Trennstellen

Diskutiere Trennstellen im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - In einem Bauvorhaben: BSK II Pharmaindustrie wurde seitens Prüfer bemängelt, dass die Trennstellen sich auf dem Dach befinden. Laut seiner Aussage...
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adamos64

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In einem Bauvorhaben: BSK II Pharmaindustrie wurde seitens Prüfer bemängelt, dass die Trennstellen sich auf dem Dach befinden. Laut seiner Aussage sind die Trennstellen auf dem Dach normativ nicht mehr zulässig.

Laut Aussage der Blitzschutzfirma:
Bei den äußeren Ableitungen bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit Unter-Flur-Trennstellen zu arbeiten, aber im Bereich der inneren Ableitungen sehe ich hier keine praktikable Möglichkeit. Der Ringerder müsste dann isoliert durch die Bodenplatte geführt werden (Dichtigkeitsprobleme!) und jede Verbindung mit der Bewehrung vermieden werden. Nur so wäre eine Trennmöglichkeit gegeben, was in der Praxis nicht angewandt wird.
Die Kosten betragen ca. 5-fache.

Frage 1: Gibt es tatsächlich eine Norm, die die Trennstellen auf dem Dach untersagt?
Frage 2: Kann man die Ableitungen nach unten führen(Unisoliert) und dann einfach unten die Trennstellen vorsehen? (Überall Stahlbeton)
 
Was ich zu Trennstellen in der VDE 0185-305-3 Beiblatt 2 gefunden habe:
" 6.4.7 Zu Prüf- und Messzwecken werden zusätzliche Trennstellen in den äußeren Blitzschutz eingebaut, insbesondere auch in de Verbindungsleitungen zwischen Wallkronenringerder und äußerem und innerem Ringerder sowie in unterirdischen Verbindungsleitungen zwischen benachbarten Anlagen, so dass eine einwandfreie Prüfung der einzelnen Erdungsanlagen möglich ist."

Gilt zwar für "Gebäude besonderer Art" aber
wie willst Du den an dem Ableiter angeschlossenen Erder prüfen, wenn die Trennstelle auf dem Dach ist?
Da unten die Verbindung zwischen dem Blitzschutzerder und dem Fundamenterder besteht, ist gar nicht zu unterschieden welchen Erder Du nun misst.
 
Frage 1: Gibt es tatsächlich eine Norm, die die Trennstellen auf dem Dach untersagt?

Die massgebliche DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3:2011-10 ist m.W nach seit 2011 nahezu unverändert geblieben. Da wäre es doch mal interessant, woher der SV seine Erkenntnisse bezieht. Irgendeine VdS-Richtlinie 2031, 2010, ...? Die verweisen aber auch wieder auf die Anforderungen der o.g. DIN EN...

Frage 2: Kann man die Ableitungen nach unten führen(Unisoliert) und dann einfach unten die Trennstellen vorsehen? (Überall Stahlbeton)

Wird die Armierung des Stahlbetons mit einbezogen in das äussere Blitzschutzsystem? Dann wäre die Trennstelle auf dem Dach doch sinnvoll angeordnet. Das System wurde m.W. in ähnlicher Form bei den DDR WBS 70 Typschulen angewandt, Armierung als Ableitung, Trennstelle an Attika Dach, Blitzschutz auf Flachdach...
 
Laut Aussage der Blitzschutzfirma:
Bei den äußeren Ableitungen bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit Unter-Flur-Trennstellen zu arbeiten, aber im Bereich der inneren Ableitungen sehe ich hier keine praktikable Möglichkeit. Der Ringerder müsste dann isoliert durch die Bodenplatte geführt werden (Dichtigkeitsprobleme!) und jede Verbindung mit der Bewehrung vermieden werden. Nur so wäre eine Trennmöglichkeit gegeben, was in der Praxis nicht angewandt wird.
Von welcher oder genauer WESSEN Praxis ist hier die Rede? Normwidrige Praxis wird nicht dadurch "geheilt", dass sie von Normunkundigen oder Normunwilligen als praxisfremd bezeichnet wird. Jeder Auftragnehmer schuldet ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik, für normwidriges "Das haben wir schon immer so gemacht" gibt es keinen Bonus und solche Blauäugigkeit kann die Existenz kosten.

Kann es sein, dass diese Anlage von EFK ohne Normenkenntnis der Reihe DIN EN 62305 und ohne Qualifikation als Blitzschutzfachkraft erstellt wurde und die BSFK erst nachträglich beauftragt wurde?

Die Kosten betragen ca. 5-fache.

Frage 1: Gibt es tatsächlich eine Norm, die die Trennstellen auf dem Dach untersagt?
Frage 2: Kann man die Ableitungen nach unten führen(Unisoliert) und dann einfach unten die Trennstellen vorsehen? (Überall Stahlbeton)
Das zu lesen macht fassungslos, Kleines Einmaleins der Blitzschutznorm:

Zu 1) Wie @karo28 ausgeführt hat ist die DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)2011-10 noch heute gültig und bei den Beiblättern hat es seit 2012 keine Änderung gegeben. Für äußere Ableitungen sind nach Abschnitt 5.3.6: Messstellen Trennstellen auch dann obligatorisch wenn es einen Mischmasch mit natürlichen Ableitungen gibt, für die - vorbehaltlich ordnungsgemäß blitzstromtragfähiger Ausführung und Dokumentation - Trenn-/Messstellen auf dem Dach bedingt zulässig sind.

Zu 2) Schon bei vor 2007-09 fertigstellten Gebäuden, als im Erdreich noch feuerverzinkter Stahl zulässig war, mussten die Ableitungen im Bereich der Erdeinführungen 0,3 m ober- und unterhalb isoliert werden. Für Runddraht sind zudem 16 mm Erdeinführungsstangen und für Ringerder wie auch Anschlussfahnen mind. 10 mm Durchmesser gefordert. Das geht mit ab Trennstellen bis zum Ringerder ungeschnittenen Anschlussfahnen aus 10 mm NIRO-Runddraht, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), deutlich rationeller.

Wer hat sich bloß diese Kombination einfallen lassen? Bei einem Neubau wäre auch die DIN 18014 zu beachten gewesen, die hoffentlich besser bekannt ist. Für eine seriöse Beurteilung müsste man die komplette Anlagendokumentation einschließlich der Erdungsanlage kennen. Wenn es die gibt, schaue ich sie mir gerne unverbindlich an.
 
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