S
Stromberger
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Wenn es hart-auf-hart kommt (beide Mieter beharren auf ihren Rechten) muss sich der Vermieter in der Tat etwas einfallen lassen (ggf. Kellertausch, Umbau etc.).
Ein Gericht würde m.E. nach aber abwägend urteilen, da es sich ja "nur" um die Sicherung zum Lagerraum handelt und nicht eine komplette Wohnung darüber gespeist wird (Ist im "Lagerraum" natürlich zulässigerweise die millionenteure Koikarpfenzucht untergebracht (ich übertreibe bewußt!), könnte es wieder anders werden......).
In einem Fall wie oben kommt u.U. ein "überraschendes Urteil" bei heraus, was sowenig vorherzusagen ist wie das Sprichwort mit der "hohen See" impliziert......
Ein Gericht würde m.E. nach aber abwägend urteilen, da es sich ja "nur" um die Sicherung zum Lagerraum handelt und nicht eine komplette Wohnung darüber gespeist wird (Ist im "Lagerraum" natürlich zulässigerweise die millionenteure Koikarpfenzucht untergebracht (ich übertreibe bewußt!), könnte es wieder anders werden......).
In einem Fall wie oben kommt u.U. ein "überraschendes Urteil" bei heraus, was sowenig vorherzusagen ist wie das Sprichwort mit der "hohen See" impliziert......
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