Der Knackpunkt ist, die Errichtung eines neuen Endstromkreises in klassischer Nullung ist nicht mehr zulässig.
Klar
Deine Unterverteilung kannst du nicht von irgendeiner beliebigen Klemmdose mit unbekannter Anzahl, Art Stromkreise dran versorgen. Ein Endstromkreis beginnt am Stromkreisverteiler und nicht irgendwo an irgendeiner Klemmstelle. .
Soweit auch klar.
Und ich muss zwingend diesen neuen Endstromkreis errichten?
Ich errichte ja keinen neuen Stromkreis aus einer alten Dose mit klassischer Nullung.
In der alten Abzweigdose wird nichts gemacht, nur angeschaut und nachgemessen.
Am Übergabepunkt der alten Anlage zur neuen Wand war vorher halt die Lampe und eine Steckdose.
Und genau von da greife ich ja ab und klemme das alte Kabel der alten Anlage direkt auf eine PEN-Schiene im neuen Unterverteiler und teile es in PE und N.
Wäre dies nicht zulässig?
Für mich ist das wie gesagt alle mal sicherer wie die alten Steckdosen und Lampen da ich dort wenigsten einen RCD habe.
In der alten Dose ist nichts unklar, ich kann die Leitungen ab Verteiler verfolgen und das passt alles soweit.
(Nur halt leider keine neue Leitung einziehen...)
Wie gesagt, neue Leitung direkt ab Verteiler und am alten Verteiler den PEN auftrennen ist wohl für mich nicht möglich.
Noch dazu, wenn man es genau nimmt müsste doch auch bereits im alten Verteiler dann der RCD sitzen.
Die aktuelle Norm sieht doch meines Wissens nach vor einen Endstromkreis bereits im Verteiler mit RCD abzusichern, oder?