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elektroblitzer
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Da muss man beim BGH suchen.Ich bin Anwalt und finde das angebliche Urteil mit naheliegenden Suchbegriffen (Steckdose, Schutzleiter, NAV, AVBEltV, …) nicht. Deswegen auch von mir die Frage nach dem Aktenzeichen.
Warum bleibt §15 bei der Betrachtung unberücksichtigt?Der Netzbetreiber darf nach § 24 Abs. 1 NAV den Anschluss nur unterbrechen, wenn eine unmittelbare Gefahr ausgeht, ungezählter Strom verbraucht wird oder es zu unzulässigen Rückwirkungen im Netz kommt. Nach Abs. 2 kann er den Anschluss zwar mit vorheriger Androhung auch bei anderen Verstößen gegen die NAV unterbrechen, aber das muss verhältnismäßig sein.