35A oder 50A SLS

Diskutiere 35A oder 50A SLS im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bei mir wird eine Solaranlage installiert. Da ich noch einen älteren Zählerschrank habe, sagt mein Solateur das erst ein 35A SLS...
Die Stärke des SLS legt der Netzbetreiber fest .
 
Die Stärke des SLS legt der Netzbetreiber fest .

Das ist bei Neuanlagen grundsätzlich richtig. Aber bei Bestandsanlagen ist es zumindest in meiner Gegend so üblich, dass der vorher, nur durch die Hausanschlusssicherung gegebene Maximalstrom auch als SLS eingebaut werden darf. Der Netzbetreiber erhöht bei Bedarf sogar die HAS, ohne, dass da etwaige Zusatzkosten verlangt werden.


Ich sehe das als die praktisch und rechtlich richtige Vorgehensweise.
 
Nein noch mal der SLS wird vom Netzbetreiber festgelegt . Waren da 35 A NH vorhanden kommt auch nur ein 35 A SLS rein. Alles andere wäre eine nicht genehmigte Leistungserhöhung.
 
Und wenn da 50A HAS waren, werden die SLS 50A. Das ist keine Leistungserhöhung sondern der vorige Stand. Das kostet keine Gebühren.
 
Der TE hat 63A HAS und keine Kundenhauptsicherungen, also bekommt er 63A SLS.
 
Grundsätzlich gibt es die Sicherung im HAK und die Zähler -Vor oder Nachsicherung. Beide Sicherungen müssen zueinander Selektiv sein und das schon einige Jahrzehnte.
 
@EBC41 Der TE hat da mit Sicherheit keine 63 A NH im Hak und auch keine 63 A NH vor dem Zähler. Üblicherweise 63 A NH im Hak und 35 A NH vor dem Zähler. Ob da dann statt der 35 A NH vor dem Zähler ein 63 A SLS eingesetzt werden kann entscheidet einzig und allein der Netzbetreiber !
 
Beide Sicherungen müssen zueinander Selektiv sein und das schon einige Jahrzehnte.

Ja stimmt. Deshalb wird es auch meist so gemacht, wenn bei der alten Anlage die HAS 50A war, bekommt man neu die SLS in 50A und die HAS wird vom Netzbetreiber kostenlos auf NH 63A erhöht. Die Hauptleitung muss das natürlich mitmachen. Gibt aber auch Fälle, wo die HAS bei 50A bleibt und SLS mit 50A sitzen.
 
Es geht in erster Linie um die bereitgestellte Energie und das legt einzig und allein der Netzbetreiber fest. Da kann durchaus im HAK eine 80 A NH sein und vor dem Zähler bleibt es bei 35 A SLS .
 
Dann fassen wir doch zusammen, was wir vom TE wissen:

In #8 sieht man, dass die HAS 63A haben
In #10 erkennt man, dass keine weiteren Sicherungen vor dem Zähler sitzen
Im Text schrieb er, dass nach dem Zähler keine Kundenhauptsicherung liegt.

Dann muss der Netzbetreiber davon ausgehen, dass die Kundenanlage einen maximalen Strom von 63A fährt.
So, und dass muss nach der Umrüstung zu einem neuen Zählerschrank auch gewährleistet sein.
Denn er hat für diesen 63A Hausanschluss irgendwann teures Geld bezahlt.

Logischerweise muss er dann beim neuen Schrank 63A SLS genehmigt bekommen, ohne Baukostenzuschuss.
Weil das dann den maximalen Anlagenstrom bestimmt.
In den HAK werden sie dann wohl 80A NH-Sicherungen setzen. So muss das laufen und nicht anders.

Außer der TE würde freiwillig auf die gewohnte Leistung verzichten und das Recht dazu an den Netzbetreiber verschenken, indem er sich 35er oder 50er SLS einbauen lässt.
Wenn der TE die Leistung später doch wieder haben wollte, wird sie ihm der Netzbetreiber sicher nicht schenken.
 
Das ist Elektriker-Deutsch :)
Was ist aussetzbetrieb in einer Wohnung ?
Wenn also ein 63A SLS verbaut wird reicht 10mm2 ?

Zu diesem Thema ist zu sagen, dass bei kleinen Anlagen, wie 5kW (womöglich noch mit Drehstromwechselrichter) keine Veranlassung besteht, auf dem Thema Dauerbetrieb beim Zählerkabelbaum herumzureiten. Bei einem Drehstromwechselrichter, bei 5kWpeak, fließt ein Strom von weniger als 7 Ampere.

Andererseits ist der Preisunterschied bei einer Zählerverdrahtung 10 oder 16 mm² nicht groß.
 
Heisst das, dass der Versorger-Zähler bereits ein Smart-Meter, also digitaler Zweirichtungszähler ist?

Nein. Das ist das SmartMeter von der Solaranlage. (EM24) Bei mir ist als Hauptzähler noch der alte schwarze verbaut.
Wird das ein einphasiger oder Drehstromwechselrichter?
Der WR ist einphasig.

Ich habe diese Anlage ja schon als Inselanlage betrieben und da hab ich im Sommer Max. 6KW Überschuss produziert. Diesen möchte ich allerdings demnächst in die Warmwasserbereitung investieren.
Eine Wallbox ist bei mir kein Thema, da es ein Reihenhaus mitten in der Stadt ist und ich hier keine Möglichkeit hätte ein Auto zu laden. Das heißt ein höhere Stromverbrauch wird hier nie kommen. Max. Wenn Onkel Habeck mir irgendwann eine Wärmepumpe aufdrängt.

Wie gesagt möchte ich nur mit so wenig wie möglich finanziellen Aufwand die Umrüstung meines Zählerschrankes machen lassen, das es für den Netzbetreiber und natürlich für meine Sicherheit passt. Der Solateur ist nicht ortsansässig und ich denke nicht, das er hier persönlich jemanden kennt. Deshalb meine Fragen hier im Forum, ob es grundlegende Sachen gibt, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen das es abgenommen wird, ohne viele nacharbeiten.
 
Logischerweise muss er dann beim neuen Schrank 63A SLS genehmigt bekommen, ohne Baukostenzuschuss.

Ich glaube ihr wollt das nicht verstehen:

Der Netzbetreiber sagt dir, entweder 35A SLS bei 10mm² oder 50A bei 16mm², oder du bekommst keinen Zähler. Punkt, Ende!
Weis garnicht, was es da seitenweise zu diskutieren gibt!
 
Ach Leute, das ist doch bei jedem Netzbetreiber anders. Man kann das nicht pauschalieren.
Bei uns bekommt jede Hütte automatisch 63A NH im HAK und der Versorger schreibt 63A SLS vor. Der Hauptleitungsquerschnitt ist einzig und allein in der Verantwortung des Installationsunternehmens.
 
Nur wenn dann der Zähler vom Netzbezreiber getauscht wird und der sagt wieder was anderes, kostet es wieder Geld.
Nein. Dein Elektriker weiß, wie der Schrank auszusehen hat oder stimmt es mit dem Versorger ab. Wenn er den Zählerantrag an den Versoger schickt, übernimmt er die Verantwortung für die komplette "Richtigkeit" der Anlage.
 
Der Netzbetreiber sagt dir, entweder 35A SLS bei 10mm² oder 50A bei 16mm², oder du bekommst keinen Zähler. Punkt, Ende!
Weis garnicht, was es da seitenweise zu diskutieren gibt!


Nochmal, das ist eine Bestandsanlage mit 63A maximalem Anlagenstrom und vorhandenem Zähler. Und die 63A müssen auch nach Umstellung zu SLS in der Anlage verfügbar sein.

Logischerweise muss der Zählerkabelbaum auf 16mm² erhöht werden.

Es geht hier auch nicht um 63A Dauerbetrieb. Das hier ist Aussetzbetrieb.
Seine PV - Anlage schafft nur maximal 22A. Dann reden wir von Dauerbetrieb mit 22A.

Wenn das meine Anlage wäre und der Netzbetreiber sich weigern würde, nachher den 63A maximalem Anlagestrom zuzustimmen, gäbs ein Briefchen vom Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut dieser Tabelle geht mit 16mm² Zählerkabelbaum ein Bezug von 63A und damit 63A SLS.
PV - Dauerstrom geht bis 44A. Das entspräche einer 30kWp Anlage.
 

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Thema: 35A oder 50A SLS
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