Potischiene/Blitzableiter

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Stivy

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Man schließt Potentialausgleichsschiene direkt an Blitzableiter an.
Beim Blitzschlag gerät der Blitzstrom durch diese Verbindung nicht in das Gebäude rein?
 
Man schließt Potentialausgleichsschiene direkt an Blitzableiter an.

Nein. Wenn du mit "Potentialausgleichschienen" die HES meinst, dann werden diese an die Erdungsanlage angeschlossen.

Beim Blitzschlag gerät der Blitzstrom durch diese Verbindung nicht in das Gebäude rein?

Blitzteilströme werden zur Erde hin abgeleitet. Die Verbindung zur HES dient dem Blitzschutzpotentialausgleich.
 
Nein. Wenn du mit "Potentialausgleichschienen" die HES meinst, dann werden diese an die Erdungsanlage angeschlossen.
angenommen, es gibt keinen Fundamenterder (Gebäude mit klassischer Nullung versorgt).
Dann muss man die Außenwand durchbohren und HES an Blitzableiter anschließen. oder?


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angenommen, es gibt keinen Fundamenterder (Gebäude mit klassischer Nullung versorgt).
Dann muss man die Außenwand durchbohren und HES an Blitzableiter anschließen. oder?
Installationen von Blitzschutzsystemen sind aus guten Gründen Blitzschutzfachkräften vorbehalten.

Äußerer Blitzschutz mit normkonformen Erdern ist nur noch zusammen mit dem von @karo28 erwähnten Blitzschutzpotenzialausgleich zulässig und bedingt außer der Verbindung der Ableitungen/Erder mit der HES auch energetisch koordinierten Überspannungsschutz ALLER Energie- und TK-Leitungen.

Diese Installation ist wiederum konzessionierten EFK vorbehalten.
 
1. klassische Nullung bedeutet einen PEN(Nulleiter) mit kleinerem Querschnitt als 10mm² Cu
mit solchen Klingeldrähten wird sehr selten noch ein Haus versorgt. Die klassische Nullung wurde 1973 in der BRD verboten, der PEN an sich, in Gebäuden ab 2010.
2. Fundamenterder wurden bei Gebäuden notwendig als die Nutzung der Wasserleitung als Erder verboten wurde.
Anlagen die hier ihre Erdung her beziehen mussten verpflichtend mit Erdern nachgerüstet werden, das dürfte bis zurück in die 50er gehen.
 
Kotz!!! solange ein Nullleiter (PEN) existiert ist das auch immer noch eine klassische Nullung . Erst wenn Die Netzversorger ihr Netz von TN-C auf TN-S umstellen, entfällt auch die klassische Nullung. Erst durch Auftrennen des PEN in PE und N wird daraus die moderne Nullung ! Nur wegen der Gefahr des PEN-Bruches wurde der Mindestquerschnitt des PEN auf 10mm² hochgesetzt . Und noch etwas der VDE mit seinen Normen hinkt immer noch den anerkannten Regeln der Technik hinterher. Und an die Netzbetreiber trauen die sich schon gar nicht ran. Sonst müssten die Ihre Netze auch entsprechend aufrüsten und dürften Neu gar kein TN-C-Netz mehr aufbauen. Technisch ist es gar kein Problem einen entsprechenden Erder mit dem Erdkabel mit zuführen !
 
Seit wann macht man Fundamenterder (innerer Blitzschutz) und seit wann "moderne Nullung"?
Das wann hängt womöglich davon ab ob das Gebäude in der BRD oder nach TGL 33373 in der DDR erstellt wurde.

Fundamenterder werden in der BRD seit den VDEW-Richtinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente erstmals seit 1964 oder 1966 gefordert. Die 3. Ausgabe ist 1968 erschienen, abgelöst wurden sie von der inhaltlich identischen DIN 18014:1994-02. Mit Blitzschutzsystem sind die Anforderungen an Erdungsanlagen höher.

BIW: Normativ sind Fangeinrichtungen und Ableitungen sowie Erdungsanlagen nach Reihe IEC 62305 dem Äußeren Blitzschutz zugeordnet, der PA und Überspannungsschutz dem Inneren. Entscheidend ist nicht die formale Zuordnung sondern fachgerechte und normkonforme Ausführung und es deutet viel auf DIY aber nichts auf Fach- und Normenkunde oder gar die erforderliche Profiausrüstung hin. :rolleyes:
 
Neue Umgangssprache? :rolleyes:

Und noch etwas der VDE mit seinen Normen hinkt immer noch den anerkannten Regeln der Technik hinterher.
Mal wieder "der" böse VDE. Dieser unspezifizierte Rundumschlag ist aber auch inhaltlich falsch, denn:

Verabschiedete Normen SIND die Anerkannten Regeln der Technik. Je älter die Nomen sind, umso mehr können sie hinter dem Stand der Technik und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zurück bleiben. Das gilt aber nicht nur für nationale Normen vom VDE sondern auch international oder nur europäisch harmonisierte Regelwerke.

Und an die Netzbetreiber trauen die sich schon gar nicht ran.
Weder DIN, VDE noch ÖVE sind Kontrollbehörden mit Exekutivfunktionen. Du schreibst denen Aufgaben zu, die sie nicht haben.

Jetzt würde mich interessieren bei welchen Normgebungsverfahren du deine Kritik als EFK (?) beim VDE (oder ÖVE?) eingebracht hast. Beide Gremien sind auch für fundierte Anregungen von Nicht-EFK offen.
 
Kommen Blitzströme auf diesen Weg rein in das Haus nicht?
Hat Potentialausgleichschiene einen großen Wiederstand dagegen?
Oder nur Blitzstromableiter kann die Situation retten?




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Kommen Blitzströme auf diesen Weg rein in das Haus nicht?
Hat Potentialausgleichschiene einen großen Wiederstand dagegen?
Oder nur Blitzstromableiter kann die Situation retten?

Was soll dieses alberne "Bild posten" und "wirre Fragen formulieren" -Spiel eigentlich darstellen? Suchst du eine Aus-/Weiterbildung im Bereich Elektrotechnik oder ist das Beschäftigungstherapie für gelangweilte Facility Manager?
 
Was soll dieses alberne "Bild posten" und "wirre Fragen formulieren" -Spiel eigentlich darstellen? Suchst du eine Aus-/Weiterbildung im Bereich Elektrotechnik oder ist das Beschäftigungstherapie für gelangweilte Facility Manager?
Ich bin ein Zeichner, der in Zukunft ein Planer werden möchte.
Wer bist du denn?
 
Kommen Blitzströme auf diesen Weg rein in das Haus nicht?
Hat Potentialausgleichschiene einen großen Wiederstand dagegen?
Wie @karo28 frage auch ich mich, worum es dir eigentlich geht.

Oder nur Blitzstromableiter kann die Situation retten?
Auch mit Rechtschreibschwäche kann man kaum überlesen haben, dass getrennte Erder normwidrig sind und Äußerer Blitzschutz nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz einschließlich energetisch koordiniertem Überspannungsschutz zulässig ist.

Zu getrennten Erdern siehe DEHN Blitzplaner, Kapitel 5.5.6 Vermaschung von Erdungsanlagen.

Um vom technischen Zeichner zum qualifizierten Planer für Blitzschutzanlagen nach Definition der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) zu werden, reicht es nicht aus in einem Forum ein bisschen Know-How zu saugen.

PS: Die eigentümliche Rechtschreibung lässt vermuten, dass das ein neuer Multi-Nick von mass-glos-mediamedia-pasty-playuser-Cantöner-da_Schmi, dieMaus und wem sonst noch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Blitzstrom kommt über den PA nicht durchs Haus, aber die Spannung.
Aus Diesem Grund ist bei äußerem Blitzschutz auch zwingend ein Überspannungsschutzkonzept im Haus um zu setzen, was dazu passt.

Stell Dir aber mal vor, daß passieren würde wenn die Überspannung nicht ins Haus käme.
Du hättest einen gefährlichen Potentialunterschied zwischen der Installation im Haus und davor.
Ein Schritt vor die Hütte und noch die Türklinke in der Hand könnte dann lebensgefährlich werden.

Natürlich kommt auch ohne die Verbindung die Überspannung ins Haus, denn dieses steht ja nicht auf einem entsprechend Isolierten Standort.
Dummerweise dann ziemlich unkontrolliert, was arge Schäden nach sich zieht, da es durch die Verbindungswiderstände dann zu extremen Potentialunterschieden auch im Haus kommt.
 
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Auweia, das will er sicher nicht hören/lesen ... :D
@Stivy alias xyz ist hartgesotten, der ändert weder sich noch seine Neigung einen Rekord an Foren-Nicks aufzustellen.

Mals sehen ob er sich unter seinem neuem Nick so weit mäßigt, dass er nicht gesperrt wird. Dauerhaft gesperrt zu werden, ist ihm vertraut.
 
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