Lastabwurfschaltung 1-phasig

Diskutiere Lastabwurfschaltung 1-phasig im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen! In meiner Ferienwohnung (40 Jahre alt) gibt es für den E-Herd nur eine 1 phasige Anspeisung (4mm², 25A) Nun hat der alte...
In einer Ferienwohnung bei seltener Nutzung ist ein Boiler noch immer die beste Lösung und 10 Liter mit 75 Grad reichen im Allgemeinen völlig zu. So und auch wenn das Gerät mit 230V betrieben werden kann , so ist der Anschluss an 230V Einphasig in Deutschland unzulässig. Wie schon gesagt wurde eine manuelle Umschaltung ist da für Dich die billigste Lösung . Bedenke aber bei Warmwasser bleibt die Küche kalt.
 
Der Hersteller kann zwar das Teil auch mit 230V Anschluss bauen, nur darfst du den eben in Deutschland nicht einphasig am 230V Netz betreiben . Ohne Wenn und Aber ! Ab 4,6 kW ist Drehstromanschluss notwendig.
 
Ich kann nur immer wieder appellieren, die Aufgabenstellung und die Beschreibung der Gegebenheiten GENAU zu lesen und bitte nicht immer diese "Missionierungsversuche"!!!

1.) Die Installation ist in ÖSTERREICH. Also nix mit VDE und was in Deutschland an welchem Netz auch immer zu betreiben ist.
2.) Der TE hat sich für einen DURCHLAUFERHITZER entschieden und möchte sicherlich keine "Ratschläge", was für ihn die beste Lösung sei, welche Wassertemperatur er zu verwenden habe etc. etc. WAS SOLL DAS??
3.) Der Hersteller KANN nicht nur das Gerät für 230V bauen, nein, er macht es sogar, freiwillig und werksseitig!
4.) Der TE hat sich ganz offensichtlich Gedanken gemacht, hat seine Leitung und Absicherung mit den Anforderungen des von ihm ausgewählten Gerätes verglichen/abgestimmt.
Und wie durch Zauberhand passt das sogar zusammen!!!
5.) Es geht ihm IM KERN DARUM, 2 Geräte "vernünftig" zu betreiben, das ist die Frage und nichts anderes!!!
 
So du Schlauberger . Es gibt nun mal Normen in Deutschland und die sagen NOGO bei 6 kW und 230 V in Deutschland. Wie das in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen aber ich denke mal das wird in Österreich nicht anders sein. Deshalb ja auch der Hinweis auf den Boiler oder eben einen Umschalter nehmen für 32 A. Die Lösung mit 2 Schützen und Lastabwurfrelais ist jedenfalls auch möglich nur eben teurer.
Zitat TAEV Salzburg
4.4 Elektrowärmegeräte zur Brauchwasserbereitung
4.4.1 Durchlauferhitzer In Anlagen mit einer Wärmespeicherheizung ist der Durchlauferhitzer gegenüber der Elektroheizung zu verriegeln (Lastabwurfschalter), wobei dem Durchlauferhitzer der Vorrang zu geben ist. Für die richtige Schaltung des Lastabwurfschalters sind die Herstellerangaben zu beachten EWH: Durchlauferhitzer mit einer Anschlussleistung >3,0 Kilowatt werden nicht genehmigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So du Schlauberger .

Lass diese Ausdrucksweise freundlicherweise bitte sein, ja?


Es gibt nun mal Normen in Deutschland und die sagen NOGO bei 6 kW und 230 V in Deutschland. Wie das in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen aber ich denke mal das wird in Österreich nicht anders sein.

1.) Nochmal: die Anlage ist NICHT in Deutschland, sondern in Österreich. War das jetzt deutlich genug??
2.) Was Du "denkst", ist völlig irrelevant, solange Du weder Normen, noch Vorschriften für ÖSTERREICH (und zwar entweder allgemein gültige oder speziell für den Wohnbereich des TE zugeschnitten/gültig, diesen kennst Du aber gar nicht) zitieren kannst. Oder seit wann werden Anlagen nach "denken" errichtet??


Deshalb ja auch der Hinweis auf den Boiler oder eben einen Umschalter nehmen für 32 A. Die Lösung mit 2 Schützen und Lastabwurfrelais ist jedenfalls auch möglich nur eben teurer.

Der TE möchte einen DURCHLAUFERHITZER. Ist auch das so schwer zu verstehen?? Er hat bereits ein Gerät gefunden, welches mit seiner bestehenden Installation "harmoniert".
Es gibt also keinen Grund, hier "Missionierungsversuche" zu starten.
Würdest Du wollen, Du kämest in einen Laden und wolltest eine Kiwi kaufen und der Verkäufer sagt Dir: "och nehmen Sie doch ne Gurke, die ist auch innen grün"!?! Also was soll das???


Zitat TAEV Salzburg
4.4 Elektrowärmegeräte zur Brauchwasserbereitung
4.4.1 Durchlauferhitzer In Anlagen mit einer Wärmespeicherheizung ist der Durchlauferhitzer gegenüber der Elektroheizung zu verriegeln (Lastabwurfschalter), wobei dem Durchlauferhitzer der Vorrang zu geben ist. Für die richtige Schaltung des Lastabwurfschalters sind die Herstellerangaben zu beachten EWH: Durchlauferhitzer mit einer Anschlussleistung >3,0 Kilowatt werden nicht genehmigt.

Deswegen habe ich ja auch einen Umschalter vorgeschlagen udn sogar einen bestimmten verlinkt. Easy, oder?
Im Übrigen: was macht Dich glauben, wenn der TE "Österreich" schreibt, es gelte irgend etwas von Salzburg?? Ich hörte, Österreich wäre doch etwas größer, aber ich mag mich irren....
 
Auch wenn du es nicht begreifst es gelten auch in Österreich Normen und die legen fest bis zu welcher Leistung einphasig an 230 V angeschlossen werden darf . Salzburg war nur ein Beispiel!
 
Ja, sicher.

Ohne die Normen zum Zeitpunkt der errichtung des Anschlußes zu kennen, kannst aber selbst du dazu keine Aussage treffen.

In Deutschland ist das z.B. so i.O. gewesen!
 
Die VDE hat nichts mit der Leistung zu tun die an einem Hausanschluß zur verfügung gestellt wird und welche Genehmigungen ein zu holen sind oder Leistungsgrenzen welche zu beachten sind.
Das ist allein in der TAB beschrieben und für diese gilt kein "zum Errichtungszeitpunkt gültige....."
In Östererreich wird das genau so sein bei deren Anschlußbedingungen.
 
Natürlich gilt für eine bestehende Anlage die zur Errichtung gültige TAB.

Und solange der 25A Anschluß wie damals üblich und empfohlen so errichtet wurde, spricht garnichts dagegen, ihn auch weiterhin zu nutzen! Punkt!!!
 
Es soll aber eine neue Nutzung stattfinden (DLE mit 5,7kW). Und dafür ist ohne wenn und aber, ein Drehstromanschluss erforderlich. Punkt!!!
 
Das sehe ich anders. Es wird weiterhin der mit 25A ordnungsgemäß errichtete Anschluß genutzt. Was du da anschliesst ist doch wohl dir überlassen!
Sonst dürfte ja auch kein defekter Herd erneuert werden.
 
die Absicherung hat nichts mit der genehmigten Leistung des Anschlußes zu tun sondern dient Schutzzwecken.
 
Auch wenn du es nicht begreifst es gelten auch in Österreich Normen und die legen fest bis zu welcher Leistung einphasig an 230 V angeschlossen werden darf . Salzburg war nur ein Beispiel!

Dann erkläre uns doch freundlicherweise, welche Norm für den TE in Österreich gilt, stelle einen entsprechenden Link ein und beschreibe die Stelle, die ihm den Anschluss des von ihm gewählten DE verbietet. Natürlich das alles, ohne den den Installationsort zu kennen..... ohne Worte!

Ich stelle immer wieder fest, dass viele TE sich mehr Gedanken gemacht haben und mehr Sachkenntnis haben als diejenigen, von denen sie sich eine Antwort erhoffen...
 
Das sehe ich anders. Es wird weiterhin der mit 25A ordnungsgemäß errichtete Anschluß genutzt. Was du da anschliesst ist doch wohl dir überlassen!
Sonst dürfte ja auch kein defekter Herd erneuert werden.

Ich warte nur noch darauf, dass dahingehend jemand fordert, man dürfe dann auch nur einen (z.B.) neuen Siemens-Herd anschließen, wenn der alte Herd auch von diesem Hersteller war...
 
Wir können den TE nur auf Tatsachen aufmerksam machen, was er dann macht ist seine Entscheidung und er muss mit evl Folgen leben, nicht wir.
Wie gesagt in D ist bei 4,6 kW Feierabend mit einpoligem Anschluss . Und der Durchlauferhitzer ist eine Neuanlage und da greifen die aktuellen Normen voll.
 
Und der Durchlauferhitzer ist eine Neuanlage und da greifen die aktuellen Normen voll.

Der Durchlauferhitzer ist ein Betriebsmittel welches an einem zum Zeitpunkt der Errichtung ordnungsgemäß erstellten Anschluß betrieben werden soll.

Nach der Logik dürfte auch kein neuer Elektroherd an einen in der Vergangenheit mit wie damals empfohlen für 16A Drehstrom bemessenen Anschluß angeklemmt werden(Anschluß muß nach Norm auf 20A belastbarkeit aufgebohrt werden!), oder ein Gerät in eine Steckdose welche noch nicht über FI kläuft gesteckt werden (Gerät muß schon vor 2009 dort eingesteckt worden sein!...)
 
Und immer wieder und immer wieder wird von Deutschland und seinen "Normen" fabuliert, obwohl die Anlage in Österreich steht..... da fällt mir spontan Andy Möller ein:
"Ob Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien!"
 
Die Normen in Österreich sind ähnlich, wobei es da gewisse Unterschiede gibt aber mit Schieflasten haben die auch Ihre Probleme . Deshalb sind da einphasige Anschlüsse auch in der Leistung Ähnlich wie bei uns gefordert.
 
Ah, ja, Du erstellst also eine Elektroinstallation auf Grundlage einer Norm, von der Du ANNIMMST, sie sei "ähnlich, aber mit gewissen Unterschieden".... da muss man auch erst einmal darauf kommen.

Wissen hilft oftmals wesentlich weiter als in Blaue hinein zu spekulieren oder zu fabulieren.
Schön, dass Du mittlerweile nach zig eindeutigen Hinweisen zumindest eingesehen hast, dass für den TE KEINE deutschen Normen gelten, das ist doch schon einmal ein wesentlicher Fortschritt!
 
Thema: Lastabwurfschaltung 1-phasig
Zurück
Oben