Passende Leistung Durchlauferhitzer?

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KeineAhnung

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Für die Garage plane ich ein Waschbecken. Kaltwasser wäre vorhanden.

Für einige Drecksarbeiten und das Auffüllen eines Planschbeckens hätte ich gerne einen Durchlauferhitzer.

Drehstrom ist da, keine Problem. Aber welche Leistung nehme ich? Im Prinzip würde für das Planschbecken ja lauwarm reichen. Zum Reinigen darf´s gerne heiß sein, aber der Volumenstrom darf klein bleiben.

Ich sehe bei 3-phasig Leistungen ab 11 kW...das muss doch aber hoffentlich schon reichen oder nicht?

Oder vielleicht sogar ein einphasiger? Mir fehlt da jegliches Gefühl für.
 
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@KeineAhnung: Es sollte dir ein Leichtes sein, bei der gewünschten Wassermenge, dem Delta-T und der Zeit, die erforderliche Leistung auszurechnen. ;)
Nicht bei dem Wetter :p. Und ich hab tatsächlich auch noch eine Faustformel gefunden. Mir ging´s ausnahmsweise weniger um das Akademische hier. Dann sind wir nämlich wieder bei dem Punkt, wie viel der angegeben Leistung geht wirklich ins Wasser, wie lang ist der Schlauch, ... usw.

Ich wollte mal die Einsatzzwecke abfragen der verschiedenen Leistungen. Wer stellt sich so nen einphasigen für was genau hin? Wenn beim Duschen 18 kW reichen, wer braucht dann 25 kW? Etc.
 
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Dann sind wir nämlich wieder bei dem Punkt, wie viel der angegeben Leistung geht wirklich ins Wasser,
Wo soll die Leistung denn sonst hingehen, wenn nicht ins Wasser?
Wer stellt sich so nen einphasigen für was genau hin? Wenn beim Duschen 18 kW reichen, wer braucht dann 25 kW? Etc.
Einen Einphasigen habe ich noch nie verbaut. 18kW sind fürs Baden ein bisschen wenig, denn dann ist das Wasser schon fast wieder kalt, wenn die Wanne voll ist.
 
Da DLE über 12kW angemeldet werden müssen, waere ein 11-13kW da die erste Wahl.
 
Wo soll die Leistung denn sonst hingehen, wenn nicht ins Wasser?
Ich kenne das Innenleben nicht wirklich. Stimmt schon, es sollte annähernd die Leistung ins Wasser gehen. Ein bisschen in die Luft, ein bisschen Verlustleistung für die Steuerung.

Aber rein kalorimetrische Rechnungen sind zwar schnell gemacht, aber stets mit Vorsicht zu genießen. Ich hab da mittelmäßige Erfahrungen, was die Verlustbestimmung elektrischer Maschinen angeht.
 
Da DLE über 12kW angemeldet werden müssen, waere ein 11-13kW da die erste Wahl.
Ach herje...da hab ich ja gar nicht drüber nachgedacht.

Kaufen kann ich ein 18 kW-Teil einfach so und dann muss ich aber den Stadtwerken noch Bescheid sagen? Ich würd´s tatsächlich machen, aber tut das außer mir sonst noch jemand freiwillig?
 
Du musst da nicht nur Bescheid sagen, sondern es dir vorher genehmigen lassen. Zumindest theoretisch machen das alle so und praktisch solltest du es auch machen, weil die Stadtwerke dazu berechtigt sind, dir die Anlage im Extremfall auch abzuklemmen.

Das hat was mit Versorgungssicherheit und so zu tun.
 
Du musst da nicht nur Bescheid sagen, sondern es dir vorher genehmigen lassen. Zumindest theoretisch machen das alle so und praktisch solltest du es auch machen, weil die Stadtwerke dazu berechtigt sind, dir die Anlage im Extremfall auch abzuklemmen.

Wie gesagt, ich würd´s auch machen. Da die Dinger frei erhältlich sind, kann ich mir vorstellen, dass da viele so tun, als wüssten Sie es nicht.

Ich wusste es bis vor ein paar Minuten leider auch nicht.

Egal, passt nicht zu meiner Ausgangsfrage...wieder vom Weg abgekommen...ich Dussel :rolleyes:
 
Hier mal was aus der Niederspannungsanschlussverordnung:

§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
(1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um
[...]
3.
zu gewährleisten, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Anschlussnehmer oder -nutzer auf Nachfrage mitzuteilen, aus welchem Grund die Unterbrechung vorgenommen worden ist.


Ein solcher Fall wäre z.B. gegeben, wenn du dauerhaft den Durchlauferhitzer glühen lässt, ohne dass das Netz dies aushalten kann, und sich deine Nachbarn beschweren, dass die Lampen dauernd flackern. Generell sollen die das genehmigen, aber mach es lieber nicht einfach so!
 
Den Antrag kann auch nicht irgendwer stellen sondern ausschließlich der eingetragene Fachbetrieb in Deinem Auftrag.
Das macht der üblicherweise auch nicht einfach so, sondern nur bei Anlagen die dieser installiert bzw unter dessen Aufsicht.
 
Übrigens wäre eine Wärmepumpe mit Speicher deutlich sinnvoller und vor allem wesentlich sparsamer.
Die Gibt es für ca 1-2kW elektrischer Leistung -> Steckdose
 
Dass für die Herstellung der WP einschl. Kältemittel usw. viel mehr Energie erforderlich ist, als durch ein paar mal Händewaschen je wieder eingespart werden kann, das versteht Octavian nicht. Oder?
 
Solche Dinge werden immer mal wieder behauptet.
Beim Thema E-Auto kam dazu auch nachträglich raus, daß diese Studie massive (absichtliche) Fehler enthielt und das e-Auto kaum mehr (wenn überhaupt) als ein 0815 Auto für die Produktion benötigt.

Außerdem ist hier nicht klar was der Fragesteller unter "ab und zu" versteht und wie groß das Planschbecken ist.
manche "Planschbecken" fassen heute durchaus 2-10m³ Wasser, dies ein paar mal gefüllt und schon lohnt sich das.
von 2m² Wasser kann man durchaus 20-40 mal Duschen.
 
Fur Händewaschen reicht ein einphasiger

Habe letztens einen mit 4.7 oder 5.2 kW montiert . Für Händewaschen ja . Ein Putzeimer füllen ja Baden o.ä sicher nicht
 
maximal 4,6kW sind zulässig an einer Phase.
Bis 8kW geht dann auf zwei Phasen
 
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