NYM seltsame Farbbelegung?

Diskutiere NYM seltsame Farbbelegung? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, gerade sanieren wir ein EFH, dessen Elektrik überwiegend in den 80ern überarbeitet wurde. Das meiste ist in Ordnung, nur eines...
Ein Lichtschalter ist auch ein Betriebsmittel der Schutzklasse II.

Es ging hier um die Sanierung eines Hauses, somit ist Bestand nur dann in Ordnung wenn er aktuellen Normen entspricht.

Zusätzlich gibt es noch ein weiterer Normteil in dem für "jedes System" ein funktionierender Schutzleiter vorhanden sein muß.

Möchte das mit dem "Verbot" nochmals aufgreifen...

Genau wie in dem Zitat geht es mir nicht um Neuinstallation, da spielt auch in meinem Kopf ein NYM-O keine Rolle mehr, sondern um die Sanierung.

Ein klassisches Beispiel :
Mehrfamilienhaus, 4 Etage (eine davon Keller) gemeinsames Treppenhaus, auf jeder Etage 3 Wohnungen (links, rechts, mitte), Baujahr irgendwas zwischen 80er-90er Jahre. TN-Netz, kein FI und klassische Treppenhausschaltung (4-Leiter) mit Abzweigdosen. Leitungen zu den Tastern NYIF-0 bzw. NYM-O. Leuchtenanschluss 3x1,5 mit Schutzleiter.
Soweit so normal, nun soll das Umgebaut werden.
1. Fall
Es werden alle Leuchten gegen LED-Leuchten getauscht, Taster werden ersetzt, neuer Treppenhausautomat mit Abschaltwarnung

In dem Fall ging ich mit meinem Diskussionpartner konform, ist nur eine Instandhaltungsmaßnahme, keine Änderung an Leitungen nötig, Anlage genießt weiterhin den vermeindlichen "Bestandsschutz".

2. Fall
Es werden auch die Leuchten getauscht, ebenso der Treppenhausautomat, jedoch werden die Taster teilweise gegen Bewegungsmelder getauscht. Heisst auf jeder Wohnetage nur an der mittleren Tür, die beiden anderen Taster werden still gelegt, im Keller statt drei Taster (Kellereingänge) nur noch ein Bewegungsmelder

So, da scheiden sich nun die Geister. Nun die Fragen :
1. Ist diese Maßnahme eine wesendliche Änderung?
2. Wenn 1 ja, muss dann auch das Leitungsnetz entsprechend angepasst werden, also die ehm. Tasterleitungen da kein Schutzleiter im Kabel?
3. Wenn 2 ja, wo genau und vorallem wie (textlich) ist das definiert?

Es geht mir nicht um die Praxis, da weiss ich wie das gehandhabt wird. Es geht mir explizit um die Geschichte mit der VDE 0100-412 in der 2007-Fassung, wo die Änderung mit dem Schutzleiter ja Einzug erhielt. Wie ist rein VDE-mässig so ein Fall zu bewerten.

x. Frage unabhängig von dem ganzen, darf eigendlich bei der Beleuchtung eines Fluchtweges (wie hier im Beispiel, da sind ja keine Fluchtwegleuchten vorgeschrieben gewesen bei Errichtung) ein FI verbaut sein?

btw. ich verstehe es bis heute nicht warum man die Begriffe "Schutzklasse I" und "Schutzklasse II" nicht einfach lassen konnte, teilweise einfach nur Schwachsinn was der Verein da so raushaut...
 
"412.2.3.2 Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt, muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt"
Meinste das ?
Welche Frage wird damit denn beantwortet ?
Was steht denn genau in der 412.1.2 textlich genau?
und nein, ich hab aktuell keinen direkten Zugriff auf alle VDE- und DIN-Normen...

btw. vorallem warum die Aggression mit dem ! am Ende deines kurzen Satzes...ich kann doch nix dafür das du dich mit einem Kollegen hier stresst....
 
Also im Grunde steht in Abschnitt 412.2.3.2 also drin, dass du einen Schutzleiter in der Leitungsanlage mitführen musst, sofern die Anforderungen aus 412.1.2 nicht erfüllt sind (siehe eben oben) und in Abschnitt 412.1.2 steht dann:

412.2.1 Elektrische Betriebsmittel
In Fällen, wo die Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung für die gesamte Anlage oder einen Anlagenteil verwendet wird, müssen die elektrischen Betriebsmittel mit einem der folgenden Unterabschnitte übereinstimmen:

– 412.2.1.1 oder
– 412.2.1.2 und 412.2.2 oder
– 412.2.1.3 und 412.2.2.

412.2.1.1 Elektrische Betriebsmittel müssen typgeprüft und nach den einschlägigen Normen gekennzeich-net sein und den folgenden Bauarten entsprechen: – elektrische Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung (Betriebsmittel der Schutzklasse II); – elektrische Betriebsmittel, die in der relevanten Produktnorm als mit Schutzklasse II gleichwertig dekla-riert sind, wie Betriebsmittelkombinationen mit vollständiger Isolierung (siehe DIN EN 61439 (VDE 0660) (alle Teile)). ANMERKUNG Diese Betriebsmittel sind gekennzeichnet mit dem Symbol nach IEC 60417-5172:2003-02.N1

412.2.1.2 Elektrische Betriebsmittel, die nur eine Basisisolierung haben, müssen eine zusätzliche Isolierung erhalten, die während des Errichtens der elektrischen Anlage angebracht wird und die einen Grad an Sicher-heit gleichwertig zu elektrischen Betriebsmitteln in Übereinstimmung mit 412.2.1.1 erreicht und die 412.2.2.1 bis 412.2.2.3 erfüllt. Das Symbol muss an einer sichtbaren Stelle an der Außen- und Innenseite des Gehäuses fest ange-bracht werden. IEC 60417-5019:2006-08 und DIN EN 80416-3:2003, Abschnitt 7.

412.2.1.3 Elektrische Betriebsmittel, die nicht isolierte aktive Teile haben, müssen eine verstärkte Isolierung erhalten, die während des Errichtens der elektrischen Anlage angebracht wird und die einen Grad an Sicher-heit gleichwertig zu Betriebsmitteln in Übereinstimmung mit 412.2.1.1 erreicht und die 412.2.2.2 und 412.2.2.3 erfüllt; diese Form der Isolierung ist nur zulässig in Fällen, wo die Konstruktionsmerkmale die Anbringung einer doppelten Isolierung nicht zulassen. Das Symbol muss an einer sichtbaren Stelle an der Außen- und Innenseite des Gehäuses fest ange-bracht werden. IEC 60417-5019:2006-08 und DIN EN 80416-3:2003, Abschnitt 7.

412.2.2 Umhüllungen

412.2.2.1 Alle leitfähigen Teile eines betriebsfertigen elektrischen Betriebsmittels, die von aktiven Teilen nur durch Basisisolierung getrennt sind, müssen von einer isolierenden Umhüllung mit einer Schutzart von min-destens IPXXB oder IP2X umschlossen sein.

412.2.2.2 Es gelten die folgenden Anforderungen: – Durch die isolierende Umhüllung dürfen leitfähige Teile nicht geführt werden, durch die ein Potential übertragen werden könnte, und – die isolierende Umhüllung darf Schrauben oder andere Befestigungsmittel nicht enthalten, die während der Errichtung oder Instandhaltung notwendigerweise entfernt werden müssen oder könnten und deren Ersatz durch Metallschrauben oder andere Befestigungsmittel die durch die Umhüllung vorgesehene Isolierung beeinträchtigen könnte.

Kurz: Anlagenteile, die Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgen, müssen einen Schutzleiter mitführen, es sei denn, diese Anlagenteile versorgen Betriebsmittel der Schutzklasse II oder Betriebsmittel, die sonstwie besonders isoliert sind.

PS: Laut meiner Erinnerung an den Deutschunterricht handelt es sich bei einem Satz mit einem Ausrufezeichen am Ende um eine Aufforderung. ;)
 
OK, komplett verwirrt...du hast den Abschnitt 412.2.1 ff gepostet, müsste aber die Anforderungen nicht in dem Abschnitt 412.1.2 beschrieben sein ? Auch deine Zusammenfassung verwirrt mich etwas, würde ich jetzt so interpretieren das solange nur SK II Geräte im Anlagenteil vorhanden sind, man keinen Schutzleiter komplett mitführen muss.

Ich möchte mal eine Bericht vom elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 9 von Autor Ing.Werner Hörmann teilweise zitieren:
--- Zitat ----
Das heißt, auch bei Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse II muss nun in den meisten Fällen der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung zur Anwendung kommen und wirksam sein, wenn auch nicht für das Betriebsmittel der Schutzklasse II selbst.
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Heisst ja wie Abschnitt 412.2.3.2 ein Schutzleiter muss mitgeführt werden

--- Zitat ---
Nur bei der neuen Möglichkeit, den „Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung“ als alleinige Schutzmaßname in einer elektrischen Anlage oder in einem Teil einer elektrischen Anlage anzuwenden, ist das Mitführen eines Schutzleiters nicht gefordert, daher auch das „fast“.
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Heisst wiederum das wenn ich nur SK II Betriebsmittel habe, ich keinen durchgängigen Schutzleiter brauche

--- Zitat ---
Aber der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung als alleinige Schutzmaßname ist nur zulässig, wenn sich die Anlage in normalem Betrieb unter wirksamer Überwachung befindet und in dem Bereich, in dem diese Schutzmaßnahme zur Anwendung kommt, keine Steckdosen vorhanden sind
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Genau das müsste man eigendlich dann im Abschnitt 412.1.2 wiederfinden

--- Zitat ---
Diese Schutzmaßnahme lässt sich nur in klar abgegrenzten Bereichen anwenden – vergleichbar mit einer elektrischen oder abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte. Ob diese Überwachung durch eine Elektrofachkraft durchzuführen ist, wurde nicht festgelegt.
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Das ist wieder halt sowas wie mit den Ausnahmen bei FIs, in meinen Augen sinnbefreit.

Kurz gesagt, auf mein Beispiel bezogen würde es bedeuten das bei Änderung der Anlage sämtliche Schalterleitungen ausgetauscht werden müsste.

Genau hierauf bezieht sich ja meine Fragestellung, ist das wirklich so? Mangels Normentexte ist sowas halt schwer abschließend zu beantworten.

Wie das in der Praxis gehandhabt wird, das ist sicherlich jeder klar, Frage ist halt nur ob man nicht wie standardmässig nur mit einem Bein, sondern direkt mit zwei Beinen im Knast steht :cool:

PS. war auch nicht böswillig gemeint, hab nur festgestellt das es hier wohl zum guten Ton dazugehört sich auch mal ausschweifender die Meinung zu sagen, was ich nicht unbedingt für gut befinde, also alles gut :)
 
Wie kann man sich wegen so einer Kleinigkeit wie einem änderst Farben Schutzleiter so aufregen :D

Werd ich nie verstehen :D
 
Ja stimmt, da habe ich irgendwas falsch gemacht.......

VDE 0100-410 schrieb:
412.1.2 In Fällen, wo diese Schutzmaßnahme als alleinige Schutzmaßnahme angewendet wird (z. B. wenn für einen Stromkreis oder einen Teil einer Anlage vorgesehen ist, nur Betriebsmittel mit doppelter oder ver-stärkter Isolierung zu errichten), muss nachgewiesen werden, das effektive Maßnahmen ergriffen werden, z. B. wirksame Überwachung, so dass keine Änderung durchgeführt werden kann, die die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme beeinträchtigt.

Also bei einem Taster kann eigentlich nicht mal eben so eine Änderung durchgeführt werden, weshalb das eigentlich erfüllt sein dürfte.
 
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