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RalfP
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Selbst ausgedachte Prüfungsaufgabe:
Teilaufgabe a) Ihr Chef beauftragt Sie damit, die Steckdosen im Schutzbereich 3 des Badezimmers über einen Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Beurteilen Sie, ob Ihr Chef eine Elektrofachkraft, eine elektrotechnisch unterwiesene Person, oder ein Laie im Sinne von VDE 0105-100 ist.
Nein ernsthaft: Wenn da so rumgepfuscht wird, sollte vielleicht mal die Bauaufsicht oder die Handwerkskammer eingeschaltet werden.
VDE 0105-100 schrieb:3.2.4 Elektrofachkraft eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können [QUELLE: IEC 60050-826:2004, IEV 826-18-01 modifiziert]
Für Deutschland ersetzt durch: Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der ein-schlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann
Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
3.2.5 elektrotechnisch unterwiesene Person eine Person, die durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können [QUELLE: IEC 60050-826:2004, IEV 826-18-02 modifiziert]
Für Deutschland ersetzt durch: elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde
3.2.6 Laie eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist [QUELLE: IEC 60050-826:2004, IEV 826-18-03]
Teilaufgabe a) Ihr Chef beauftragt Sie damit, die Steckdosen im Schutzbereich 3 des Badezimmers über einen Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Beurteilen Sie, ob Ihr Chef eine Elektrofachkraft, eine elektrotechnisch unterwiesene Person, oder ein Laie im Sinne von VDE 0105-100 ist.
Nein ernsthaft: Wenn da so rumgepfuscht wird, sollte vielleicht mal die Bauaufsicht oder die Handwerkskammer eingeschaltet werden.