Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung?

Diskutiere Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich wollte mit etwas schlau machen. Ich hoffe ich bin hier richtig, egal welche tipps/hilfe sind sehr zu schätzen den aktuell habe...
Nur mal ein paar Dinge in den raum geworfen:
Das ganze sieht nach einen Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aus. Könnte in Köln sein.
Mit einem Zählerschrank mit lauter Wechselstromzählern drin. Links womöglich schon nach Turnuswechsel ein Drehstromzähler, wird aber nur 1phasig verdrahtet sein und als wechselstromzähler abgerechnet werden.

Wo soll da der Drehstrom herkommen?
Wie soll die Leitung verlegt werden?(Stichwort MLAR/Brandlast/Notwendiger Treppenraum))
 
Nur mal ein paar Dinge in den raum geworfen:
Das ganze sieht nach einen Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aus. Könnte in Köln sein.
Mit einem Zählerschrank mit lauter Wechselstromzählern drin. Links womöglich schon nach Turnuswechsel ein Drehstromzähler, wird aber nur 1phasig verdrahtet sein und als wechselstromzähler abgerechnet werden.

Wo soll da der Drehstrom herkommen?
Wie soll die Leitung verlegt werden?(Stichwort MLAR/Brandlast/Notwendiger Treppenraum))


-Montage von Brandschutzkanal im Treppenhaus oben an der Decke von rechts nach links und vom Zählerschrank nach oben.

-Erweiterung der Zähleranlage auf Drehstrom.

-Zuleitung vom Zählerschrank bis in die Wohnung oberhalb der Eingangstüre verlegen. In der Wohnung die Verlegung zur Unterverteilung erfolgt durch Sie.

-Einbau von Abgangssicherung im Zählerschrank.
 
Bei der Eigentümerversammlung geht es doch nicht darum, ob der Wechsel- oder Drehstrom in die Wohnung bekommt, sondern um die dafür benötigten Baumaßnahmen.
Wenn da gestemmt werden muss, oder ein AP Kanal montiert werden muss, dass müssen die Eigentümer bewilligen.

PS: irgendwo stand bereits, dass die Zähleranlage 3 Phasig ist.
 
Ich würde eher einen Zettel schreiben,
Sehr geehrte Miteigentümer, aufgrund eines Defektes an meiner Stromversorgung lasse ich die Zuleitung zu meiner Wohnung am xy ersetzen.
dann noch eine Auflistung der Maßnahmen und eine kleine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten etc.

Wichtig ist, daß nach Deiner Maßnahme der Schaden an Putz und anderem von dir behoben wurde und das nicht Wochenlang in Anspruch nimmt.

Solange Du alles bezahlst an der Maßnahme, ist das Ganze sowieso auch in der Eigentümerversammlung lediglich eine Information.
Verweigern kann Dir die Maßnahme keiner da dies zur Versorgung Deiner Wohnung unabdingbar ist.
 
Ich würde eher einen Zettel schreiben,
Sehr geehrte Miteigentümer, aufgrund eines Defektes an meiner Stromversorgung lasse ich die Zuleitung zu meiner Wohnung am xy ersetzen.
dann noch eine Auflistung der Maßnahmen und eine kleine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten etc.

Wichtig ist, daß nach Deiner Maßnahme der Schaden an Putz und anderem von dir behoben wurde und das nicht Wochenlang in Anspruch nimmt.

Solange Du alles bezahlst an der Maßnahme, ist das Ganze sowieso auch in der Eigentümerversammlung lediglich eine Information.
Verweigern kann Dir die Maßnahme keiner da dies zur Versorgung Deiner Wohnung unabdingbar ist.

Soll ich den Zettel schreiben und einfach im Flur, im Eingang aufängen wo jeder ihn sieht beim Reinkommen in die Wohnung ?
 
Warum überhaupt einen (noch dazu erfundenen) Grund angeben. Es geht niemanden etwas an, warum man die Wohnungszuleitung ersetzten möchte.
 
Warum überhaupt einen (noch dazu erfundenen) Grund angeben. Es geht niemanden etwas an, warum man die Wohnungszuleitung ersetzten möchte.

Da hast du recht, das muss halt gemacht werden und fertig.
Ich habe auch schon eine Zahl vom Elektiker bekommen und das alles gemacht werden kann.

Aktuell warte ich doch noch auf die Zustimmung der Hausverwaltung ?
Oder soll ich direkt den Elektiker fragen wann er Anfangen kann ?
 
Nicht auf die Zustimmung warten sondern diese über Deine Maßnahmen informieren.
Die Hausverwaltung hat ohnehin überhaupt keine Rechte, diese ist nur Erfüllungsgehilfe der WEG.
 
Nicht auf die Zustimmung warten sondern diese über Deine Maßnahmen informieren.
Die Hausverwaltung hat ohnehin überhaupt keine Rechte, diese ist nur Erfüllungsgehilfe der WEG.

Was genau würdest du empfehlen, dass ich der Hausverwaltung schreibe?

Danke für die Hilfe bis jetzt an allen :)
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, daß ich vom x bis zum y die elektrische Zuleitung zu meiner Wohnung ersetzen lasse.
Die Maßnahme ist dringend notwendig.
Bitte informieren Sie die Eigentümer darüber.


Zusätzlich würde ich auch noch einen Handzettel in jeden Briefkasten werfen um die Bewohner direkt (NETT!!!) zu informieren.
Die Bewohner sind ja nicht immer die Eigentümer.

Am Besten legst Du die Leitung in einem passenden Rohr, 5x16mm² dürfte da passend sein, wenn das Rohr 5x25mm² aufnehmen kann wäre das nicht falsch.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, daß ich vom x bis zum y die elektrische Zuleitung zu meiner Wohnung ersetzen lasse.
Die Maßnahme ist dringend notwendig.
Bitte informieren Sie die Eigentümer darüber.


Zusätzlich würde ich auch noch einen Handzettel in jeden Briefkasten werfen um die Bewohner direkt (NETT!!!) zu informieren.
Die Bewohner sind ja nicht immer die Eigentümer.

Am Besten legst Du die Leitung in einem passenden Rohr, 5x16mm² dürfte da passend sein, wenn das Rohr 5x25mm² aufnehmen kann wäre das nicht falsch.


Gehst du davon aus das mann nichts mehr schlitzen muss ?
Weil dass müsste auf jeden fall pasieren.
 
Nein davon gehe ich nicht aus.
Ich gehe davon aus, daß dort ein entsprechender Schlitz gestemmt wird, die alte Leitung entfernt und eine Neue eingelegt wird.
Für die Neue würde ich in UP Rohr ziehen.

Im Treppenhaus ist ohnehin keine Aufputz Installation für Dinge erlaubt die nicht der Versorgung des Treppenraumes dienen.

Bei Sanierung der gesamt Anlage wird er Zählerplatz im Flur auch dort weg müssen da dies heute nicht mehr zulässig ist.
Aus dem Grund würde ich da ein Kabelrohr vorsehen, denn dann könnte es sein, daß die Leitung durch entsprechende Verlängerung zu einem Verteilerraum mit 16mm² nicht mehr ausreichend wäre.
 
Ja
ist den den Bauordungen der Bundesländer nach zu lesen.
Ausnahme wären Häuser mit weniger als 4 Wohneinheiten, ansonsten ist das Treppenhaus ein notwendiger Fluchtweg und dort dürfen Nur Installationen sitzen dir für das Treppenhaus nötig sind.
Auch ansonsten sind Brandlasten zu reduzieren und z.B. damit keine Kunststoffkanäle etc erlaubt.

Alternative kann da natürlich die Promatierung der Installation sein, was aber sehr teuer und Aufwendig ist, besonders für Verteilerkästen.
 
muß glaub sogar mehr als F30 sein.
Für einen Verteiler sehr aufwendig denn der muß ja dann belüftet werden.
Ventilator rein, mit Brandschutzklappe und jährliche Wartung durch passenden Fachmann.
 
@Roobix13
Du solltest hier nicht auf "Fachleute" hören, die zwar eine Meinung zu Allem und Jedem haben (Gruß an den Beitragszähler), aber für ihre "Ratschläge" auch nicht die Rübe hinhalten müssen.

Nicht auf die Zustimmung warten sondern diese über Deine Maßnahmen informieren.
Die Hausverwaltung hat ohnehin überhaupt keine Rechte, diese ist nur Erfüllungsgehilfe der WEG.

So spricht jemand, der keine Ahnung hat und für seine Ratschläge auch nicht einstehen muss, um es freundlich auszudrücken.

Deine Hausverwaltung hat Dir doch eindeutig erklärt, dass eine ZUSTIMMUNG der Eigentümer erforderlich ist.
Was ist an diesem Wort so missverständlich, dass Du jetzt die Vorgehensweise einer "Information im Treppenhaus" diskutierst? :confused:
Weil es einfacher ist? Weil Du Dich dann auf ein Forenmitglied berufen möchtest? Ich verstehe es nicht.

Ich sage Dir aber, was passieren wird, wenn Du auf Grundlage dieser "Informationsnummer" tätig wirst:
Die Hausverwaltung wird früher oder später davon Wind bekommen und Dich zum kostenpflichtigen Rückbau auffordern. Womit? Mit Recht!
Schließlich will sie ja auch nicht ihr Gesicht verlieren, nachdem Du Dich über ihr (völlig rechtskonformes) Vorgehen hinweggesetzt hast. Sie weiss auch, dass Du keinen Defekt hast/hattest, sondern schlichtweg Drehstrom willst. Hast Du ihr ja selber mitgeteilt.
Dann hast Du mit Zitronen gehandelt und ob Du NACH so einer Aktion noch die Zustimmung bekommst und wann (von allen Beteiligen!) sei mal dahingestellt.

Spoiler: wofür mag es überhaupt Beschlüsse einer Eigentümerversammlung geben MÜSSEN, wenn doch jeder am Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus) nach Lust und Belieben herumwerkeln dürfte nur auf Grundlage einer "Information"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Hausverwaltung kann gar nichts fordern, sei kann maximal Dich zu was auffordern zu dem sie durch einen Beschluß der WEG aufgefordert wurde.
Rückbau kann sie auch nicht fordern und auch nicht mit Recht solange der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde, also nach Erneuern der Leitung ordentlich und fachgerecht wieder verschlossen und ausgebessert wurde.

Die Hausverwaltung kann Dir keine Anweisungen erteilen, sie ist schließlich Dein Auftragnehmer, wenn auch nur zum Teil.
 
Bitte informiere Dich zuerst einmal über Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft, ehe Du herumschwadronierst.
Das wird langsam peinlich.

Spoiler: WEG § 18 und 19 wären mal ein erster Anlaufpunkt. Ob diese VERSTANDEN werden, steht auf einem anderen Blatt. Für den TE: mal den § 21 durchlesen. Könnte sehr erhellend wirken!

Spoiler 2: handelt eine Verwaltung entgegen dieser Gesetze, dürfte es RICHTIGEN Ärger geben. Warum sollte man sich diesem ohne Not aussetzen, wenn die Lage so klar ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die kenne ich sehr gut da brauch ich mich nicht nochmals drüber informieren.
Jegliche Rechte und Pflichten an der Immobilie hat ausschließlich die Eigentümergemeinschaft.
Lediglich manche Rechte werden über einen Verwaltervertrag an die Verwaltung abgetreten.
wie z.B. die Beauftragung von Handwerkern für Kleinreparaturen oder eben Abrechnungserstellungen etc.
Und selbst da untersteht diese immer noch dem Verwaltugsbeirat der aus den Eigentümern gewählt wird.
 
Thema: Starkstrom von dem Zähler in die Wohnung?

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