Platz für Zählerschrank ausreichend?

Diskutiere Platz für Zählerschrank ausreichend? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Servus, sind am sanieren... und der Platz der für den Zählerschrank geplant war, reicht nicht da ein waagrechtes Rohr übersehen wurde und so nun...
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Jemall

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Servus,

sind am sanieren...
und der Platz der für den Zählerschrank geplant war, reicht nicht da ein waagrechtes Rohr übersehen wurde und so nun die Schrankunterkante bei einem Meter wäre...

Der neue Platz hätte eine schon eine passende Nische (zugemauerte Tür) aber ist genau an der Stelle wo die Treppenkurve ist. Also wurde gefragt ob der Treppenerbauer da eine Plattform platziert sodass genug Platz ist.
Btw. gillt das mit 1,2 Meter noch? und darf er überhaupt da stehen wo eine "Treppenkurve" ist? Der Energiebetreiber war sehr hilfreich (IronieOff)


Zur veranschaulichung:
https://s18.directupload.net/images/190618/ps637imx.png


MFG Jemall
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jemall, deine Platzbeschreibung ist etwas wirr. :oops: Hier würden sicher ein paar kleine Skizzen mehr Klarheit bringen.
 
Zählerschränke dürfen in Rettungswegen nicht eingebaut werden.
In Treppenhäusern ebenfalls nicht.
Der Zählerschrank ist gemäss VDE AR-N 4100:2019-04 Abschnitt 7.4 in einem Hausanschlussraum unterzubringen.
Ausserdem muss der Zählerschrank zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten anzuordnen.

Am besten den beim Netzbetreiber eingetragenen Betrieb befragen der die Anlage errichtet.
 
Geht nicht da der HAK im Dachstuhl ist...
welcher recht alt ist. Muss der eigentlich getauscht werden? Oo

Treppenhaus ist auch richtung Keller abwärts wo nur die Heizung ist? :/ Mist...

(Dann ginge ja nur noch in Heizraum)
 
Bei HAK im Dach ist der Zählerkasten auch in unterster Ebene zu errichten und zwar dort wo bei Umstellung auf Erdanschluß eine Montage des neuen HAK möglich wäre.
Wie bereits beschrieben in dafür vorgesehen Räumen.
 
Was viele nicht beachten.... 1,20m FREIE Rücktrittsfläche und beidseitig 0,3m Platz.
 
Zählerschränke dürfen in Rettungswegen nicht eingebaut werden.
In Treppenhäusern ebenfalls nicht.
Steht wo? In der Tab steht nur, das die Mindestbreite des Rettungswegs erhalten werden muss und das der Schrank nicht über Treppenstufen sitzen darf.
Bei HAK im Dach ist der Zählerkasten auch in unterster Ebene zu errichten
Steht wo? Ist sogar mitunter verboten, wenn Hochwassergefährdet
 
In Retungswegen, auch notwendige Flure oder notwendige Treppenhäuser genannt, dürfen nur elektrische Dinge verbaut werden welche ausschließlich der Versorgung der Rettungswege dienen.
siehe Hierzu die Leitungsanlagenrichtline des passenden Bundeslandes.

Bei Hochwassergefährdung gelten nochmal zusätzliche Regelungen, ansonsten kannst Du die geforderte Schrankplatzierung mal selber googeln.
 
Rettungsweg im Einfamilienhaus?? Wovon träumst du noch so
 
Ich würde mich da erst mal selbst kundig machen ehe ich solch eine Behauptung aufstelle Bigdie
 
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