Blitzableiter - Demontage wg. Brandgefahr & Versicherung

Diskutiere Blitzableiter - Demontage wg. Brandgefahr & Versicherung im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus zusammen, ein Elektroniker hatte bei der Besichtigung bzgl. Photovoltaik angemerkt, dass der mittlerweile sehr alte Blitzableiter eine...
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piwi

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Servus zusammen,

ein Elektroniker hatte bei der Besichtigung bzgl. Photovoltaik angemerkt, dass der mittlerweile sehr alte Blitzableiter eine Brandgefahr für das Haus darstellen würde. Und dass man auf diesen heutzutage verzichten würde.
Somit würde er bei Installation der Solaranlage demontiert werden.
Ohne regelmäßige Wartung des Blitzableiters wäre außerdem ein durch diesen verursachter Brand nicht von der Gebäude-Versicherung abgedeckt.

Da die Solar-Anlage vorerst nicht installiert wird, möchte ich den Blitzableiter nun selber vom Dach flexen.
Die Stromzufuhr des Hauses kommt übers Dach. Muss ich irgendetwas beachten? (Induktionsstrom?)

Danke und Gruß
 
Die Aussage ist so nicht richtig.
Sicher sollte so was gewartet werden und sicher hat man heute andere Maßnahmen die besser wirken.

Es wäre mir allerdings neu, daß eine Gebäudeversicherung aufgrund einer "veralteten" Blitzschutzanlage die Zahlung verweigert.
Eher wäre es möglich daß Überspannungsschäden in der Versicherung gar nicht abgedeckt sind, siehe Vertrag.

Für Wohngebäude gibt es keine Forderung Blitzschutzanlagen zu warten, sofern diese nicht aus Baurechtlichen Gründen gefordert werden. (z.B. Hochhäuser)
 
Für die Dacheinspeisung gilt es zu prüfen ob diese über Isolierte Freileitungen geht, oder noch wie früher üblich mit einzelnen blanken Drähten

Bei blanken Drähten wäre zunächst beim Versorgugsnetzbetreiber eine Isolation dieser Drähte an zu bringen.
 
ein Elektroniker hatte bei der Besichtigung bzgl. Photovoltaik angemerkt, dass der mittlerweile sehr alte Blitzableiter eine Brandgefahr für das Haus darstellen würde.

Konnte er das auch nur annähernd physikalisch/elektrotechnisch begründen oder war das eine "Meinung"?
Wie sollte denn nach Meinung dieses "Elektronikers" eine Wartung aussehen? Staub wischen? Blank schleifen? :confused:
Ansonsten würde ich das Zeugs genau da unverändert lassen, wo es ist.
 
ein Elektroniker hatte bei der Besichtigung bzgl. Photovoltaik angemerkt, dass der mittlerweile sehr alte Blitzableiter eine Brandgefahr für das Haus darstellen würde.

Auch sehr alte Blitzableiter bestehen aus nichtbrennbaren Material...Eine Brandgefahr infolge des Alter existiert so nicht. Es kann zu einer eingeschränkten Wirksamkeit (Unterbrechung, fehlende Fangspitze...) kommen.

Und dass man auf diesen heutzutage verzichten würde.

Aha...das heisst übersetzt: "Ich habe bei meiner Solaranlagenplanung mir nicht die Mühe gemacht, auf die örtlichen Gegebenheiten, wie vorhandener äusserer Blitzschutz, zu achten und habe auch keine Ahnung vom Trennungsabstand und überhaupt will ich nur mein Zeug möglichst schnell aufs Dach nageln."

Ohne regelmäßige Wartung des Blitzableiters wäre außerdem ein durch diesen verursachter Brand nicht von der Gebäude-Versicherung abgedeckt.

Das halte ich für ein Gerücht...der Blitzableiter kann nicht von sich aus brennen. Er zieht auch keine Blitze an oder dergleichen...

Die Stromzufuhr des Hauses kommt übers Dach. Muss ich irgendetwas beachten? (Induktionsstrom?)

Die Vorgaben des Versorgers ELT und der Unfallkasse...
 
Er meinte, dass so ein Blitzableiter den Blitzeinschlag am Haus überhaupt erst provoziert.
Bzgl. Gebäudeversicherung war es so gemeint, dass die Blitzschutzanlage regelmäßig (alle ~3-4 Jahre) gewartet sein müsste. Die Vertragsdetails habe ich mir aber noch nicht angeschaut.
Die Drähte auf dem Dach sind alle blank ohne Isolierung.
Bzgl. elektrotechnischer Begründung hieß es, dass manche Stellen wohl etwas Farbe vom Regenrohr abbekommen haben und die Erdungsmasse im Boden nach 58 Jahren sicherlich auch hinüber wäre und ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Edit:
Aufgrund eurer Antworten kann ich dann nur schlussfolgern, die Finger von der Flex zu lassen und eher eine Fachperson bzgl. Wartung zu beauftragen.
Vielen Dank.
 
Er meinte, dass so ein Blitzableiter den Blitzeinschlag am Haus überhaupt erst provoziert.

Unsinn.
Die Vertragsdetails habe ich mir aber noch nicht angeschaut.

Die würde ich sehr gerne mal sehen. Dann müsste ja auch der Wartungsumfang genau beschrieben sein und wer diese Wartung durchführen muss.

Bzgl. elektrotechnischer Begründung hieß es, dass manche Stellen wohl etwas Farbe vom Regenrohr abbekommen haben

Hanebüchener Unsinn.

und die Erdungsmasse im Boden nach 58 Jahren sicherlich auch hinüber wäre und ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Auch Quatsch. Ggf. ist die Verbindung zum Fundamenterder oder Tiefenerder/Einzelerder (oder diese selber) teilweise oder ganz weggerostet. Das ließe sich messtechnisch überprüfen. Oder soll das die "Erdungsmasse" sein?
Dann wäre es höchst unglücklich ausgedrückt, aber das Einzige, was passen würde.
 
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Ansonsten würde ich das Zeugs genau da unverändert lassen, wo es ist.
Das Stichwort Trennungsabstände wurde von @karo28 bereits erwähnt.

Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme können wieder demontiert werden und man darf sie auch ohne Wartungsintervalle verrotten lassen. Wie sinnvoll das ist muss jeder Anlagenbetreiber auch ohne Blitzschutzverstand selbst entscheiden. Tunlichst unterlassen sollte "man" ein bestehendes Blitzschutzsystem in technischer Ahnungslosigleit der Blitzschutznormen als "Elektroniker", Solarteur oder sonstige Nicht-Blitzschutzfachkraft zu überbauen, denn das wäre ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik.

Die Montagen von PV-Anlagen auf Dächern stellen gewöhnlich wesentliche Änderungen der LPS dar und erfordern deren Nachrüstung auf aktuellen Normenstand. Wo ein temporär nach Altnormen nicht geforderter Blitzschutzpotentialausgleich fehlt, ist dieser einschließlich energetisch koordiniertem Überspannungsschutz nachzurüsten.
 
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