Herdanschluss

Diskutiere Herdanschluss im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallöchen allerseits, Würde mich als absoluten Laien in diesem Bereich bezeichnen, also stelle ich diese Frage nun auf den Verdacht, dass sie...
Lirum Larum.

Der Hergang war ja wohl möglicherweise so:
Die Zuleitung zur Herdose weist eine Unterbrechung auf.
Der TE glaubt, der Herd sei defekt, und kauft einen neuen nebst Anschlußpauschale.
Der Lieferant schliesst an, und stellt fest: Ein Außenleiter fehlt! (Kunde: Hää? Wie, fehlt? Lieferant: hat keinen Saft!)

Was gibt es da seitens des Lieferanten noch zu tun, als seine Arbeit als Ordnungsgemäß erledigt zu bezeichnen, und den Kunden darauf hin zu weisen, das er seinen Elektriker beauftragen muß?

So siehts aus.

Einige hier können auch nachts um 3 sämtliche VDE-Normen rückwärts herunterbeten, wenn es aber praktische Anwendung von einfachsten juristischen Sachverhalten oder Schnittstellenbehandlung geht, offenbart sich erschreckendes Unwissen. (Zitat: "Auch ein Geschenk ist ein Vertrag.")

Eine Anschlußpauschale oder die Beauftragung des Anschlusses (so sie denn im hier vorliegenden Fall überhaupt vereinbart wurde, was ich bei einem 20 Jahre alten gebrauchten Miele-Herd (von einem HÄNDLER???) erst einmal anzweifele, beeinhaltet das fachgerechte Auflegen der Anschlußleitung auf die Klemmen der entsprechenden HAD. Falls das Anschlußkabel auf der Herdseite noch nicht entsprechend verbunden war, auch dort. Nicht mehr und nicht weniger.
Kein Überprüfen der Zuleitung (Querschnitt etc.) in der Wand, des Funktionierens der Automaten, des RCD, des Stromtarifvertrags (um es überspitzt auszudrücken) etc. etc.
Ist der Anschließer nett, überprüft er die 3 Phasen auf Spannung. Sozusagen als Service. Dass hier eine (gewerbliche) EFK zugangen war, schließt sich nach dem Bericht mit dem Lügenstift eigentlich aus.
Die verkaufte Komponente (Herd) muss natürlich funktionsfähig sein, wenn sie nicht als Bastlerstück verkauft wurde (der Verkäufer gibt ja sogar 1 Jahr Garantie), was aber nicht heißt, dass er an den Gegebenheiten des Aufstellortes in jedem Fall funktionsfähig sein muss.

Macht der "Anschließer" den Anschluß aus reiner Nettigkeit und klemmt er dabei aus Versehen z.B. eine Phase nicht richtig fest, ist das Fahrlässigkeit. Dafür wird er nicht haftbar gemacht werden können, denn dann geht es um Gefälligkeitsschaden (s.o.).
 
Thema: Herdanschluss
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