Was man am Neubau alles so vorfindet.

Diskutiere Was man am Neubau alles so vorfindet. im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Gibt es Gerätedosen für 180° Durchgangssteckdosen? Ist eine 4cm-Schlitztiefe für eine NYM-Leitung überhaupt ausreichend...
Viel Gelaber um nichts. Einige haben die Metapher einfach nicht verstanden.
Hier sieht man eine ziemlich vorbildliche On-floor-E-Installation in einem EFH-Neubau - installiert von einem Chemie-Studenten ohne spezielle Elektroausbildung. Anscheinend lernt man das Pfuschen erst mit der Ausbildung zur EFK.

@creativex lässt grüssen
 
Viel Gelaber um nichts. Einige haben die Metapher einfach nicht verstanden.
Hier sieht man eine ziemlich vorbildliche On-floor-E-Installation in einem EFH-Neubau - installiert von einem Chemie-Studenten ohne spezielle Elektroausbildung. Anscheinend lernt man das Pfuschen erst mit der Ausbildung zur EFK.

@creativex lässt grüssen
Was? Da ist doch nichts vorbildlich dran... Sieht nur ordentlich aus. Was die Sache nur gefährlicher macht, weil dann keiner mehr genau hinsieht.
 
Da kommt mal ein Bild mit einer (meiner Meinung nach) sauberen Arbeit, und das passt Euch dann auch wieder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Www: Auch wenn du recht hast - es reicht mal wieder! :(
Ich lösche alle "inhaltslosen" Beiträge.
 
Das ist ja wie bei manchen Bauherren. Den muss mann auch erst erklären, dass eine zusätzliche Steckdose mehr als 5,-€ kostet, da mit Aufwand verbunden.
 
Mal wieder so'ne typische Fachkraftinstallation. Sieht so eigentlich ganz gut aus. Saubere Leitungsführung, nicht zu tief eingeschlitzt. Nur hier hat der Ele einfach die Leitungen für die Steckdosen für das Bad (Waschtisch) rückseitig im Kinderzimmer hochgeführt. Mal sehen, mit was für eine Ausrede die diesmal kommen. Geändert wird da ja nichts mehr, denn die Putzer waren schon in Gange die Echschutzschienen anzubringen.

20200222_082121.jpg 20200221_162758.jpg

Habe letzte Woche erst so'n Altfall von einem Kollegen auf den Tisch bekommen, wo ein Kunde Leitungen angebohrt hat. Wer trägt in solch ein Fall die Kosten? Liegt schon einige Jahre zurück, ist aus der Gewährleistung heraus und das Ding ist dann vor Gericht gelandet, da es ums Geld geht.
Jetzt soll mein Kollege ein Gerichtsgutachten erstellen und da ich den Bau seinerzeit zufällig betreut habe, mich dazu äußern. Aus dem Protokoll geht hervor, dass die Leitungsführung ~15cm neben den Dosen bemängelt, aber offentsichtlich dieser Mangel nicht abgestellt wurde.

Der Fall ist für uns daher sehr interessant, um gerichtlich zu klären, ob ein Gewerk auch nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist für so etwas in Regress genommen werden kann. Noch ist es ein Einzelverfahren, um eine Richtungsbedeutung zu bekommen, müsste dies aber min. zur Entscheidung beim Landesgericht kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie, ehrlich? Da fragt jemand für einen durch die IHK als überdurchschnittlich fachkundig anerkannten Sachverständigen in einem Internetforum für einen solch eindeutig liegenden Fall um Rat? Dann hoffen wir mal, dass die im Verfahren unterliegende Seite hier nicht mitliest, man ist schneller raus wegen Befangenheit als man denkt...
 
Wie, ehrlich? Da fragt jemand für einen durch die IHK als überdurchschnittlich fachkundig anerkannten Sachverständigen in einem Internetforum für einen solch eindeutig liegenden Fall um Rat?
Wieso Rat - das ist eine Feststellung, dass hier entgegen anerkannten Regeln verstoßen wurde. Aber in diesen Fall ist es wirklich so, stelle ich dies als Mangel fest oder fällt in China ein Sack Reis um! Das interessiert keinen, die Häuser gehen in die Vermarktung und die brauchen nur unseren Stempel, dass wir den Bau begleitet haben.

Irgendeiner kauft das Haus und befestigt dann z.B. den Wickeltisch an der Wand oder in 10 Jahren ein Sideboard. Ist doch die Frage, ob ein offentsichlicher Verstoß gegen die anerkannten Regeln die Gewährleistungsfrist gem VOB aussetzt oder nicht. Zumal auf diesen Mangel hingewiesen wurde, was aber dem Käufer dieses Objektes nicht bekannt sein dürfte. Ist doch mal eine interessante juristische Problemstellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
#470 rechtes Bild entspricht nicht der DIN18015 für festgelegte Installationszonen.
Auch wenn die gesamte Anlage über RCD gesichert ist, haben Fremdleitungen für das Bad in angrenzen Räumen nichts zu suchen.
Wäre das mein Bau, da hätte ich das sofort beanstandet und ändern lassen.
Auch wenn der Putzer schon angefangen ist, es ist kein Argument es so zu belassen @Www
 
Auch wenn der Putzer schon angefangen ist, es ist kein Argument es so zu belassen @Www
Das kannst du mit dem zuständigen Bauleiter ausdikutieren, das geht über mehrere Ebenen: (Käufer)-Vertriebsfirma-Generalübernehmer-Handwerksfirma-Subunternehmer-Elektriker. Wir sind im Auftrag der Vertriebsfirma tätig, die haben meinen Teil-Bericht am gleichen Tag (Mi) direkt von Baustelle bekommen und Freitag den Kompletten. Was meinst du, wann das beim Elektriker ist? Einfacher ist, du fährst direkt hin und behebst das - aber heute noch, morgen ist der Putz weiter ausgehärtet und bald nicht mehr sichtbar wo die Leitungen sind.

Du, dass interessiert in der Kette keinen, die Wohnung gehört später einen mir nicht bekannten Käufer (Eigentümer). Der kann dies ja im Rahmen der fünfjährigen Gewährleistung als Mangel reklamieren. Und meine Aufgabe ist die Kontrolle, Mängelfest- und Protokollerstellung - mehr nicht! Und ich werde auch nicht mehr machen und auch nicht herumnerven, das kostet nur unnötig Zeit, Nerven und gibt evtl. Ärger. Dann sitzt nämlich wieder mein Chef zusammen mit dem GÜ im Büro des Vertrieblers und anschliessend ich auf seinen Schoß. Da habe ich lieber rechtzeitig Feierabend.
Sowas drucke ich mir nur für mich aus, damit ich einen Nachweis habe, dass es bemängelt wurde, fallst in 20 Jahren da ein Kind deswegen krepiert und die einen Schuldigen brauchen.
 
das kostet nur unnötig Zeit, Nerven und gibt evtl. Ärger.
Also feige..

Da habe ich lieber rechtzeitig Feierabend.
..und faul.

Mit solchen "Sachverständigen" wird sich dann aber auch nichts an der Situation ändern.
Solange die Unternehmen damit durchkommen, werden sie es immer wieder so machen.
Erst, wenn wirklich mal einer sagt bis hier und nicht weiter werden die rührig.

Was bringt es mir, wenn wir vor dem Kunden, wer auch immer das in der Kette sein mag, immer wieder was von Normen und Vorschriften faseln und warum das alles so viel kostet und dass wir damit auch nicht reich werden, wenn die Baustellen von den Pfuschern immer wieder durch die Abnahme gemauschelt werden?
 
Mit solchen "Sachverständigen" wird sich dann aber auch nichts an der Situation ändern.
Solange die Unternehmen damit durchkommen, werden sie es immer wieder so machen.
Erst, wenn wirklich mal einer sagt bis hier und nicht weiter werden die rührig.

Was bringt es mir, wenn wir vor dem Kunden, wer auch immer das in der Kette sein mag, immer wieder was von Normen und Vorschriften faseln und warum das alles so viel kostet und dass wir damit auch nicht reich werden, wenn die Baustellen von den Pfuschern immer wieder durch die Abnahme gemauschelt werden?
Bis so'n Schnacker. Der BH ist hier die Vertriebsfirma, die muss eine Mängelbehebung durchsetzten oder auch nicht. Das ist nicht unsere Aufgabe! Dafür werden wir nicht bezahlt und eine extra Nachkontrolle kostet extra. Die sind der Kunde (von uns und vom GÜ) und unterschreiben die Abnahme. Und was meinst du, was da für Pfusch wissentlich abgenommen wird. Dies hier ist ja noch harmlos. Die ziehen ja selber nicht ein, sondern verkaufen es dann weiter. Ein schicker Anstrich ist nun mal wichtiger, als eine ordnungsgemäße E-Installation. Da wird lieber etwas Geld in die Hand genommen und draußen etwas Mutterboden verteilt und glatt geharkt, damit der ganze herumliegende Müll nicht mehr zu sehen ist.

Ich denke, dafür mache ich mal einen eigenen Tread auf: "Friday for plastic-free construction sites"
 
Ich hatte lange genug auf dem MFH-Neubau gearbeitet und bei vielen Baustellen fanden immer Begehungen von dem Bauherren, den Bauleiter vom GÜ und den Nachunternehmern statt.
Da wurden Mängel vor Ort gleich aufgenommen und wir als Handwerker mussten es dann ändern.
Mit solche Sachverständigen wie @Www hatten wir es natürlich auch zu tun gehabt das waren welche von der Dekra oder vom TÜV gewesen, und was die manches mal bemängelt hatten, da musste selbst mein Meister über grinsen.
 
Ich hatte lange genug auf dem MFH-Neubau gearbeitet und bei vielen Baustellen fanden immer Begehungen von dem Bauherren, den Bauleiter vom GÜ und den Nachunternehmern statt.
Da wurden Mängel vor Ort gleich aufgenommen und wir als Handwerker mussten es dann ändern.
Mit solche Sachverständigen wie @Www hatten wir es natürlich auch zu tun gehabt das waren welche von der Dekra oder vom TÜV gewesen, und was die manches mal bemängelt hatten, da musste selbst mein Meister über grinsen.
Das ist doch schon fast 10 Jahre her - was meinst du, was sich da auf dem Bau in den letzten Jahren geändert hat. Jetzt wo die Grundstücke förmlich in Gold aufgewogen werden, darf das Haus nicht mehr kosten als vor 20 Jahren. Da haben die Leute auch noch selber mit geplant und auf dem Bau mit angefasst. Machen die auch nicht mehr. Es gibt tätsächlich BH, die sehen ihre Hütte bei der Übernahme das erste mal. Hatte ich auch schon! O-Ton der BHin: "Ach so sieht das aus, dass habe ich mir anders vorgestellt. Lässt sich dass noch ändern?"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, @Www , wer billig baut, baut zweimal, das war aber schon immer so gewesen.
Aber du bist wohl viel im Einzelhaussektor unterwegs, während ich die letzten 31 Jahre bis zur Rente vor 6 Jahren in Wohnungshochbau tätig gewesen bin.
Einfamilienhäuser, da hatte ich in den 70-er Jahren viel mit gebaut und das waren auch oft Häuser von der Stange gewesen mit Festpreis und so wo auch nur der Standard eingebaut wurde.
Aber die Bauherren hatten sich wenigstens sich um ihre Bauten gekümmert und sich nicht nur auf dem Bauträger verlassen.
Und das war vor 20 Jahren auch bei Neubauten von Eigentumswohnungen zu sehen, Leute die sich schon Wohnungen gekauft hatten trafen sich 1x die Woche zu Bauherrenbesprechungen auf der Baustelle um gemeinsam mit dem GU. Einzelheiten zu besprechen.
Und schlüsselfertiges Bauen, ja das ist es, da sieht der Bauherr erst sein Haus oder seine ETW. wenn es fertig ist.
Er kann vorher seine Wünsche einbringen, aber nie kontrollieren ob die auch wirklich realisiert werden, und da ist auch schon mal so einiges übersehen worden und wurde nicht eingebaut.
Und dann geht der Streit um das Geld los.
 
Irgendeiner kauft das Haus und befestigt dann z.B. den Wickeltisch an der Wand oder in 10 Jahren ein Sideboard. Ist doch die Frage, ob ein offentsichlicher Verstoß gegen die anerkannten Regeln die Gewährleistungsfrist gem VOB aussetzt oder nicht. Zumal auf diesen Mangel hingewiesen wurde, was aber dem Käufer dieses Objektes nicht bekannt sein dürfte. Ist doch mal eine interessante juristische Problemstellung.
Vor Wickeltischmontage würde ich IMMER mit einem Kabelsuchgerät die Bohrstelle absuchen, da ich weder einer Elektrofachmann, noch einem Gutachter traue. man sieht ja hier in dieser Debatte das einige eine recht individuelle Auslegung der Gesetze haben, oder es viel Spielraum bei Gesetzestreuen gibt.
bicho
 
Thema: Was man am Neubau alles so vorfindet.
Zurück
Oben