VEFK-unverhofft kommt oft...

Diskutiere VEFK-unverhofft kommt oft... im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo an das Forum, Ich bin neu hier, deshalb möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin Elektrotechnikermeister, 34Jahre alt und arbeite seit 1Jahr...
  • Ersteller Funkenschlosser1985
  • Erstellt am
Nachtrag: Wenn die VEFK Mängel feststellt und eine Entscheidung trifft, ist diese erst mal bindend und das auch für den Chef.
Der Chef hat die Gründe und die Folgen dieser Entscheidung zu Prüfen . Dazu muss er sich aus Gründen seiner fehlenden fachlichen Qualifikation auf die Aussage der VEFK verlassen oder diese Hinterfragen. In letzter Instanz entscheidet er aber selbst ob die Weisung der VEFK bindend ist oder nicht.
Genauso ist es wenn ich als EFK Prüfungen nach DGUV3 durchführe. Meine Entscheidung das Gerät ist in Ordnung oder nicht in Ordnung ist erst mal bindend und zwar für jeden. So und wenn da der Chef sagt das Ding wird weiter benutzt trägt er die volle Verantwortung ohne Wenn und Aber. Deshalb ist der Prüfer immer gut beraten eine saubere Dokumentation zu erstellen und auch Geräte mit Mängeln deutlich zu kennzeichnen. ( Sperraufkleber ) Auf der Prüfplakette wird vermerkt Nicht IO !
 
Ähnlich in meinem Betrieb als Brandschutzbeauftragter.

Sehe ich bei meinen monatlichen Rundgängen Mängel, werden diese dokumentiert, und der GL unverzüglich mitgeteilt.
Damit ist meine Verantwortung beendet. (außer der Mangel ist derart gravierend, dass Gefahr in Verzug ist)
Behebt die GL diesen Mangel nicht, ist das ihr Problem, nicht meines.
 
Der Entzug der Verantwortung kann aber nicht einfach so gehen sondern er muß wenn er sich darüber hinwegsetzt die VEFK vorher schriftlich abbestellen.
Anders herum ist es für die VEFK extrem wichtig die Bestellung zurück zu geben wenn solche Maßnahmen erfolgen.
Wird hier nichts gemacht bleibt der VEFK in der Verantwortung egal was der Geschäftsführer sagt oder die VEFK schreibt.
 
Als Prüfende Efk bist Du nur für das Ergebnis der Prüfung verantwortlich, den Bericht darf niemand ändern außer der Prüfende.
Es steht natürlich frei hier durch einen anderen erneut zu prüfen.
Auch ein als defekt geprüftes Gerät zu verwenden ist ändert nichts an Deinem Prüfergebnis.

Eine VEFK gibt keine Empfehlungen sondern bestimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Begreifst du es nicht oder willst du nicht begreifen. Der Chef ist und bleibt für alles was in seiner Firma geschieht voll Verantwortlich ob mit oder ohne VEFK. Wenn er auf Grund seiner fehlenden Qualifikation einen Teil der Verantwortung an die VEFK überträgt und setzt sich über die Entscheidung der VEFK hinweg wirkt das sogar als Bummerang! Und ein Untergebender und das ist und bleibt die VEFK wird nie Weisungsbefugt über den Berufenden sein. Im Unterschied dazu ist die VEFK gegenüber jedem anderem Weisungsbefugt.
 
Genau diese Verantwortung gibt der Chef mit der Bestellung ab!!!
Er ist nur noch dann verantwortlich dafür wenn er z.B. eine ungeeignete Kraft für die Aufgabe bestellt, also z.B. einen Azubi, Maurermeister etc.
 
Als Prüfende Efk bist Du nur für das Ergebnis der Prüfung verantwortlich, Deinen Bericht darf niemand Ändern außer der Prüfende.
Es steht natürlich frei hier durch einen anderen erneut zu prüfen.
Auch ein als defekt geprüftes Gerät zu verwenden ist ändert nichts an Deinem Prüfergebnis.

Eine VEFK gibt keine Empfehlungen sondern bestimmt.
Ja und wenn ich als Prüfer feststelle das von dem Gerät Gefahren ausgehen und das Gerät dann sperre darf das Gerät nicht mehr verwendet werden . Und jeder der dann eine andere Entscheidung trifft trägt dann die volle Verantwortung für alle Folgen.
Die VEFK hat Weisungsbefugnis gegenüber jedermann, aber nie gegenüber dem der ihn Berufen hat bzw auch keine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsleitung. Die VEFK kann die Abstellung der Mängel fordern aber gegenüber der Geschäftsleitung nicht durchsetzen . Mit Kenntnis der Mängel seitens der Geschäftsleitung trägt diese dann die Verantwortung und nicht mehr die VEFK.
 
Nachtrag: Wenn die VEFK Mängel feststellt und eine Entscheidung trifft, ist diese erst mal bindend und das auch für den Chef.

Behebt die GL diesen Mangel nicht, ist das ihr Problem, nicht meines.

Soweit die Theorie - in der Praxis sind beide am Arsch. Und vor Gericht sind alle gleich? Denkste, es bekommt derjenige eher sein Kopf aus der Schlinge gezogen, der den redegewanderen/ besseren Anwalt hat!

Und in der Theorie muss für jedes BV und wenn es nur genehmigungspflichtige Garage ist, ein Sicherheitsbeauftragter laut LBO für das BV gestellt werden. Ich bin auf solchen kleineren Baustellen noch nie so jemanden begegnet und so wie manche BV aussehen, war auch noch nie einer vor Ort und mahnt irgendwelche Einhaltung von irgendetwas an.
 
So, nun sind ein paar Tage vergangen, und nach reichlicher Überlegung werde ich nun mit dem Chef das Gespräch suchen.
Ich werde ihn auf die Sachlage hinweisen, dass hier eine VEFK berufen werden sollte.
Ich werde ihm auch mitteilen, dass ich in der aktuellen Stellung dazu nicht in der Lage bin- ohne die entsprechenden zeitlichen und finanziellen Kapazitäten ist dies nicht möglich.
Ich weise ihn auch auf die Möglichkeit der Konkludierenden Zustimmung hin, und Wiederspreche dem ausdrücklich.
Somit ist der Ball bei ihm, und wir werden sehen wie er reagiert.

Ich danke euch auf jeden Fall vielmals für eure Unterstützung!!!!


Gruß
 
Alles schriftlich festhalten!
Im Notfall mit einer Email: ...wie wir soeben besprochen haben...
 
Thema: VEFK-unverhofft kommt oft...

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