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PeterVDK
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BItte nochmal meinen Betrag lesen, es geht nicht darum das der Zähler im Technikraum eines Mehrfamilienhauses ist wo der Vermieter Zugriff hat, da stimme ich mit deiner Aussage überein.Die Zugänglichkeit zum Stromzähler ist eine Andere als die zu den Sicherungen, steht weiter oben im Thread. Zum Zähler hast Du nur ein sehr begrenztes Zugangsrecht, auch wenn es "Deiner" ist.
Es geht ja darum das dieser Zähler nun bei einem Mieter untergebracht ist, und der muss dir genau 0 Zugang zu seiner Wohnung gewähren, nicht heute nicht morgen und auch nicht die nächten 100 Jahre.
Dann muss der Zugang entsprechend geregelt sein. Oftmals ist das zb. in Mieterkellern wo sich Revisionsöffnungen von Abwasseranlagen oä. befinden entsprechend im Mietvertrag geregelt. Denn auch hier gilt immer noch, ich muss niemand in meine Wohnung/Keller lassen wenn es nicht vertraglich oder rechtlich anders geregelt ist, und schonmal gar nicht einen anderen Mieter.Sicherungen sind anders gelagert, im Prinzip uneingeschränkter Zugang, aber bislang konnte mir keiner sagen, wie es realisiert wird (Urteil etc.), wenn die Sicherungen in der Wohnung eines Dritten sind.
Hab ich irgendwo was von "präventives Wenigerzahlen aufgrund eines potentiell möglichen Stromdiebstahls" geschrieben? Natürlich sag ich meinem Stromversorger das ich nicht mehr in der Lage bin Ihm Zählerstände mitzuteilen. Wie auch, komm ja nicht mehr an den Zähler ran.P.S.: Dein Stromversorger interessiert sich zuallerletzt für Deinen Zugang und "präventives Wenigerzahlen aufgrund eines potentiell möglichen Stromdiebstahls" habe ich auch noch nie gehört.