EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ?

Diskutiere EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Im alten Mehrfamilienhaus liegt in allen Wohnungen nur Wechselstrom, kein Drehstrom. Drehstrom kann ohne enormen Aufwand auch nicht zur Verfügung...
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Du kannst vom Elektriker keine Nachbesserung verlangen die gegen die gültigen Normen und Richtlinien verstößt.
Die von Ihm gelieferte Leistung ist bis auf den Anschluß des Kochfeldes Mangelfrei.
Wenn Du mir so was schicken würdest, würde als Nachbesserung das nicht statthafte Kochfeld wieder abklemmen...
(gut ich hätte es gar nicht angeschlossen)
 
Ich bin zwar (auch) ein Freund pragmatischer Lösungen, sehe hier aber nur Folgende:

1.) Entweder der TE "schießt" die hier vorherrschende und durchaus fundiert begründete Meinung "in den Wind" und schließt sein Kochfeld nach eigenen Gusto selber an, lebt dann aber auch mit den Konsequenzen, die ggf. existenzbedrohend sein können. (Beispiel: es entsteht ein Schaden, schlimmstenfalls ein Personenschaden, der nichtmals direkt etwas mit seinem 2x16A-Anschluss zu tun haben muss und die erste Frage wird sein: "Wer hat's installiert?" (Reicht schon, muss ich nicht weiter ausführen...)

2.) Er findet einen Elektriker, der ihm das wie gewünscht anschließt und dafür auch die Rübe hinhält. Dann viel Spaß beim Suchen und ob "die Rübe" bei einem Schaden nach 10 Jahren noch auffindbar ist, sei dahingestellt.

3.) Er weicht auf eine andere Lösung aus, wie z.B. vorgeschlagen auf 2 unabhängige Kochfelder a 2 "Platten". Ob nun die "Trennlinie" in der Glaskeramik, die sich dazwischen auftut, im Alltagsgebrauch als so störend empfunden wird und von größerem Nachteil ist, als Lösung 1.) oder 2.), muss jeder selber entscheiden.

4.) Einen Rat, Lösung 1.) oder 2.) zu verwirklichen, wird ihm, so wie ich den Thread bisher verstanden habe, HIER wohl niemand geben.
 
Doch, ich persönlich habe wie erwähnt kein Problem damit!
 
@PeterVDK Du stellst Dir viele Fragen.
1) Letzte Zeile von Beitrag 57 und indirekt letzte Zeile von Absatz 2 in Beitrag 1 (den Du zitiert hattest)
2) Das 5-adrige Kabel ist z.T. für Reserve, falls später mal Dreiphasenstrom in den Sicherungskasten kommt. Geplant war 2 schwarze (oder schwarz und braun egal...) hin, ein blauer "zurück", gelb/grün und einer Reserve.
3) Der Meister hat sich vor Beginn der Besprechungen alles vor Ort angeguckt. Es war von der ersten Minute an klar, dass da nur ein Wechselstromzähler ist (und bleibt)
4) Wenn der Ausführende 2 Tage beschäftigt ist, stellt man sich nicht jede Minute daneben. Und der (neue) Sicherungskasten wurde halt in der letzten Stunde - nach nochmaliger Besprechung mit nochmaligem Abklären der 2x 16A (sogar mit Skizze also schriftlich!) - angeschlossen.

@Octavian1977 So allgemein ist die Aussage Quatsch. Nicht alle Normen sind bindend. Das sollte doch jeder wissen. Der Elektriker (und andere) versteckt sich aber gerne hinter den Normen, weil er dann im Schadensfall behaupten kann, er habe zumindest alles nach Norm gemacht - selbst, wenn die Norm totaler Quatsch ist (ist nicht auf die Normen hier bezogen sondern z.B. auf solche zur Wohnungslüftung).
Es wäre schön, wenn sich mehr Leute mit meinen Fragen aus Beitrag 1 beschäftigt hätten.
Dort war schon explizit danach gefragt worden, was nun bindend ist. Eine gute Antwort kam schon: die TAB, weil Vertrag.
Normen sind dann bindend, wenn es "(allgemein) anerkannte Regeln der Technik" und vertraglich vereinbart und nicht nur "Regeln der Technik" u.s.w.
Hier mal etwa Nachhilfe dazu:
Wie verbindlich sind Normen?
 
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Es wäre schön, wenn Du den Thread nicht zumüllen würdest ohne was Neues zu sagen.
 
Elektroherdanschluss an nur einem Außenleiter - elektro.net - elektro.net
Fachzeitschrift de leider nur für Abokunden oder Praxisproblem einzeln Online kaufen.
Frank Ziegler Fachzeitschrift de schrieb:
VDE-AR-N 4100:2019-04, Abschnitt 5.5.1
Frank Ziegler Fachzeitschrift de schrieb:
Im Übrigen gilt diese Anforderung auch für den Neuanschluss von Geräten in bestehenden Anlagen.
Es wurde nach einer VDE gefragt und das ist Sie. Hier stehen dann auch wieder "Geräte"im bekannten Zitat
Für alle Fachkräfte die sowas noch Anschließen.

Expertenantwort vom 16.10.2019
Zum Autor Frank Ziegler steht dann ö.b.u.v. Sachverständiger der HWK Stuttgart und mehr
 
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Wieder ziemlich spärlich....

1) Welche Anforderung GENAU ist da gemeint?

2) Was soll GENAU in dieser VDE drinstehen, was hier von Belang wäre?
 
Es steht genau das bekannte Zitat mit den 4.6 KW .... Mit extra für dich mit "Geräte"
 
Ich habe eben mal den Text dort gekauft. Das hilft kein Stück weiter, denn:
1) Wir hatten schon festgestellt, dass Normen nicht verpflichtend sind. Es wird nicht gezeigt, dass diese Norm verpflichtend ist.
2) Es wird nur die 4,6kW-Grenze behandelt. Diese steht auch in den TAB. Da die TAB Vertragsgrundlage sind, gelten die sowieso.
3) Es wird nicht gezeigt, dass nicht "2 Platten" (der 4 Platten vom Kochfeld) alleine auch als Gerät bezeichnet werden können. Demnach wäre mit dem Verständnis von "2 Platten als ein Gerät" der Anschluss erlaubt. Dort war keine Aufsplittung des E-Herds diskutiert worden.
 
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Das kann immer nur beispielhaft eine Frage behandelt werden. Die eben auf andere Anwendungen zu übertragen sind.
Die 4,6 KW Regel gilt für alle Geräte Punkt. Und du hast ein Gerät. Eine Bedienungsanleitung mit den Leistungsdaten von einem Gerät, eine Seriennummer ...
Ob das nun ein Herd ist oder ein Kochfeld spielt keine Rolle.
Es steht dir frei den Autor selber deine Frage zu stellen. Kostet bei der Fachzeitschrift nichts, dauert jedoch einige Zeit.
Praxisprobleme: Fragen an unsere Branchen-Experten - elektro.net
Der Fachmann hat nur versäumt dich im Vorfeld aufzuklären. Außerdem dein Kochfeld auf einer Phase angeschlossen, was gegen die VDE verstößt.

Einzige Lösung sind für mich 2 getrennte 2 Plattenkochfelder in 2 Anschlussdosen ...
Dafür wäre eine andere Leitungsverlegung nötig gewesen.

Die Aderfarben sind auch mit Blau für den N festgelegt. Da fehlt dir eine blaue Ader in der Leitung.
Das hatten wir hier wohl schon. Ja, für die feste Installation gibt es die mit 3 blauen Adern oder Nummern.
Für den Anschluss an die Herddose zum Kochfeld kenn ich keine.
7 Ader wird nicht in das Kochfeld Passen.
Es gibt 5 Adern mit Nummern die jedoch meistens mit Steuerleitung vom Hersteller bezeichnet werden.
Da ist das mit dem Hersteller zu klären.
 
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Danke, das hatte ich schon vor diesem Thread hier gemacht.
 
Was soll hier noch das Gerede . Es ist unbestritten das E-Herde mit mehr als 4,6 kW nur als Drehstromverbraucher angeschlossen werden dürfen . Was da Hersteller oder Möchtegernelektriker sagen ist da völlig Wurscht . Und damit hat sich das Thema erledigt, ob das dem TE passt oder nicht. Was möglich ist entscheidet einzig und allein die ausführende Elektrofachkraft.
 
... oder derjenige, der eben selber Hand anlegt und einen Herd mit 2x16 A anzuschließen, ist ja letztendlich keine Raketenwissensschaft.

Ich habe eben mal den Text dort gekauft. Das hilft kein Stück weiter, denn:
1) Wir hatten schon festgestellt, dass Normen nicht verpflichtend sind. Es wird nicht gezeigt, dass diese Norm verpflichtend ist.
2) Es wird nur die 4,6kW-Grenze behandelt. Diese steht auch in den TAB. Da die TAB Vertragsgrundlage sind, gelten die sowieso.
3) Es wird nicht gezeigt, dass nicht "2 Platten" (der 4 Platten vom Kochfeld) alleine auch als Gerät bezeichnet werden können. Demnach wäre mit dem Verständnis von "2 Platten als ein Gerät" der Anschluss erlaubt. Dort war keine Aufsplittung des E-Herds diskutiert worden.

Du suchst hier vergeblich eine Legitimation, Dein Vorhaben irgendwie mit den vorhandenen, untauglichen Gegebenheiten umzusetzen.
Außer @ego1 hat sich keiner gefunden, der dem zustimmt. Vielleicht fragst Du ihn, ob er das für Dich macht und ob er auch bereit ist, dafür die Rübe hinzuhalten, am Besten schriftlich.

Du verneinst einchlägige Normen, TAB, NAV, was-weiss-ich als FÜR DICH nicht bindend oder unklar oder interpretierst auf Deine eigene Weise.
Kann man alles machen, bis dahin kein Problem.
Nur: spätestens sobald ein Schaden auftritt, der auch Dritte involviert und diese oder ein Gericht schalten einen Gutachter zur Klärung ein, was glaubst Du, kommt dabei heraus?
Dass dieser DEINE Ansichten zu Normen und Vorschriften bestätigt oder aber der einschlägigen Auslegung folgt?

Also, feel free was immer Du auch verwirklichen möchtest und lebe dann mit den Konsequenzen.
Ist doch wie bei Allem im Leben..... warum soll es bei der Elektrotechnik anders sein?
 
3) Es wird nicht gezeigt, dass nicht "2 Platten" (der 4 Platten vom Kochfeld) alleine auch als Gerät bezeichnet werden können. Demnach wäre mit dem Verständnis von "2 Platten als ein Gerät" der Anschluss erlaubt. Dort war keine Aufsplittung des E-Herds diskutiert wor

Du kannst Dir ja mal überlegen, wie das bei einer Weihnachtslichterkette der guten, alten Art ist:
16 Lämpchen a 14 V werden da "im Kreise geführt" (man könnte auch sagen: seriell geschaltet) und mit EINEM Anschluss an 230 V ans Netz angeschlossen.
Jetzt könnte es ja auch Frohnaturen geben, die sagen, "jo, ich betrachte das einfach als 16 Einzelgeräte, jedes Lämpchen ist halt eines davon und hat ja nur 14 V, also ist alles Kleinspannung, Isolation/Isolationsstrecken/Sicherheitshinweise etc. etc. brauchen dann ja auch nur dergestalt ausgelegt werden und wenn ich in so eine Fassung hereingreife, kann ja nichts passieren, ist ja nur 14 V".
Das wäre dann quais anaolog zu Deiner "Logik".
 
das haben die Hersteller dir schon abgenommen, indem sie den zweiten N dort gegen die Norm in grau ausführen.
 
Und jetzt? Keine Kochfelder und keine Rolladenantriebe mehr anschliessen?
 
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Thema: EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ?
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