rechtliche Fragen

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Mars9

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Hallo zusammen,

ich habe da ein paar rechtliche Fragen, die mir der ein oder andere vielleicht beantworten kann.

Ich bin gerade in der Gründungsphase eines Kleinunternehmens, was nebenher läuft. Dabei sollen u.a. elektronische Leuchtkomponenten in selbst Hergestellte Gegenstände eingebaut werden. Hier mal ein konkretes Beispiel.

Ich möchte in einen Schrank eine LED-Beleuchtung einbauen. Darf ich:

  1. die LED-Module in den Schrank montieren, ohne eine Ausbildung im Bereich Elektronik/Elektrotechnik zu haben? Und natürlich den Schrank anschließend legal verkaufen? Mit Monieren meine ich z.B. eine LED-Leiste mit zwei Schrauben am Schrank befestigen.

  2. Darf ich das LED-Modul über ein Kabel mit Stecker mit einem Trafo verbinden? Das ich nicht Löten darf ist mir klar. Es werden also nur fertige Komponenten verwendet.

  3. Macht es es da ggf. einen Unterschied, ob es um 24V oder 230V geht?
Ich würde mich da sehr über eine Auskunft freuen.

Liebe Grüße Marcel
 
Vorab: Ich bin kein Jurist.
. Darf ich:
  1. die LED-Module in den Schrank montieren, ohne eine Ausbildung im Bereich Elektronik/Elektrotechnik zu haben? Und natürlich den Schrank anschließend legal verkaufen? Mit Monieren meine ich z.B. eine LED-Leiste mit zwei Schrauben am Schrank befestigen.
  2. Solange du alle Herstellerangaben beachtest und die Komponenten bestimmungsgemäß einsetzt sehe ich kein Problem. Du übernimmst dann natürlich Gewährleistung/Haftung für das gesamte "Gebilde".

  3. Darf ich das LED-Modul über ein Kabel mit Stecker mit einem Trafo verbinden? Das ich nicht Löten darf ist mir klar. Es werden also nur fertige Komponenten verwendet.
  4. Sofern du alle Herstellerangaben beachtest und die Komonenten bestimmungsgemäß verwendest und die Komponenten gemäß Herstellerangaben mit den techn. Daten zusammenpassen sehe ich kein Problem. Du übernimmst dann natürlich Gewährleistung/Haftung für das gesamte "Gebilde".

  5. Macht es es da ggf. einen Unterschied, ob es um 24V oder 230V geht?
  6. Nein.
 
Darf ich das LED-Modul über ein Kabel mit Stecker mit einem Trafo verbinden? Das ich nicht Löten darf ist mir klar. Es werden also nur fertige Komponenten verwendet.
Dabei ist es wichtig, dass du genau die Vorgaben des Vorschaltgerätherstellers beachtest, so z.B. die maximale sekundäre Kabellänge. Auch darfst du die Plus- und die Minusleitung nicht getrennt führen, sondern schön parallel, es sei denn, der Vorschaltgerätehersteller lässt die getrennte Leitungsführung ausdrücklich zu. Beide Dinge sind wichtig, damit die elektromagnetische Störaussendung nicht zu hoch wird.

Eventuell muss du für deinen Schrank auch noch Konformitätsbewertung durchführen und ein CE-Erklärung erstellen. Dies weiß ich aber nicht genau.

Ob du nun die Installationen im Schrank selber ausführen darfst, dazu können dir sicher andere User etwas sagen.


Gruß

Uwe
 
Aber auch nur wenn er Steckerfertige Bauteile verwendet.
Sobald irgendwo ein Gehäuse der Leuchten geöffnet wird dort mit Werkzeug Drähte festgeklemmt werden etc sind das Arbeiten die nur durch, oder unter Aufsicht von Elektrofachkräften erfolgen dürfen.
 
Aber auch nur wenn er Steckerfertige Bauteile verwendet.
Sobald irgendwo ein Gehäuse der Leuchten geöffnet wird dort mit Werkzeug Drähte festgeklemmt werden etc sind das Arbeiten die nur durch, oder unter Aufsicht von Elektrofachkräften erfolgen dürfen.

Und wo steht das?
 
Im Energiewirtschaftsgesetz § 49 VDE ist ein zu halten.
VDE sagt ganz klar, daß Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten nur Elektrofachkräften vorbehalten ist bzw unter deren Aufsicht zu erfolgen hat.
ähnliches wird man sicher auch im Produktsicherheitsgesetz finden.
Unter Aufsicht könnte im Fall einer Produktion auch bedeuten, daß das Produkt und dessen Produktion durch einen Sachverständigten abgenommen wurde oder die Produktion stichprobenartig von entsprechend geschulten Fachkräften geprüft wird.
 
...
VDE sagt ganz klar, daß Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten nur Elektrofachkräften vorbehalten ist....

nun stellt sich mir die Frage, ob es eine Arbeit am elektrischen Gerät ist, wenn ich ich eine LED Leiste an den dafür vorgesehenen Stellen an einem Gegenstand anschraube und anschließend nur noch den Stecker in das dafür vorgesehene Netzteil Stecke... Das lässt sich wieder vielseitig auslegen finde ich, es finden schließlich keine Eingriffe im elektrischen Gerät statt.
 
Richtig. Wenn du alles steckerfertige Bauteile mit CE-Kennzeichen nimmst, ist das in Ordnung. Genau so, wie ein Laie eine Leuchte in eine Steckdose stecken darf.

Voraussetzung: Der Einbau passt hinsichtlich Wärmebelastung und dgl.
 
Genau das hatte ich ja geschrieben, wenn Du Teile hast die nur noch in de Steckdose gesteckt werden müssen oder vielleicht noch befestigt werden müssen benötigst Du dazu keine Elektrofachkraft.
Hersteller Angaben sind natürlich trotzdem zu beachten.
 
Im Energiewirtschaftsgesetz § 49 VDE ist ein zu halten.
VDE sagt ganz klar, daß Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten nur Elektrofachkräften vorbehalten ist bzw unter deren Aufsicht zu erfolgen hat.
ähnliches wird man sicher auch im Produktsicherheitsgesetz finden.
Unter Aufsicht könnte im Fall einer Produktion auch bedeuten, daß das Produkt und dessen Produktion durch einen Sachverständigten abgenommen wurde oder die Produktion stichprobenartig von entsprechend geschulten Fachkräften geprüft wird.

Also, das steht da nun wirklich nicht. Es steht da folgendes:

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Also ein Klempner kann das machen, er muss lediglich die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten. Der VDE kann in Deutschland keine Berufsverbote aussprechen, auch wenn du es noch so gerne möchtest.

Also der TE kann Löten, etc., was immer er auch will. Er haftet für die Produktsicherheit seiner Produkte. Aber das tut er auch, wenn er Elektriker wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Wenn du alles steckerfertige Bauteile mit CE-Kennzeichen nimmst, ist das in Ordnung. Genau so, wie ein Laie eine Leuchte in eine Steckdose stecken darf.
Das stimmt leider nicht.

Unterschieden werden muss zwischen Errichtung, dann ist es Elektrohandwerk oder Serienproduktion dann ist Herstellung mit der IHK als Ansprechpartner.
In jedem Falle benötigt man Haftungsmässige Absicherungen und eine entsprechende Überwachungstruktur entweder VEFK oder Qualitätsmanagement.
 
Wenn ein Hersteller zb eine LED -Beleuchtung zum Selbsteinbau an Endkunden verkauft haftet der Hersteller dafür.
Baust du aber das selbe Produkt in ein anderes Produkt ein wirst du für dieses Produkt der Hersteller und haftest auch für Fehler die der Hersteller des fremden Produktes gemacht hat. Denn du bist nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller des neuen Produktes , das du an Endkunden verkaufst.
 
Ich würde mich mal mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Die können die das genau sagen, was Du darfst und was nicht. Ich nehme an, dass Du auf jeden Fall ein CE-Zeichen brauchst, dass dann auf alle Geräte kommt. Manche Geräte kannst Du selbst testen und dokumentieren, andere müssen vom TÜV überprüft und freigegeben werden.
 
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