Wurde es richtig so getan?

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Indem du einen Abzweiger an den Rundstahl anbaust und einen weiteren Rundstahl von diesem Verbinder zur Pot-Schine führst.
Normalerweise hat man mehrere Technikräume in großem Gebäude.
Nur als Beispiel, Untergeschoss, Bild unten. TR- Technikraum.


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Ja wenn du möchtest, darfst du in jedem Technikraum eine Potentialausgleichschiene vorsehen, musst du aber nicht. Soll das eine Wohnanlage sein?
 
Warum hast du da überhaupt so viele Technikräume bzw. was für Technik befindet sich da drin genau?
 
In einem normalen Bauablauf sind Technikräume von vornherein festgelegt. Dies hat zur Folge, dass der Elektriker dementsprechend in jedem dieser Räume eine Fahne des Fundamenterders heraus führt. So hat er überhaupt keine Probleme dementsprechend Potentialausgleichsschienen zu platzieren. Und es ist völlig egal um welche Art der Technik es sich handelt, da überall ein Potentialausgleich nötig sein kann.
 
Also eigentlich verbindet man den Fundamenterder mit dem Potentialausgleich im Hausanschlussraum und zu allen anderen Potentialausgleichschienen legt man Kupferleitung im geforderten Querschnitt.
 
Tja, so hat eben jeder von einem "normalen Bauablauf" (#46) so seine eigene Vorstelllungswelt.
Ich kenne es aber auch nur so, wie von Dir beschrieben.
 
Also eigentlich verbindet man den Fundamenterder mit dem Potentialausgleich im Hausanschlussraum und zu allen anderen Potentialausgleichschienen legt man Kupferleitung im geforderten Querschnitt.
Das klingt aber stark nach dem berüchtigten Motto "Das haben wir schon immer so gemacht!" :)

Zitat einer unter Baubeteiligten einschließlich EFK weitgehend unbekannten Norm:
DIN 18014:2014-03 schrieb:
5.8 Anschlussteile

Zur Verbindung der Erdungsanlage mit Ankagenteilen sind Anschlussteile norwendig. Dies sind z. B. Verbindungen zu:
  • der Haupterdungsschiene für den Schutzpotenzialausgleich;
  • den Ableitungen eines Blitzschutzsystems;
  • sonstigen Konstruktionsteilen aus Metall.
Die Anschlussteile für den Anschluss an die Haupterdungsschiene nach DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1) zum Schutzpotenzialausgleich ist in der Nähe des elektrischen Netz-/Hausanschlusses anzuordnen. Weitere Anschlussteile sind an erforderlichen Stellen, z. B. in Technikräumen, Aufzugsschächten, zu errichten. Anschlussteile sind im Grundrissplan einzutragen und zu vermaßen.
Ob die Erdungsanlage von jemand installiert wurde, der als Exot die DIN 18014 schon einmal komplett gelesen und verinnerlicht hat, ist daran leicht auszumachen.

Womöglich steht in der nächsten Norm mal drin, dass auch für Außenableitung von Antennenerdungen ohne gefährliche Näherungen eine Anschlussfahne vorgesehen werden sollte. Blitzschutztechnisch optimaler gibt es nichts, die zusätzlichen Anschlussfahnen sind auch wirtschaftlich.
 
Also eigentlich verbindet man den Fundamenterder
Ich habe keine Ahnung warum du es "Fundamenterder" nennst...
Es hat doch nichts mit Fundament zu tun... Ringerder nennt sich das.
Und ja, nach Vorschriften soll man aus jedem Tachnikraum/Aufzugschacht einen Anschluss an Ringerder/Fundamenterder erstellen.
 
@Dipol @Stivy
Ist denn in besagten Technikräumen ein Anschluss an die Erdungsanlage erforderlich und wenn ja warum?

Ich habe keine Ahnung warum du es "Fundamenterder" nennst....


[quote ="VDE 0100-540 Abschn. 541.3.5"]
541.3.5 Fundamenterder, in Erde verlegt

Fundamenterder in Erde außerhalb eines Gebäudefundaments verlegt, im Allgemeinen als geschlossener Ring [IEV 826-13-08, mod.]
ANMERKUNG In Deutschland wird dieser Erder in DIN 18014 als Ringerder bezeichnet.
[/quote]

Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass in der DIN 18014 ein Verweis auf die VDE 0100-540 steht, wonach da der Ringerder als "Fundamenterder, in Erde verlegt" bezeichnet wird. o_O Können wir uns darauf einigen, dass wir beide recht haben?
 
Ich habe keine Ahnung warum du es "Fundamenterder" nennst...
Es hat doch nichts mit Fundament zu tun... Ringerder nennt sich das.
Und ja, nach Vorschriften soll man aus jedem Tachnikraum/Aufzugschacht einen Anschluss an Ringerder/Fundamenterder erstellen.
Falls du wie ich vermute die DIN 18014:2014-03 überhaupt nicht kennst, wäre die nacheditierte dritte Zeile ein reichlich plumpes Abkupfern von meinem Zitat. :rolleyes:
 
Natürlich. Aber da wird über Bestandsgebäude geredet.
Auch in Bestandsgebäuden lässt man normalerweise die Technik in den Räumen die schon immer dafür vorgesehen waren. Hat auch einen Grund. Die Infrastruktur des Gebäudes ist ja dementsprechend ausgebaut.

Sollte ein zusätzlicher Technikraum erforderlich werden so muss man eben von dem vorhandenen HPA im normativ festgelegten Querschnitt eine Verbindung herstellen.
 
Im Handbuch:

Wie ist es einfacher, zugelassen und effektiver einen Potentialausgleich im UG eines Gebäudes herzustellen?

Warum sollte ich hunderte Meter Kupfer ins Gebäude legen, wenn ich auch mittels 4m V4A das ganze hinbekomme?
 
Warum sollte ich hunderte Meter Kupfer ins Gebäude legen, wenn ich auch mittels 4m V4A das ganze hinbekomme?
so einfach ist das natürlich nicht...
Sonst jeder würde Dutzende Tausende Euro beim Neubau sparen und keinen Fundamenterder erstellen (@Ralf: das, was im Beton liegt).
Wofür denn? Wenn 4 Meter Stahl für jeden Technikraum reicht! ))
 
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Streng genommen brauchst du auch gar keinen Erder, weil es ja schon einen in der Trafostation gibt.
 
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