Gültigkeit der DGUV V3 Prüfung nach VDE 0701/0702

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Heini2020

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Hallo zusammen,

mir wurde gesagt das die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln mindestens zu 80% erfüllt sein muss damit diese überhaupt zulässig ist. Also es müssen von 100 Geräten mindestens 80 geprüft sein damit die Prüfung überhaupt zulässig ist. Stimmt das so bzw. kann man das irgendwo nachlesen? Normalerweise ist es doch so, dass auch nur geprüfte Betriebsmittel in betrieb genommen werden dürfen. Es wird doch aber auch immer mal wieder das ein oder andere Gerät vergessen.
 
Geräte die nicht verwendet werden müssen auch nicht geprüft werden.
Im Supermarkt prüft ja schließlich auch keiner die Geräte die OVP im Verkaufsregal rumstehen :)
Alle Geräte die verwendet werden müssen VOR Verwendung geprüft worden sein, und auch in regelmäßigen Abständen wieder.
 
Geräte die nicht verwendet werden müssen auch nicht geprüft werden.
Im Supermarkt prüft ja schließlich auch keiner die Geräte die OVP im Verkaufsregal rumstehen :)
Alle Geräte die verwendet werden müssen VOR Verwendung geprüft worden sein, und auch in regelmäßigen Abständen wieder.

Das mit dem Supermarkt ist im Grunde ein Thema für sich ... aber steht irgendwo wieviel Prozent ich bei einem Kunden geprüft haben muss damit dieser sagen kann das die Prüfung so zulässig ist oder nicht?
 
Die Zulässigkeit einer Prüfung hängt nur davon ab ob der Prüfer qualifiziert genug ist diese durch zu führen.
Warum solle eine Prüfung von Gerät A nicht zulässig sein weil Gerät B nicht geprüft wurde?

Nicht geprüfte Geräte dürfen nicht verwendet werden egal wie viele andere geprüft wurden.
 
Die Zulässigkeit einer Prüfung hängt nur davon ab ob der Prüfer qualifiziert genug ist diese durch zu führen.
Warum solle eine Prüfung von Gerät A nicht zulässig sein weil Gerät B nicht geprüft wurde?

Nicht geprüfte Geräte dürfen nicht verwendet werden egal wie viele andere geprüft wurden.

So kenne ich es eigentlich auch. Ich dachte ich frage lieber einmal nach. Hätte ja sein können das sich etwas geändert hat.
 
Wenn dann könntest Du das in den Schriften zur DGUV nach lesen, diese gibt es kostenlos zum Download und auch die Durchführungsanweisungen dazu.
 
Die DGUV legt gar keine Mengen fest . Deshalb kannst du auch nur ein einziges Gerät nach DGUV3 prüfen oder auch 1000 ! Auch wenn von den 1000 geprüften Geräten 800 mangelhaft sind, die Prüfung ist Gültig! Und zwar nur für die geprüften Geräte!
 
Servus

Also eine Prüfung mit Protokoll ist gültig, zulässig, erledigt, wie man es auch immer bezeichnen will. Im Endeffekt erstmal egal mit welchem Ergebnis.
Die angesprochenen 80% beziehen sich wohl auf die Länge der Prüffrist.
Nagelt mich jetzt nicht fest, die genaue Quote weiß ich jetzt nicht. Wenn da bei den geprüften Geräten die Durchfallquote unter x% liegt, kann die Prüffrist verlängert werden.
Die Fristen in der DGV sind Empfehlungen, kein Gesetz.
 
Zitat von BG ETEM:
Die Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Dabei ist der sichere Zustand des Arbeitsmittels vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen.

Hilfestellungen zur Festlegung der Prüffristen können zum einen den Bedienungsanleitungen der Hersteller entnommen werden, zum anderen geben die DGUV Vorschrift 3 § 5 und die Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1201, „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, die bewährten Prüffristen wieder. Die in der Unfallverhütungsvorschrift angegebenen Prüffristen für die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie Schutz- und Hilfsmitteln (Tabelle 1 A, 1 B und 1 C) sind Orientierungswerte, die die Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, der Erfahrungswerte und der gesetzlichen Rahmenbedingungen abweichend einschätzen kann.
 
Auch wenn von den 1000 geprüften Geräten 800 mangelhaft sind, die Prüfung ist Gültig! Und zwar nur für die geprüften Geräte!

Nö.. auch die Prüfung der durchgefallenen Geräte ist gültig.. Ansonsten hast du ein Problem.
Sie sind nur durchgefallen bzw haben nicht bestanden, werden gesperrt und bekommen keine Plakette aber die Prüfung ist trotzdem gültig.

Wenn da bei den geprüften Geräten die Durchfallquote unter x% liegt, kann die Prüffrist verlängert werden.
kleiner 2%
Aber trotzdem muss ich Erfahrungswerte vorweisen, denn die untermauern erst die Ergebnisse
 
Das Stichwort heißt Gefährdungsbeurteilung.
Diese ist zu erstellen und dann auch darin die Prüffristen fest zu legen.
z.B. könnte man auch Festlegen, daß Geräte welche im Büro verwendet werden alle 3 Jahre geprüft werden und alle Baustellengeräte jährlich.
 
Thema: Gültigkeit der DGUV V3 Prüfung nach VDE 0701/0702
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