Kein Zugang mehr zum Sicherungsautomat

Diskutiere Kein Zugang mehr zum Sicherungsautomat im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, nach einem vom Hausbesitzer vorgenommen Umbau habe ich keinen Zugang mehr zum Sicherungsautomat, der die Stromleitungen in meinem Lageraum...
Wenn es hart-auf-hart kommt (beide Mieter beharren auf ihren Rechten) muss sich der Vermieter in der Tat etwas einfallen lassen (ggf. Kellertausch, Umbau etc.).

Ein Gericht würde m.E. nach aber abwägend urteilen, da es sich ja "nur" um die Sicherung zum Lagerraum handelt und nicht eine komplette Wohnung darüber gespeist wird (Ist im "Lagerraum" natürlich zulässigerweise die millionenteure Koikarpfenzucht untergebracht (ich übertreibe bewußt!), könnte es wieder anders werden......).
In einem Fall wie oben kommt u.U. ein "überraschendes Urteil" bei heraus, was sowenig vorherzusagen ist wie das Sprichwort mit der "hohen See" impliziert......
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Beiträge sind sowas von realitätsfremd!!!
Recht und Gesetz ist die eine Seite.
Die andere Seite, der Vermieter hat den längeren Hebel.
Dem TE kann das Forum hier nicht helfen.
Entweder der TE arrangiert sich mit dem Vermieter oder umgekehrt,
oder.....Tschüss.

MfG
Allstromer
 
Hmmmm.... realitätsfremd und "längerer Hebel" sehe ich hier nicht unbedingt.
Allgemein gesagt, ist eine einvernehmliche Lösung natürlich die Beste und dass ein Forum hier nicht konkret helfen kann, ist sicher richtig. Aber es kann Ideen sammeln und den Rahmen abstecken.
Was der TE daraus macht und ob er sich auf den (für ihn sehr unsicheren) Rechtsweg mit den entsprechenden Kostenfolgen begeben möchte, kann er nur selber entscheiden.
Ich persönlich würde nach den gegebenen Informationen und wenn tatsächlich "keine Koikarpfenzucht" in dem Lagerraum ist, den Rechtsweg wegen dieser Sache nicht beschreiten.
Wenn überhaupt, würde hier maximal ein "Pyrrhussieg" zu erringen sein.
 
@JanJa
Um was für ein Gebäude handelt es sich überhaupt? Mehrfamilienhaus oder Einzelhaus mit Einliegerwohnung?
 
Dann hat der Vermieter einen Umbau durchzuführen welcher allen gesetzlichen Gegebenheiten entgegen kommt. Wobei dies ja eigentlich immer der Fall sein sollte. Würde mich interessieren ob der Vermieter überhaupt eine Nutzungsänderung beantragt hat für seine Umnutzung des Raumes.
Die Frage schoss mir auch gerade so durch den Kopf.
 
Ich lese hier " nach einem vom Eigentümer vorgenommenen Umbau..." das heisst er hat ohne Einwilligung des Mieters eine Änderung zu dessen Nachteil vorgenommen.
Das geht schon mal an sich nicht einfach so.
Die Sicherung ist eine Schutzeinrichtung die immer uneingeschränkt erreichbar sein muss für den Nutzer.
 
Ich lese hier " nach einem vom Eigentümer vorgenommenen Umbau..." das heisst er hat ohne Einwilligung des Mieters eine Änderung zu dessen Nachteil vorgenommen.

Ist das nicht der Alltag in der Republik?
Wenn der Vermieter kooperativ eingestellt ist, wird sich eine Regelung finden lassen.
Nur, wenn nicht?
Den Vermieter vor den Kadi zerren?
Wie war das doch mit dem Hebel?
Hinweis nochmal auf meinen Beitrag #22!

MfG
Allstromer
 
Komisch... Vermieter haben immer den Eindruck, dass der Mieter am wesentlich längeren Hebel sitzt.
 
Ich lese hier " nach einem vom Eigentümer vorgenommenen Umbau..." das heisst er hat ohne Einwilligung des Mieters eine Änderung zu dessen Nachteil vorgenommen.
Der Vermieter überlegt bestimmt noch, wie er seine Mieter an den Kosten mit 11%p.A. beteiligen kann. Ein Zugang zum Sicherungskasten wäre ein eindeutiger Mehrwert und somit umlagefähig
 
Also ich sehe da keinen Diskussionbedarf. Die entsprechenden Gerichtsurteile sind immer eindeutig zu Gunsten der Mieter ergangen.

z.B. www. ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Vorgehen: Vom Vermieter in Schriftform die jederzeitige uneingeschränkte Zugänglichkeit einfordern. Angemessene Frist einräumen zur Umsetzung, wie auch immer das dann geschieht. Auf Gerichtsurteile verweisen.

Verstreicht die Frist, erneut einfordern, rechtliche Schritte androhen.

Falls er immer noch nicht gehandelt wird: Gleiches schreiben vom Anwalt. Wie's weitergeht kann der dann entscheiden.
 
Also ich sehe da keinen Diskussionbedarf. Die entsprechenden Gerichtsurteile sind immer eindeutig zu Gunsten der Mieter ergangen.

z.B. www. ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Vorgehen: Vom Vermieter in Schriftform die jederzeitige uneingeschränkte Zugänglichkeit einfordern. Angemessene Frist einräumen zur Umsetzung, wie auch immer das dann geschieht. Auf Gerichtsurteile verweisen.

Verstreicht die Frist, erneut einfordern, rechtliche Schritte androhen.

Falls er immer noch nicht gehandelt wird: Gleiches schreiben vom Anwalt. Wie's weitergeht kann der dann entscheiden.
Dann kann man sich für den Fall der Fälle lieber einen Kuhfuß kaufen! Der ist billiger, wirbelt vorher keinen Staub auf, sein Urteil ist dann aber eindeutig.
 
www. ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Könntest Du mal bitte schreiben, welches Urteil aus dieser Datenbank denn Du jetzt meinst?
Leider habe ich auch nichts Anderweitiges gefunden, welches Deinen Vortrag bzgl. "GerichtsurteilE", "immer" und "eindeutig" untermauern könnte.

Von mir gefunden wurde lediglich ein (Einzel)urteil des AG Celle, welches ja naturgemäß keine Rechtskraft für vorliegenden Fall entwickelt, welches ich schon in Beitrag #19 zitiert habe.

Ob jetzt das Gut des Mieters auf Zugang zu den Sicherungen, wenn sie sich beispielsweise in der Wohnung des Vermeiters befinden, höher einzuschätzen ist als das Gut auf Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. die damit einhergehende "Pflicht" des Vermieters, Dritten Zugang zur eigenen Wohnung (uneingeschränkt und jederrzeit) zu verschaffen, wage ich mal leicht anzuzweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist er hatte diesen Zugang als der Mietvertrag geschlossen wurde.
Da in dem Vertrag sicher kein passus drin ist der einen Umbau und den damit verbundenen Änderungen klar zulässt ist der vorherige Zustand wieder her zu stellen.
 
selbstverständlich hat der vermieter diesen Zustand her zu stellen, ansonsten ergibt sich daraus mindestens eine deutliche Mietminderung.
 
.
Wie "weltfremd" kann man eigentlich sein ?

Da kann man nur noch resigniert den Kopf schütteln :rolleyes:
.
Man könnte auch sagen, wie "Obrigkeitshörig" man sein kann,
Und jeden scheiß mit sich machen lässt, nur weil man ja auf die "Güte" des Vermieters angewiesen ist. ;):(
 
Fakt ist er hatte diesen Zugang als der Mietvertrag geschlossen wurde.
Da in dem Vertrag sicher kein passus drin ist der einen Umbau und den damit verbundenen Änderungen klar zulässt ist der vorherige Zustand wieder her zu stellen.

In DIESEM Fal, wo die Sicherungen im Keller sind und der Zustand der Mietsache sich durch den Umbau verschlechtert hat (mangels Zugangsmöglichkeit zu den Sicherungen) mag ich Dir Recht geben. In wie weit durchsetzbar ist, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt werden MUSS, steht ein wenig in den Sternen, je nach "Freundlichkeit" eines Richters.

Aber wie würdest Du meinen geschilderten Fall ansehen, bei dem sich die Sicherungen (schon bei Verragsabschluss) in der Wohnung des Vermieters befinden?
 
Ich persönlich, denn ich kann weder für irgendwelche Vermieter, Mieter, Richter etc sprechen, würde mal mit meinem Stromversorger sprechen.
Fakt ist wohl das der Stromzähler, für den ich zahle inkl. Stromkosten, nicht mehr in meinem Zugriff ist.
Weiterhin ist Fakt das auch die entsprechende Verteilung, die "frei zugänglich" (im Sinne von nicht verblompt) auch nicht mehr in meinem Zugriff ist.
Fakt ist auch das Stromzähler und Verteilung nichtmal im Zugriff des Vermieters ist.
Heisst für mich, wenn mich der andere Mieter nicht mag, braucht der mich überhaupt nicht in seine Wohnung zu lassen. Darüber brauchen wir hier diskutieren, das wird wohl jedem klar sein. Heisst aber auch das ich keinerlei Möglichkeiten habe, zum einen meinen Zähler abzulesen und zum anderen kann ich ja nicht ausschließen das an der Verteilung manipuliert wird. Was ist wenn der andere Mieter beschließt von meiner Verteilung aus seine Wohnung neu zu versorgen.
Also würde ich meinem Stromversorger die Situation schildern und im gleichen Atemzug klar machen, das ich nur doch Stromkosten bezahle die ich so durchschnittlich in den letzten Monaten/Jahre bezahlt habe.

Was dann dabei rauskommt wird man sehen, aber einfach alles so hinnehmen geht ja mal überhaupt nicht.

so, und nun Feuer frei...
 
Die Zugänglichkeit zum Stromzähler ist eine Andere als die zu den Sicherungen, steht weiter oben im Thread. Zum Zähler hast Du nur ein sehr begrenztes Zugangsrecht, auch wenn es "Deiner" ist.

Sicherungen sind anders gelagert, im Prinzip uneingeschränkter Zugang, aber bislang konnte mir keiner sagen, wie es realisiert wird (Urteil etc.), wenn die Sicherungen in der Wohnung eines Dritten sind.

P.S.: Dein Stromversorger interessiert sich zuallerletzt für Deinen Zugang und "präventives Wenigerzahlen aufgrund eines potentiell möglichen Stromdiebstahls" habe ich auch noch nie gehört.
 
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