Frage zu Hausanschluss

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Strippe56

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Hallo,

ich habe eine Frage zu einem bestehenden Hausanschluss.
Es handelt sich um ein Doppelhaus. Der HAK mit 3 Schraubsicherungen 63 A befindet sich in der einen Doppelhaushälfte. Von diesem gehen zwei Kabel 10 Quadrat Alu jeweils zum Zählerplatz jeder Haushälfte. Die Zählerplätze sind mit 3 Schraubsicherungen 35 A bestückt.

Meine Frage : Sind 10 Quadrat Alu ausreichend als Zuleitung zum Zählerplatz ?
Sind 63 A im HAK in Ordnung?
Sind 35 A im Zählerplatz in Ordnung

Mit freundlichen Grüßen
Strippe 56
 
Für ein haus ohne elektrische Heizung und Warmwasser Bereitung sind 35A durchaus ausreichend
 
Es handelt sich um ein Doppelhaus. Der HAK mit 3 Schraubsicherungen 63 A befindet sich in der einen Doppelhaushälfte.
Scheint ja schon älter zu sein. Haben beide Parteien denn ungehinderten Zugang zum HAK. Wenn neu wäre das nicht zulässig, bzw sollte angeändert werden. Zur Not einen eigenen HAK installieren lassen, über die Notwendigkeit kann dich ein auf E-Planung spezialisiertes Ingenieurbüro beraten.

Von diesem gehen zwei Kabel 10 Quadrat Alu jeweils zum Zählerplatz jeder Haushälfte. Die Zählerplätze sind mit 3 Schraubsicherungen 35 A bestückt. Strippe 56
Ich nehme mal zu Recht an "Ost-D", dort konnte man sich ja kein Kupfer leisten. Also 10qmm ALU bei 35A wären i.O., wenn es nur duch die Wand und in den Kasten geht. Die 35A sind bei Haushalten ohne Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer (DLE) auch ausreichend.
 
Danke für eure Antworten.
Und ja ist Ost-D. Der Zutritt zum HAK ist der anderen Partei nicht möglich.
Also , wenn niemand zu Hause ist (Urlaub oder so) hat diese Partei "Pech".
Keine Ahnung ob man diese Partei dazu zwingen kann, sich einen eigenen
Hausanschluss zu machen.
 
Der Raum ist der anderen Partei zugänglich zu machen.
Allein schon um im Notfall die Anlage stromlos schalten zu können, durch z.B. den VNB.

Anders herum könnte es passieren, daß Du deren neuen Hausanschluß bezahlen mußt wenn Du keinen uneingeschränkten Zugang gestatten willst.
 
Der Raum ist der anderen Partei zugänglich zu machen.
Allein schon um im Notfall die Anlage stromlos schalten zu können, durch z.B. den VNB.


Anders herum könnte es passieren, daß Du deren neuen Hausanschluß bezahlen mußt wenn Du keinen uneingeschränkten Zugang gestatten willst.
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Was für ein haarsträubender Unsinn ist denn das ?
 
Warum soll ich nicht vertauenswürdigen Personen den Zugang in mein Haus gewährleisten. Die können sich ja einen eigenen Anschluss bestellen. Als Hauseigentümer hab ich sogar das Recht diesen Anschluss bzw. das Durchleitungsrecht zu kündigen.
 
sofern das nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder es in einem Gemeinschaftseigentum eine diesbezügliche Teilungserklärung gibt.
Gerichte beschäftigen sich gerne mit so was, da kommt alles mögliche heraus.
 
Da haste Recht. Obwohl es keinen Grundbucheintrag oder ähnliches gibt, entscheiden Richter wie sie wollen.
 
Der HAK mit 3 Schraubsicherungen 63 A befindet sich in der einen Doppelhaushälfte. Von diesem gehen zwei Kabel 10 Quadrat Alu jeweils zum Zählerplatz jeder Haushälfte. Die Zählerplätze sind mit 3 Schraubsicherungen 35 A bestückt.
Meiner Meinung nach müssen die Hauptleitungen auf die 63A ausgelegt sein. Dass da 10mm² Alu reichen, bezweifle ich.
 
Auch wenn es in Grundstücksrecht kein Gewohnheitsrecht gibt, entscheiden Gerichte so, als wenn es eins gäbe. Das verhält sich denn so wie ein Notwegerecht, du könntest aber dauf bestehen, dass dies in angemessener Zeit geändert wird, sofern es baulich überhaupt geht, ansonsten -> Siehe Notwegerecht. Einen dauerhaften Frieden mit dem Nachbarn sollte man dabei nicht unterschätzen.
Normalerweise ist es jetzt die Aufgabe des VNB, den zur DDR-Zeiten errichteten Gemeinschaftsanschluss vor dem Grundstück zu trennen und auf deren Kosten bei deinem Nachbarn einen eigenen HAK zu setzen. Wäre aber seine Aufgabe sich drum zu kümmern.
Meiner Meinung nach müssen die Hauptleitungen auf die 63A ausgelegt sein. Dass da 10mm² Alu reichen, bezweifle ich.
Gut, man könnte ohne Notwendigkeit die Anlage ertüchtigen. Dann aber gleich trennen und das Stück Leitung vom HAK zum Zähler ohne echten Mehrwert austauschen. Sollte sich aber vorher ein Fachplaner anschauen ob notwendig.
 
Wenn sich der Stromzähler mit dem Vorsicherungen in der einen Haushälfte befindet und der HAK in der anderen und es sich noch um eine Anlage handelt die zu dem damaligen Normen im Errichter Zeitpunkt erstellt wurde, dann ist es eine Bestandsanlage die nicht geändert werden muss. Anderweitig wäre es wenn die Anlage grundlegend geändert wird, dann sind die jeweiligen technischen Anschlussbestimmungen zu beachten.
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass die 63A Hausanschlusssicherungen einmal durchbrennen ist aber äußerst gering.
 
Allerdings schon mal passiert. Da war es noch 3x220V Netz. Nach der Wende wurde dann umgestellt.
LautTabelle sollte 10 er Alu in Installationsrohr mit 40 A abgesichert sein.
Entspricht 6 er Kupfer.
 
War das ein 127 / 220 V Netz? Dann hätte man ja heute die 1,8 fache Leistung zur Verfügung.

Früher gabs bei uns in der Gegend auch einzelne Gebiete mit 220 Volt zwischen den Phasen.
 
Eine Absicherung von 10mm² Alu war sicher auch in der DDR niemals zulässig mit 63A ab zu sichern.
Hier ist die Absicherung auf das zulässige Maß zu reduzieren.
 
Eine Absicherung von 10mm² Alu war sicher auch in der DDR niemals zulässig mit 63A ab zu sichern.
Hier ist die Absicherung auf das zulässige Maß zu reduzieren.
Sind ja 2x 10qmm (ALU) mit nachgelagerten 35A-Sicherungen. Darüber streiten sich die Gelehrten, ob dass zulässig ist oder nicht - da wird die DIN gerne mal so oder so ausgelegt.
Auch heutzutage wird gerne zwischen HAK und SLS nur 6qmm Kupfer gelegt und mit 50A im HAK und als SLS abgesichert. Ist weder selektiv noch entspricht der notwendigen Auslegung auf 63A. Einige schlaue Ele's ziehen noch ein Schutzrohr rüber, damit man das nicht sieht, aber das erkennt man auch an den Adern im HAK.
Wurde von uns immer wieder bemängelt, aber wird vom VNB regelmäßig so schriftlich abgesegnet, dass man da nicht machen kann. Die Leitung wäre ja problemlos austauschbar.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mich an den VNB wenden. Die hielten es bei der Umstellung auf 3x400 nicht einmal für notwendig den
HAK auf dem Boden anzusehen. Normalerweise hätte da einer mit 3x3 Sicherungen nachgerüstet werden sollen.
Ist aber jetzt eh egal, da die Nachbarn allein nicht mehr an den HAK kommen.
 
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