Hauptverteiler über Treppenstufen

Diskutiere Hauptverteiler über Treppenstufen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, wir haben ein älteres Haus (1960 (gekauft) im Raum Oldenburg gekauft. Die aktuelle Verteilung wurde 2010 erneuert. Der...
Es ist unzulässig, weil in Rettungswegen grundsätzlich wegen Platz und Brandlasterhöhung keine Zähler und Verteileranlagen eingebaut werden dürfen.
Der muss schon Verordnungsrechtlich raus.
 
Dort wo dieser hängt, besteht Lebensgefahr für Bewohner, die diese Treppe im Falle eines Unglückes Benutzen müssen.

Der Platz ist zwar in Sachen Bedienung absolut bescheiden, entspricht keiner TAB/TAR/DIN, aber lebensgefaehrlich ist was anderes. Auch fuer Raeume im OG fordert die LBO 2 baulich getrennte Rettungswege. Wird diese Forderung erfuellt, z.B. anleiterbare Fenster im OG, dann ist die Gefahr eines Zaehlerschrankes im nichtbrennbaren Gehaeuse auf einer "Treppe in einer Nutzungseinheit" doch ueberschaubar.

Wenn die Möglichkeit besteht, sollte hier ein Fach Kompetenter Innungsbetrieb beauftragt werden, eine Gesamtschau der elektrischen Anlage vorzunehmen um Ihnen Vorschläge Unterbreiten zu können, wie durch wenig Aufwand, eine für Sie passende Lösung gefunden werden kann.

Hoffentlich ist das nicht der gleiche "Fach Kompetenter Innungsbetrieb" der den derzeitigen Zaehlerkasten an die Wand genagelt hat...ich glaube kaum das der Vorbesitzer, als Heimwerker mit Plombenzange bewaffnet, das zusammengebastelt hat. Und wenn ich "Gesamtschau der elektrischen Anlage" lese, dann rollen sich mir die Fussnaegel in diversen Richtungen...

Es ist unzulässig, weil in Rettungswegen grundsätzlich wegen Platz und Brandlasterhöhung keine Zähler und Verteileranlagen eingebaut werden dürfen.
Der muss schon Verordnungsrechtlich raus.

Jein,... die LAR sieht Erleichterungen fuer GK1 und GK2 vor. Ich gehe mal davon aus, das die Treppe nur eine "Treppe in einer Nutzungseinheit" ist. Waere das ein "notwendiges Treppenhaus" (GK3...5, Sonderbau), dann waere der Zaehlerschrank unzulaessig.
 
Jein,... die LAR sieht Erleichterungen fuer GK1 und GK2 vor. Ich gehe mal davon aus, das die Treppe nur eine "Treppe in einer Nutzungseinheit" ist. Waere das ein "notwendiges Treppenhaus" (GK3...5, Sonderbau), dann waere der Zaehlerschrank unzulaessig.

Wenn die Treppe eine Holztreppe ohne Metalleinlagen ist dann erst muss er erst recht raus.
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielenen Komentare.

Leider bringt ihr mich damit kein Stück weiter. Wie is es sehe, gibt es kein ja oder nein.
Ich werde meinen Versorgungsbetrieb fragen. Der muss mir zumindest sagen können, ob er es dort akzeptiert oder nicht. ich habe ältere Fotos vom Haus gesehen. Der Zähler hing schon immer an dieser stelle.

Im Keller darunter ist wenig Platz. Allerdings kommt von dort auch der Hausanschluss. Im selben Raum und an der der selben Wand liegen allerdings auch Wasser- und Gasanschluss.

Oben links sitzt der Hauptanschluss. Direkte darüber die Treppe mit Zählerkasten.
IMG_6181.JPG IMG_6182.JPG
 
Na ja, da, wo das Regal steht oder evtl. neben der Wasserleitung wäre schon noch Platz.

PS: Welcher Künstler hat denn die Gasleitung vorm Fenster verlegt? :eek:
 
Das wird nichts mit dem Keller.
Geschätzte Deckenhöhe 2,0 Meter
Abstand vorderste Treppenstufe zur Trennwand weist keine Arbeitstiefe von 1,2 Meter ab VK. Zählerschrank auf.
Platz an der Außenwand ab Gaszähler zu gering.
 
Thema: Hauptverteiler über Treppenstufen
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