Fundamenterder Funktion gegeben ?

Diskutiere Fundamenterder Funktion gegeben ? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, Ich komme gleich zu meinem Problem. Wir haben ein Neubau,und hier wurde ein Fundamenterder erstellt.Ich bezweifel aber,das der...
alles fernab der ausgeführten Praxis.
Unkenntnis ergibt in allen Gesetzen keinen Bonus. Konzessionierte EFK, die ihre Unterschrift für ein VDE-Auswahlabo "vergessen" haben, kann ich schon nicht verstehen, ein "Gutachter", der normwidrige Praxis verteidigt, macht mich fassungslos.

Es gibt reichlich international harmonisierte Sicherheitsnormen, die nicht nur am Mittelmeer sondern zunehmend auch bei uns mangels Kompetenz ignoriert werden. Den Gutachter nehme vermutlich nicht nur ich dir nicht ab. So du den tatsächlich ohne Berufsethos mit Verharmlosungen normwidriger Ausführungen und Akzeptanz gefälschter Abnahmeprotokolle ausübst, hast du den Beruf verfehlt.

Und wenn wir denen sagen, kommt bau überall VA4-Rund ganz unten ein und nehme VA4 Verbinder, dann machen die es auch. Der Erder hat auf jeden Fall bessere Werte, als ein vom Elektriker gelegter eingegossener verzinkter Banderder.
So wie es dasteht ist das fachlicher Stuss² und unwirtschaftlich!

Feuerverzinkter oder auch blanker Stahl ist vom Leitwert besser als NIRO und bei Einhaltung von 5 cm Betondeckung korrosionssicher. Das steht schon im Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06 drin, man muss es nur lesen.
 
So wie es dasteht ist das fachlicher Stuss² und unwirtschaftlich!

Feuerverzinkter oder auch blanker Stahl ist vom Leitwert besser als NIRO und bei Einhaltung von 5 cm Betondeckung korrosionssicher. Das steht schon im Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06 drin, man muss es nur lesen.
Man merkt dass du entweder am Schreibtisch oder nur auf Großbaustellen groß geworden bist. Der Beton der heuzutage im Familienhausbereich verbaut wird hat nahezu WU-Güte, da der sonst verwendete Stahl in Beton umgerechnet wird. Ist zwar vom Material teurer und unwirtschaftlicher, aber insgesamt gesehen wohl billiger, sonst würden die Hausbaufirmen nicht so bauen! Das wird sich schon rechnen. Ich kann auch nichts dafür, dass es so gemacht wird, deine Ignoranz über den tatsächlichen Ablauf finde ich schon erstaunlich. Genauso gibt es keine Fundamente in gewachsenen Boden mehr, da wird großzügig auf Kosten des BH der Boden ausgetauscht und mineralarmer Füllboden eingebaut. Je mehr, umso mehr klingelt es in der Kasse. Es gibt kaum noch ein Bau ohne vórherighes Bodengutachten und da alle vor irgendwelcher Haftung Angst haben, werden XXL-Maßnahmen empfohlen. Das setzt sich t.w. durch den ganzen Bau durch, besonders wenn die BH einen eigenen Architekten haben. Stahlträger an Stellen wo man es einfach nicht vermutet, völlig überdimensionierte Pfetten im Dachstuhl und, und, und. Und wir müssen den Schwachsinn auch noch einfordern, wenn es nicht so gemacht wurde.

Eigentlich müsste ein Unabhängiger bei der ganzen Sache vom Ausheben des Fundamentgrabens bis zum Einbau der BoPla danebenstehen. Das macht keiner für lau, sondern das kostet richtig Geld, dass kein BH bereit ist zu bezahlen. Also steht keiner daneben - so einfach ist die Sache.
Und deswegen wird dort getrickst und gemauschelt was das Zeug hält. Auch wenn die Elektriker die Protokolle nicht schönen sollten, messen die direkt nach dem Schütten und bekommen super Werte, da noch Feuchte vorhanden ist, das wird ein Protokoll für die Rundablage. Wenn wir das anzweifeln müssen wir Fakten liefern, wenn die Unterlagen so i.O. sind. Und eine eigene Nachkontrolle am Objekt ist mit hohem Aufwand verbunden, den keiner bezahlt, also bleibt es - das ist die gelebte Praxis!
Wir sind keine Behörde wo es scheißegal ist, ob wir wirtschaftlich mit Überschuß arbeiten oder nur Verluste produzieren. Unser Chef will alle Projekte mit Überschuß abgeschlossen sehen, bei Projekten, wo von vorn herein absehbar ist, dass dort der Kontrollaufwand durch Massenpfusch erhöht ist, werden abgelehnt.
 
Der Beton der heuzutage im Familienhausbereich verbaut wird hat nahezu WU-Güte, da der sonst verwendete Stahl in Beton umgerechnet wird. Ist zwar vom Material teurer und unwirtschaftlicher, aber insgesamt gesehen wohl billiger, sonst würden die Hausbaufirmen nicht so bauen! Das wird sich schon rechnen. Ich kann auch nichts dafür, dass es so gemacht wird, deine Ignoranz über den tatsächlichen Ablauf finde ich schon erstaunlich.
Du verwechselst Kritik an ausgeprägter Norminkompetenz mit Ignoranz, Herr Gutachter.

NIRO ist bei "Wu-Güte" innerhalb des Betons sinnfrei, denn für den Fall fehlender Erdfühligkeit ist nach DIN 18014 im Beton ein feuerverzinkter oder blanker Funktionspotenzialausgleichsleiter mit min. 5 cm Deckung und zusätzlich ein korrosionsbeständiger NIRO-Ringerder außerhalb des Betons gefordert.

In erdfühligen Bodenplatten macht NIRO speziell bei Faserbeton Sinn, weil dabei die Betondeckung nicht eingehalten werden kann. Legt Euch doch endlich mal den Normentext zu.
 
Der Beton der heuzutage im Familienhausbereich verbaut wird hat nahezu WU-Güte, da der sonst verwendete Stahl in Beton umgerechnet wird.

Beton wird nach Klassen eingeteilt, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 gibt darueber Auskunft. Dein Beton in "nahezu WU-Güte" und dein Fabulieren ueber Stahlersatz durch Beton entspringt also der gutachterlichen Fantasie.

Genauso gibt es keine Fundamente in gewachsenen Boden mehr, da wird großzügig auf Kosten des BH der Boden ausgetauscht und mineralarmer Füllboden eingebaut.

Das mag bei einigen BV durchaus sinnvoll sein, hier in der Region ist das voellig unbekannt. Deine Verallgemeinerungen zeugen von einem sehr engen Gesichtskreis. Kennt man sonst bloss von der beruehmten knieenden Ameise...

Es gibt kaum noch ein Bau ohne vórherighes Bodengutachten und da alle vor irgendwelcher Haftung Angst haben, werden XXL-Maßnahmen empfohlen.

Bodengutachten sollten zum Pflichtprogramm gehoeren. Damit steht (oder faellt..) so ein Bauvorhaben.

Stahlträger an Stellen wo man es einfach nicht vermutet, völlig überdimensionierte Pfetten im Dachstuhl und, und, und. Und wir müssen den Schwachsinn auch noch einfordern, wenn es nicht so gemacht wurde.

Gebaut wird nach Plan, Statik und Bemessung, im Sonderbau werden diese Statiken auch gerne noch durch den Pruefstatiker gegengeprueft, am Schreibtisch und vor Ort. Wenn du es besser weisst, kannst du ja den Statiker und TWP gerne erklaeren was sie so alles falsch machen.

Eigentlich müsste ein Unabhängiger bei der ganzen Sache vom Ausheben des Fundamentgrabens bis zum Einbau der BoPla danebenstehen.

Das nennt sich Bauueberwachung, siehe HOAI, Leistungsphase 8.

Wenn wir das anzweifeln müssen wir Fakten liefern, wenn die Unterlagen so i.O. sind. Und eine eigene Nachkontrolle am Objekt ist mit hohem Aufwand verbunden, den keiner bezahlt, also bleibt es - das ist die gelebte Praxis!

Und dafuer soll euch euer Auftraggeber dann bezahlen? Also dafuer, das ihr nichts macht weil es sonst euer Geld kosten wuerde? Interessante Firmenphilosophie.

Wir sind keine Behörde wo es scheißegal ist, ob wir wirtschaftlich mit Überschuß arbeiten oder nur Verluste produzieren. Unser Chef will alle Projekte mit Überschuß abgeschlossen sehen, bei Projekten, wo von vorn herein absehbar ist, dass dort der Kontrollaufwand durch Massenpfusch erhöht ist, werden abgelehnt.

Das ist dann der klassische Schoenwettergutachter. Braucht man als Bauherr unbedingt. Zum sinnlosen Geldverbrennen (schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen..)
 
Der Gutachter der so viele Baustellen gesehen hat,
findet an den Bilder kein Pfusch?

Zu den Punkten was Dipol schon erwähnt hat,
mal weitere Mängel.

Das hat der letzte vor Ort anhand von Bilder gesehen.

Verlegeabstand der unteren Abstandhalter.
50 cm ist üblich.

Die Schlangen Abstandhalter der oberen Bewehrung liegen nicht über die der unteren Abstandhalter.
Liegen an manchen Stellen sogar genau in der Mitte der unteren.

Fehlende Sauberkeitsschicht. Dadurch keine ebene Fläche. Die 16cm Bodenplatte ist dadurch unterschiedlich dick.
An der dünsten Stelle nur 13cm stark.

Nun drückt die obere Bewehrung auf die Schlangen Abstandhalter. Die ja zwischen den zwei unteren liegen. Jetzt läuft da noch der Rohbauer darauf rum. Der die unteren Abstandhalter in die PE Folie und Erdreich drückt.
Wie wird die Betondeckung eingehalten.
 
Verlegeabstand der unteren Abstandhalter.
50 cm ist üblich.

Egal was "ueblich" ist...was ist gefordert?

Nun drückt die obere Bewehrung auf die Schlangen Abstandhalter. Die ja zwischen den zwei unteren liegen. Jetzt läuft da noch der Rohbauer darauf rum. Der die unteren Abstandhalter in die PE Folie und Erdreich drückt.
Wie wird die Betondeckung eingehalten.

Vermutlich gar nicht. Mangel ja. Schaden... Moeglich, aber muss nicht eintreten.Stahl benoetigt zum korrodieren Sauerstoff. Der ist unter einer Bopla auf schweren Untergrund kaum vorhanden.
 
@karo28
Und wieso macht man dann die unteren Abstandhalter hin. Wenn da unten nichts rosten kann?

Was gefordert ist?

Die anerkannte Regel der Technik.
Ist glaub in der DIN 1992 drin

Gefordert ist nach anerkannter Regel der Technik eine Bodenplatte mit Bewehrung zu erstellen.

Wurde es eingehalten wenn die Betondeckung zu gering ist?
 
Und der Bauherr soll nach der Gewährleistung von 5 Jahre den Schaden auf eigene Kosten sanieren?

Das vor sich hin rosten bemerkt man wie? Deshalb ergibt sich schon daraus ein Mangel, das gerade gegen Regeln verstoßen würde.
 
Egal was "ueblich" ist...was ist gefordert?



Vermutlich gar nicht. Mangel ja. Schaden... Moeglich, aber muss nicht eintreten.Stahl benoetigt zum korrodieren Sauerstoff. Der ist unter einer Bopla auf schweren Untergrund kaum vorhanden.
Wohl kaum ! Da ist mehr Sauerstoff als Nötig vorhanden. Den Wasser enthält auch den nötigen Sauerstoff So und was im Beton für die Leitfähigkeit sorgt ist das im Beton gebundene Wasser!
 
Warum bleiben denn Stahlschiffe auf dem Meeresboden jahrhundertelang liegen...
 
Sind die nicht verrostet.
Da ist auch ein bisel mehr Stahl was durchrosten muss.

Da gibt es keine DIN Norm wo besagt, der Stahl von Schiffen muss die Standzeit eines Gebäude halten.

Sind die Schiffe nicht beschichtet.
Sonst würden sie auch so vor sich hin rosten
 
Ich hab es genauer wissen wollen.
Also habe ich die Syna gefragt.

Die Antwort

wir als Netzbetreiber verweisen hier auf die anerkannten Regelwerke. Der Fundamenterder muss die vorgeschriebenen Werte einhalten, dafür unterschreibt letztendlich der Anlagenerrichter. Ob dieser die Erdung selbst verlegt oder nur deren korrekte Verlegung anhand der Werte überprüft, ist für den Anschluss irrelevant.
 
Moin,

auf der Suche nach Klassifizierung von Erdungsanlagen bin ich auf diesen umfangreichen Beitrag gestoßen und würde mich gerne hier einklinken.

Also worum es geht ist, dass ich die glorreiche Aufgabe hatte, von einem Auftraggeber (Bauträger) bei diversen im Bau befindlichen Bauvorhaben den Erder - konkret den Erdausbreitungswiderstand nachzumessen, zu protokollieren und zu klassifizieren und bei unzureichenden Übergangsleitwerte Vorschläge zur Verbesserung des Erders zu unterbreiten.
Für die Messung wurde mir ein Messgerät (Installationstester mit entsprechender Funktion) und Sonden und Messleitungen zur Verfügung gestellt.
Erstes Problem war schon die völlig unverständliche Anleitung für den Messaufbau (Dreileitermessung) des Geräteherstellers, da sich dort die Abstände zwischen Fundamenterder, der Sonde und dem Hilfserder nicht herzuleiten waren. Auch die im Netz aufgefundene Sekundärliteratur (Erdung und Erdungsmessung des EP) half nicht nicht wirklich weiter, da die Messsonden wesentlich kürzer als dort empfohlen und die beiliegenden Leitungen für den empfohlenen Messabstand zu kurz waren. Aber irgendwie konnten dann doch Messwerte für die einzelnen Bauvorhaben ermittelt werden.

Neben den gemessenen Leit-/Widerstandswerten, wurde auch die Bodenart am Messort, die Temperatur festgehalten und Feuchtigkeit des Bodens eingeschätzt. Nun muss ich an Hand dieser Daten den Erder Klassifizieren, was auf ungeahnte Probleme stößt, da es anscheinend keine allgemein gültiges Vorgehen der Klassifizierung gibt und auch in der Sekundärliteratur diesbezüglich nichts zu finden, wie der Erder einzuschätzen ist.

Elektropraktiker schrieb:
Es gibt viele Unklarheiten, wie eine gute Erdung aufgebaut ist und welchen maximalen Wert der Erdungswiderstand haben sollte. Einen allgemein gültigen Grenzwert, der von allen Organisationen oder Behörden anerkannt wird, gibt es nicht. Die Anforderungen sind unterschiedlich, so bewertet DIN VDE Erder mit < 10 Ω als gut, Telekom oder Mobilfunkbetreiber schreiben < 5 Ω vor. Der jeweils zu beachtende Grenzwert hängt von der Form des Netzes (Systems) und dessen Abschaltbedingungen unter Berücksichtigung der maximalen Berührungsspannung ab. In der Praxis ist man bestrebt, den niedrigsten Erdungswiderstand zu erreichen, der mit wirtschaftlichem Aufwand vertretbar ist
Das hilft mir jetzt bei der Klassifizierung wenig weiter.
Ich weiß dass ein Erdausbreitungswiderstand von
  • >5 Ohm als sehr gut
  • >10 Ohm als gut
einzuschätzen ist, aber nicht wann ein Erdausbreitungswiderstand (Leitwert)
  • befriedigend
  • ausreichend
  • unzureichend
  • oder gar mangelhaft,
ist und wann Verbesserungsmaßnahmen erforderlich wären.
Laut Bedienungsanleitung des Messgeräteherstellers:
Grenzwerte für den Erdungswiderstand: schrieb:
Praxistipp:
  • ....
  • ....
  • Bei der Beurteilung der Messergebnisse sind die jahreszeitlichen Einflüsse, speziell die Bodenfeuchte, zu berücksichtigen. Der Mindestwert sollte auch bei trockenen Boden eingehalten werden.
Eigentlich selbstredend, aber mit welchen Korrekturfaktor ist der Messwert zu beaufschlagen,
  • wenn der Boden zum Zeitpunkt z.B. sehr nass war?
  • sind für die Temperaturen anzusetzen, die von der Normtemperatur (20C°?) abweichen oder wäre dies unrelevant.
  • wenn die Messabstände stark verringert waren, denn es war baulich leider nicht immer möglich, die vollen möglichen 15m die Sonden weg zu setzen.
Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, bzw. wo ich eine entsprechende Quelle finde, um meiner Aufgabe nachzukommen.

LG Leittragender
 
Es wäre hierzu Aufgabe Deines Arbeitgebers, Dir entsprechende Schulungen und Fachliteratur zukommen zu lassen.
Einfach dem Mitarbeiter ein Meßgerät in die Hand drücken und sagen "mach mal" hilft da nicht.
Bücher Dazu gibt es sicher im VDE Verlag oder auch bei Westermann.
 
Eigentlich selbstredend, aber mit welchen Korrekturfaktor ist der Messwert zu beaufschlagen,
  • wenn der Boden zum Zeitpunkt z.B. sehr nass war?
  • sind für die Temperaturen anzusetzen, die von der Normtemperatur (20C°?) abweichen oder wäre dies unrelevant.
  • wenn die Messabstände stark verringert waren, denn es war baulich leider nicht immer möglich, die vollen möglichen 15m die Sonden weg zu setzen.
Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, bzw. wo ich eine entsprechende Quelle finde, um meiner Aufgabe nachzukommen.
Siehe DEHN BLITZPLANER Bild 5.5.5.

Ausgehend von den Nulldurchgängen ist in Deutschland bei Eingrabtiefe < 1,5 m mit Schwankungen von +/- 30 % und darüber mit +/- 15 % zu rechnen. Nach einer Diplomarbeit an der Uni Graz wird bei feuchtem Boden Faktor 3 als Zuschlag und bei trockenem Boden Faktor 2 als Abschlag empfohlen.

Aktuell ist nach DIN 18014:2014-03 bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem nur die Messung und Dokumentation (mit Plan und Detailfotos!) der Übergangswiderstände der Verbinder und < 0,2 Ohm gefordert. Im Entwurf der neuen Ausgabe ist die Messung der Erdausbreitungswiderstände auch ohne LPS gefordert.
 
Stimmt, 12 Seiten sind sicher besser als 10. :p

Ist aber immer wieder blöd wenn die Antwort keinerlei Bezug zur aktuellen Frage hat. :rolleyes:
Also ich glaube nicht daß du dich auf Beitrag 193 beziehst, ansonsten solltest du diesen nochmals eruieren.
 
Es wäre hierzu Aufgabe Deines Arbeitgebers, Dir entsprechende Schulungen und Fachliteratur zukommen zu lassen.
Einfach dem Mitarbeiter ein Meßgerät in die Hand drücken und sagen "mach mal" hilft da nicht.
Bücher Dazu gibt es sicher im VDE Verlag oder auch bei Westermann.
Ich müsste schmunzeln, wenn es nicht so traurig wäre.
Bei der von Dir empfohlenen Literatur wäre eine ISBN-Nummer oder eindeutiger Buchtitel hilfreich, dann würde ich mir entsprechende Fachliteratur bestellen. Befürchte aber , es steht gar nicht drin, was ich wissen möchte/müsste.

Stimmt, 12 Seiten sind sicher besser als 10. :p

Ist aber immer wieder blöd wenn die Antwort keinerlei Bezug zur aktuellen Frage hat. :rolleyes:
Also ich glaube nicht daß du dich auf Beitrag 193 beziehst, ansonsten solltest du diesen nochmals eruieren.
Stimmt, es geht nicht um den Einbau des Erders, sondern um die Messung der Wirksamkeit eines eingebauten Erders

Siehe DEHN BLITZPLANER Bild 5.5.5.

Ausgehend von den Nulldurchgängen ist in Deutschland bei Eingrabtiefe < 1,5 m mit Schwankungen von +/- 30 % und darüber mit +/- 15 % zu rechnen. Nach einer Diplomarbeit an der Uni Graz wird bei feuchtem Boden Faktor 3 als Zuschlag und bei trockenem Boden Faktor 2 als Abschlag empfohlen.

Aktuell ist nach DIN 18014:2014-03 bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem nur die Messung und Dokumentation (mit Plan und Detailfotos!) der Übergangswiderstände der Verbinder und < 0,2 Ohm gefordert. Im Entwurf der neuen Ausgabe ist die Messung der Erdausbreitungswiderstände auch ohne LPS gefordert.
Ja Danke, das ist ja schon mal was, mit dem ich rechnen kann, obwohl ich hätte bei der Feuchte an Hand der mir vorliegenden Messwerte mit höheren Faktoren gerechnet!
Ich habe Messwerte von ~1,8 Ohm im sehr nassen Kleiboden bis <250 Ohm im reinen mineral- und tonarmen Kiesboden ohne Brackwasserschicht.

Also rechne ich für den revidierten Widerstandswert
  • x1,4 (für Messung im Februar {1/70%})
  • x 0,5 (trocknen Boden)
  • x 1 (wenig erdfeuchter Boden)
  • x 2 (stark erdfeuchter Boden)
  • x 3 (feuchter Boden)
  • x 4 (nassen Boden)
  • x 5 (sehr nasser Boden)
Also für die Messung im sehr nassen Kleiboden 1,8 Ohm x 1,4 x 5 = 12,6 Ohm.

Wie sind denn die Korrekturwerte für die Messmethode anzusetzen? Wie schon erwähnt konnte ich die 30cm-Sonden max. 15m vom Gebäude wegsetzen, also optimal ein Rechteck zur Front des Fundamenterdes bilden. Ging leider nicht immer, die heutigen Grundstücke sind ja klein, entweder war denn das Nachbargebäude zwischen den beiden Sonden oder ein massiver erdungswirksamer Metallzaun direkt am Bauvorhaben (Terrasse mit Flughafen-Blick).

Und wie klassifiziere ich den Erdausbreitungswiderstand von 12,6 Ohm? Also mit den korrigierten Messwerten wird die Masse der Erder bei 50 - 100 landen, einige darüber. Selbst dem hiesigen norddeutschen VNB war die Frage nach dem zulässigen Erdausbreitungswiderstandes zu schwer und ich wurde dann irgendwann zum Bayernwerk weitergereicht und habe dann aufgelegt und mir selber was ausgedacht. Meine abgeleiteten Werte unabhängig der Netzform wären dann:
  • < 5 Ohm sehr gut
  • < 10 Ohm gut
  • < 33 Ohm befriedigend
  • < 100 Ohm ausreichend
  • < 250 Ohm unzureichend
  • > 250 Ohm mangelhaft
Und welche Maßnahmen zur Verbesserung wären sinnvoll? Ist es erlaubt einfach bei mehreren nebeneinanderliegenden Bauvorhaben, die Erder (evtl über ein Erdungsfestpunk an der Grundstücksgrenze) miteinander zu verbinden, Über den PEN des Versorgers sind diese es später sowieso miteinander verbunden - mit der Gefahr von hohen vagabundierenden Strömen bei einem Blitzeinschlag in der Nähe.
..den niedrigsten Erdungswiderstand zu erreichen, der mit wirtschaftlichem Aufwand vertretbar ist.
ist ja eine Standpunkbezogene Auslegungssache, je nachdem wer bezahlen muss.

@Dipol, was hälst du denn von meinen Klassifizierungswerten, damit ich mal weiterkomme.
Das mit den 0,2 Ohm Übergangswiderständen ist übrigens kein Problem, die Anschlussfahnen werden ungeschnitten herausgeführt und der Erder ist im Fundament immer mit zwei Schellen mit sich selbst verbunden. Es wird ausschließlich V4A verarbeitet, da der ganze Aufwand mit den Abstandshaltern mir zu hoch und für eine Einzelperson zum Verlegen nicht leistbar ist. Zudem sind die Fundamentgräben durch den sandigen Boden recht instabil und brechen hier und da mal ein, dann wars dan mit dem Abstandshaltern.

LG Leitragender
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst muß Dir der Arbeitgeber auch mal den Zugang zu den Normen geben. z.B. DIN 18014, VDE 0185...
Auch wenn es hier erst mal nicht um Blitzschutzanalgen geht ist eine Lektüre des Dehn Blitzplaners hierzu auch zu empfehlen. (kostenloser Download)
oder auch dieses hier: Erdungsanlagen - BÜCHER - VDE VERLAG
Wer ist denn die für dich Verantwortliche Elektrofachkraft?
 
Du, ich arbeite im Bauhauptgewerbe, da gelten Lehrgänge als Leerlauf. Sowas kennt man da nicht, genauso wie mal mehr Geld.
Es ist leider trautiger Fakt, dass Erdungsanlagen von Neubauten noch immer von Rohbauunternehmen eingebaut werden und die seit DIN 18014:2007-09 eingetretenen Änderungen noch viel zu "neu" sind um den Baubeteiligten auch bekannt zu sein. Der Einbau von Erdungsanlagen durch Maurer war ab da nur noch unter Leitung von EFK mit Konzession bei einem VNB zulässig. Diese Bestimmung taucht im Text der (noch) gültigen DIN 18014:2014-03 nicht mehr auf und hat lediglich im Anhang des Prüfprotokolls überlebt, der m. E. normativ keine Relevanz hat.

Im Entwurf der DIN 18014:2021-01 ist festgelegt, dass Baufachkräfte unter Anleitung und Aufsicht von EFK und BSFK ausführungsberechtigt sind.

Für Messung und Dokumentation waren und sind ausschließlich EFK mit Konzession arbeitsberechtigt, was eine Ausführung selbst durch einen geschulten Angehörigen des Bauhauptgewerkes nicht zulässt. Mauerer, Eisenbieger und streng genommen auch Blitzschutzfachkräfte ohne VNB-Konzession, die dafür bestens ausgerüstet sein können, sind bislang formal NICHT arbeitsberechtigt.

Wenn deine Anfrage eine EFK oder BSFK gestellt hätte, wären zwei Hinweise fällig geworden:
  1. EFK sind nur mit Eintrag bei einem VNB arbeitsberechtigt, der auch ein VDE-Auswahlabo und Ausrüstung nach Bundesinstallateurausschuss voraussetzt.
  2. Wer in Foren know-how saugen muss erfüllt auch mit EFK-Meisterbrief oder TREI-Schein nicht die Voraussetzungen für diese Arbeiten.
Was immer du als Autodidakt noch so sorgfältig dokumentierst, ist wegen fehlender beruflicher Qualifikation nicht das Papier wert, auf dem es steht. Fachbauleiter müssten ein solches Protokoll von einem Maurer selbst dann nicht anerkennen, wenn die Verlegung plangerecht und durchnummeriert mit Detailfotos vor dem betonieren dokumentiert wurde.

Der Entwurf der DIN 18014:2021-01 enthält einen Gummiparagrafen, der für Errichtung und Dokumentation eine EFK "mit für die Erdungsanlage ausreichenden elektrotechnischen Qualifikation" fordert, was offen lässt ob das einen VNB-Eintrag voraussetzt. Ob das so in den zu erwartenden zweiten Entwurf oder gar die neue Norm einfließt, ist offen. Aber auch diese Formulierung schließt Messdokumentationen durch Nicht-EFK ohne Fachkenntnis der Netzformen und Abschaltbedingungen nach DIN VDE 0100-410 aus.

Nochmaliger Hinweis, dass bei Neubauten ohne Blitzschutzsystem aktuell nur die Messung der Durchgangswiderstände gefordert ist. Mit einem Blitzschutzsystem sind die früher geforderten max. 10 Ohm schon lange nur noch ein unverbindlicher Richtwert. Nach dem Entwurf der DIN 18014:2021-01 sind anstatt Ringerdern auch zwei 5 m lange Tiefenerder zulässig und Messungen der Erdausbreitungswiderstande nach Methode Wenner gefordert.
 
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