Elektrogill und FI-Schalter

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Hallo zusammen,

ich habe mir einen neuen Elektrogrill gekauft (Weber Q2400).

In der Bedienungsanleitung steht, dass dieser über einen FI-Schalter mit Strom versorgt werden muss. Leider haben wir in unserer Wohnung nur für das Bad einen FI-Schalter.

Ich habe jetzt schon darüber nachgedacht unseren Vermieter anzusprechen, ob das Nachrüsten eines FI-Schalters in Ordnung wäre (eine Pflicht besteht in Bestandsgebäuden ja nicht...).

Dann habe ich gesehen, dass es für einzelne Steckdosen FI-Adapter bzw. PRCD-Adapter gibt. Was ist denn hier der Unterschied?

Was mich nun etwas verwirrt ist die Tatsache, dass das Kabel der Bedieneinheit des Grill selbst schon über eine Sicherheitsvorrichtung verfügt mit der man vor Benutzung des Grills einen Test durchführt (Reset, Test). Mir scheint, dass dies das gleiche Prinzip wie bei den Adaptern für die Steckdose ist.

Hier ein Bild der Kontrolleinheit:

https://www.raima-grill.de/content/sunaddons/flextor/_zoom/63/10063/0.jpg

Würde in diesem Fall auch der FI-Adapter der Kontrolleinheit herausspringen, falls es zu einem Fehlstrom kommt?

Bzw. würde in diesem Fall ein Steckdosendapter überhaupt Sinn machen? Der Grill sollte nicht über ein Verlängerungskabel betrieben werden.

Zum Standort: Er wird den Sommer über auf dem unüberdachten Balkon stehen. Die passende Schutzhülle habe ich dazu gekauft. Die Kontrolleinheit werden wir nach Gebraucht immer entfernen. Wie sieht es hier mit Feuchtigkeit an den Kontakten aus?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
 
So wie es aussieht ist der Grill selbst schon mit einem Personenschutzadapter (PRCD) ausgerüstet. Der PRCD übernimmt die Funktion des Fehlerstromschutzschalters selbst.
 
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So wie es aussieht ist der Grill selbst schon mit einem Personenschutzadapter (PRCD) ausgerüstet.
Wow, danke für die erste schnelle Antwort!
So hätte ich das als Laie jetzt auch gesehen. Habe mich dann aber gewundert, dass in der Bedienungsanleitung steht, dass das Gerät über einen FI-Schalter mit Strom versorgt werden muss. Kann vermutlich auch der üblichen Absicherung des Herstellers geschuldet sein (vlt. zusätzlich bei Weber als US-Hersteller). War nur etwas verwirrt, weil das doch dann so sicherheitstechnisch unbedenklich ist, wenn das Kabel selbst schon einen PRCD besitzt die Steckdose aber nicht über einen FI-Schalter abgesichert ist, oder? Ach so, die Steckdose befindet sich innerhalb der Wohnung und nicht auf dem Balkon.

Ich habe noch folgenden Satz in der Bedienungsanleitung gefunden:

Verlängerungskabel oder Steckeradapter sind für dieses Gerät nicht geeignet. Bei einem Gebrauch derartiger Produkte wird die Wirksamkeit der FehlerstromSchutzvorrichtung (PRCD) Ihres Grills stark beeinträchtigt.

Sprich PRCD ist im Kabel vorhanden.

Dann erübrigt sich die Nachrüstung eines FI-Schalters für den Sicherungskasten und der Kauf eines FI- bzw. PRCD-Adapters für die Steckdose, richtig?

In der Anleitung steht noch folgendes:
Stellen Sie immer sicher, dass an der verwendeten Steckdose die richtige Spannung anliegt. Die Steckdose muss außerdem für ein Gerät mit einer Leistungsaufnahme von 2.200 Watt geeignet sein.

Das Wattzahl kann ja kein Problem sein, oder? Unser Fön hat auch 2000-2200 Watt ;-)
 
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Sprich PRCD ist im Kabel vorhanden.

Dann erübrigt sich die Nachrüstung eines FI-Schalters für den Sicherungskasten und der Kauf eines FI- bzw. PRCD-Adapters für die Steckdose, richtig?
Richtig.
Das Wattzahl kann ja kein Problem sein, oder? Unser Fön hat auch 2000-2200 Watt ;-)
Davon ist auszugehen. Kannst du aber selber ganz einfach kontrollieren.
Solange die Absicherung der Steckdosen mindestens 10 A (max. 16 A ;) ) beträgt ist alles in Ordnung.
 
Trotzdem wäre es sinnvoll, alle Steckdosen im Haus über einen FI zu führen. Dies kann im schlimmsten Fall mit einer kompletten Neuinstallation verbunden sein.
 
Wenn es eine Steckdose auf dem Balkon oder Terrasse gibt, diese müssen erst seit 1989 über einem FI-Schalter betrieben werden.
Aber nicht jede Mietwohnung hat das und dann wird der E-Grill auf dem Balkon/Terrasse über eine Verlängerungsschnur von einer Steckdose in der Wohnung betrieben. Und dafür ist natürlich der PRCD recht sinnvoll.
 
Da das Bad wohl schon einen FI hat, wird die Anlage sicher nach 1983 errichtet worden sein und somit auch nicht mehr klassisch genullt, was 1973 verboten wurde.

Ich kann nur empfehlen, einen (oder auch aufgeteitl auf mehrere wenn möglich) Fi nach zu rüsten.

Ein FI ist ein Personen und Brandschutz. Leitungsschutzschalter schützen nur vor zu hohen Strömen, nicht aber bei Berührung stromführender Teile (z.B. bei defekter Isolierung)
 
@Octavian1977
Wenn es sich um eine Bestandsanlage in einer Mietwohnung handelt, da wird wohl kaum ein Vermieter den Ansinnen nach einem FI-Schalter nach kommen.
Und da nützt auch deine beste Empfehlung an dem TE nichts.
Es gibt gerade auch hier in unseren Breiten etliche vermietete Etagenhäuser die vor 2009 erstellt wurden und nur einen FI im Bad haben und das entsprach den seinerzeitigen Normen zum Errichter Zeitpunkt.
Dazu gibt es keine Nachrüstpflicht, es sei denn an der Anlage wird was verändert, das diesen erforderlich macht.
Denn sonst hätten wir als Installateure sehr viel zu tun gehabt.
 
Das würde in Österreich anders aussehen: hier MUSS bei Neuvermietungen in Mietobjekten FI-Schutz für alle Stromkreise vorhanden sein.
 
Auch wenn der Vermieter dies nicht bezahlt, ist es für den Mieter mit doch relativ geringen Kosten machbar.
eine Verbesserung der Anlage welche der Mieter bezahlt lässt ein Vermieter gerne zu.

Wenn dabei Fehler in der Anlage aufgedeckt werden um so besser, denn diese muß der Vermieter in Ordnung bringen.

Trotzdem ist es kein Problem beim Vermieter mal an zu fragen ob er ein solches Update vielleicht doch bezahlt.
Schließlich ist es auch eine deutliche Verbesserung des Brandschutzes seines eigenen Objektes.
 
In meiner eigenen Wohnung ist mir das inzwischen egal.
Die Anlage wurde 2006 umgebaut und ich rupf nicht deswegen den ganzen Sicherungskasten auseinander nur weil es wieder mal wieder neue Bestimmungen gibt.
Diese Anlage entspricht den damaligen Normen und bleibt auch so.
 
@Strippe-HH: Ich weiß nicht, weswegen du dich so vehement gegen einen FI sträubst. Das ist nun mal unbestritten ein Sicherheitsgewinn; ob es dir passt oder nicht (oder bist du nur neidisch, dass du keinen hast?). Es wissen jetzt alle, dass du keinen willst. Bitte versuch jetzt nicht jedem einzureden, dass er das nicht braucht. :(

Ich werde trotzdem weiterhin jedem zu einem 30mA-RCD raten; ob Vorschrift oder nicht. Sowas ist mir allemal 20 € wert.

PS: Ich habe noch nie eine Anlage ohne FI installiert.
 
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Da hast Du 2006 zwar gedacht aber nicht weiter gedacht.
Ich habe alle die von mir aufgebauten Wohnungsverteiler grundsätzlich mit FI30mA ausgerüstet.
Erst einer für alles später dann aufgeteilt auf 2-3.
Auch TN-C habe ich niemals verlegt auch nicht vor 2010 und auch nicht über 10mm².
 
@Strippe-HH: Ich weiß nicht, weswegen du dich so vehement gegen einen FI sträubst. Das ist nun mal unbestritten ein Sicherheitsgewinn; ob es dir passt oder nicht (oder bist du nur neidisch, dass du keinen hast?). Es wissen jetzt alle, dass du keinen willst. Bitte versuch jetzt nicht jedem einzureden, dass er das nicht braucht. :(
@werner_1.
Ich sträube mich überhaupt nicht dagegen und neidisch bin ich auch nicht.
Und ich rede es auch keinen anderen es aus, wenn die meinen es müsse sein -- Bitte sehr, baue einen ein oder lasse es machen.
Nur ich sehe es nicht ein, dass ich, nur weil sich die Bestimmungen ändern es unbedingt in meiner Eigentumswohnung die ich selber bewohne,nachrüsten soll.
Anderweitig hatte ich in einer anderen ETW, die mir auch gehört nach Mieterwechsel zwei RCD-s in die Verteilung eingebaut.
Aber nur deswegen, weil das Bad keinen hatte und ich in der Küche Steckdosen nachgelegt hatte die das erforderlich machten.
 
Da hast Du 2006 zwar gedacht aber nicht weiter gedacht.
Nicht nur ich alleine sondern andere auch.
2006 war das noch nicht Publik, erst 2007 begann die Übergangszeit.
Und so mancher Unternehmer, der Objekte in diesem Zeitraum angeboten hatte, wie auch unsere Firma, machte es erst für Objekte die ab 2009 erstellt wurden.
Und so hieß es vorher immer "Nein das haben wir nicht im Auftrag" weil sich auf die Klausel in der 410 gestützt wurde, dass vorher geplante und angebotene Objekte davon ausgenommen sind.
Auch 1984 wo es mit dem FI-Schaltern im Bad losging da hatten wir ein Projekt mit über 100 Wohneinheiten gehabt und auch dort wurden damals keine FI-Schalter für die Bäder verbaut, weil der damalige Chef sagte, das ist nicht ausgeschrieben worden. Und er reagierte sogar verärgert darüber, dass wir zu den Bädern eigene Zuleitungen verlegt hatten weil wir als Monteure das wussten und es quasi hinter seinen Rücken gemacht hatten.
Ja so war das damals, die Unternehmer hatten sich über alles hinweggesetzt und bis auf Kante das hinausgezögert.
Und das ist jetzt mit Überspannungsschutz und AFDD-s genau das gleiche.
 
Mit so vielen Antworten hätte ich nicht gerechnet.

Es würde also aus Sicherheitsgründen schon Sinn machen bim Vermieter nachzufragen, ob wir einen zusätzlichen FI für den Rest der Wohnung (Bad ist ja bereits vorhanden) installieren lassen können?

Das Baujahr des Hauses ist 2009...

Die Steckdose befindet sich in der Wohnung.
 
Für das Baujahr 2009 ist der FI bereits für ALLE Steckdosen vorgeschrieben!
Diese Vorschrift gibt es seit 2006
Der Vermieter ist hier also verpflichtet diesen Mangel zu beseitigen.

Aktuell sind auch Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen über FI zu führen.

Bei der Beseitigung dieses erheblichen Mangels kann man auch den FI Schutz für alle Stromkreise kostenneutral realisieren. (also auch Herd Durchlauferhitzer etc einbeziehen)
Dabei ist es am Besten die Wohnung auf mindestens 2 Fis aufzuteilen die je ca 50% überwachen.
 
Ich habe mich vertan. Baujahr ist 2008. Sorry dafür. Ich habe den FI nochmals getestet und dabei geht nur im Bad der Stromkreis unterbrochen.
So wie ich das sehe gibt es jetzt 3 Möglichkeiten:
1. alles so lassen wie es ist
2. beim Vermieter anfragen, ob ein zusätzlicher FI (bzw. ggfs. 2) eingebaut werden kann
3. einen PRCD-S für die Steckdose kaufen; wurde im Nachbarforum als Möglichkeit aufgeführt (hier stellt sich mir die Frage, ob das sinnvoll ist, da in der Bedienungsanleitung steht, dass kein Verlängerungskabel verwendet werden soll und im Kabel bereits ein PRCD eingebaut ist; scheint mir auch teurer zu sein als das Nachrüsten eines FI-Schalters)
Eigentlich hatte ich mich für den Elektro- und gegen den Gasgrill entschieden, da ich bei Gas kritisch bin:confused: (versteckte Gefahr, Lagerung etc.) naja nun weiß ich auch nicht...
 
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Ich frag mich nur, warum man solche Fragen in mindesten 2 Foren stellt, muss eminent wichtig sein!
 
Thema: Elektrogill und FI-Schalter
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