Strippe-HH
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@T.Paul
Das mit dem Unterhöhlen sind einkalkulierte Nebenleistungen und kein Unternehmerrisiko,
man ist also dem GÜ und den anderen Gewerken gegenüber in der Pflicht mit seinen Arbeiten kein Nachfolgegewerk (Estrichleger) zu behindern und bei denen Mehrleistungen zu verursachen. So steht es in jeden Bauvertrag.
Wo das Foto entstand, das ist ein 8-Familenhaus mit zwei Kreuzungspunkte je Wohnung.
@Octavian1977 Solange keine Bewehrung beschädigt wird da macht es nichts mal eben 2-2,5cm Beton zu entfernen wo sich Installationen anderer Gewerke kreuzen.
Das mit dem Unterhöhlen sind einkalkulierte Nebenleistungen und kein Unternehmerrisiko,
man ist also dem GÜ und den anderen Gewerken gegenüber in der Pflicht mit seinen Arbeiten kein Nachfolgegewerk (Estrichleger) zu behindern und bei denen Mehrleistungen zu verursachen. So steht es in jeden Bauvertrag.
Wo das Foto entstand, das ist ein 8-Familenhaus mit zwei Kreuzungspunkte je Wohnung.
@Octavian1977 Solange keine Bewehrung beschädigt wird da macht es nichts mal eben 2-2,5cm Beton zu entfernen wo sich Installationen anderer Gewerke kreuzen.