Frage zur Sicherheit Schutzkontakt

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Denvin85

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Hallo, ich bin Laie und habe hierzu nichts gefunden.

warum sind für die Schutzkontakte einer Steckdose kein Berührungsschutz erforderlich? Laut wikipedia.
Kann man die Kontakte bedenkenlos anfassen und sogar weglassen im Betrieb?

Vielen Dank!
 
Den Schutzkontakt kannst du nicht weglassen ! Und da der Schutzleiter ( PE ) mit dem Schutzkontakt verbunden ist und dieser Schutzleiter geerdet ist sorgt er dafür das ein evl vorhandener Fehlerstrom über den Schutzleiter und die Erde zurück zum Trafo fließen kann und damit der Schutz durch Abschaltung erfüllt wird.
So und da der Schutzleiter wie gesagt auf dem Potential der Erde liegt hast du auch keine Spannung zwischen Schutzleiter und Erde.
 
warum sind für die Schutzkontakte einer Steckdose kein Berührungsschutz erforderlich?
Ja, denn (fast) jedes Metallgehäuse eines Gerätes, das du anfasst, ist mit diesen Schutzkontakten verbunden.

Kann man die Kontakte bedenkenlos anfassen
JA.

und sogar weglassen im Betrieb?
Auf keinen Fall!
 
Zur Funktion trägt der Schutzleiter nichts bei, dieser ist aber eines der wichtigsten Teile in der elektrischen Installation um Gefahren zu erkennen und Schutzorgane rechtzeitig abschalten zu lassen, und damit der wichtigste Leiter überhaupt.
 
Wenn man lebensmüde ist, kann man den weglassen. Aber es gibt wirklich keinen Grund, sich dieses lebenswichtige Kabel zu sparen...

Steht das Metallgehäuse deiner Waschmaschine durch einen Fehler unter Strom, fließt dieser über die PE ab und dir passiert nichts. Ohne sieht's nicht gut aus für dich.

Aber einige Geräte nutzen den von Haus aus nicht. Alle flachen Stecker zum Beispiel.

Die PE kann man ganz normal anfassen. Wenn ich mich z.B. an einer Decke statisch aufgeladen habe, erde ich mich damit. Das kannst du ausprobieren.
 
Vor allem ergibt sich bei Kontakt des Maschinengehäuses mit der Phase ein Kurzschluß und die Sicherung schaltet ab, was den eigentlichen Schutz darstellt.
Bei geringeren Fehlerströmen hilft der FI, durch abschalten.
 
Eine Sicherung ist eher nicht dazu gedacht, Leben zu retten sondern eher, um einen Kabelbrand zu verhindern. Ehe die Sicherung kommt ist ein Mensch oftmals schon hinüber.

Zumal der Mensch einen Widerstand hat, und damit als "Verbraucher" nicht so viel Strom zieht, dass eventuell die Sicherung erstmal gar nicht kommt.
 
Doch ist sie.
Eine Sicherung dient dem Leitungsschutz und zum Abschalten von Geräten deren Gehäuse durch einen Fehler unter Spannung steht.
Da eine Sicherung aber erst bei einem vielfachen ihres Nennstromes abschaltet kann sie den Schutz von Personen nur im Fall des Kurzschlusses sicher stellen.
Um auch bei geringeren Fehlerströmen, welche auch lebensgefährlich sind, eine Abschaltung zu erreichen wird dann der FI notwendig.

Die Sicherung muß das defekte Gerät abschalten bevor jemand dran packt.
Der FI schützt auch bei unterbrochenem Schutzleiter in dem er die Zeit der Körperdurchströmung reduziert.
 
Zur Funktion trägt der Schutzleiter nichts bei, dieser ist aber eines der wichtigsten Teile in der elektrischen Installation um Gefahren zu erkennen und Schutzorgane rechtzeitig abschalten zu lassen, und damit der wichtigste Leiter überhaupt.
Oft wird dieser von den Fachwerkern außer Funktion gesetzt, gerade im Neubau. Hatte heute wieder eine Hausübergabe begleitet. Der Malermeister meinte wohl so gut beim Streichen zu sein, dass er die Steckdosen beim Streichen nicht zu schützen bräuchte. Hingen tw. richtige Tropfen an den Kontakten. Da hat der Elektriker noch was zu tun.
 
Ja und den Mehraufwand zahlt dann der Maler !
 
Ja und den Mehraufwand zahlt dann der Maler !
Evtl. oder der BT/GÜ - wahrscheinlich aber nicht. Letzendlich auch egal, wer das zahlt oder auf den Kosten sitzenbleibt. Die Ware (Haus) hat bei der Übergabe mängelfrei zu sein, bzw es wird eine Nachbearbeitungsfrist festgelegt, in der die Sache mängelfrei herzustellen ist. Wir empfehlen den BH immer mit der Bezahlung der Schlußrechnung solange zu warten, bis alle gröberen Mängel behoben sind. Dann kann er nach Erfolglosen Verstreichen der Nachfrist selber Firmen beauftragen, die das nacharbeiten und dies der Schlussrechnung abziehen.
Es ist nicht selbstverständlich, dass die Elektrofirma das austauscht und hofft, die bekommen das Geld schon. Oft bleiben die auch auf die unbezahlte Rechnung sitzen. Wir haben Fälle in unserer Kundschaft, da würde die Elektrofirma schon tätig werden wollen, aber ohne schriftliche Kostenübernahmezusage werden die nicht tätig. Und die kommt nicht. Bei der rumänischen Malerfirma rührt sich nichts, der GÜ rührt sich auch nicht. Blöd nur wenn schon bezahlt ist, fehlt das Druckmittel.
 
aber für PSEUDO Gutachter ist immer noch ausreichend über?

*Zynismus EIN*
So ähnlich wie Insolvenzverwalter, zuerst wird das letzte bischen herausgezogen und wenn es gut geht langt es zumindest zum Verfahren wo dann vielleicht Brosamen zur Verteilung kommen.
*... AUS*
 
Das Mitleid habe ich mir abgewöhnt. Ich kann es auch nicht ändern, dass Handwerker kommen und gehen, die es einfach nicht können oder nach dem Motto " Hauptsache meins ist fertig" oder nur von Beta-Psi arbeiten oder andere Gewerke nicht ausreichend schützen. Einzige was bei solchen Firmen wirkt ist Weniger Geld. Wenn es den falschen trifft, bin ich der falsche Adressat, ich mache auch nur meinen Job. Dafür werde ich bezahlt.
Es gibt Baustellen da läuft es rund und alle sind zufrieden und es gibt Baustellen, da klemmt es an jeder Ecke, da keiner so richtig Bock hat.
Wenn der BL vom BT/GÜ seine Sub-Truppen nicht im Griff hat entsteht Chaos und Pfusch und keiner ist es gewesen. Solche Baustellen erkennt man schon von der Ferne, wenn sich der Müll auf der Baustelle türmt und sich alle gegenseitig behindern und gegeneinander arbeiten. Da kommt selten was gutes raus und bedeutet für uns noch mehr Dokumentationsarbeit und eine längere Mängelliste. Fahre mal mit offenen Augen so durch die Neubaugebiete, es gibt ausreichend davon.
 
Fakt Steckdosen mit Farbe auf den Schutzkontakten gibt es nicht . Also steht der Verursacher dafür gerade. Und ich als Elektriker werde garantiert solche Mängel nicht auf eigene Kosten oder kostenlos beseitigen.
 
Deswegen bauen wir ja auch oft die Steckdosen nach dem Malerarbeiten ein, gerade wenn es heißt es wird gespritzt.
Und wenn die Maler nämlich mit ihrer Muspumpe in Gange sind da bleibt kein Steckdosen-oder Schalterkontakt davon unversehrt, denn abkleben tun die alles aber nicht die Elektrischen Einrichtungen.
 
Deswegen bauen wir ja auch oft die Steckdosen nach dem Malerarbeiten ein, gerade wenn es heißt es wird gespritzt.
Und wenn die Maler nämlich mit ihrer Muspumpe in Gange sind da bleibt kein Steckdosen-oder Schalterkontakt davon unversehrt, denn abkleben tun die alles aber nicht die Elektrischen Einrichtungen.
Kann man machen, hast aber eine Extra-Anfahrt. Die Margen sind im Familienhausneubaubereich geringer als gering. Malerarbeiten werden oft auch herausgenommen und von den BH selber gemacht oder vergeben. Die Elektrik muss aber bis zu Übergabe stehen. Die BH sind da oft nicht besser und quasten die Steckdosen ebenso zu, aber keiner will es gewesen sein.

Und die Malerfirmen sind oft genug angeheuerte Wildostfirmen, wo man sich wundert, dass die überhaupt Werkzeug mitbringen. Und erkläre denen mal mit Zeichensprache, dass die Einbaugeräte zu schützen sind und es solche Abdeckkappen gibt. Wenn ich denen das mal auf dem Pad zeige, schauen die nur doof. Und das da die E-Firmen keinen Bock haben, sich bei solchen Frirmen ihr Geld einzutreiben - zumal die nicht mal wissen, wer da überhaupt auf dem Bau war und gemalert hat - leuchtet doch ein.

Aber mir -als Kontrollinstanz des BH- hat das nicht zu interessieren. Das Gesamtwerk hat mängelfrei zu sein.
 
Anstatt irgenwelche Geschichtem von 1001 Baustelle zum besten zu geben, koennte der Herr Gutachter ja auch mal Fakten und Forderungen aus BGB, VOB usw. zum Schutz des Werkes benennen, oder?
 
a.) Die Koordination der Gerwerke ist nicht Aufgabe des unabhängigen SV des BH. Er stellt nur Misstände fest und verweist auf diese.
b.) sehr allgemeiner paschalisierter Vorwurf. Siehe BGB 08 / VOB 15. Da stehet drin, dass Bauherren zu eigenen Kontrollen durch ext. Sachverstand berechtigt sind
 
b.) sehr allgemeiner paschalisierter Vorwurf. Siehe BGB 08 / VOB 15. Da stehet drin, dass Bauherren zu eigenen Kontrollen durch ext. Sachverstand berechtigt sind
Leider sind bis dato in diesem Forum vom selbsertnanntem Gutachterr überwiegend nur pauschalierte Verunglimpfungen der verschiedenen Gewerke zu lesen. :eek:
 
Thema: Frage zur Sicherheit Schutzkontakt
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