Instalation im Sicherungskasten für E-Auto Laden

Diskutiere Instalation im Sicherungskasten für E-Auto Laden im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, zuerst möchte ich mich und meine Situation kurz vorstellen: Ich bin 43 Jahre alt, selbständig in der Dienstleistungsbranche, und...
Moin,
der Fachmann zur Abnahme sollte nur an die Anlage MIT WALLBOX
gelassen werden, wenn er mit Prüfbox / Prüfadapter für die E-Mobilität
auftaucht und dazu noch den VDE 0100 Tester mit FI Typ B Messung mitbringt!
Sowas würde ich immer von außen nicht erkennbar "schwarz" einbauen. Was meint ihr was der Staat macht, wenn die Steuereinnahmen aus dem Mineralölsektor einbrechen? Klar - kostenlose Ladesäulen wird es nicht mehr geben, dafür versiegelte Wallboxen mit Verbrauchsmeldung an den Zoll, der denn per Direktzugriff auf das Konto die Steuer eintreibt.
 
Hallo,
Eine Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur führt nur ein
geschulter E-Mobilitäts-Fachmann mit Prüfadapter und
VDE-Tester mit FI Typ B Prüfung durch.

Mein Netzbetreiber sieht das locker. Komplette Seite als Pdf im Anhang

Voraussetzungen für die Anmeldung
Sie haben eine mobile Ladeeinrichtung für Ihre Elektrofahrzeug, die am Netzanschluss regelmäßig verwendet wird? Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die mobile Ladeeinrichtung direkt (ohne Elektrofachbetrieb) bei uns anmelden:
  • die Ladeeinrichtung wird über einen bestehenden Zähler abgerechnet
  • die zusätzlich erforderliche Leistung ist über den bestehenden Netzanschluss und die vorhandene Zähleranlage möglich
  • Ihre elektrische Installation ist auf dem aktuellen Stand (speziell im Hinblick auf die Ladeeinrichtung).
[......]

(Hinweis: Sie dürfen in diesem Fall im Unterschriftenfeld vom Elektrofachbetrieb unterschreiben)

Die Schlüsselwörter sind hier wohl "mobil" und "regelmässig"

Grüße

Thomas
 

Anhänge

  • Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge _ LVN.pdf
    217,9 KB · Aufrufe: 8
@karinundthomas
das sieht mein VNB ebenso easy. Für die 11kW-Lader sollte die E-Anlage halt auf einen guten "Stand" sein und nicht gerade 60er Jahre-Standard, dann ist das ganze anmelden nur ein "Verwaltungsakt".

Ansonsten ist ja eigendlich alles geschrieben worden. Setzt dein Projekt mit dem dir bekannten Elektrobetrieb um. Die zu erstellenden Messprotokolle (für die Elektroarbeiten, nicht für den Lader, das hat ja idR der Hersteller schon gemacht), eine ordentliche Rechnung von dem Betrieb und dann passt das schon. Schau halt das du eine gescheite CEE-Steckdose nimmst (vernickelte Kontakte, IP67), die hält dann vermutlich auch länger als das E-Auto :D

Solltest du sonst noch Fragen haben, immer raus damit ^^
 
Die zu erstellenden Messprotokolle (für die Elektroarbeiten, nicht für den Lader, das hat ja idR der Hersteller schon gemacht), eine ordentliche Rechnung von dem Betrieb und dann passt das schon.

Moin,
jede AC-Ladestation wird an der heute üblichen
Typ 2 Steckdose bzw. Typ 2 Kupplung des Ladekabels
elektrisch nach Norm geprüft! Ohne Wenn und Aber!
Nicht die aufgeschaltete Zuleitung ist der Messpunkt.

Kein Hersteller gibt ein Prüfprotokoll für die Werte an der
E-Installation vor Ort bis zur Typ 2 Ladekupplung raus!
Dazu gibt es die geschulten Installateure, die Zugriff auf
eine Prüfbox / einen Prüfadapter und ein VDE 0100 Prüfer
haben.
Bei „geschult“ rede ich nicht über einen Marketing-Schachzug
und auch keine Verschwörung durch den Zoll,sondern über
einen fachkundigen Installateur, der vor Ort die
Ladezustände der Ladeinfrastruktur testet, die Mess- und
Auslösewerte aufnimmt und dann diesen Ladepunkt auch
erst freigibt. Auch gibt der Energieversorger diese Anlage
in dieser Form nicht frei.

Wer als Eli noch nicht‘s mit dieser Technik zu tun hatte,
kann es aber lernen. Erst dann bitte fachliche Auskünfte
erteilen!
MfG
 
Eine Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur führt nur ein
geschulter E-Mobilitäts-Fachmann mit Prüfadapter und
VDE-Tester mit FI Typ B Prüfung durch.

Rechtliche Grundlage dafuer irgendwo nachzulesen? Oder in der ZVEH/VDE/Verbandschulung so gehoert?

jede AC-Ladestation wird an der heute üblichen
Typ 2 Steckdose bzw. Typ 2 Kupplung des Ladekabels
elektrisch nach Norm geprüft!

Was pruefst du da, nach Geraetenorm der Wallbox oder nach Installationsnorm?
Und wenn ja, nach welcher Norm? Du haettest uns ja wenigstens die DIN VDE 0100-722 nennen koennen, wenn du dich so sehr damit auskennst, oder?

Bei „geschult“ rede ich nicht über einen Marketing-Schachzug
und auch keine Verschwörung durch den Zoll,sondern über
einen fachkundigen Installateur, der vor Ort die
Ladezustände der Ladeinfrastruktur testet, die Mess- und
Auslösewerte aufnimmt und dann diesen Ladepunkt auch
erst freigibt.

Warum klingt das gerade ganz stark nach marketing blabla, ohne Nennung von Norm, Grundlage oder irgendwas anderes substantielles?
 
Moin,
dann noch die Normen hinterher (weniger für elektrotechnische
Laien gedacht, deshalb hier nicht wirklich wichtig):

Zu 1.
Erstprüfungen an Installationen für die E-Mobilität nach
VDE 0100-600 Erstprüfungen
VDE 0100-722:2019-06 Prüfungen
VDE 0122-1 Fahrzeugsimulation
Bei Bedarf: Widerstandswert des Typ 2 Kabel
VdS 3471: 2020-06 Entwurf

zu 2.
VDE 0100-600 Erstprüfungen
VDE 0122-1 Kommunikationszustände A bis E
VDE 0105 / A1 Wiederholungsprüfungen
VdS 3471

Bei gewerblichen Ladepunkten kommen noch die DGUV-
Vorschriften dazu.

zu 3.
Leider gibt es genug Eli‘s, die nur mit wenig Wissen der
E-Mobilität unterwegs sind. Deshalb mein Hinweis auf
geschulte Installateure.

Hier mal Mängel von einem aktuellen BV mit nachträglicher
Prüfung, statt Erstprüfung:
- 3x 11 kW in einer Tiefgarage ohne Genehmigung: „Wieso?“
- keine Phasendrehung bei 3 Ladepunkten: „Warum?“
- keine Autorisierung, obwohl jeder einen eigenen Zähler hat
- FI Typ B Prüfung „Warum, wenn ein Typ A in Verteilung?“
(Technik der 6 mA DC-Fehlerstromerkennung unbekannt)
- „Wie wird ein FI Typ B Schalter geprüft?“
- „Was sind die Ladezustände A-E?“
Das sind leider Standardmängel, der Eli versteht diese
Punkte nach einer Schulung beim Anbieter seiner Wahl.
MfG
 
So manchmal könnt man denken...

@Slope
nochmal, extra für dich, es geht hier um einen mobile Ladestation. Das mobil steht nicht für Automobil, sondern für Mobilität. Der Gerät hat vorne ein Stecker, hinten ein Stecker und ist Laienbedienbar.

Der Hersteller einer solchen mobilen laienbedienbaren Ladestation hat dafür Sorge zu tragen das sein Produkt "Sicher" im Rahmen der hierfür nötigen Normen und Gesetze benutzt werden kann. Dies hat er selbstredend auch durch entsprechende Prüfungen und ggf. Zertifizierungen nachzuweisen.
Natürlich darf er in seiner Bedienungsanleitung "Voraussetzungen" fordern, und diese sind vom Betreiber zu erfüllen. Da wird sicherlich aber, auf unserem Fall bezogen, nicht drinstehen das bei jeder neuen CEE-Steckdose die genutzt wird deine "Fachmänner" voll aufgerödelt das ganze Klimbim durchziehen müssen.
Kleiner Hinweis an dieser Stelle, jedes Ziehen und erneut Einstecken des CEE-Steckers ist grundsätzlich eine Wiederinbetriebnahme, aber das nur so am Rande.

Zum Abschluss kleines überzogenes Beispiel aus der Praxis :
Der TE hat die Ladestation heute in seiner nagelneuen CEE-Steckdose stecken um seinen Zoe voll zu laden. Morgen steckt er aber stattdessen eine Steuerung für eine 25qm Hüpfburg in die CEE-Steckdose, weil seine Frau mit den Kids groß Geburtstag feiern will. Die mobile Ladestation schmeisst er dann in seine Zoe, weil er leider damit noch zu einem Kunden in dessen abgelegenes Sommerhaus fahren muss. Da er aber weiss das dort eine entsprechende CEE-Steckdose für seine Ladestation vorhanden ist, nimmt er die Ladestation einfach mit damit er auch noch genug Saft hat um zurück zu fahren, statt zu schieben.

So, und deiner Meinung nach muß er jetzt seinen "geschulter E-Mobilitäts-Fachmann mit Prüfadapter und
VDE-Tester mit FI Typ B Prüfung" direkt mit ins Auto packen damit dieser vor Ort eine Erstinbetriebnahme seiner mobilen Ladestation an der "neuen" CEE-Steckdose macht? Ist das ehrlich dein Ernst?

Fest angeschlossene Wallboxen ist ein ganz anderes Thema, aber vorallem ist es in diesem Thread kein Thema.

So, von mir an dieser Stelle genug den Thread "versaut".
 
@PeterVDK

Moin,
schau Dir mal die unterschiedlichen Lademodis
beim AC-Laden an:

Mode 2 für mobilen Einsatz (hier 400 V und 11 kW)
Mode 3 für die feste Installation (400 V und 11 kW).

Es gibt dabei keine unterschiedlichen Vorgaben für die
Erstinbetriebnahme. Für beide Modis gelten in DE die
gleiche Normen.

@TE
Geh bei der Inbetriebnahme auf „Nummer Sicher“,
keine Kompromisse bei der Sicherheit. Geprüft
wird vom Fachmann von der Verteilung bis zum Ladepunkt!

MfG ... und jetzt dann Tschüss
 
Was wäre denn der Unterschied zwischen der festen Installation eines 11kw Heizlüfters und einer fest installierten wallbox? Was wäre zusätzlich zu beachten? Dachte ein gleichstrom-fi ist Bestandteil jeder wallbox?
 
Der Typ B FI ist nicht zwingend Bestandteil einer Wall Box.
Das kommt auf den Hersteller an, diverse bieten eben billigere Teile an ohne entsprechenden FI.

Der Unterschied zwischen dem Lüfter und der Box ist, daß die Ladung mit 11kW sicher mal mehrere Stunden kontinuierlich läuft und zwar Sommer wie Winter.
Ein anderes 11kW Gerät läuft dabei nur bei Benutzung auch der Heizlüfter wird nach erreichen der Temperatur erst mal abschalten und später wieder zuschalten.

Zusätzlich sollen ja zukünftige Autos auch Bidirektional funktionieren also nicht nur Laden sondern auch Entladen.
Ob das nun Sinn macht sei mal dahin gestellt aber so ist mal die Planung für solche Dinge.
 
Der Unterschied zwischen dem Lüfter und der Box ist, daß die Ladung mit 11kW sicher mal mehrere Stunden kontinuierlich läuft und zwar Sommer wie Winter.
Ein anderes 11kW Gerät läuft dabei nur bei Benutzung auch der Heizlüfter wird nach erreichen der Temperatur erst mal abschalten und später wieder zuschalten.

Mit Verlaub nein.

Die tatsächlich gezogene Leistung an der Wallbox kann niedriger sein. Wenn ich wüsste, dass ich die Kiste nicht so schnell brauche und es geht, würde ich langsamer laden.

Dagegen kann ein Heizlüfter auch stundenlang Vollgas laufen.



Zusätzlich sollen ja zukünftige Autos auch Bidirektional funktionieren also nicht nur Laden sondern auch Entladen.
Ob das nun Sinn macht sei mal dahin gestellt aber so ist mal die Planung für solche Dinge.

Wie du schon schreibst: ZUKÜNFTIG. Was das noch nach sich zieht, würde ich mal getrennt betrachten wollen.

Die Sinnhaftigkeit zweifle ich auch an. Mehr wie kleine Energiemengen für plötzliche Spitzen kann man sicher nicht entnehmen. Ich werde zur Bereitschaft gerufen und das EVU hat mir gerade den Akku leergesaugt.
 
Dafür wird die Wallbox oder Standsäule doch in das Netzmanagement installiert.

Ich gehe davon aus das ohne Netzprüfung viele mit ihre (schwarzen) CEE Steckdose ohne Netzmanagment ihr Hausnetz überlasten.
 
Dafür wird die Wallbox oder Standsäule doch in das Netzmanagement installiert.
In welches Netzmanagement denn, wenn man fragen darf?

Ich gehe davon aus das ohne Netzprüfung viele mit ihre (schwarzen) CEE Steckdose ohne Netzmanagment ihr Hausnetz überlasten.
Schwarze CEE-Steckdosen,hmm waren die nicht für Spannungen zwischen 500 und 690V 50/60Hz. Hab ich bislang auch noch keine in Baumärkten gesehen.
Naja das mit dem Überlasten ist so ne Sache, wenn ich mich da dunkel an das Erlernte erinnere ist die essenzielle Aufgabe einer Sicherung doch mitunter der Schutz vor Überlastung, oder lieg ich da falsch.
Tja, und was das "Hausnetz" angeht, da bestimmt die Zählervorsicherung, Zählernachsicherung oder die HAK-Sicherung (je nachdem wie vorhanden und welche Auslegung/Anordnung) wann das "Hausnetz" an der Grenze ist.
 
Hallo,


Mein Netzbetreiber sieht das locker. Komplette Seite als Pdf im Anhang

Voraussetzungen für die Anmeldung
Sie haben eine mobile Ladeeinrichtung für Ihre Elektrofahrzeug, die am Netzanschluss regelmäßig verwendet wird? Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die mobile Ladeeinrichtung direkt (ohne Elektrofachbetrieb) bei uns anmelden:
  • die Ladeeinrichtung wird über einen bestehenden Zähler abgerechnet
  • die zusätzlich erforderliche Leistung ist über den bestehenden Netzanschluss und die vorhandene Zähleranlage möglich
  • Ihre elektrische Installation ist auf dem aktuellen Stand (speziell im Hinblick auf die Ladeeinrichtung).
[......]

(Hinweis: Sie dürfen in diesem Fall im Unterschriftenfeld vom Elektrofachbetrieb unterschreiben)

Die Schlüsselwörter sind hier wohl "mobil" und "regelmässig"

Grüße

Thomas

Mobile (Lade)geräte bis 12(?) kVA sind sowieso nicht meldepflichtig.
Aber dann wissen sie halt trotzdem was der Kunde macht und der freut sich auch noch drüber...

Diese Aktion ist eigentlich noch hinterhältiger als die Meldepflicht für fest angeschlossene Anlagen.
 
Thema: Instalation im Sicherungskasten für E-Auto Laden
Zurück
Oben