Fundamenterder Funktion gegeben ?

Diskutiere Fundamenterder Funktion gegeben ? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, Ich komme gleich zu meinem Problem. Wir haben ein Neubau,und hier wurde ein Fundamenterder erstellt.Ich bezweifel aber,das der...
Cepeus73 hat es richtig wiedergegeben
 
Ich muss kurz das Thema nochmal öffnen.

Der Mangel wurde nun mit aufgenommen.Den Fundamenterder hat der Rohbauer erstellt.
Keine Elektrofachkraft oder unter seiner Aufsicht.Schonmal wurde die DIN 18014 nicht beachtet.

Nun geht es aber noch darum,ib eine Erdfühligkeit der Bodenplatte gegeben ist.
Hierzu habe ich eine Skizze erstellt,wie unser Haus mit Bidenplatte erstellt wurde.

Unsere Bidenplatte steht auf ein 90 cm Gründungspolster.
Das Gründungspolster ist umlaufend 1m größer als die Bodenplatte.
Also von Stirnseite der Bodenplatte bis zum gewachsenem Boden,haben wir einen Abstand von 1m.
Die Bidenplatte selber ist aus C25/30 und 16 cm stark.
Der Fundamenterder wurde an der oberen Bewehrung festgemacht.
Der Rundstahl 10mm verzinkt ist von der Pe Folie ca 12,5cm entfernt.(Bodenplattensohle)

Die Stirnseite der Bodenplatte wird nun im Sanuerungsvorschlag vom gerichtluchen SV mit doppel lagiger Bitumenbahnen abgedichtet.
Dann kommt noch eine 12 cm starke Perimeterdämmung an die Stirnseite der Bodenplatte.
Siehe Skizze

Ist der Fundamenterder hier nutzlos ?
Eine Anschlussfahne aussen an der Bodenplatte gibt es nicht.
Nur die Anshlussfahne im HWR für den Ptentialausgleichschiene.

Welche Maßnahme wäre nun vom G-SV richtig ?
Damit ich schonmal weiss,welcher Sanuerungsvorschlag akzeptabel ist.(zulässig)
 

Anhänge

  • 1560681540681-1792757558.jpg
    1560681540681-1792757558.jpg
    137,7 KB · Aufrufe: 15
Ist der öffentlich bestellte und Vereidigte Sachverständige für das Elektrotechniker-Handwerk zugelassen?
Denn ansonsten läuft hier das nächste schief!!
 
Der vereidigte und bestellt SV wurde von einer gerichtlichen SV empfohlen.Da sie selber nicht in der Lage ist,
das zu beantworten.
Der wird sich dann dazu äussern müssen,ob er der richtige hierfür ist.


Sind ja vom Gericht beauftragt worden.Interessant wird auch sein,was er dazu sagt,das der Rohbauer das verlegt hat.
Und nicht wie Dipol immer schreibt,nur unter Aufsicht einer Elktrofachkraft.So will es die Din 18014.
Kommt es zum Schaden,wird die Gebäudeversicherung den schaden begleichen.Oder hauen die dann uns die Din 18014 um die Ohren ?
Versicherungen sind ja bekannt um sich vom zahlen zu drücken
 
Nun geht es aber noch darum,ib eine Erdfühligkeit der Bodenplatte gegeben ist.
Unsere Bidenplatte steht auf ein 90 cm Gründungspolster.
Das Gründungspolster ist umlaufend 1m größer als die Bodenplatte.
Also von Stirnseite der Bodenplatte bis zum gewachsenem Boden,haben wir einen Abstand von 1m.
Die Bidenplatte selber ist aus C25/30 und 16 cm stark.
Der Fundamenterder wurde an der oberen Bewehrung festgemacht.
Der Rundstahl 10mm verzinkt ist von der Pe Folie ca 12,5cm entfernt.(Bodenplattensohle)

Wenn es sich bei der PE-Folie nur um eine duenne Folie handelt, wie man sie bei WU Konstruktionen nutzt, um das Betonagewasser am versickern zu hindern, kann diese bei der Betrachtung des Fundamenterders aussen vor gelassen werden. Handelt es sich um eine Art Noppenbahn, dann ist von einer fehlenden Erdfuehligkeit der Bopla auszugehen.
Siehe dazu auch: Was ist zu beachten, wenn ein Fundament mit Noppenbahnen gegen das Erdreich isoliert wird?

Die Stirnseite der Bodenplatte wird nun im Sanuerungsvorschlag vom gerichtluchen SV mit doppel lagiger Bitumenbahnen abgedichtet.Dann kommt noch eine 12 cm starke Perimeterdämmung an die Stirnseite der Bodenplatte.

Solange der SV nicht empfiehlt unter der BoPla noch eine Folie reinzulegen, siehe oben gesagtes.

Ist der Fundamenterder hier nutzlos ?

Vermutlich nicht. Erdungswiderstand kann man messen, im schlimmsten Fall kann der Fundamenterder als Funktionspotentialausgleich angenommen werden und durch einen auesseren Ringerder ergaenzt werden. (Hatte ich das nicht vor 2 Jahren schonmal ausgefuehrt? ...wie doch die Zeit vergeht...)

Eine Anschlussfahne aussen an der Bodenplatte gibt es nicht.

Wenn kein aeusserer Blitzschutz gewuenscht oder bestellt wurde, braucht es diese Anschlussfahnen auch nicht.

Nur die Anshlussfahne im HWR für den Ptentialausgleichschiene.

Das ist doch schonmal was. Bei deinem Baujahr (also das Gebaeude meine ich..) duerfte dafuer sogar noch St/tZn mit Isolierung zulaessig gewesen sein.

Interessant wird auch sein,was er dazu sagt,das der Rohbauer das verlegt hat.
Und nicht wie Dipol immer schreibt,nur unter Aufsicht einer Elktrofachkraft.So will es die Din 18014.

Das ist in Anbetracht deiner restlichen Bau-Haus-Suenden (kennen wr ja z.T. aus dem expertenforum bau) der am weitesten abgelegene Nebenkriegsschauplatz...

Kommt es zum Schaden,wird die Gebäudeversicherung den schaden begleichen.Oder hauen die dann uns die Din 18014 um die Ohren ?

Welches Schadensszenario schwebt dir denn vor...Blitzschlag, Ueberspannung, Haartrockner in der Badewanne...?
 
@karo28
Das ist schon richtig.Das ist eine kleine Schlacht im wahren Krieg.
Also ist es unwichtig das die Bodenplatte kein Kontakt zum Erdreich hat ?
Sie steht ja auf ein 90 cm Gründungspolster.
Von der Stirnseite sind es ja auch mindestens 1m zum Erdreich.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag wenn der Erdwiderstand nicht gegeben ist.Sprengt es dann die Bodenplatte auf ?
Hat es Einfluss auf den Fi Schalter ?
Hat mal ein Fall bei mir,da habe ich eine gewischt bekommen,und dachte der Fi Schalter müsste unten sein.Als ich zum Verteilerkasten ging,war er aber nicht ausgelöst.

Das war an einem blanjen Kabel wo später die Wohnraumlüftung mit WRG hingekommen ist.Das Erdgeschoss war ja 2 Jahre unbewohnt.
Also bin ich auf die Leiter um das offene Loch oben zuzumachen.(Styropor)
Da ist es dann passiert.

Ist zwar eine kleine Nebenschlacht,aber Dipol ist bei dem Thema Rohbauer erstellt Fundamenterder gleich hell wach.
Mal schauen wie das Gericht hier entscheiden wird.

Weil das nun darauf hinaus läuft,Richter gegen alle Bestimmungen die Dipol immer aufzählt.
Das würde bedeuten,das die Netzbetreiber alle Anlagen ans Netz zulassen müssen,egal wenn keine Nachweise der verlegten Fundamenterder vorhanden sind.
Dann müssten alle Elektriker in den sauren Apfel beissen und das trotzdem beim Netzbetreiber anmelden.

Ich finde das ist eine interessante Schlacht,die hier vor dem LG Stuttgart geführt wird
 
Also ist es unwichtig das die Bodenplatte kein Kontakt zum Erdreich hat ?
Sie steht ja auf ein 90 cm Gründungspolster.

Woraus besteht das "Gründungspolster" denn...wenn es sich um leitfaehiges Material (Mineralgemisch, Magerbeton, was auch immer...) handelt, dann kann man durchaus von erdfuehlig sprechen. Wenn es sich um irgendwas isolierendes (Schaumglasschotter) handelt, dann ist keine Erdfuehligkeit vorhanden.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag wenn der Erdwiderstand nicht gegeben ist.Sprengt es dann die Bodenplatte auf?

Eher unwahrscheinlich. Direkteinschlag in die BoPla ist faktisch auszuschliessen. Da steht noch ein Haus drauf. Einschlag in Naehe der BoPla kann zu induktiven Einkopplungen in die BoPla (Bewehrung) fuehren. Diesen Potentialunterschied versucht man, mittels des Fundamenterders oder des Funktionspotentialausgleichleiters zu begrenzen.

Hat es Einfluss auf den Fi Schalter ?
Bei der Netzform TN-C am Hausanschluss hat ein fehlender oertlicher Erder im Normalbetrieb gar keinen nennenswerten Effekt. Bei TT-Netz am Hausanschluss ist der oertliche Erder fuer die Funktion der Schutzmassnahme "Schutz durch Abschaltung" lebenswichtig.

Hat mal ein Fall bei mir,da habe ich eine gewischt bekommen,und dachte der Fi Schalter müsste unten sein.

Der FI (RCD) schuetzt nur bei Fehlerstroemen zwischen L und PE (Erdpotential). Ein RCD schaltet nicht ab, wenn z.B. ein Strom zwischen L - dein Koerper - N fliesst, was einem Kurzschlussfall entspricht.

Das würde bedeuten,das die Netzbetreiber alle Anlagen ans Netz zulassen müssen,egal wenn keine Nachweise der verlegten Fundamenterder vorhanden sind.

Nein, der Netzbetreiber stellt technische Mindestanforderungen an Anschluss auf, inwieweit der die Einhaltung dieser Anforderungen prueft und fehlerhafte Anschluesse sanktioniert, ist aber in seinem Verantwortungsbereich.
 
Ich bin nur an ein Kabel gekommen.Ob blau oder braun weiss ich nicht.
Das ist ganz normaler Steinschotter

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)



Allgemeine Bedingungen

Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) in Kraft getreten. Diese regelt die Allgemeinen Bedingungen zu denen die Syna GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat. Die Verordnung ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung.

Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Syna GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse an das Niederspannungsnetz, die ab dem 12. Juli 2005 begründet worden sind oder begründet werden.

Die Syna GmbH gibt gemäß § 29 Abs.1 Satz 3 NAV mit dieser Veröffentlichung bekannt, dass die NAV auch auf alle vor dem 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse an das Niederspannungsnetz der Syna GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.



Ergänzende Bedingungen zur NAV

Die Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zu der Niederspannungsanschlussverordnung definieren und erläutern, wie die gesetzlichen Regelungen der Verordnung bei der Syna GmbH umgesetzt werden.


Bedingungen für den Anschluss an unser Stromverteilnetz
  • Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
    Technische Anschlussbedingungen Niederspannung



    Die Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB) der Syna GmbH gelten für den Anschluss und den Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz der Syna GmbH sowie bei einer Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen. Die TAB Niederspannung der Syna GmbH konkretisieren die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.

    Die TAB Niederspannung des BDEW - Bundesmusterwortlaut stellt eine zusätzliche Referenz zur Ausführung von Niederspannungsnetzanschlüssen dar. Relevante und ergänzende Informationen aus den TAB Niederspannung des BDEW zu den vorgenannten VDE-Anwendungsregeln finden sich in den TAB Niederspannung der Syna GmbH wieder und sind kursiv dargestellt. Mit der Umsetzung der TAB Niederspannung der Syna GmbH erfüllen der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer bereits die relevanten Vorgaben der TAB Niederspannung des BDEW.

    Die Inkraftsetzung der TAB Niederspannung der Syna GmbH erfolgt zum 01.06.2019. Informationen zu Übergangsfristen sind den TAB Niederspannung der Syna GmbH zu entnehmen.

    Anmeldung zum Netzanschluss für Strom

    Die Anmeldung zum Netzanschluss für Strom (Neuanschlüsse, Anschlussänderungen oder Stilllegungen von Kundenanlagen) reicht ein konzessionierter Elektroinstallateur bei der Syna GmbH ein. Hier finden Sie eine Übersicht der konzessionierten Elektroinstallateure.

    Anmeldung zustimmungspflichtiger elektrischer Anlagen und Verbrauchsgeräte nach VDE-AR-N 4100

    Sie möchten zustimmungspflichtige Verbrauchsgeräte nach VDE-AR-N 4100 (wie zum Beispiel Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Motoren, Aufzüge, Schweißgeräte, Elektro-Wärmepumpenanlagen, Impulslasten, Stromrichter oder Elektro-Wärmespeicheranlagen) anmelden? Dafür benötigen Sie neben der Anmeldung zum Netzanschluss für Strom zusätzlich noch eine Anmeldung bezüglich zustimmungspflichtiger elektrischer Anlagen und Verbrauchsgeräte gemäß VDE-AR-N 4100, hierzu benötigen Sie das Formular:

Das ist mein Stromanbieter und ihre Vorgaben
 
Also ist es unwichtig das die Bodenplatte kein Kontakt zum Erdreich hat ?
Sie steht ja auf ein 90 cm Gründungspolster.
Wenn die Bodenplatte einen erhöhten Erdübergnagswiderstand hat, ist nach DIN 18014 zusätzlich ein Ringerder zu verlegen. In der Norm selbst sind zwar Beispiele genannt, wann das gefordert ist, da aber ein konkreter Ausbreitungswiderstand NICHT gefordert ist, kann man sich nur an den nach Blitzschutznorm nur noch empfohlenen 10 Ohm orientieren. Die Unsicherheit gibt reichlich Futter für Rechtsanwälte und Sachverständige her. Gefordert ist aber eine Messung der Durchgangswiderstände und bei erdfühigen Fundamenterdern wie auch Potenzialausgleichsleitern bei erhöhter Erdfühligkeit, Verbindung alle 2 m mit der Bewehrung.

Der Abstand hat kurioserweise aus abgelösten Altnormen überlebt, als noch Rödelverbindungen zulässig waren. Nach aktueller Blitzschutznormenreihe und ansonsten strengeren Österreichischen Regelwerken sind nur 5 m Abstand gefordert.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag wenn der Erdwiderstand nicht gegeben ist.Sprengt es dann die Bodenplatte auf ?
Den Effekt kann angeblich eine kleinere Maschenweite von Ringerdern < 10 m gegen armierte Bodenplatten verursachen. Auch hie dürfte gelten, dass Blitz nicht gleich Blitz ist und es auf dessen Blitzstromstärke ankommt.

Die Festlegung mit max. 10 x 10 Metern für Ringerder bei Blitzschutzanlagen stammt aus der Blitzschutznormenreihe. Ein LEMP gleicher Stromstärke, der durch eine normkonforme Antennenerdung mit ausnahmsweise blitzstromtragfähigen Verbindern und HES in Erdungsanlagen eintritt, wird logischerweise den gleichen Schaden wie mit einem LPS verursachen. Es gehört zu den Normdiskrepanzen, dass für Gebäude mit erdungspflichtigen Antennen oder freiwillig blitzstromtragfähig geschützen PV-Anlagen nichts gleichartiges gefordert wird.

aber Dipol ist bei dem Thema Rohbauer erstellt Fundamenterder gleich hell wach.
Mal schauen wie das Gericht hier entscheiden wird.
Wenn ich hellwach bin, befinden sich massenhaft Architekten, Rohbauunternehmen und Elektrofachkräfte, die nach einem Blick auf eine Anschlussfahne an der HES mittels "paranormaler" Fähigkeiten oder schlichter aus eigener Normunkenntnis nie gesehene Erdungsanlagen in der Zähleranmeldung für nomkonform gesundbeten, im Tiefschlaf. Eben daher droht in einem Rechtsstreit die größte Gefahr von der Einlassung, dass die DIN 18014 aus auf Unkenntnis basierender Nichtbeachtung keine Anerkannte Regel der Technik sei, wie das ja auch die Experten vom b.v.s ausführen. Die Experten haben sich bei der Normengebung vornehm zurück gehalten und genau das muss man ihnen vorhalten.

Ich kenne noch eine ganze Menge anderer Normen, darunter die gesamte Reihe IEC 60728 und IEC 62305, bei der die Mehrheit gewerblich tätiger Fachkräfte schon lange nicht mehr weiß, was sie auf Strippenzieherniveau eigentlich macht.

Das würde bedeuten,das die Netzbetreiber alle Anlagen ans Netz zulassen müssen,egal wenn keine Nachweise der verlegten Fundamenterder vorhanden sind.
Die VNB wissen ganz genau was Praxis ist, haben aber - mit einer in einem Forum beklagten Ausnahme - weder das Personal noch den Ehrgeiz die Kundenanlagen, die in der Vernatwortung des Anlagenbetreibers liegen, flächendeckend zu kontrollieren.
 
Da die DIN 18014 nicht anerkannte Eegel der Technik ist,bringt die nicht viel im Rechtstreit.
Und wie der Fundamenterder verlegt wurde,kann man auch nicht mehr nachweisen.
Dann bleibt dem Sachverständiger nur noch das messen.Und wenn das passt,ist alles ok.Zumindest für die Richter.
Ich könnte die Syna kontaktieren und nachfragen was die zu der DIN 18014 sagen.Ob eine Elektrofachkraft bei Ihnen einen Anschluss beantragen kann,
ohne zu wissen wie der Fundamenterder verlegt wurde.Mit Hinweis das es der Rohbauer eingebaut hat.

Nur sollte man schlafende Hunde wecken.Nachher tanzen die hier an.
 
Nicht Ganz denn die VDE und TAB verlangen ein Einbau nach DIN 18014, somit wird diese schon zu einer Anerkannten Regel der Technik.

Dein Fundamenterder ist hier nicht nutzlos aber es ist kein Erder sondern nur der auch notwendige Potentialausgleich innerhalb der Bodenplatte.
Der Erder fehlt hier also gänzlich.
Zusätzlich stellt sich die Frage oder der eingebrachte Bandstahl auch so verarbeitet wurde, daß dieser dort auch dauerhaft Bestand hat.
Wenn aufgrund zu geringer Betonüberdeckung das Teil nachher weg rostet hilft das nicht viel.
Die Anschlußfahne die aus der Platte herausschaut sollte dringlich in V4A ausgeführt sein.
Einfache Anschlußfahnen in Zink rosten üblicherweise am Übergang von Beton zu Luft ab.

Ist die fachgerechte Ausführung des Potentialausgleiches nicht nachweisbar würde ich den nicht bezahlen, denn keiner weiß ob der dann in 30 Jahren auch noch vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die DIN 18014 nicht anerkannte Eegel der Technik ist,bringt die nicht viel im Rechtstreit.
Und wie der Fundamenterder verlegt wurde,kann man auch nicht mehr nachweisen.
Für die überwiegende Mehrheit der Fachleute, die sich an der Normengebung beteiligt und nicht nur Jahre hinterher gemosert haben, ist die DIN 18014 eine Anerkannte Regel der Technik.

Zum x-ten Mal: Den Nachweis schuldet dir der ausführende Auftragnehmer.
Dann bleibt dem Sachverständiger nur noch das messen. Und wenn das passt,ist alles ok.Zumindest für die Richter.
Ebenfalls zum x-ten Mal: Für die Beurteilung der Normkonformität des Band- oder Rundstahls in der Bopla ist es ebenso wie für die nach DIN 18014 geforderten Messungen der Durchgangswiderstände zu spät.

Es ist aber wohl wieder nur eine Zeitfrage, bis das in allen Details durchgekaute Thema ohne sachliche Fortschritte wieder in irgendeinem Forum beginnend bei Adam und Eva aufgewärmt wird.
Ich könnte die Syna kontaktieren und nachfragen was die zu der DIN 18014 sagen.Ob eine Elektrofachkraft bei Ihnen einen Anschluss beantragen kann,
ohne zu wissen wie der Fundamenterder verlegt wurde.Mit Hinweis das es der Rohbauer eingebaut hat.

Nur sollte man schlafende Hunde wecken.Nachher tanzen die hier an.
Dass es Urkundenfälschung ist in den Zähleranmeldungen nie besehene Erdungsanlagen für normkonform zu testieren, wurde in den anderen Threads doch auch schon gefühlt rund ein dutzendmal erwähnt. Bei einer auf so hoher Kiesschüttung trocken liegenden Bodenplatte wird dein VNB min. auf einem erdfühligen Erder vom Typ A bestehen, dir den Streit mit den Verursachern der Normmissachtung aber nicht abnehmen.

Schau mal selbst nach, wann nach deinem Dauerbrenner in mehreren Foren eine zeitlich angemessene Meldung an die Syna angebracht gewesen wäre. :rolleyes:
 
Oh, @Dipol, wenn man bedenkt wie wir so ab 1982 die Fundamenterdungen verlegt hatten wie das hier Salonfähig wurde:eek:.
Da müsste ja schon alles verrottet und verrostet seino_O.
Also nichts mit fotografieren und Bericht schreiben und so.
Aber ich muss mal gucken, alte Fotos habe ich irgendwo noch.
 
Was sagen denn die Messwerte des Fundament- Ringerders? Nach zwei Jahren mit zwei SV muss es doch Belastbare Werte geben.

Für die überwiegende Mehrheit der Fachleute, die sich an der Normengebung beteiligt und nicht nur Jahre hinterher gemosert haben, ist die DIN 18014 eine Anerkannte Regel der Technik.

Zum x-ten Mal: Den Nachweis schuldet dir der ausführende Auftragnehmer.
Es scheint ja wohl - so wie ich quergelesen habe - einen Nachweis zu geben. Wenn man vermutet dass der Nachweis geschönt oder gefälscht wurde, muss man dazu belastbare Indizien liefern, die dies untermauern.
Und dies von den richtigen redegewanten Anwalt in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird! Es haben schon mehrere prozessunerfahrenen Bauherren trotz eindeutiger Sachlage, den Prozess verloren, weil die einfach an einer anwaltlichen Lusche festgehalten haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sagen denn die Messwerte des Fundament- Ringerders? Nach zwei Jahren mit zwei SV muss es doch Belastbare Werte geben.
Belastbare Werte, durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen, kann es bei dem Aufbau nur für einen erwartungsgemäß hohen Erdausbreitungswiderstand geben, der absolut NICHTS über
  • die Betondeckung ≥ 5 cm
  • Verlegung des Band- oder Rundstahls unter den Außenwänden und nicht etwa in Sparversion weiter innen
  • Verschraubung min. alle 2 m mit der Bewehrung und
  • Niederohmigkeit aller Verbinder ≤ 1 Ω (bei Gebäudefertigstellung vor 2014-03) bzw. ≤ 0,2 Ω (bei Gebäudefertigstellung nach 2014-03)
aussagt.

Das sind Basics die ein Gutachter wissen sollte. Das macht die von @karo28 schon angeführten Zweifel an deiner angeblichen Gutachtereigenschaft nicht kleiner. :D

So lange wie das Thema schon hier und da diskutiert wird, weiß ich nicht mehr ob wenigstens die Anschlussfahne korrosionsbeständig ausgeführt wurde. Dass @stromlaie mit diversen Multinicks, von denen diverse gesperrt wurden, mit merkwürdigen Ansichten aktiv ist, lässt die angeblich eingereichte Klage auch nicht glaubwürdiger erscheinen.
 
@Dipol

Der GÜ hat schwarz weiss Bilder dem Landgericht übermittelt.Hier ist nicht viel zu erkennen.Man sieht an einer Ecke zwei verbindungsstücke die an der Bewehrung befestigt ist.ein weiteres Bild zeigt den Fundamenterder in der Bewehrung luegen.Ohne Verbindungsstücke zu sehen sind.Wenn ich es richtig verstanden habe,muss alle 2 m eine Befestigung an der Bewehrung sein.Die Bilder sind vom Bauleiter.Elektrofachkraft war zu diesem Zeitpunkt ha noch nicht beauftragt vom GÜ.

Die Gegenseite haut nun halt Lügen raus.Vereinbart war nur ein Fundamenterder.Ringerder war nicht vereinbart.Nun kommen sie damut,das sie ein Ringerder noch erstellt hätten.Könnten sie aber nicht mehr.Da ihnen gekündigt wurde.Gekündigt wurde ihnen wegen Mängel,die sie gerne unter dem Estrich verschwinden lassen wollten.

Vom Anwalt kommt nun die Aussage,das ein Ringerder nie vereinbart war,also hätten sie auch nie einen erstellt.
Wie hätte das auch gemacht werden sollen.Wir haben vom GÜ auch die Aussenanlage vorbereiten lassen.
Auch hätte ha nun alles wieder aufgegraben werden müssen.
Der Ringerder wird am Anfang mit verlegt.Und nicht wenn alles schon steht.Das Gebäude stand schon.Nur Innenausbau und Fassade hätten noch gemacht werden müssen.

Die Aussage vom GÜ ist,Es steht im Werkvertrag Fundamenterder dran.Ein Ringerder ist ein Fundamenterder.
Da sie damit kommen,gehe ich davon aus,das sie hier ein Planungs und Ausführungafehler gemacht haben.
Deshalb die Aussage sie hätten ein Ringerder noch erstellt obwohl nicht vereinbart und geschuldet.

Der G-SV müsste erstmal klären,ob die Erdfühligkeit gegeben ist.
Da die Bodenplatte auf 90cm Schotter und Kies steht.Der gewachsene Boden ist weit entfernt von der Bodenplatte.
Weiter ist die Frage,ist ein C25/30 Beton ein WU Beton.

Es wurde eine Abnahme durchgeführt und wir sind in der Beweislast.Beweisen können wir nur,das es der Rohbauer verlegt hat.
Und eine Dokumentation nicht vorhanden ist.

Wie kegt das Gericht nun das ganze aus.Nachweusen wue es verlegt ist,kann keiner mehr.Also ist das dann ein Mangel.
Wird der G-SV autonatisch eine Sanierung anordnen.Um das ganze irgendwie zu retten ?
 
Aber ich muss mal gucken, alte Fotos habe ich irgendwo noch.
Dann aber bitte mit Jahresangabe.

Mit mir kann man sich auch noch aus dem Stand über abgelöste DIN 18014 bis hin zu den VDEW Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gabäudefundamente unterhalten, weshalb selbsternannte "Praktikern" mir den Adelstitel Paragrafenreiter verliehen haben. Dann sehen wir mal, ob abgelöste Fundamenterdernormen besser beachtet wurde als die Neuerungen ab DIN 18014:2007-09. :)
 
@Dipol

Das Thema Fundamenterder wurde noch schnell vor Ablauf der Gewährleistung von 5 Jahre schnell ins Beweisverfahren mit aufgenommen.

Die G-SV sind momentan anderweitig tätig.
Die erste G-SV kann nicht alle Punkte beantworten.Deshalb wurde von ihr ein weiterer G-SV in Auftrag gegeben.Der Geologe/Hydrologe hat momentan Vorrang.
Sollte das Landratsamt nicht mitspielen,ist es sowieso ein Abriss und Neuerstellung.
Gibt das Landratsamt sein ok,kommt der dritte G-SV.

Der hat zu klären,Sauberkeitsschicht nicht ausgeführt,obwohl in den statischen Berechnung gefordert.
Architekt schreibt falschen Beton aus.Rohbauer bestellt diesen.Gü meint,es wurde der richtige bestellt.
Lieferscheine kann er nicht vorlegen,da Rohbauer insolvent.
Und dann kommt noch der Fundamenterder.

Die die drei Punkte sind bald ein Thema.
 
Es ist ein verzinkter Rundstahl 10mm.
Anschlussfahne gibt es nur die im HWR.
Da hat mein Elektriker die Schiene montiert und den Rundstahl daran befestigt.
 
Verzinkter Rundstahl ist schon ungewöhnlich. Was sagen denn die Messwerte? Wenn diese grottig sind, brauchst du den "nicht fachgerechten Einbau" nicht widerlegen, der wäre somit mangelhaft.
Der mangelhafte Einbau selber wäre nur mit erheblichen unverhältnismäßigen Aufwand nachweisbar, da dazu praktisch das Fundament geöffnet werden muss. Ist etwas unpraktisch, wenn das Haus schon draufsteht, da man auch sämtliche Gewährleistungsansprüche bei solchen Eingriff verliert.
Und du bist in der Beweispflicht, da der GÜ Bilder vorgelegt hat. Und wenn man nichts findet, kostet es sein Geld.

Wir haben das Problem auch immer wieder. Bekommen zwar auf Anforderung Bildmaterial und Protokolle zur Begutachtung gestellt. Der Erder ist zwar gut zu erkennen, mit Abstandshalter etc. Aber man kann oft nicht erkennen, ob es sich wirklich um das BV handelt was vorgegeben wird oder ob das Protokoll dort vor Ort erstellt oder einfach nur von irgendeinem BV stammt. Wenn wir Zweifel haben müssen wir schon konkreter werden, als glauben wir nicht. Und da dieser Zeitaufwand eh nicht vom Kunden bezahlt wird, kommt ein Haken ran und gut ist.
Wir könnten uns auch auf dem Bau hinstellen und den fachgerechten Einbau und das Schütten beobachten, das rechnen wir aber Extra nach Zeitaufwand ab und dann ist es nicht mehr so wichtig

Ich mache den Job als begleitender Bausachverständiger schon seit fast 20 Jahren, bin also öfters auf irgendeiner Baustelle in verschiedenen Bauphasen. Ich habe in der Zeit meiner langjährigen Berufstätigkeit noch nie erlebt, dass gerade einer am Messen der Erdungsanlage zu Gange ist. Da es ja keine Sache von paar Sekunden ist, hätte ich den Messaufbau schon MAL sehen müssen .
 
Thema: Fundamenterder Funktion gegeben ?
Zurück
Oben