NH-Sicherungen/Trennmesser

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Guten Tag liebe Freunde,

Bei uns im Geschäft ist die Tage der VDS durchmarschiert und hat unter anderem in unseren UV's bemängelt dass dort Trennmesser anstatt NH-Sicherungen eingebaut sind und dies nicht zulässig sei. Die UV's sind an eine NSHV angebunden welche widerum an eine eigene Tafostation geht (Größeres Möbelhaus).

Auf dem Schaltplan sind auch NH1 Sicherungen mit 250A vermerkt. Eingebaut sind jedoch tatsächlich Trennmesser. Soweit ich sehen konnte auch mit einem Nennstrom von 250A.

Meines erachtens nach, hat die Errichterfirma aber hier lediglich eine möglichkeit eingebaut den gesamten Schaltschrank zentral stromlos zu machen. Danach folgen nämlich für jeden abgang jeweils Neozed Sicherungen, danach FI-Schutzschalter und dann nochmal für jede einzelne Leitung B16-Automaten.

Meine Frage ist nun, ob das tatsächlich so falsch ist? Ode rnoch im Rahmen der Norm?

Vielen Dank für eure Antworten :)
 
Dient das ganze als Eingangschalter?

Dann wäre wohl eher zu bemängeln das dieser nicht durch Laien zu bedienen ist.

Merke: Sachverständige haben in den seltensten Fällen die Weisheit mit dem Löffel gefressen.
 
Ein Trennmesser ist nicht Grundsätzlich falsch sofern es an anderer Stelle eine Sicherung gibt.
z.B. muß in der NSHV eine Sicherung sitzen an der das Kabel zur Verteilung abgesichert ist, im Verteiler selbst könnte dann auch ein Trennmesser sitzen.

Ein Kabel oder eine Leitung ist am Anschußpunkt ab zu sichern.
Es ist nicht zulässig den Kurzschlußschutz durch nachgeschaltete Elemente zu übernehmen.

Der Nennstrom der Messer ist bedingt durch den Typ NH-1 der an sich nur bis 250A zulässig ist.

Sicherungen in dem Kasten und am Anfang der Leitung/Kabel sind nicht sinnvoll, da entweder nicht selektiv oder zu überhöhten Querschnitten führen.

Besser wäre es gewesen zur Trennung in der UV einen Lasttrennschalter zu verbauen, denn der NH Trenner darf nur Lastfrei betätigt werden.
 
Ein NH-Trenner ist in der Regel ein Lastrenner, also ist dies nicht das Problem!
 
Als ich in meiner ersten Firma noch im Schaltschrankbau tätig war (~1990) wurde auch oft NH Lasttrenner eingangsseitig verbaut.
Diese wurden dann bei der Schrankmontage auf der Baustelle je nach Vorsicherung der Anspeisung entweder mit Trennmesser oder mit NH Einsätzen bestückt.
 
Das Element kann vielleicht die Last schalten aber unter Last entstehen Lichtbögen.
Somit wäre das Teil dann nur mit Schutzausrüstung (Helm mit getöntem Visier, Handschuhe, und Schaltmantel gemäß VDE)zu bedienen.
 
Also ich habe eben nochmal die NSHV durchgesehen und dort sind richtige NH-Sicherungen an der zuleitung zu den jeweiligen UV's verbaut. Das müsste doch dann seine richtigkeit haben und ich kann den Punkt im Fehlerbericht abhaken oder?

Desweiteren habe ich nicht vor diese Schalter jemals zu betätigen. Ob mit oder ohne Schutzausrüstung :D Ich bin dann doch nur Schwachstromer und für solche Sachen nicht praktisch ausgebildet.
 
Auch für NH gibt es Lasttrennschalter, normale Trennschalter sollen nach Möglichkeit Lastfrei geschaltet werden , was aber nicht bedeutet das diese nicht auch unter Last getrennt werden können. Diese Trenner dürfen eh nur von Fachkräften bedient werden!
 
Ja den Punkt kannst Du dann abhaken.
Allerdings wirst Du den mit dem Prüfer besprechen müssen, denn die Anlage wurde ja nicht geändert.
 
Es ist ja nur wichtig dass hinter den Trennmessern eine Abschaltmöglichkeit wie ein Hauptschalter vorhanden ist, damit Lastfrei gezogen werden kann.
 
Ein NH-Lastrennschalter nennt sich doch wohl nicht umsonst so, oder?

Trotzdem muß in der UV ein Laienbedienbarer Hauptschalter bzw. im Möbelhaus ein Bereichsschalter vorhanden sein.
 
Also ich habe eben nochmal die NSHV durchgesehen und dort sind richtige NH-Sicherungen an der zuleitung zu den jeweiligen UV's verbaut. .

Mit welchen Nennwert?
Wenn da NH mit <=250A drin sind, wird es passen, wenn da größere NH (Größe 2 oder 3) drin sind, wird man die Messer gegen NH Einsätze mit 250A tauschen müssen.
 
Mit welchen Nennwert?
.
Es sind 200A NH-Sicherungen verbaut. Das sollte also passen.

Ja den Punkt kannst Du dann abhaken.
Allerdings wirst Du den mit dem Prüfer besprechen müssen, denn die Anlage wurde ja nicht geändert.
Die entsprechenden Punkte werden auf jedenfall nochmal besprochen. Die Mängelberichte sind noch nicht in der Finalversion vorliegend. Es laufen aktuell noch in allen Filialen die überprüfungen.

Was mich jetzt aber mal noch prinzipiell interessieren würde ist, der Sinn des Lasttrennschalters den ich nicht unter last trennen darf.
Verbaut ist ein ABB XLP1: Kann den Link leider nicht posten da zu neu :D
Oder darf dieser Schalter doch unter last getrennt werden? Wenn ich jetzt mal die Schaltpläne verfolge wäre der nächste Schaltpunkt um den Schaltschrank stromlos zu machen ohne einen Lasttrennschalter wie diesen zu bedienen der Hauptschalter nach der Trafostation. Sprich das ganze Haus stromlos zu schalten?
Ich hoffe zwar die dinger nie benutzen zu müssen aber sollte es dazu kommen wäre das gut zu wissen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Was mich jetzt aber mal noch prinzipiell interessieren würde ist, der Sinn des Lasttrennschalters den ich nicht unter last trennen darf.
Entweder hast du die Einlassung von Strippe-HH nicht gelesen, oder nicht entsprechend interpretiert.

Verbaut ist ein ABB XLP1: Kann den Link leider nicht posten da zu neu :D
Oder darf dieser Schalter doch unter last getrennt werden? Wenn ich jetzt mal die Schaltpläne verfolge wäre der nächste Schaltpunkt um den Schaltschrank stromlos zu machen ohne einen Lasttrennschalter wie diesen zu bedienen der Hauptschalter nach der Trafostation.
Sprich das ganze Haus stromlos zu schalten?
Nein, du hast den Plan in "die falsche Richtung" verfolgt. Es gibt doch auch die Möglichkeit an der entsprechenden Verteilung die Abgänge wegzuschalten. Damit ist auch die "Einspeisung" lastfrei.

Ich hoffe zwar die dinger nie benutzen zu müssen aber sollte es dazu kommen wäre das gut zu wissen :D
Wenn du derartiges bisher nicht weißt, gehe ich davon aus daß du diese zumindest offiziell auch nicht bedienen darfst. ;)
 
Ist richtig. Ich bin Elektroniker für Geräte und Systeme wollte aber auf dem Beruf nicht weiter arbeiten da es einfach sau öde ist. Deswegen bin ich in die Haustechnik gegangen.
Daher hab ich was das Thema Hauselektrik betrifft wenig ahnung. Daher frage ich nach, da mich das Thema interessiert.

Ja da hast du recht. Daran hatte ich natürlich nicht gedacht. Danke :)
 
Den darf man schon unter Last trennen aber: Nur mit passender Störlichtbogen-Schutzausrüstung.
Diese Teile sind ausschließlich durch eine Elektrofachkraft zu bedienen!
Sinn macht der an dieser Stelle gar nicht.
Wenn man eine Verteilung gescheit aufbaut hat dort ein Lasttrennschalter zu sitzen.
z.B. so was: tps://www.hagemeyershop.com/Kategorien/Verteiler/Sicherungsmaterial/Leistungsschalter-für-Trafo-%2C-Generator--und-Anlagenschutz/3VT2725-2EE46-0AA0%2C-Lasttrennschalter-3VT2-4-polig%3B-Lasttrennschalter-In%3D250A-Bemessungsstrom-ohn-/p/2889817
Den darf man auch ohne Schutzausrüstung schalten.
 
Thema: NH-Sicherungen/Trennmesser
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