Leitungsroller trotz Konformitätserklärung unzulässig?

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Können in und für Deutschland angebotene Leitungsroller mit Leitungen vom Typ H05RR-F und
mit nicht isolierter Metalltrommel überhaupt eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung erhalten?

Inwieweit werden mit den o.g. Daten die BetrSichV bzw. die BG 608 eingehalten, die ja eigentlich die Grundlage
der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung sind?
 
Hier haust Du aber Einiges durcheinander:

Sicher verstößt die Ausführungsart nicht prinzipiell gegen alle Normen, sofern der Anwendungsbereich in der BDA beschrieben ist, z.B. "Nur zur Verwendung in geschlossenen Räumen" oder so.

Und warum sollte die BetrSichV oder irgend eine BG-Regelung Voraussetzung zur CE-Kennzeichnung sein? Was wäre dann für Geräte nur für den Privatgebrauch? Die fallen sicher unter keine der beiden Regeln, können aber logischerweise mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
 
Also: ein Leitungsroller als Arbeitsmittel sollte ja technische Mindestanforderungen aufweisen, so wie es in der BetrSichV vorgegeben ist,
speziell in der BGI 608 steht unter Punkt 5.1.2 Leitungsroller:
Zitat 1: "…Ausrüstung mit einer Leitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F,…"
danach ist eine Leitung vom Typ H05RR-F nicht zulässig.
In der BGI 608 steht ferner unter Punkt 5.1.2 Leitungsroller:
Zitat 2: „…Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern,
dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an großflächig berührbaren Konstruktionsteilen ansteht,…“
Also ist eine Trommel aus Metall, die nicht isoliert ist, ebenfalls nicht zulässig, zumindest nicht auf Baustellen.
Meine Frage lautet:
Wie muss eine "Kabel"trommel bzw. ein Leitungsroller beschaffen sein, um
1. ein CE-Kennzeichen für den Einsatz in der EU und
2. die Vorgaben für eine Konformitätserklärung zu erfüllen, um in der EU eingesetzt werden dürfen?
 
Ich verstehe es nicht!

Geht es Dir um die Vorgaben für eine gewerbliche Nutzung oder um eine CE-Kennzeichnung?
 
@kurzschlussmechaniker

Geht es Dir darum, so etwas selbst herzustellen bzw. besser gesagt in den einschlägigen Ländern herstellen zu lassen?
Oder bist Du gerade mit einem zweifelhaften Teil (Stichwort Angebote Ali....ess etc.)konfrontiert?
 
Um das CE Kennzeichen zu erhalten muß der Hersteller dieses nur aufbringen, damit verspricht der Hersteller alle Normen für das Gerät ein zu halten.
Mit der Konformitätserklärung gibt der Hersteller diese Übereinstimmung schriftlich zu.

Das hat aber noch lange nichts damit zu tun ob dieses Gerät am Arbeitsplatz genutzt werden darf.

Mit dem Auto darfst Du auch nicht auf dem Bürgersteig fahren, selbst wenn es TüV hat.
 
Ich störe mich daran, dass u.a. auf verschiedenen Auktionsplattformen (z.B. E.......) gerade von gewerblichen Anbietern (meines Erachtens nach mit teilweise sehr geringen Fachkenntnissen oder sogar vorsätzlich) Leitungsroller anbieten, die von Laien gekauft werden (können), ohne dass letzteren eindeutig beschrieben wird, ob diese Teile
zumindest für den Einsatz in D den sicherheitstechnischen Normen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in welchen Bereichen (Haushalt, Baustellen usw.) diese
Teile eingesetzt werden dürfen...
 
Die grundsätzliche Verwendbarkeit in der EU gibt der In Verkehrbringer (Hersteller, Importeuer,...)mit der Konformitätserklärung und dem CE Kennzeichen an.

Wo und wie das nun verwendet werden darf steht in der Bedienungsanleitung.

Im Büro dürfte man den Blechroller z.B. verwenden nur eben nicht auf Baustellen.
Solche Informationen muß allerdings der Arbeitgeber dem Mitarbeiter geben, dazu gibt es die jährliche Sicherehitsunterweisung.
Auch hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß die Mitarbeiter das passende Werkzeug erhalten.
 
Ich störe mich daran, dass u.a. auf verschiedenen Auktionsplattformen (z.B. E.......) gerade von gewerblichen Anbietern (meines Erachtens nach mit teilweise sehr geringen Fachkenntnissen oder sogar vorsätzlich) Leitungsroller anbieten, die von Laien gekauft werden (können), ohne dass letzteren eindeutig beschrieben wird, ob diese Teile
zumindest für den Einsatz in D den sicherheitstechnischen Normen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in welchen Bereichen (Haushalt, Baustellen usw.) diese
Teile eingesetzt werden dürfen...
Dann wirst du dich noch an sehr viel Sachen stören…..
 
Das was im Internet angeboten wird ist halt nicht unbedingt zugelassen, hat aber so nichts mit CE konform etc zu tun.
Was vielen nicht bewußt ist, daß man dort häufig nicht in der EU kauft sondern im EU Ausland. Damit wird der Käufer selbst unter um Ständen zum In Verkehr bringer, da es in seinem Auftrag eingeführt wird.
Für die Einhaltung der Normen ist dann der Käufer zuständig und ist auch verpflichtet zu erklären, daß dieses Produkt CE Konform ist.
Zusätzlich übernimmt er als In Verkehr Bringer auch die Produkthaftung.
Mit Unwissenheit wird vielleicht sogar etwas verbotenes eingeführt.
 
Das was im Internet angeboten wird ist halt nicht unbedingt zugelassen, hat aber so nichts mit CE konform etc zu tun.
Was vielen nicht bewußt ist, daß man dort häufig nicht in der EU kauft sondern im EU Ausland. Damit wird der Käufer selbst unter um Ständen zum In Verkehr bringer, da es in seinem Auftrag eingeführt wird.
Für die Einhaltung der Normen ist dann der Käufer zuständig und ist auch verpflichtet zu erklären, daß dieses Produkt CE Konform ist.
Zusätzlich übernimmt er als In Verkehr Bringer auch die Produkthaftung.
Mit Unwissenheit wird vielleicht sogar etwas verbotenes eingeführt.
Betrifft aber ein relativ geringer Teil. Das soll man jetzt nicht überbewerten. Und im Prinzip wird das schon vom Zoll kontrolliert.

Ob der Hersteller mit seiner CE Erklärung es immer so genau nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Aber das gilt sowohl für Hersteller innerhalb als außerhalb der EU.
 
Ja das wird vom Zoll kontrolliert und bei Bedarf auch vom Zoll vernichtet, oder Zollgebühr erhoben.
 
Der Zoll kontrolliert nicht jedes Teil. Die können nur Stichproben machen.
 
Können in und für Deutschland angebotene Leitungsroller mit Leitungen vom Typ H05RR-F und
mit nicht isolierter Metalltrommel überhaupt eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung erhalten?

Inwieweit werden mit den o.g. Daten die BetrSichV bzw. die BG 608 eingehalten, die ja eigentlich die Grundlage
der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung sind?

Du mußt erstmal unterscheiden zwischen Produkten, die eine CE- Kennzeichnung haben, und solchen, die aufgrund anderer Vorschriften / Gesetze , z.B. BG 608 in z. B. gewerblicher Nutzung eingeschränkt sind.

Leprechaun
 
Der Zoll kann doch nur kontrollieren ob eine Konformitätserklärung vorliegt und ein CE Zeichen vorhanden ist.
Alles andere müssen doch Prüfinstitute feststellen. Mit dem Prüfprotokoll kann der Zoll handeln.

Aber was passiert wenn im inland jemand etwas in Verkehr bringt das nicht den geforderten Normen entspricht? Kümmert sich überhaupt jemand darum?
 
Hast Du jemals erlebt, dass wenn es nicht zu einem wirklichen "Schadenfall" kommt, vorher bereits Jemand vom VDE-Komitee vorbeikommt u. das überprüft, was verwendet wurde?
 
Ich habe geschrieben vorher, nur wenn was passiert ist, schreibt der Gutachter dann: Nicht VDE-Konform errichtet o. genehmigt.
 
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