EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ?

Diskutiere EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Im alten Mehrfamilienhaus liegt in allen Wohnungen nur Wechselstrom, kein Drehstrom. Drehstrom kann ohne enormen Aufwand auch nicht zur Verfügung...
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Ich würde gerne an folgenden Stellen weitermachen:
(1)
Nulleiter brauchst du schonmal nicht, Neutralleiter wären aber gut...aber das nur wegen der Begrifflichkeit ;)

Was mir entgangen ist, ist die nun tatsächlich verlegte Leitung. Ich lese aus dem Thread zwar den Querschnitt mit 4qmm, und auch 1x20A, was wohl der Elektriker ausgeführt hat, aber was liegt da nun wirklich? 3x4, 4x4, 5x4?

Was die Argumentation der zwei Stromkreise betrifft, nein das ist ein Kochfeld, ein Gerät, nicht zwei Geräte unter einer Glasabdeckung. Es hat auch nur einen Geräteanschluss, mit der Möglichkeit verschiedener elektrischer Anschlüsse. Andere elektrische Anschlüsse für zb. auch andere europäische Hausinstallationen.

Ob es in der DIN/VDE eine Norm gibt zum Thema "2x-gleiche-Phasen-Stromkreis" kann ich dir nicht beantworten. Mir persönlich sind in der Hausinstallation hier in D entweder einen Wechselspannungsstromkreis oder einen Dreiphasenwechselspannungsstromkreis bekannt. Klar kann ich bei einem "Drehstromanschluss" nur zwei Phasen nutzen, oder gar nur eine, typisches Beispiel Kochfeld und Backofen getrennt aber an einer HAD angeschlossen. Zusammenfassend gesagt, entweder ich installiere einen Wechselstrom- oder einen Drehstromanschluss-Geräteanschluss.
Was der Forumkollege @ego1 mit der Waschmaschine-Trockner-Kombi in #33 geschrieben hat, kann ich so auch nicht nachvollziehen. Entweder ich verlege Einzeldrähte in einer Rohrinstallation, dann kommt rein was gebraucht wird, sprich 3-Adern für jede Steckdose. Wenn ich aber Leitungen installiee, würde ich nicht auf den Gedanken kommen da ein 7x2,5qmm zu verlegen, sondern 2x 3x2,5qmm. Was aber nicht heisst das ein 7ader verboten wäre., sofern richtig belegt und abgesichert.

Was aber den 1-Phasen-Anschluss an deinen Kochfeldern betrifft, klar kannst du da theoretisch 1phasig mit 50A abgesichert anschliessen, wie in deinem Beispiel in #3. Praktisch scheitert das sicherlich an der Tatsache das 1.das passende Anschlusskabel keine "Baumarkware" ist, und 2. die Anschlußklemmen des Kochfeldes höchstwahrscheinlich den Querschnitt nicht aufnehmen können. Auch kannst du theoretisch das Kochfeld mit entsprechenden Kabel mit 2x16A (gleiche) Phase mit zwei Neutralleitern anschliessen. Praktisch hast du ja gerade genau das Problem das es aktuell vom Fachbetrieb nicht umgesetzt wird. Wobei sich der Kreis zum obrigen Absatz schliesst.

Nix
 
Nur mal als Gedankenanstoß:
Ich weis, was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht, aber warum tun sich hier alle so schwer damit, obwohl diese Kochfelder extra von den Herstellern für die Versorgung mit zwei separaten Stromkreisen gebaut werden, und auch die VDE explizit das führen von zwei Stromkreisen (mit einem gemeinsamen Schutzleiter!) in einer Leitung erlaubt, diese Lösung zu akzeptieren?
Es gibt in der Praxis zigg Beispiele für Dinge welche, obwohl sie eine Anlage darstellen, unterchiedliche Stromkreise zur Speisung erhalten (Aufzugsteuerung/USV/Switche um Beispiele zu nennen.)
 
Dirk Maske BFE-Oldenburg schrieb:
Symmetrischer Anschluss Kundenanlagen sind wie folgt an das Niederspannungsnetz anzuschließen: alle Geräte, also elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen
https://www.enercity-netz.de/pool/d...ung-2019-09-4100-betrieb-der-kundenanlage.pdf

Bezieht sich alles auf die VDE Anwendungsregel 4100
 
Zuletzt bearbeitet:
@PeterVDK: vielen Dank für Deine Ausführungen.
1) Es liegen 5 x 4mm²
2) Ja, das Küchenstudio wird sicher nur mit normalen Herdanschlusskabeln ankommen, gerade deshalb finde ich 2x16A smart...
3) Wenn es dieser Elektriker nicht macht, kann ich ja einen anderen nehmen. Haben schon einige gemacht.

@s-p-s
Wieso soll man es nicht so sehen, dass das "elektrische Verbrauchsmittel" je zwei Platten des 4-Platten Kochfeldes sind?
Von "Geräten" ist in den TAB der SH-Netz nichts zu lesen in Bezug auf die 4,6 kVA.
Dagegen spricht sicher nichts. Hinderlich scheint mir da eher das (vermutete) Verbot von 2 Stromkreisen zu einem Gerät.

@ego1
Ja, so denke ich es mir auch
 
Ein Kochfeld besteht aus 4(2)separaten Verbrauchern.
...und meistens einer gemeinsamen Steuerung. Zumindest bei den genannten Siemens Kochfeldern ist das alles eine Steuerplatine. Damit ein Geraet.

Wieso soll man es nicht so sehen, dass das "elektrische Verbrauchsmittel" je zwei Platten des 4-Platten Kochfeldes sind?

s.o. es ist wirklich ein Geraet. Schraub die Blechverkleidung (kl. Schrauben an der Seite) auf und schau rein.

Dagegen spricht sicher nichts.

Doch.

Hinderlich scheint mir da eher das (vermutete) Verbot von 2 Stromkreisen zu einem Gerät.

Dazu findet sich sicherlich was in der DIN VDE 0100-520.
 
Das Gerät hat sicher auch nur eine Seriennummer und wird nur zusammen mit allen 4 Platten verkauft.
Es bleibt ein Gerät
 
@TE:
kurz auf einen Nenner gebracht:
WARUM stiehlst DU uns Lebenszeit mit deiner "Anfrage"?

Anfrage in "Anführungszeichen" da du (zumindest bisher) eine feste, unumstößliche, (eigene=richtige) Meinung an den Tag legst.

OT: vermisse tatsächlich einen "ko..) oder (wü.g) smiley hier.
 
Hatte ja extra die TAB für den User herausgesucht und Verlinkt.
Er hat ja TAB der SH-Netz angegeben.
 
Nur mal als Gedankenanstoß:
Ich weis, was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht, aber warum tun sich hier alle so schwer damit, obwohl diese Kochfelder extra von den Herstellern für die Versorgung mit zwei separaten Stromkreisen gebaut werden, und auch die VDE explizit das führen von zwei Stromkreisen (mit einem gemeinsamen Schutzleiter!) in einer Leitung erlaubt, diese Lösung zu akzeptieren?
Mal ganz unabhängig von Normen und Vorschriften...
Grundsätzlich hab ich erstmal kein Problem einr 5adriges Leitung für 2 Wechselstromkreise zu verwenden, wenn die nötigen Gegebenheiten passen. Heisst die Absicherung (zb. keine einzelnen LS), die Art des Geräteanschlusses (zb. keine Aufteilung in einer Abweigdose), der Querschnitt des PE (zb. bzg. Fehlerstromtragfähigkeit) und vorallem die "Not"-wenigkeit. Eine "normale" Installation, aus Kostengründen oder was auch immer, würde ich immer ablehnen. Für mich ist und bleibt es eine reine Notlösung, insbesondere im Bestand. Wer sowas für Neuinstallationen plant und vorallem ausführt hat in meinen Augen den Sinn der stetigen Weiterentwicklung der Normen nicht so richtig verstanden oder will dies nicht verstehen.

ABER

das ist ja alles nicht die Intension dieses Threads. Die ist nämlich nur die Tatsache dass eine Möglichkeit gesucht wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem VNB zum eigenen Nutzen zu brechen. Nicht mehr und nicht weniger...

1) Es liegen 5 x 4mm²
Da hat der Fachbetrieb alles richtig gemacht, besser geht es nicht imho
Ausgeführt wurde dann aber vom Elektriker nur 1x20A Sicherung. Bei der Reklamation stellt sich die Firma nun quer:
Auch da hat der Fachbetrieb im Sinne der Regeln alles richtig gemacht
Schriftlich verabredet und beauftragt mit der Elektriker-Firma war ein Anschluss mit 2x 16A Leistungsschutzschaltern ("Sicherungen") an der Wechselspannung (technisch ja möglich). Es wurden dafür auch 4mm² Kabel gezogen (extra dick wegen mehr Last auf der Null, da wegen Phasengleichheit ja keine Aufhebung der Lasten).
Inhaltlich kann keiner das im Forum beurteilen, allerdings sind da inhaltlich schon Widersprüche enthalten imho
2) Ja, das Küchenstudio wird sicher nur mit normalen Herdanschlusskabeln ankommen, gerade deshalb finde ich 2x16A smart...
Ist aus dem Zusammenhang gerissen, das weiss ich, nur wenn ich diese Aussage gerade in diesem Thread hier lese, kann man schon fast davon ausgehen das da was schiefgehen "muss"...da kommen ja meist die Besten der Besten was die Elektrotechnik so hergibt, die EFKffT...kann so kommen, muss nicht, aber die Erfahrung meinerseits...
3) Wenn es dieser Elektriker nicht macht, kann ich ja einen anderen nehmen. Haben schon einige gemacht.
denn darauf wird das ganze eh rauslaufen, insbesondere der zweite Satz setzt halt den Trend.
Klar, auf den bekannten Internetplattformen wird sich sicherlich ein "Elektriker" finden lassen, der gegen den Einwurf ausreichender Münzen, das ganze so realisiert wie der TE dies möchte. Aber ich zweifel daran das diese "Erweiterung" dann von diesem "Fachmann" überhaupt dem VNB gemeldet wird, egal wie auch immer das ausgeht.

so, nun ist aber gut...Thema beendet
 
@karo28 Offensichtlich versuchst Du jetzt absichtlich unsauber zu argumentieren. Ich schrieb "elektrische Verbrauchsmittel", nicht "Geräte", da in den TAB nur von Ersteren die Rede ist.
@s-p-s: Auch Teile von Geräten sind elektrische Verbrauchsmittel. Deine Argumentation geht damit ins Leere.
Es müssen die richtigen TAB genommen werden, denn in manchen TAB sind Elektroherde explizit ausgenommen.
@leerbua: Wieso liest und schreibst Du hier? Du störst den Thread und verschwendest Deine Zeit, wie Du selbst schreibst. Ein TE ist nicht dafür verantwortlich wenn andere meinen, Ihre Zeit zu verschwenden. Sie brauchen hier ja nicht zu lesen. Es ist vielmehr so, dass Du meine Zeit verschwendest, denn ich muss ja hier lesen, um sinnvolle (also nicht Deine) Kommentare zu finden.
@PeterVDK: Da sind keine Widersprüche. Wenn der Betrieb eine gemeinsame Null ausführen will, ist das seine Sache - und kein Widerspruch.
 
@PeterVDK: Da sind keine Widersprüche. Wenn der Betrieb eine gemeinsame Null ausführen will, ist das seine Sache - und kein Widerspruch.
Wo will denn der Fachbetrieb eine gemeinsame Null ausführen?
Zum einen, da du ja besonders auf die richtige Begrifflichkeit so großen Wert legst, gibt es immer noch keine "Null" oder "Nullleiter" in dem Zusammenhang hier im Thread, das was du wahrscheinlich meinst ist, wie schonmal geschrieben, der Neutralleiter. Zum zweiten, der Fachbetrieb hat, deiner Aussage nach, eine 1phasige Absicherung 20A installiert, also kein "gemeinsamer Null".
Abgesehen davon, hat meine Aussage damit auch mal überhaupt nix zu tun. In dem von mir zitierten Abschnitt aus deinem Eröffnungsbeitrag schreibst du von "schriftlich verabredet und beauftragt". Wenn man davon ausgeht das es ein schriftliches Angebot seitens des Fachbetriebes gibt, und eine schriftliche Auftragsbestätigung deinerseits (wenn ich deine Aussage mal so deute), dann ist dann doch alles kein Thema. Ab zum Anwalt, mangelhafte bzw. nicht erbrachte Leistung gelten machen, bist ja dann im Recht. Wenn dem aber nicht so ist, naja dann ist dein geschriebenes doch schon widersprüchlich.

Der Fachbetrieb hat dir das gemacht was für ihn technisch umsetzbar und vertretbar ist, jetzt musst du dir halt einen "Elektriker" suchen, der dir das so macht wie du es gerne hättest. Und wenn der VNB dann doch mal meckern sollte, kannste ja immer noch sagen das die anderen im Haus das ja auch machen :cool:
 
@PeterVDK
1) Der Betrieb wollte bei der 2x16A-Version, die beauftragt war, eine gemeinsame Null/Neutralleiter ausführen (wie bei Drehstrom/Dreiphasenstrom). Kein Widerspruch.
2) Die Ausführung (1x 20A) ist anders, da gibt es natürlich keinen gemeinsamen Neutralleiter (wo auch?). Ich sprach vom 2x16A-Angebot, siehe (1). Kein Widerspruch.
3) Ich schrieb ganz oben "Schriftlich verabredet und beauftragt". Das sollte die Kurzform sein für: die beidseitige Verabredung 2x16A ist in Emails festgehalten und der Email-Auftrag benennt klar die 2x16A-Version. Kein Widerspruch.
4) Klar könnte ich zum Anwalt. Das dauert aber, wird vor Eintreffen der Küche nicht fertig - und kostet Nerven. Besser ist doch eine gütliche Einigung basierend auf guten Ideen. Daher hier die Fragen, die einigen auch penetrant vorkommen. Es geht schließlich darum, eine Lücke zu finden, mit der der Betrieb auch leben kann. Kein Widerspruch.
Dem Elektriker wurde jetzt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, vorher ist er nicht im Verzug - und ein Anwalt rausgeworfenes Geld.
 
1) Der Betrieb wollte bei der 2x16A-Version, die beauftragt war, eine gemeinsame Null/Neutralleiter ausführen (wie bei Drehstrom/Dreiphasenstrom). Kein Widerspruch.
Hab den Thread jetzt abermals durchgeschaut, aber die sinngemäße Aussage "Der Betrieb wollte bei der 2x16A....eine gemeinsame ----/Neutralleiter ausführen..."hab ich nicht gefunden, würde auch mal überhaupt keinen Sinn machen da ein 5adriges gelegt wurde. Ausserdem, wenn der Betrieb das so ausgeführt hätte, wäre doch dein Wunsch erfüllt worden. Aber du beschwerst dich doch die ganze Zeit darüber das es eben gerade nicht gemacht wurde...hmm

2) Die Ausführung (1x 20A) ist anders, da gibt es natürlich keinen gemeinsamen Neutralleiter (wo auch?). Ich sprach vom 2x16A-Angebot, siehe (1). Kein Widerspruch.
...

3) Ich schrieb ganz oben "Schriftlich verabredet und beauftragt". Das sollte die Kurzform sein für: die beidseitige Verabredung 2x16A ist in Emails festgehalten und der Email-Auftrag benennt klar die 2x16A-Version. Kein Widerspruch.
Also kein definiertes Angebot und keine Auftragsbstätigung bezogen aufs Angebot...somit auf den örtlichen Begebenheiten basierendes Ausführen der möglichen Arbeiten. Wenn ich der Schilderung in deinem Eröffnungsbeitrag folge, dann gab es wohl Kommunikation mit dem Ausführenden, warum wurde da nicht die "falsche" Ausführung vor Ausführung gestoppt? Oder hat man den Ausführenden einfach ausführen lassen. Ist aber auch völlig uninteressant, weil ja eh nicht alle Informationen zur Verfügung stehen.

4) Klar könnte ich zum Anwalt. Das dauert aber, wird vor Eintreffen der Küche nicht fertig - und kostet Nerven. Besser ist doch eine gütliche Einigung basierend auf guten Ideen. Daher hier die Fragen, die einigen auch penetrant vorkommen.
Da muss ich jetzt aber schmunzeln...und du wirst immer die gleichen Antworten auf die selben Fragen bekommen, egal wie oft du diese auch stellst

Es geht schließlich darum, eine Lücke zu finden, mit der der Betrieb auch leben kann. Kein Widerspruch.
Nochmal, auch an dieser Stelle, es gibt keine "Lücke". Entweder an gültige Verträge die du mit dem VNB abgeschlossen hast halten, oder eben nicht und dann mit möglichen Konsequenzen leben.

Dem Elektriker wurde jetzt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, vorher ist er nicht im Verzug - und ein Anwalt rausgeworfenes Geld.
Na dann berichte doch bitte wie es ausgegangen ist, würde mich persönlich doch schon interessieren ^^
 
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Thema: EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ?
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