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Die Anschlussleistung legt der Netzbetreiber fest und nicht du
Die Anschlussleistung 43 kW wurde damals, als der vorhandene Hausanschluss mit 63A erstellt wurde, im Einvernehmen von Abnehmer, Fachbetrieb und Netzbetreiber so festgelegt. Da gibt es jetzt nichts zu ändern dran, sonst wäre das ein Vertragsbruch. Ich will hier eigenmächtig keine neue Anschlussleistung festlegen, sondern dem Abnehmer die damals vereinbarte Leistung für die Zukunft sichern. Ist das so schwierig zu verstehen?