E-Check Isolationswiderstandsmessung

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Jannsen

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Hallo liebe Experten,

ich hoffe hier kann mir jemand eine kurze Rückmeldung geben.
Ich hatte vor zwei Jahren die Unterverteilungskästen und die Zeitungen 5x16qmm erneuern lassen. Damals hatte der Elektriker nach Abschluss der Arbeiten den Isolationswiderstand usw. gemessen. Damals gab es ein Problem mit einem FI der nicht auslöste. Daher war das Protokoll damals n.i.O. der Fehler wurde vor einer Weile behoben. Es lag an einem beschädigten PE in der Garage.
Ich wollte nun heute nochmal einen ECheck durchführen lassen um einmal sauber die Installation dokumentiert und fehlerfrei zu haben. Der Fachmann war heute da und hat zuerst überall die Funktion des Schutzleiters geprüft. (Jede Steckdose einzeln mit 100m Kabel zur Unterverteilung gemessen.)
Danach begann er mit der Isolationsprüfung. Was mich leider ziemlich geschockt hat war, dass sie angeblich überall n.i.O. wäre. Sogar in einer 2. Wohnung im Haus. Die zwar an unserem Zähler hängt, aber eine eigene Unterverteilung hat.
Er hat mit zwei Messspitzen in mehreren Steckdosen mit einem Fluke Messgerät gemessen in beiden Löchern also zwischen N und L.
Mich macht es stützig das jetzt auf einmal alles n.i.O. sein soll wo es vor 2 Jahren doch wohl eigentlich ok war. (Zumindest war das damals die Aussage.)
Kann es sein das der Kollege heute nicht richtig gemessen hat? Ich glaube vor zwei Jahren hatte der Elektriker (der auch ein Fluke Gerät hatte) einen Gerätestecker den er in die jeweiligen Dosen gesteckt hat und nicht wie der Kollege heute zwei Messspitzen in L und N.
Kann es etwas ausmachen wenn sämtliche Geräte im Haus noch angesteckt waren? Stromlos waren die Kreisläufe aber.
Er sagte mir, dass wir das aufwändig stück für Stück prüfen müssten. (Separater Termin) Leider fielen mir die Fragen erst jetzt ein und wollte gern mal eine unabhängige Meinung zum Prozedere.

Es handelt sich um ein Haus von 1979 mit zwei Wohnungen mit jeweils eigener Unterverteilung aber nur einem Zähler über den beide Wohnungen laufen.
Im HAK wurde vor zwei Jahren PE und N aufeinandergeklemmt. Wurde vom Energieversorger auch alles abgenommen.

Danke vorab für eine Rückmeldung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ein TN-C-S-System und im HAK wurde nichts aufeinander geklemmt . Da wurde der PEN in PE und N getrennt. Es hat schon seinen Sinn da einen Stecker statt der Prüfspitzen zu verwenden.
Auch wenn da Geräte angeschlossen sind , sind diese für die Niederohmigkeit und die Prüfung des Schutzleiters ohne Belang. Allerdings bei der Messung des Isolationswiderstandes müssen die Raus aus dem Stromkreis . Also Stecker ziehen.
 
Kann es also sein das der gemessene Isolationswiderstand nicht ok war weil noch Geräte in der Wohnung angesteckt waren?
Stromlos war das System.
Ich hatte gelesen das der Isolationswiderstand gegen den PE gemessen wird. Wenn er nun mit den Messspitzen in den Steckdosenlöchern gemessen hat, hat er ja dann L gegen N gemessen oder?
 
Zuerst wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters gemessen, deshalb auch die Hilfsleitung. Da spielt der Übergangswiderstand eine entscheidende Rolle . Danach wird der Isolationswiderstand L nach PE und N nach PE gemessen . Nur wenn sich Geräte in der Steckdose befinden stimmt der Isolationswiderstand L nach N nicht, weil dann das Gerät mitgemessen wird. Der Prüfstecker gibt deutlich besser Kontakt als der "Pfuscher" mit seinen Messspitzen es je erreichen kann.
Bei schlechten Messwerten macht sich eine zusätzliche Prüfung erforderlich und die kostet dich zusätzliches Geld. :D
 
Das ist aktuell auch meine Vermutung das es hier um einen lukrativen Anschlussauftrag geht. Wobei ich es ja nicht pauschal unterstellen will.
D.h. man misst normalerweise L gegen N garnicht?
Ich weiß ja nicht was das Flukegerät da tut aber als der damals einen Stecker gesteckt hatte hat das Gerät wahrscheinlich L nach PE und N nach PE nacheinander gemessen. Er hat heute lediglich in den beiden Löchern der Dosen gemessen und den PE Kontakt nicht berührt.
Dann kann ich also davon ausgehen das er schlichtweg falsch gemessen hat und die schlechten Werte durch die angeschlossenen Geräte verursacht waren. Wirklich ärgerlich. Wie soll man als Laie noch Fachleute finden...Es war ein Meisterbetrieb.
 
Du kannst den Elektriker ja mal fragen was er gemessen hat und dir die Messwerte geben lassen.
Zu mindestens sollte er ja beim E-Check ein Prüfprotokoll anfertigen. Dieses kannst du ja mal hier Einstellen ( persönliche Daten schwärzen auch die der Firma. )
 
Danke dir für deine Rückmeldung. Gute Idee. Kann ich gern mal machen. Habe heute zwar ein Protokoll bekommen, es stehen aber keine Messwerte drin.
Bevor ich ihn aber auf einen möglichen Messfehler anspreche möchte ich sicher sein das es nicht fachgerecht war wie gemessen wurde. Was du schreibst scheint meinen Anfangsverdacht zu bestätigen.
 
L-N wird wohl mit Geräten schlecht sein.
Das kann schon ein Klingeltrafo sein.
 
Nach der neuen VDE 0100-600 sind ALLE Leiter gegeneinander zu messen, das war vor 2 Jahren nicht der Fall.
Was in der Anlage wirklich los ist kann man von hier aus nicht sagen. Aber der der gemessen hat.
 
Welche Vorgaben gelten denn bezüglich angeschlossener Verbraucher? Man müsste doch dann wahrscheinlich auch alle Lichtschalter ausschalten etc. wenn dies den gemessenen Isolationswiderstand beeinträchtigt.
 
Ja, VDE 0100-600 verlangt es jetzt. Ich halte es hier für eine Wiederholungsprüfung nach 0105-100. Da darf auch nur L +N gegen PE gemessen werden.

Alle Schalter sind einzuschalten.
 
Das bedeutet L gegen N messen ist doch zulässig bei eingesteckten Verbrauchern?
 
Hallo,
ich würde ein Protokoll ohne Messwerte nicht Akzeptieren und bezahlen.
Frage mal die Innung was so ein Protokoll min. enthalten muss.

Wenn du noch eine 2 Meinung einholen möchtest, gebe vor das ein Protokoll ausgehändigt werden muss. Und auch Messwerte je Stromkreis einzutragen sind.
 
Mal zurück zum Thema:

We bitteschön soll denn diese undankbare Aufgabe übernehmen, jetzt auch den Iso-Widerstand zwischen L und N zu ermitteln?
Das gleicht ja an eine absolute Strafarbeit, und entbehrt jedwede verhältnissmäßigkeit!
 
Ich habe mal nach den Messwerten gefragt.
Die Rückmeldung war:
Isolationsmessung nicht in Ordnung: bei 250V Messspannung wurden 2,6 MΩ - 6,3 MΩ gemessen. Soll wäre >200 MΩ und bei 500V wurden wohl auch 2,6 MΩ -6,3 MΩ gemesen wo eigentlich Werte >500 MΩ erreicht werden müssten.
Kann das plausibel sein?
Es wurde auch bemängelt das hinter einem 40A FI 20 Stück B16A hängen. Ist dies wirklich unzulässig?
 
Also der Grenzwert liegt bei 500V bei 1MOhm.
Und ob hinter einem 40A FI 100 B16 hängen ist egal, wenn vor dem Fi eine Sicherung gleich oder niedriger 40A vorhanden ist. Musdte mal gucken oder besser mal Bilder hochladen.
 
Also der Grenzwert liegt bei 500V bei 1MOhm.
Und ob hinter einem 40A FI 100 B16 hängen ist egal, wenn vor dem Fi eine Sicherung gleich oder niedriger 40A vorhanden ist. Musdte mal gucken oder besser mal Bilder hochladen.
Theoretisch ja, praktisch spielt aber auch der maximal zulässige Ableitstrom pro Phase eine Rolle (0,3 x In)

Und da dürfen dann bei einem 40A FI nur noch 2 pro Phase ran

Den genauen Wortlaut habe ich aber gerade nicht zur Hand.

bei 250V Messspannung wurden 2,6 MΩ - 6,3 MΩ gemessen. Soll wäre >200 MΩ und bei 500V wurden wohl auch 2,6 MΩ -6,3 MΩ gemesen wo eigentlich Werte >500 MΩ erreicht werden müssten.
Kann das plausibel sein?
Richtig.
 
1. ist hier wirklich die 0105 die Richtige Norm.
2. ist auch in der 0100-600 eindeutig zu lesen: "Wenn zweckdienlich, z.B. wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können, dürfen bei dieser Prüfung die aktiven Leiter miteinander verbunden werden..."

Vor der Prüfung muß allerdings der Neutralleiter vom Rest der Anlage getrennt werden (z.B. indem man den FI ausschaltet), Auch möglicherweise verbaute Überspannungsschutzmodule müssen getrennt oder abgeklemmt werden.

Somit hat der Prüfer eindeutig falsch gemessen.

Einen nicht funktionierenden FI aufgrund eines defekten Schutzleiters halte ich für sehr fragwürdig, zudem hätte die Anlage mit dem nicht auslösenden FI sofort außer Betrieb gesetzt werden müssen!
Es ist grob fahrlässig einen solchen gravierenden Mangel zwei Jahre bestehen zu lassen.
 
Thema: E-Check Isolationswiderstandsmessung

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