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Guest
Ein freundliches Hallo an alle.
Problemschilderung : wie o.g. Prüfung eines Standlüfters (Ventilator). Ausgewiesen lt.BAL als SK1, verbaute Metallteile (berührbar) sind aber nachgewiesen nicht mit Schutzleiter verbunden! Ich habe diese Gerät erst mal zur weiteren Benutzung nicht freigegeben, und habe mich an den Hersteller/ Vertreiber des Gerätes mit folgenden Wortlaut in Verbindung gesetzt."
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des o.g. Produktes hätte ich ein paar Fragen. Laut Bedienungsanleitung ist der Lüfter in SK 1 ausgeführt. Ich bin EFK und führe im Auftrag meines Arbeitgebers auch Prüfungen nach DGUVV3 bei Kunden aus. Heute hatte ich bei einem Kunden auch einen Lüfter von XXX zu prüfen. Nach DIN-VDE 701 sind Prüfschritte und Abläufe vorgeschrieben, welche mir als Prüfer keinen Spielraum lassen.
Dieser Lüfter hat die Prüfung nicht bestanden, obwohl er erst vor 2 Monaten angeschafft wurde. Die zwei metallisch leitenden Stangen (Ständerkonstruktion) hat keine leitende Verbindung zum Schutzkontakt der Anschlußleitung (Schutzkontaktstecker). Berührbare Metallene Befestigungsschrauben ebenso nicht. Nun frage ich mich, wie kann dieses Gerät ein GS Prüfzeichen haben und in Deutschland vertrieben werden, wenn die SK 1 überhaupt nicht gegeben ist? Die DIN-VDE 701 läßt hier wie schon geschrieben keinen möglichen Spielraum, oder gibt es hier, mir unbekannte Ausnahmen? Über eine Zeitnahe Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar, der Kunde möchte von mir eine verbindliche Aussage, ob er das Gerät weiter betreiben darf, reklamieren oder verschrotten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Zeitnah bekam ich eine Antwort, "
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die VDE 0701 sieht eine Messung des Schutzleiterwiderstands vor. Dies bedeutet in der Praxis eine Messung von der Kontaktzunge am Stecker bis zum Klemmstein im Gerät, an dem der Schutzleiter auf das Gehäuse übergeben wird.
Beim XXX gibt es metallische Konstruktionsteile die von den elektrifizierten durch eine s. g. Schutzklasse 2 Anordnung getrennt sind. D. h. durch doppelte oder verstärkte Isolierung sind diese Teile vor einem Übergang der Elektrizität gesichert.
Eine solche Lösung findet sich nicht häufig, aber regelmäßig dort wo die Metallteile nicht zwangsläufig den Betrieb einer elektrischen Maschine bestimmen. Standrohre von Ventilatoren sind ein Beispiel dafür.
Die metallischen Teile der elektrischen Komponenten brauchen aber den Schutzleiteranschluss. Beispielsweise der Motor. An diesen Stellen kann der Schutzleiterwiderstand gemessen werden.
Beim XXX muss aufgrund der Schutzklasse 2 Anordnung das Kunststoffgehäuse geöffnet und an der darunterliegenden Schutzleiterklemme gemessen werden. Hier stellt sich unseren Erfahrungen ein Schutzleiterwiderstand von 0,1Ohm ein.
Mit freundlichen Grüßen"
Meine eigentliche Frage lautet, gibt es eine zulässige Mischung von SK1 und SK2 in einem Gerät?
Desweiteren finde ich die Antwort " geöffnet werden" zum messen und prüfen schon mehr als Grenzwertig.
Das kann man : a: keinen Prüfer zumuten und : b :keinen Kunde, der dieses ja schließlich bezahlen muß bzw.soll.
Über qualifizierte Aussagen würde ich mich sehr freuen, die unqualifizierten mögen bitte schweigen. Danke
Problemschilderung : wie o.g. Prüfung eines Standlüfters (Ventilator). Ausgewiesen lt.BAL als SK1, verbaute Metallteile (berührbar) sind aber nachgewiesen nicht mit Schutzleiter verbunden! Ich habe diese Gerät erst mal zur weiteren Benutzung nicht freigegeben, und habe mich an den Hersteller/ Vertreiber des Gerätes mit folgenden Wortlaut in Verbindung gesetzt."
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des o.g. Produktes hätte ich ein paar Fragen. Laut Bedienungsanleitung ist der Lüfter in SK 1 ausgeführt. Ich bin EFK und führe im Auftrag meines Arbeitgebers auch Prüfungen nach DGUVV3 bei Kunden aus. Heute hatte ich bei einem Kunden auch einen Lüfter von XXX zu prüfen. Nach DIN-VDE 701 sind Prüfschritte und Abläufe vorgeschrieben, welche mir als Prüfer keinen Spielraum lassen.
Dieser Lüfter hat die Prüfung nicht bestanden, obwohl er erst vor 2 Monaten angeschafft wurde. Die zwei metallisch leitenden Stangen (Ständerkonstruktion) hat keine leitende Verbindung zum Schutzkontakt der Anschlußleitung (Schutzkontaktstecker). Berührbare Metallene Befestigungsschrauben ebenso nicht. Nun frage ich mich, wie kann dieses Gerät ein GS Prüfzeichen haben und in Deutschland vertrieben werden, wenn die SK 1 überhaupt nicht gegeben ist? Die DIN-VDE 701 läßt hier wie schon geschrieben keinen möglichen Spielraum, oder gibt es hier, mir unbekannte Ausnahmen? Über eine Zeitnahe Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar, der Kunde möchte von mir eine verbindliche Aussage, ob er das Gerät weiter betreiben darf, reklamieren oder verschrotten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Zeitnah bekam ich eine Antwort, "
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die VDE 0701 sieht eine Messung des Schutzleiterwiderstands vor. Dies bedeutet in der Praxis eine Messung von der Kontaktzunge am Stecker bis zum Klemmstein im Gerät, an dem der Schutzleiter auf das Gehäuse übergeben wird.
Beim XXX gibt es metallische Konstruktionsteile die von den elektrifizierten durch eine s. g. Schutzklasse 2 Anordnung getrennt sind. D. h. durch doppelte oder verstärkte Isolierung sind diese Teile vor einem Übergang der Elektrizität gesichert.
Eine solche Lösung findet sich nicht häufig, aber regelmäßig dort wo die Metallteile nicht zwangsläufig den Betrieb einer elektrischen Maschine bestimmen. Standrohre von Ventilatoren sind ein Beispiel dafür.
Die metallischen Teile der elektrischen Komponenten brauchen aber den Schutzleiteranschluss. Beispielsweise der Motor. An diesen Stellen kann der Schutzleiterwiderstand gemessen werden.
Beim XXX muss aufgrund der Schutzklasse 2 Anordnung das Kunststoffgehäuse geöffnet und an der darunterliegenden Schutzleiterklemme gemessen werden. Hier stellt sich unseren Erfahrungen ein Schutzleiterwiderstand von 0,1Ohm ein.
Mit freundlichen Grüßen"
Meine eigentliche Frage lautet, gibt es eine zulässige Mischung von SK1 und SK2 in einem Gerät?
Desweiteren finde ich die Antwort " geöffnet werden" zum messen und prüfen schon mehr als Grenzwertig.
Das kann man : a: keinen Prüfer zumuten und : b :keinen Kunde, der dieses ja schließlich bezahlen muß bzw.soll.
Über qualifizierte Aussagen würde ich mich sehr freuen, die unqualifizierten mögen bitte schweigen. Danke