UV-Erneuerung Zul 4x10mm² und Nachtspeicherheizung

Diskutiere UV-Erneuerung Zul 4x10mm² und Nachtspeicherheizung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Experten, ich habe mir eine Wohnung gekauft und möchte alle Leitungen neu verlegen. Leider habe ich 2 Probleme. / 1. Ich habe nur eine...
Das habe ich ja nicht gesagt, aber du behauptest "verlustfrei".
 
Danke für die ganzen Tipps und Meinungen.

Werde natürlich den Nachbarn weiterhin versuchen zu überzeugen. Aber sieht nicht gut aus, kann nur hoffen, dass er bald weggzieht.
Ansonsten bleibt ja nicht viel mehr übrig, als neue Nachtspeicheröfen zu kaufen.

Hat jemand Praxistipps wegen der PEN-Angelegenheit?
Habe eine kleine Spelsbergverteilerdose, denke aber an eine größere Verteilerdose wo man eine Hutschiene befestigen kann, da könnte ich dann eine Hauptanschlussklemme verwenden. Die kleine Verteilerdose mit Lüsterklemmen ist mir etwas zu unsicher.
Die Verteilerdose wäre hinter einer Hohlwand überlege extra wegen der Klemmstelle einen Revisionsdeckel in die Wand zu basteln. Oder habt ihr bessere Ideen?
Löten bei 10mm2 vielleicht nicht so gut? Hatte an Stoßverbinder+Schrumpfschlauch gedacht aber das wird mit den 2x10mm²(PE&N) +1x10mm² PEN nicht funktionieren?

Danke nochmal für die ganzen Tipps!
 
Eigentlich ist es schwierig zu beurteilen, welcher deiner Vorschläge am besten ist, weil die in der Prüfung irgendwie alle dazu führen würden, dass man sich deinen Namen aufschreibt und dich dann pauschal noch 2 Mal durchfallen lässt.

Lass die Anlage neu machen!
 
Was willst Du denn mit dem PEN machen?
entweder Du erneuerst die Zuelitung in 5 adrig oder die Trennstelle bleibt so wie bisher in der Unterverteilung.
Was soll das jetzt mit iregendeinem Sonderkästchen?
Und Löten ist schon mal ganz raus, das ist in der Niederspannungstechnik nur in wenigen Ausnahmen überhaupt zulässig.
 
Eine große Spelsbergverteilerdose mit integrierter Hutschiene und einer Hauptanschlussklemme für die Trennung von PEN in PE & N sollte doch in Ordnung sein. Die Verteilerdose muss nur Zugänglich sein. Das gleiche habe ich, wie schon erwähnt, ganz offiziell auf der Arbeit unter Anleitung eines Elektromeisters gemacht. Die ganze Sache wurde von einem Ingeneursbüro geleitet. Die UV wird komplett erneuert. Nur kann ich keine neue Zuleitung ziehen, da der Zähler im Treppenhaus ist und ich keine Schlitze im Treppenhaus machen darf.
 
Was willst Du denn mit dem PEN machen?
entweder Du erneuerst die Zuelitung in 5 adrig oder die Trennstelle bleibt so wie bisher in der Unterverteilung.
Was soll das jetzt mit iregendeinem Sonderkästchen?
Und Löten ist schon mal ganz raus, das ist in der Niederspannungstechnik nur in wenigen Ausnahmen überhaupt zulässig.

Ist-Zustand: UV mit PEN.
Soll-Zustand UV 5 adrig und 2 Meter verschoben
Die Verteilung soll verschoben werden, daher wollte ich in der Hohlwand ein Spelsbergverteiler setzen (Trennung) damit ich in der neuen Unterverteilung eine 5 adrige Leitung habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du weißt schon, dass der PEN-Leiter so zulässig ist?
JA, ab 10mm² ist es zulässig. Ist denn die Aufteilung nicht besser? Oder macht es nur Sinn im HAK aufzuteilen ?



Obwohl ältere Anlagen bedingt durch den Bestandschutz nur bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest für „Räume mit Badewanne oder Dusche“ auf aktuellen Standard mit gesondertem Schutzleiter und Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) nachzurüsten (DIN VDE 0100-700:2008-10)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestandsschutz hast du dann, wenn wenn die Anlage aufgebaut wurde und danach nie wieder irgendein Elektriker an der Anlage bei war, zumal die o.g. Mängel garantiert nicht den Bestimmungen des Errichtungszeitpunktes entsprechen werden.

Jetzt mal ernsthaft: Du glaubst doch nicht, dass man das durchgehen lassen wird, wenn eine erkennbare Gefahr besteht, durch die dann Sach- oder Personenschäden entstanden sind, und der Elektriker dann die das-ist-ja-Bestandsschutz-Schiene gefahren ist?

VDE 0105-100 sagt hier ganz klar:

4.1 Sicherer Betrieb Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elekt-rischen Risiken vorgenommen werden. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.

4.1.101Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei Änderung der Betriebsbedingungen, z. B. Art der Betriebsstätte (trocken, feucht, feuer- oder explosionsgefährdet), müssen die bestehenden Anlagen den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.

4.1.102Werden an oder in elektrischen Anlagen Mängel beobachtet, die eine Gefahr für Personen, Nutztiere oder Sachen zur Folge haben, so sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen. Sofern die Betriebsverhältnisse nicht erlauben, die Mängel unmittelbar zu beseitigen, ist die Gefahr zunächst einzuschränken, z. B. durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern. Der Anlagenbetreiber ist unverzüglich zu benachrichtigen. Schadhafte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht benutzt werden, es sei denn, dass ihre Weiterbenutzung offensichtlich gefahrlos ist. Behelfsmäßig ausgebesserte Betriebsmittel dürfen nur kurze Zeit benutzt werden, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen, z. B. Aufrechterhalten wichtiger Betriebsfunktionen; die Instand-setzung muss unverzüglich veranlasst werden.

4.1.103Anlagen oder Anlagenteile, die nicht betrieben werden dürfen, sind auszuschalten und mindestens durch Verbotsschilder an den Stellen, an denen die Anlagen in Betrieb gesetzt werden können, gegen Ein-schalten zu sichern. Darüber hinaus sind die Mittel für die Antriebskraft oder Steuerung der Kraftantriebe fernbetätigter Schalter unwirksam zu machen.
 
Ja gut, wenn nur eine Glühlampe getauscht wurde, stört das den Bestandsschutz auch nicht.

Fakt ist eben, dass TN-C-Netze, Stoffmantelleitungen, Anlagen in Wohnungen ohne RCD, Anlagen ohne Überspannungsschutz usw. eine potentielle Gefahr darstellen, die eine Elektrofachkraft erkennen kann und beheben muss. Wenn jemand einen Schlag bekommt und dann das Bein wegen Verbrennungen amputiert werden muss, wird das richtig teuer!
 
Gemusst wird hier garnichts!

Solange die Anlage der zum Zeitpunkt ihrer Errichtung/Erweiterung gültigen Normen enstspricht, es in der zwischenzeit keine Anpassungsforderungen gab, und keine wesentliche Nutzungsänderung entritt(Wohnung wird zu Arztpraxis umgebaut z.B.), darf sie so weiter betrieben werden.
 
Nein gemusst wird gar nichts, weil VDE nur ein Vorschlag ist. Wenn etwas passiert, wird aber die blöde Frage gestellt, warum man sich nicht an diesen Vorschlag gehalten hat. ;)

PS: Der Kunde wird sich dann dumm stellen, und sei es nur, weil er damit einen Gratisurlaub ergattern kann.
 
Du meinst beruflich? Ich habe 2003 - 2007 Elektroniker FR Energie- und Gebäudetechnik gelernt, überall ein bisschen gearbeitet, 2009 - 2011 BWL studiert, dann wieder überall ein bisschen gearbeitet, 2014 bis 2018 Elektrotechnik mit Studienschwerpunkt Technische Informatik studiert, keine Arbeit gefunden und mich dann letztes Jahr als Elektriker selbständig gemacht und jetzt wühle ich mich durch die VDE-Bestimmungen um den Sachkundenachweis für die Stadtwerke zu bekommen.
 
Fakt ist eben, dass TN-C-Netze, Stoffmantelleitungen, Anlagen in Wohnungen ohne RCD, Anlagen ohne Überspannungsschutz usw. eine potentielle Gefahr darstellen, die eine Elektrofachkraft erkennen kann und beheben muss. Wenn jemand einen Schlag bekommt und dann das Bein wegen Verbrennungen amputiert werden muss, wird das richtig teuer!
Was soll denn der Blödsinn? Wenn ich als EFK eine Steckdose oder ein ganzes Zimmer installiere, muss ich nicht durchs ganze Haus rennen und nachprüfen, ob irgendetwas nicht mehr den Vorschriften entspricht. Nur das, was ich installiere, muss den Vorschriften entsprechen.
Eine "Stoffmantelleitung" stellt weder eine Gefahr dar, noch ist sie unzulässig.
 
Guck dir doch an, was ich da oben zitiert habe, insbesonder Punkt 4.1.102. Spätestens dann, wenn du das Zimmer an die Verteilung anschließt, wirst du eventuelle Mängel beobachten.

Stoffmantelleitungen stellen dann eine Gefahr dar, wenn die Isolierung porös ist, was - meiner Erfahrung nach - eigentlich immer der Fall ist.
 
Bestandsschutz hast du dann, wenn wenn die Anlage aufgebaut wurde und danach nie wieder irgendein Elektriker an der Anlage bei war, zumal die o.g. Mängel garantiert nicht den Bestimmungen des Errichtungszeitpunktes entsprechen werden.

Jetzt mal ernsthaft: Du glaubst doch nicht, dass man das durchgehen lassen wird, wenn eine erkennbare Gefahr besteht, durch die dann Sach- oder Personenschäden entstanden sind, und der Elektriker dann die das-ist-ja-Bestandsschutz-Schiene gefahren ist?

VDE 0105-100 sagt hier ganz klar:

Mein Zitat war vielleicht nicht ganz passend. Aber die Trennung in der Spelsbergverteilerdose ist nicht nur zulässig sondern auch besser, soweit ich das beurteilen kann. Da die Zuleitung nicht neuverlegt werden darf. Alternative wäre, dass die Leitung verlängert wird und als PEN weitergeführt wird. Die ganze Sache mit der Verteilerdose und der Trennung des PEN in PE&N wird ja nur wegen der verbesserten Sicherheit gemacht, daher verstehe ich deine Frage nicht.
 
Du darfst den PEN in der Verteilung an die PE-Schiene anschließen und von der PE-Schiene eine Verbindung zur N-Schiene herstellen. Das ist völlig in Ordnung!

Das heißt, eigentlich darfst du das nicht, weil du keine Ahnung hast und keine Elektroarbeiten ausführen darfst, aber Elektrofachkräfte dürfen das.
 
Du darfst den PEN in der Verteilung an die PE-Schiene anschließen und von der PE-Schiene eine Verbindung zur N-Schiene herstellen. Das ist völlig in Ordnung!

Das heißt, eigentlich darfst du das nicht, weil du keine Ahnung hast und keine Elektroarbeiten ausführen darfst, aber Elektrofachkräfte dürfen das.

Da ist meine Lösung also nicht in Ordnung? Ich finde die Auftrennung des PEN vor dem UV wesentlich besser. Außerdem bin ich eine Elektrofachkraft und wollte nur eine zweite Meinung bzw, Praxistipps.
 
Thema: UV-Erneuerung Zul 4x10mm² und Nachtspeicherheizung
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