Nein, das ist ein normales 45º-Satteldach und somit Murks.
Die Herstellerrichtlinien -die mir jetzt vorliegen- geben zwar keine explizite Einbaurichtung vor, nur das Längengrad-Leistungsdiagramm geht nur bis ±80º der Südrichtung. Bei der jetzigen Einbaulage von ca. -140º (40ºO Azimut) und 45º Schräge (Elevation) geht der Hersteller von einem Wirkungsgrad von 10-15% aus.
Wir haben das jetzt bemängelt und dass dieser Mangel abzustellen ist, da die vereinbarte Leistung auf Grund eines Einbaufehlers (Nichteihaltung der Herstellerrichtlinien) nicht erbracht wurde.
Nun kommt aber der Clou. Der Leistungserbringer dreht und wendet sich, da nur die zu erbringende Fläche laut Lastenheft zu erbringen und die Herstellervorgaben nur Empfehlungen seien. Wenn man sich da nicht einigt, wird der Fall irgendwann vor Gericht landen. Es ist einfach herrlich mit welchen Agumenten manche Handwerker/Errichter ihren Pfusch verteiligen. Und wie das Gericht später entscheidet weiß man nicht, habe immer wieder das Gefühl dass ein redegewanter Anwalt viel mehr wert ist, als harte Fakten.
Wenn das Haus erst einmal bezogen ist, ist der Aufwand um so höher, da im OG Wände geöffnet werden müssen, um die Leitungen umzuverlegen. Ich bin eh nicht so ein Freund von solchen verbauten Systemen, wo man hinterher nur mit hohem Aufwand und Kosten herankommt. Hat irgendwie etwas von "Nach mir die Sinnflut". Nach 15-20 Jahren sind die Module auf und ob die unterm Estrich verbauten Wellrohre dann wirklich noch dicht sind, bezweifle ich stark - ich habe da schon einiges gesehen. Aber der so vorgenommen Einbau entspricht den geltenden Richtlinien.
Aus dem obrigen Fall lernen auch dazu, dass in den -von uns geprüften- Verträgen zukünftig neben der Fläche auch die garantierte Jahresmindestleistung stehen muss.