Leidiges Thema Abnahme / Bestätigung über die Durchführung von E-Arbeiten

Diskutiere Leidiges Thema Abnahme / Bestätigung über die Durchführung von E-Arbeiten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin! Wir ziehen demnächst um in eine Mietwohnung, die gerade renoviert wird. Einige Dinge übernehmen wir. In der Küche gab es zu wenige...
@Allstromer

Ich habe keine Ahnung wodrauf du hinaus möchtes, aber fakt ist doch wohl, das der Vermieter ein belastbares Zeugnis über dier erledigten Arbeiten möchte. Prinzipiell ist das aus seiner Sicht ja auch absolut verständlich.

Damit kann aber in der Praxis einzig ein eingetragener Fachbetrieb mit dienen, egal wie ordentlich die Arbbeit auch ausgeführt sei!
Und darüber gibt es doch nichts zu streiten, oder????
 
1. Es gibt einen Errichter, de nach NAV §13 beim VNB eingetragen sein muss.
2. Es gibt einen Prüfer, der befähigt sein muss. z.B. Sachverständiger nach VDS, öffentlich bestellt oder ähnliches
3. Prüfen muss schon der Errichter um sich zu enthaften.
4. Man kann dann noch einen anderen holen Prüfer holen, das braucht es aber in einer Wohnung nicht.
5. Der Vermieter kann ein Prüfprotokoll verlangen.
 
1. Es gibt einen Errichter, de nach NAV §13 beim VNB eingetragen sein muss.
2. Es gibt einen Prüfer, der befähigt sein muss. z.B. Sachverständiger nach VDS, öffentlich bestellt oder ähnliches
3. Prüfen muss schon der Errichter um sich zu enthaften.
4. Man kann dann noch einen anderen holen Prüfer holen, das braucht es aber in einer Wohnung nicht.
5. Der Vermieter kann ein Prüfprotokoll verlangen.
Schlimmer kann es wohl nicht werden.
Es wird erweitert und nicht viel gefragt und gut ist.
 
Schlimmer kann es wohl nicht werden.
Es wird erweitert und nicht viel gefragt und gut ist.
Genau das gab es vor zwei Monaten. Küche durch den Mieter selber erweitert, weil die Sicherung immer auslöste auf 25A bei 1,5 qmm geändert.
Dem Vermieter nach dem Brand erzählt, das das alles so war.
Der Vermieter rückt mit dem Sachverständigen an und lädt den Elektrobetrieb ein der die Elektroanlage im Gebäude errichtet hat.
Der Sachverständige sieht die Schuld sofort beim Errichter.
Der legt vor Stromlaufpläne, Installationspläne, Übergabeprotokolle, Prüfprotokolle, Fotodoku.

Ende vom Lied fristlose Kündigung für den Mieter. Den Schaden darf er auch noch bezahlen.
Glücklicherweise sind solche Fälle selten, da nicht jeder gut dokumentiert.
 
1. Es gibt einen Errichter, de nach NAV §13 beim VNB eingetragen sein muss.

Nein, Instandhaltungsarbeiten (2 oder 3 alte vergammelte Steckdosen durch neue an geeigneter Stelle in der Kueche ersetzen ist keine Neuinstallation!) duerfen auch von nicht konzessionierten EFK erfolgen. Steht auch in der NAV, wird gerne ueberlesen.

2. Es gibt einen Prüfer, der befähigt sein muss. z.B. Sachverständiger nach VDS, öffentlich bestellt oder ähnliches

Eine Pruefung nach Errichtung gem. DIN VDE 0100-600 oder Wiederholungspruefung gem DIN VDE 0105-100 darf auch eine ganz kommune EFK machen.

3. Prüfen muss schon der Errichter um sich zu enthaften.

s.oben... Eine Pruefung nach Errichtung gem. DIN VDE 0100-600 oder Wiederholungspruefung gem DIN VDE 0105-100 darf auch eine ganz kommune EFK machen.

4. Man kann dann noch einen anderen holen Prüfer holen, das braucht es aber in einer Wohnung nicht.

Wozu auch, ist ja kein Sonderbau der in den geltungsbereich eienr PruefVO faellt.

5. Der Vermieter kann ein Prüfprotokoll verlangen.

s.o...Eine Pruefung nach Errichtung gem. DIN VDE 0100-600 oder Wiederholungspruefung gem DIN VDE 0105-100 darf auch eine ganz kommune EFK machen. Mit Protokoll.
 
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