Mieter bemängelt die Elektrik im Haus

Diskutiere Mieter bemängelt die Elektrik im Haus im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallöchen, ich besitze ein altes Einfamilienhaus in Berlin, das ich in den letzten Jahren aufwendig sanieren ließ. Unter anderem wurde auch die...
Warum Alarmglocken?
Der Wert(wohlgemerkt als Zi!) ist völlig in Ordnung um die Leitung gegen übermäßige erwärmung zu Schützen!
 
Hallo zum Zi gibt es einen nicht freien Beitrag bei der Fachzeitschrift de
Kann noch Online gekauft werden.
Wert des Netzinnenwiderstands - elektro.net
Dort ist eine Formel angeben um die Abschaltzeit zu berechnen.

ta = (K*S)² / Ik² Dann in der Kennlinie der Sicherung oder LSS nachsehen
  • k ist ein Faktor, PVC-Mehraderleitungen ist k = 115.
  • S Querschnitt
  • IK Kurzschlussstrom
Ps. Hier direkt vor der Sicherung messen, da der Größe Ik von Bedeutung ist.
Nicht wie sonst üblich am weitesten entfernten Anschluss ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzschlüsse zwischen L und N oder L und L müssen auch abgeschaltet werden und das kann der FI nicht.
Ansonsten wäre es fraglich warum man sich bei Leitungsschutzschaltern den magnetischen Schnellauslöser nicht spart.

Die Betrachtung mit Formeln zum Schutz vor Kurzschlüssen gemäß 0100-430 ist dabei recht aufwändig.
Für den Schutz vor elektrischem Schlag gibt die 0100-410 aber schon folgende Werte an:
Endstromkreise sind unterhalb von 0,4s im TN und unterhalb von 0,2s im TT Netz ab zu schalten, für andere gilt zwar 5s (1s im TT Netz), es empfiehlt sich hier aber auch die Zeit von 0,2s an zu streben, denn je kürzer die Zeit um so geringer die Schäden.
 
Selbstverständlich!
Empfehlen tut sich vieles, das kann man auch anstreben, ein Muss ist es aber deswegen noch lange nicht, und eine Anlage in der das nicht so ist, ist noch lange nicht mangelhaft!!!
 
Der IK ist für das rechtzeitig Auslösen der Sicherung maßgebend und das gilt am entferntesten Punkt des Leitungsweges. Für den Personenschutz sorgt der FI . Ohne FI muss der Kurzschlussstrom (bzw die Impedanz zwischen L und PE (Zs klein genug sein) ) zwischen L und PE auch ausreichen, damit die Sicherung im Fehlerfall rechtzeitig abschaltet. Dir bringt es gar nicht den IK vor der Sicherung zu messen wenn dahinter 300m 1,5mm² liegen wird die Sicherung nie rechtzeitig auslösen.
 
Warum Alarmglocken?
Der Wert(wohlgemerkt als Zi!) ist völlig in Ordnung um die Leitung gegen übermäßige erwärmung zu Schützen!
Wenn der Wert bei einer Neuanlage gerade so erreicht wird, liegt mit Sicherheit ein Mangel vor , das können schlechte Klemmstellen oder zu lange Leitungen sein oder auch zu kleiner Querschnitt. Wie gesagt Messergebnisse müssen auch interpretiert werden und auf Plausibilität geprüft werden. Wenn ich zb in der HV 1,2 kA messe und an einer 20 m entfernten Steckdose nur 120 A stimmt was deutlich nicht obwohl der Wert von 120 A ausreicht. Da erwarte ich schon deutlich Werte über 250 A !
 
Hallo Pumukel
der Ik ist vor der Sicherung am Höchsten, Es Fießt der größte Kurzschlussstrom.
Diesen muss die Leitung aushalten. Das gilt nur für den Nachweis das die Leitung das Aushält
Am Ende der Leitung, hast ja den kleinsten Kurzschussstrom der ist für die Leitung ja am Günstigsten.
Nach der eingestellten Formel wird die Max. Abschaltzeit berechnet damit die Leitung noch geschützt wird.
 
Ja die Leitung vor der Sicherung, aber nicht die Leitung danach. So und eine Sicherung soll die nachfolgende Leitung vor Schädigung schützen! Ist das so schwer zu verstehen. Noch etwas wenn ich die Abschaltzeit nach dieser Formel berechne erhalte ich die minimale Abschaltzeit bei dem IK. Jeder kleinere IK verlängert die Abschaltzeit bis hin zu keiner Abschaltung!
 
Die Leitung ist aber auch bei wesentlich längeren Abschaltzeit (bedingt durch einen geringeren Kurzschlußstrom) ausreichend gegen schädigung durch übermäßige erwärmung geschützt.
Es ist eben nicht korrekt, die Abschaltzeiten die zur Unterschreitung einer max. zulässigen Berührungspannung gelten, 1:1 auf den Leitungschutz anzuwenden, und zu behaupten, die Anlage währe sonst Mangelhaft! Nicht mehr und nicht weniger! Dafür daß das in die Köpfe einiger nicht rein will, kann ich ja nichts!
 
Sag mal vorher weiß dein Mieter denn eigentlich das der PEN am HAK Aufgeteilt wird dafür müsste er ihn ja aufgemacht haben und damit hätte er ein Siegelbruch begangen da der im Normalfall ja Verplombt ist. Und am Verteiler hat er auch nichts verloren da würde ich jetzt alles Verplomben lassen/selbst machen so das man es Sofort sieht wenn da jemand dran war.
Den Verteiler müsstest du dir mal genauer angucken alles was vorm Zähler ist müsste Verplombt sein die Aufteilung vom PEN müsste ja auch vorm Zähler gemacht sein bei neuern Anlagen also selbst da darf er ja nicht ran.
 
Das habe ich #30 schon mal angesprochen.

Beim HAK gibt es eventuell durchsichtige Abdeckungen, wo man die Aufteilung erkennen kann.
 
Vielen Dank für die Antworten. Ein paar Sachen hatte ich mir notiert und musste mich z.B. zu Häufungsfaktoren noch einmal mehr informieren bevor ich doch noch einmal mit der Elektrofirma über die Installation gesprochen habe.

Der Hausanschlusskasten hat eine durchsichtige Tür bzw. Abdeckung.
Ähnlich wie bei diesem Bild was ich im Internet gefunden habe (nein das ist nicht der Hausanschlusskasten von meinem EFH).
Dadurch kann man sehr gut welche und wieviele Kabel aus dem Hausanschlusskasten wohin gehen.
https://mytraumhaus.files.wordpress.com/2008/11/resize-of-img_7997.jpg

Die Etagenverteiler die von Octavian1977 angesprochen wurden, wären bauartbedingt nur im "Treppenhaus" also über oder unter einer Treppen in den Etagen möglich gewesen. Der alte Zähler- bzw. -Verteilerkasten befand sich auch im EG genau über der Kellertreppe und unter der Treppe ins OG was laut der Elektrofirma so nicht mehr zulässig ist. Deswegen mußte der neue Zähler- bzw. Verteilerkasten in den Keller versetzt werden.

Die Überspannungsableiter in den Unterverteilungen könnten noch nachgerüstet werden. Ich bin nur gerade am Überlegen ob das sinnvoll ist, weil es in der Garage und im Schuppen kein Potentailausgleich gibt an dem der Überspannungsableiter angeschlossen werden kann.

Bei den Häufungsfaktoren (das musste ich mir dann tatsächlich notieren) ist die Grundlage der Berechnung laut Elektrofirma wohl immer ein dauerhaft fließender Strom. Diese Bedingungen sind in einem EFH im Gegensatz zu einer Industrieanlage faktisch nicht gegeben.
Denn man wird nicht in allen Räumen die Steckdosenkreise gleichzeitig und dauerhaft voll belasten. Selbst die Geräte (z.B. Heizung, Herd, Waschmaschine usw.) die an den anderen Stromkreisen angeschlossen sind belasten diese Stromkreise nicht voll und dauerhaft über 24 Stunden. Zudem verlaufen die Leitungen im EFH augrund der verschiedenen Räume und Etagen wohl nicht alle nebeneinander und parallel in die gleiche Richtung.

Wegen den Leitungslangen ist man wohl ganz gut mit 2,5mm² hingekommen. Ich meine es wurde irgendwas von maximal 30m Leitungslänge für die 16A Sicherung bei 2,5mm² genannt. Kann das sein? Bin mir nicht mehr so sicher. Da man im OG wohl fast die maximale Länge bei den hinteren Steckdosen erreicht hatte. Wurde dort wohl 4mm² verwendet.
 
eine nette Fleißarbeit ...

Aber was soll damit bezweckt werden ?

Der einzige Satz, der hier eine Frage ist, lautet: "Kann das sein ?"
.
 
Die Überspannungsableiter in den Unterverteilungen könnten noch nachgerüstet werden. Ich bin nur gerade am Überlegen ob das sinnvoll ist, weil es in der Garage und im Schuppen kein Potentailausgleich gibt an dem der Überspannungsableiter angeschlossen werden kann.

Der Überspannungsschutz schliesst faktisch L,N,PE kurz um hohe Potentialdifferenzen zu vermeiden. Zusätzlicher Anschluss an örtlichen PA ist bei HES/äusserer Blitzschutz Abl. Kat I üblich. In der UV Kat II Ableiter, da erfolgt kein direkter Anschluss an einen PA.
 
eine nette Fleißarbeit ...

Aber was soll damit bezweckt werden ?

Der einzige Satz, der hier eine Frage ist, lautet: "Kann das sein ?"
.

Was soll das heißen?
Der Mieter drohte mit Mietminderung. Ok ich habe ebend ins essen gefasst mit dem Mieter. Das kann man vorher so leider nicht wissen auch wenn Du dich noch so sehr versuchst dagegen abzusichern und dass ist ebend auch das Risiko eines Vermieters. Natürlich werde ich versuchen den Mieter so schnell wie möglich wieder loszuwerden. Das ist aber leider nicht so einfach. Meiter geneißen faktisch Artenschutz in Deutscland. Wer weiß was da zukünftig noch alles kommt, was an den Haaren herbei gezogen ist. Den Stress und die rennereien hab ich dann wieder. Das kostet alles Zeit und Geld.
 
Der Mieter drohte mit Mietminderung.
...
Lass ihn doch. :D
Selbstverständlich mußt du ihn nicht vorwarnen daß er sich für den entsprechenden Fall sehr warm anziehen sollte.

Ich habe mir jetzt nochmal den gesamten thread quergelesen. Wenn "seine" Meinung tatsächlich nur auf den in #1 genannten Gründen basiert, dann lass ihn doch mal so richtig auf die Schn..ze fallen. ;)
Also ich habe nicht eine Meinung gefunden die auch nur in einem Pkt. damit konform geht.

Das einzige was mich tatsächlich stört ist obiges Bild in #52.
Warum nicht das Original?
 
Da braucht sich @Clubsport absolut keine Gedanken machen. Das Gebäude ist von einer Fachfirma neu installiert worden und alles wurde nach den TAB ausgeführt.
Und wegen Mietminderung da kommt der Mieter nicht mit durch, auch vor Gericht nicht wenn der Vermieter denen verklagt.
Schon bei der Besichtigung hatte er alles akzeptiert, also was soll's, gemietet wie besehen also.
Bei der Hausübergabe hat er ja nach eingehender Beschauung des Hauses das Übergabeprotokoll unterschrieben und nichts weiter beanstandet, also ist das bindend.
 
Ich würde mich da als Vermieter entspannt zurück lehnen. Die Anlage in dem Gebäude wurde nach den derzeitig geltenden Bestimmungen völlig fachgerecht errichtet. Der Mieter steht hier vor Gericht in der Beweispflicht und nicht du. Zudem kannst du anhand der Rechnungen und der Prüfprotokolle das auch sehr leicht nachweisen. Vor Gericht wird ein Gutachter da die Behauptungen des Mieters komplett widerlegen können.
 
Er kann sich eben nicht völlig entspannmt zurücklehnen, sondern muß sich mit solch einem Idioten herumschlagen!
 
Nö muss er nicht. Ein Schreiben mit dem Hinweis das die Anlage nach aktueller Normenlage errichtet wurde und seine Einwendungen somit Gegenstandslos ist reicht da völlig, inklusive dem Hinweis das er sich im Falle einer Mietminderung rechtliche Schritte vorbehält. Die Einsicht in die Rechnungen und Prüfprotokolle kann der Mieter nach Terminvereinbarung erhalten.
 
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