T
thecookie17
- Beiträge
- 563
Hallo Leute
In unserer Freizeithütte ist mir beim erneuern einer abgebrannten Klemme aufgefallen, dass beim errichten der E-Anlage ordentlich gepfuscht wurde. Litzen wurden hier einfach in unzulässige Steckklemmen eingeführt, die ich nun durch Wago 223 erneuert habe um so einen richtigen Übergang starr/flexibel zu ermöglichen.
Nun ist aber in einer nicht entdeckten Klemme in einer Up Schalterdose aufgefallen, dass hier wohl gepennt und der N geschalten wurde, um die Lampe zu schalten. Da dies nicht zulässig ist meine Frage, ob es Zulässig ist hier mit einem 2 Pol Wechselschalter zu schalten, dass eben nicht nur der N alleine geschalten wird, sondern L auch, oder ob eine entsprechende Änderung der Anlage mit einpoligem L schalten erforderlich ist.
Viele Grüße, Roman
In unserer Freizeithütte ist mir beim erneuern einer abgebrannten Klemme aufgefallen, dass beim errichten der E-Anlage ordentlich gepfuscht wurde. Litzen wurden hier einfach in unzulässige Steckklemmen eingeführt, die ich nun durch Wago 223 erneuert habe um so einen richtigen Übergang starr/flexibel zu ermöglichen.
Nun ist aber in einer nicht entdeckten Klemme in einer Up Schalterdose aufgefallen, dass hier wohl gepennt und der N geschalten wurde, um die Lampe zu schalten. Da dies nicht zulässig ist meine Frage, ob es Zulässig ist hier mit einem 2 Pol Wechselschalter zu schalten, dass eben nicht nur der N alleine geschalten wird, sondern L auch, oder ob eine entsprechende Änderung der Anlage mit einpoligem L schalten erforderlich ist.
Viele Grüße, Roman