die meisten Gerätefehler und Anwenderfehler. Früher klassisch der verstaubte Röhrenfernseher.
 
mal von dem abgedeckten Heizer abgesehen kann eine Anlage nach aktueller Norm mit FI für fast alles, aber gerade auch bei Fehlern an elektrischen Geräten einen erheblichen zusätzlichen Schutz bieten.

Wenn ich ein Auto fahre mit dem alle anderen die so eines haben ständig Unfälle bauen muß ich auch erheblich mehr zahlen wie für ein anderes Auto.
Sonst finden Versicherungen immer Gründe Geld ein zu nehmen, nur hier irgendwie nicht.
 
Sonst finden Versicherungen immer Gründe Geld ein zu nehmen, nur hier irgendwie nicht.

Ich kann mir vorstellen, dass Versicherungen selbst Besitzer großer Altbaubestände sind. Wenn sie da eine Nachrüstpflicht fordern würden, müssten sie zuerst selbst unheimlich viel Geld in die Hand nehmen. Denke da liegt der Hund begraben???

Versicherungen fordern immer nur von ihren Kunden den neuesten Stand der Technik, um Risiken zu minimieren. Wenn es um ihr Geld geht, da fällt mir der Spruch ein, den ein Schadensregulierer nach einem Brand von sich gab:
"Eine Erneuerung dieses 100 Jahre alten Gebäudeteils bezahlen wir nicht, das hat jetzt 100 Jahre gehalten, das wird sicher nochmal 100 Jahre halten..."
 
In Österreich schreibt jedoch das Mietrecht einen FI-Schutz für alle Stromkreise vor. Weiters muss verpflichtend bei jedem Mieterwechsel ein E-Attest gemacht werden.

Wie läuft das dann in der Praxis in Österreich, wenn nur zweiadrig installiert wurde? Reissen die Leute dann wirklich die Wände auf und legen 3 adrig? Oder nur RCD-Steckdosen in die alten Wanddosen und die zweiadrigen Zuleitungen bleiben.

Soweit ich weiß, wurde in A viel als Rohrdraht installiert und RCD gibt es schon viel länger als in D.
 
Na die Versicherungen minimieren doch auf diese Weise ihre Risiken. Im Schadensfall wird dann die Leistung verweigert oder zurückgefordert, wenn die Ursache auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen war.

Außerdem hat jeder Versicherte einen individuellen Beitrag zu zahlen, der z.B. Alter und Bauart des Hauses berücksichtigt. Mittels der Statistiken zu tatsächlichen Schadensfällen, ergibt das für die Versicherer eine gute Berechnungsgrundlage um trotzdem ordentliche Gewinne zu machen.

Es passiert eben (statistisch betrachtet) wenig, auf die Gesamtmenge der Versicherten gesehen. Siehst ja in einem aktuellen Thread: da wird trotz Stromschlag in der Dusche erstmal fertig geduscht. Was will man bei so wenig Gefahrenbewusstsein noch sagen? Außer es eben immer wieder in die Köpfe der Leute zu bringen. Dass eine 40-50 Jahre alte Elektroanlage eben gewisse Gefahren birgt und erneuert werden sollte.

Versicherungen verkaufen sich aber auch besser, wenn immer mal was passiert. ;)
 
Eine alte elektrische Anlage nicht zu renovieren ist kein fahrlässiges Verhalten, denn es gibt ja keine Regel die das fordert und der Eigentümer ist erst mal kein Elektrofachmann dem man hier ein entsprechendes Wissen vorhalten könnte.

Fahrlässig wäre es nur wenn Mängel bekannt sind oder eine Regelung bestehen würde die eine Nachrüstung fordert.
 
Ist nur meine persönliche Meinung, aber ich halte diesen Thread für einen nichtsnützigen Laberthread !
Ja, ich weiß, dann soll ich ihn halt nicht lesen . . . :D
 
Das Problem ist dass eben unsere Normen erstens nur empfehlende Wirkung haben und zweitens dem Stand der Technik um Jahre hinterher hinken. Hier ist und bleibt der Gesetzgeber gefordert. Normen sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind ohne das sie voll rechtsgültig sind. Leider ist es in D so das die Normen nur Rechtsgültigkeit erlangen über den Umweg des Vertragsrechtes. Andere Staaten sind da deutlich weiter als Deutschland.
 
Trotzdem ist auch der Vermieter als Eigentümer der Anlage in der Pflicht dem Nutzer eine sichere Anlage zur Verfügung zu stellen. Wenn auch auf dem Stand der Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung.
 
Hilft halt nichts wenn Gerichte entscheiden, daß "zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entsprechend" als "sicher" definiert wird.

Interessanterweise gilt diese Sichtweise nicht für öffentlich zugängliche Dinge oder am Arbeitsplatz.
 
Oftmals sind nur die Regeln strenger, werden dann aber nicht eingehalten...
 
Beispiel Österreich! Nullungsverordnung und zu mindestens die Überprüfung der Elektroinstallation bei Mieterwechsel
 
Hilft immerhin neuen Mietern.
Wenn Du 40 Jahre darin wohnst ändert sich nichts...
 
Interessanterweise gilt diese Sichtweise nicht für öffentlich zugängliche Dinge oder am Arbeitsplatz.
Eigentlich gilt sie schon. Es kommen lediglich noch weitere Gesetze (z.B.: Arbeitnehmerschutz) zu tragen.
Wie in Österreich das Mieterschutzgesetz: RCD Pflicht für alle Stromkreise im Mietverhältnis. Damit ist indirekt auch die klassische Nullung im Mietverhältnis nicht erlaubt, obwohl sie eigentlich keine Nachrüstverpflichtung hat.
 
Thema: Weshalb hat klassische Nullung immer noch Bestandsschutz?
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