Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen

Diskutiere Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren. Weiß...
K

Klimperer45

Beiträge
12
Hallo,

ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren.

Weiß jemand, ob er den Anschluss der neuen Motoren an das Netz selber machen darf oder ob man dazu rechtlich noch einen Elektriker braucht?

Natürlich kann er das, drei Kabel umzuklemmen ist ja ganz einfach. Die Frage ist aber: Wie ist die Rechtslage? Darf er das?

In § 13 Abs. 2 S. 4 NAV habe ich gefunden, dass Arbeiten am Netz eigentlich nur von in ein Register eingetragenen Installateuren durchgeführt werden dürfen. In S. 5 steht aber, dass das nicht für "Instandhaltungsarbeiten" gilt. Damit würde die NAV wohl nicht entgegenstehen, wenn ich das gerade richtig verstehe, denn ich würde das als Instandhaltungsarbeit ansehen.

Aber gibt es vielleicht andere Normen, die besagen, dass so etwas nur ein Elektriker darf?

Vielen Dank.
 
nein solange er keine Elektrofachkraft ist . Er muss zu mindestens eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein.
 
nein solange er keine Elektrofachkraft ist . Er muss zu mindestens eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein.

O.k., aber auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?

§ 13 NAV kann es wohl eher nicht sein, in der Gesetzesbegündung steht zu Abs. 2 S. 5:

"Absatz 2 Satz 5 enthält eine Einschränkung des bisherigen Erfordernisses, dass die Anlage außer durch den Netzbetreiber selbst nur durch ein in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen unterhalten werden darf. Die Vorschrift nimmt Instandhaltungsarbeiten an der Anlage nach dem Zähler künftig von dem Erfordernis eines obligatorischen Qualifikationsnachweises gegenüber dem Netzbetreiber aus. Damit ist im Grundsatz keine Absenkung der Qualitätsanforderungen an die Ausführung auch solcher Arbeiten verbunden. Die Beauftragung ausreichend qualifizierter Installateure wird lediglich insoweit in die Eigenverantwortung der Kunden gestellt. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass eine Überwachung von Instandhaltungsarbeiten durch den Netzbetreiber insoweit praktisch schwer möglich ist."

Ist es also eine andere Vorschrift, die ihm hier die Tätigkeit untersagt?
 
Ich ürde damit einen Sachverständigen mit der Klärung der Frage beautragen. Hier im Forum bringt es nichts!
 
Der Raumausstatter arbeitet da gewerblich und darf deshalb nur als Elektrofachkraft da an der Anlage arbeiten.
 
In § 13 Abs. 2 S. 4 NAV.
Die NAV regelt nur die Bedingungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Sehe dazu § 1 NAV. "Berufsverbote" gibt es in der NAV nicht.


In § 13 Abs. 2 S. 4 NAV.
Aber gibt es vielleicht andere Normen, die besagen, dass so etwas nur ein Elektriker darf?
Normen, z.B. die des VDE, haben kaum eine direkte Rechtswirkung.
Ich wüsste nicht wo der Gesetzgeber (fachgerechte) Arbeiten an der Elektroanlage von einem "Nicht-Elektriker" verbietet, bzw. unter Strafe stellt.
 
@Klimperer45, solange er nur "Austausch von elektrischen Rollladenmotoren", also eine Reparatur durchführt, darf er das sowieso, denn die NAV nimmt "Instandhaltungsarbeiten" ausdrücklich aus.
 
Aber auch dann nur als Elektrofachkraft.
Dazu gehört aber auch über der Elektrofachkraft eine verantwortliche Elektrofachkraft.
Das kann durchaus die gleiche Person sein, nur ist um diese Stelle fachlich ausfüllen zu können einiges an Berufserfahrung und die Weiterbilung Meister oder staatlich geprüfter Elektrotechniker erforderlich.

Als Raumausstatter ist er elektrischer Laie und darf den Motor nur austauschen wenn dieser mittels Stecker von der elektrischen Installation getrennt werden kann.
 
Aber auch dann nur als Elektrofachkraft.
Dazu gehört aber auch über der Elektrofachkraft eine verantwortliche Elektrofachkraft.
Das kann durchaus die gleiche Person sein, nur ist um diese Stelle fachlich ausfüllen zu können einiges an Berufserfahrung und die Weiterbilung Meister oder staatlich geprüfter Elektrotechniker erforderlich.

Als Raumausstatter ist er elektrischer Laie und darf den Motor nur austauschen wenn dieser mittels Stecker von der elektrischen Installation getrennt werden kann.

Die Frage war, wo das alles steht? S. #1, #3
 
z.B. NAV §13
Des weiteren in der VDE 1000-10:
"
4.1
Jede im Bereich der Elektrotechnik tätige Person trägt für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung. Hierfür muss sie ausreichend qualifiziert sein.

4.2
Die Tätigkeiten nach Abschnitt 1 dürfen selbstständig nur von Elektrofachkräften nach 3.1 oder 3.2 , von anderen Personen nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften nach 3.1 oder 3.2 durchgeführt werden."

Deren Einhaltung gebietet neben der NAV auch das Energiewirtschaftsgesetz §49, auch wenn das im Juristendeutsch anders klingt.

Zusätzlich wäre da noch das Arbeitsschutzgesetz, was das nicht direkt fordert aber auf Umwegen in dem es fordert, daß Arbeitnehmer für Ihre Tätigkeiten ausreichend qualifiziert sind und eben Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren sind.
 
z.B. NAV §13
Des weiteren in der VDE 1000-10:
"
4.1
Jede im Bereich der Elektrotechnik tätige Person trägt für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung. Hierfür muss sie ausreichend qualifiziert sein.

4.2
Die Tätigkeiten nach Abschnitt 1 dürfen selbstständig nur von Elektrofachkräften nach 3.1 oder 3.2 , von anderen Personen nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften nach 3.1 oder 3.2 durchgeführt werden."

Deren Einhaltung gebietet neben der NAV auch das Energiewirtschaftsgesetz §49, auch wenn das im Juristendeutsch anders klingt.

Zusätzlich wäre da noch das Arbeitsschutzgesetz, was das nicht direkt fordert aber auf Umwegen in dem es fordert, daß Arbeitnehmer für Ihre Tätigkeiten ausreichend qualifiziert sind und eben Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren sind.

:D Schön wäre es. Demnächst kommt der Lampenverein und verordnet, dass nur dessen Mitglieder Beleuchtungen planen, installieren und verkaufen dürfen. Die Notwendigkeit dürfte unumstritten sein. Schon meine Oma hat gesagt, "Kind, du verdirbst deine Augen unter dem schlechten Licht". Und heute ist das alles mit der LED noch viel komplizierter geworden.

Spaß beiseite.

1. Der Netzbetreiber könnte höchstens sagen (s. NAV §1), dass die Bedingungen nicht eingehalten wurden, nachdem der Raumaustatter drei Drähtchen vom Markisenmotor - obwohl fachgerecht - angeschlossen hat, und den Anschlussnehmer vom Netz trennen. Das habe ich aber noch nie erfahren. Das wäre ansonsten das Aus für alle Baumärkte (und dieses Forum). Direkte Weisungen, Verbote, usw. kann der Netzbetreiber dem Raumausstatter nicht erteilen.

2. Der Raumausstatter ist wohl kein Mitglied im VDE. Der VDE hat in Deutschland nichts zu sagen. Das kann nur der Staat mittels Gesetze, Verordnungen, etc. Nirgendwo in Energiewirtschaftsgesetz §49 werden hoheitliche Aufgaben dem VDE übertragen.

Vergleich aber z.B. das Medizinrecht. Du kannst als nicht-Arzt noch so fachgerecht eine OP durchführen und damit jemandem das Leben retten, du landest trotzdem im Gefängnis....
 
Soweit ich weiß, gehört der " reine Austausch" von Bauteilen zum Hausmeistergewerk.

Also reines Austauschen darf jeder. Einen Rollademotor ausbauen und gegen einen neuen mit Funk umrüsten, darf dann nur die Fachkraft, hier für festgelegte Tätigkeiten.

Leprechaun
 
Soweit ich weiß, gehört der " reine Austausch" von Bauteilen zum Hausmeistergewerk.

Also reines Austauschen darf jeder. Einen Rollademotor ausbauen und gegen einen neuen mit Funk umrüsten, darf dann nur die Fachkraft, hier für festgelegte Tätigkeiten.

Leprechaun

Steht auch nirgendwo...
 
Auch zum reinen Austausch ist mindestens eine Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten notwendig.
In dem Bereich Strom läuft alles nach dem Motto, solange nichts passiert gibt es auch keine Anklage und keine Verurteilung.

Wenn Du als nicht Fachmann Fehler machst und ein entsprechender Schaden entsteht, wird das vor Gericht nicht gut für Dich ausgehen, da klar geregelt ist, daß Du die Arbeiten eben nicht ausführen darfst.
 
Wo ist denn das klar geregelt?

Und was ist der Unterschied zwischen ein Fachmann und nicht Fachmann die Fehler machen?
 
Wie wäre es denn, der Raumausstatter macht einen Lehrgang EuP, dauert einen Tag und gibts auch online. Mit so ca. 600-700 € ist er dabei und vermeidet im Zweifelsfall entsprechende Probleme mit seiner Berufs/Betriebshaftpflicht oder sonstigen Ärger, den er sich in einem Schadensfall (der ja nichtmals durch ihn verursacht sein muss, der Teufel ist ein Eichhörnchen ;)) potentiell einhandeln kann.
Aufwand/Nutzen halte ich in so einem Fall für günstig!
 
nicht ganz die EuP darf NUR unter Aufsicht einer EFK oder VEFK arbeiten.
 
Der Raumausstatter muss mindestens eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein . Ansonsten hat er da rechtlich gewaltige Probleme. Ein Hausmeister ist zuerst mal eine Laie und selbst als EuP darf er da nicht Selbstständig arbeiten.
 
Prinzipiell gibt es auch nicht "die Ausbildung zur EUP/EFKFFT"
Denn diese muß für die entsprechende Arbeit explizit geschult werden.
z.B. zur Montage das Motors xy von Hersteller xy
Ändert sich der Typ, ist eine angepasste Schulung nötig.
 
Thema: Darf Raumausstatter Rolladenmotor anschließen
Zurück
Oben