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Klimperer45
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Hallo,
ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren.
Weiß jemand, ob er den Anschluss der neuen Motoren an das Netz selber machen darf oder ob man dazu rechtlich noch einen Elektriker braucht?
Natürlich kann er das, drei Kabel umzuklemmen ist ja ganz einfach. Die Frage ist aber: Wie ist die Rechtslage? Darf er das?
In § 13 Abs. 2 S. 4 NAV habe ich gefunden, dass Arbeiten am Netz eigentlich nur von in ein Register eingetragenen Installateuren durchgeführt werden dürfen. In S. 5 steht aber, dass das nicht für "Instandhaltungsarbeiten" gilt. Damit würde die NAV wohl nicht entgegenstehen, wenn ich das gerade richtig verstehe, denn ich würde das als Instandhaltungsarbeit ansehen.
Aber gibt es vielleicht andere Normen, die besagen, dass so etwas nur ein Elektriker darf?
Vielen Dank.
ein Bekannter von mir ist Raumausstattermeister. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. der Austausch von elektrischen Rollladenmotoren.
Weiß jemand, ob er den Anschluss der neuen Motoren an das Netz selber machen darf oder ob man dazu rechtlich noch einen Elektriker braucht?
Natürlich kann er das, drei Kabel umzuklemmen ist ja ganz einfach. Die Frage ist aber: Wie ist die Rechtslage? Darf er das?
In § 13 Abs. 2 S. 4 NAV habe ich gefunden, dass Arbeiten am Netz eigentlich nur von in ein Register eingetragenen Installateuren durchgeführt werden dürfen. In S. 5 steht aber, dass das nicht für "Instandhaltungsarbeiten" gilt. Damit würde die NAV wohl nicht entgegenstehen, wenn ich das gerade richtig verstehe, denn ich würde das als Instandhaltungsarbeit ansehen.
Aber gibt es vielleicht andere Normen, die besagen, dass so etwas nur ein Elektriker darf?
Vielen Dank.