EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ?

Diskutiere EIN Kochfeld mit 2x 16A an WECHSELstromzähler ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Im alten Mehrfamilienhaus liegt in allen Wohnungen nur Wechselstrom, kein Drehstrom. Drehstrom kann ohne enormen Aufwand auch nicht zur Verfügung...
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@karo28 Offensichtlich versuchst Du jetzt absichtlich unsauber zu argumentieren. Ich schrieb "elektrische Verbrauchsmittel", nicht "Geräte", da in den TAB nur von Ersteren die Rede ist.

Du kannst auch von Leistungsabnehmer oder was auch immer sprechen. Die Tatsache, das 1 Induktionskochfeld mit 2-3-4 oder wieviel Platten genau EIN Gerät ist, änderst du damit nicht. Und welche Leistungsgrenze für den Anschluss eines Gerätes/Verbrauchsmittels/Leistungsabnehmers an Wechselstrom gilt, wurde nun wirklich ausgiebig erlaeutert.

Daran ändert auch die geräteinterne Verdrahtung durch den Hersteller nichts. Der kann sein Kochfeld für verschiedene Stromsysteme in verschiedenen Laendern natuerlich mit unterschiedlicher Beschaltung vorsehen, solange er die Produktnorm für elektrische Kochfelder einhält.
 
Ich habe eben mal den Text dort gekauft. Das hilft kein Stück weiter, denn:
1) Wir hatten schon festgestellt, dass Normen nicht verpflichtend sind. Es wird nicht gezeigt, dass diese Norm verpflichtend ist.
2) Es wird nur die 4,6kW-Grenze behandelt. Diese steht auch in den TAB. Da die TAB Vertragsgrundlage sind, gelten die sowieso.
Nur wenn sie auch wirksam sind. Man kann sich schon fragen, warum zwei Dominokochfelder à 2 Kochstellen und 16A erlaubt sind, ein einzelnes Kochfeld mit 4 Kochstellen und 2×16A aber nicht–obwohl beide das Netz in gleicher Weise belasten, und ob so eine Ungleichbehandlung den Stromkunden nicht unangemessen benachteiligt.

Es ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen, dass man bei einem Kochfeld die einzelnen Platten getrennt von einander ein- und ausschaltet. Die Last(änderung) im Netz ist damit auch nicht anders als bei getrennten Geräten und nicht vergleichbar mit z.B. einem Durchlauferhitzer, wo die vollen 7 kW (oder mehr) auf einmal ein- und ausgehen.

Ändert aber nichts daran, dass sich ein Elektriker erst einmal an die TAB halten wird. Das mit dem Netzbetreiber auszufechten (mit ungewissem Ausgang), kommt am Ende wahrscheinlich teurer als ein Kochfeld, das man auf 1×20A begrenzen kann (mit kaum Einschränkungen, da man ja normalerweise nicht alle Platten gleichzeitig mit voller Leistung nutzt) oder 2 Dominos.
 
Das ist das Problem: nicht alles, was in irgendwelchen Regularien auftaucht, muss auch sinnvoll oder logisch sein. Trotzdem sollte man sich wenns geht dran halten. ist wie im richtigen Leben.... ;)
 
Lösung:
Ganz einfach wir ertüchtigen wegen der Leistungserhöhung den Zählerplatz auf Drehstrom i.V.m. VDE AR N 4100.

Dann gibt es keine Diskussion mehr und alles ist fachgerecht.

Wer dafür kein Geld hat braucht auch kein High Kochfeld.
 
@ Pumukel ("Was möglich ist entscheidet einzig und allein die ausführende Elektrofachkraft.").
Das ist ja völlig abstrus. Technisch möglich ist offensichtlich 2x16A. Vertraglich möglich ist scheinbar 1x20A. Hat beides nichts mit der Elektrofachkraft zu tun.
Die Elektrofachkraft entscheidet bloß, was sie macht.

@ Stromberger: Dein erster Beitrag geht voll am Thema vorbei. Ich verneine nichts. Ich habe nachgefragt. Dein 2. Post ist nicht vergleichbar: An der Lichterkette liegen an einer Stelle 230V an, nicht nur 14V. Dein letzter Beitrag ist dass echt zum Lachen: "Trotzdem sollte man sich wenns geht dran halten." Also doch nicht bindend?!

@ Elektroblitzer "...Zählerplatz auf Drehstrom... Wer dafür kein Geld hat braucht auch kein High Kochfeld." Du hast scheinbar keine Ahnung. In Altbauten genießt die Stromverteilung zwischen Keller und Wohnungen in MFH Bestandsschutz solange man nichts anfasst. Die Änderung eines Treppenhauszählers alleine ist nicht möglich. Wenn man einen Drehstromanschluss haben will, muss man alle Wohnungen des gesamten MFH ertüchtigen. Willst Du das für die anderen Wohnungen bezahlen nur weil Du ein Kochfeld gekauft hat nachdem Dir der Elektriker gesagt hat, er schließt es mit 2x16A an Dein Wechselstromzähler an - und es dann doch nicht tut?
 
In Altbauten genießt die Stromverteilung zwischen Keller und Wohnungen in MFH Bestandsschutz solange man nichts anfasst.
Äääh, nein! Es gab und gibt keinen Bestandschutz in Elektroanlagen. Warum hält sich das Märchen immer noch so standhaft, ist mir ein Rätsel. Übrigens ist Bestandschutz eine Begrifflichkeit aus dem Baurecht. Es besteht keine Nachrüstpflicht für Altanlagen, sofern sie zu dem Errichtungsdatum geltenden Normen entsprochen haben.


Die Änderung eines Treppenhauszählers alleine ist nicht möglich. Wenn man einen Drehstromanschluss haben will, muss man alle Wohnungen des gesamten MFH ertüchtigen.
Äääh, auch nein. Das kommt vorallem erstmal darauf an wie die Altanlage aufgebaut ist. Wenn deine Wohnung einen eigenenständigen Zählerplatz im Treppenhaus oder Keller hat (zb. eine NZ-Tafel), kann mit Absprache des VNB, für deine Wohnung im Keller an entsprechender Stelle ein eigener neuer Zählerplatz nach aktuell gütligen Normen und Vorschriften erstellt werden. Logischerweise mit neuer Zuleitung und passender Unterverteilung. Ob das Sinn macht, oder die Eigentümervereinigung Nägel mit Köpfen macht und das einmal gescheit ausführen lässt was die Kosten für den einzelnen wesendlich senken kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber es bleibt dabei, das pauschale verneinen stimmt so nicht.
 
@PeterVDK:
1) Ok, dann nenne es "keine Nachrüstpflicht" und nicht Bestandsschutz. Komm hier aufs selbe raus.
2) Netzbetreiber teilte mit, dass bei Änderung eines Zählers das ganze Haus geändert werden muss. Hier ist es so, wie ich geschrieben habe.
 
Der sogenannte Bestandsschutz gilt nur, wenn nicht nur an der Anlage nichts geändert wird, sondern auch die Nutzung der Anlage sich NICHT geändert hat.
Da zum Erstellungszeitpunkt diese nicht für heute übliche leistungsstarken Herde ausgelegt war, dürfen solche Herde auch daran nicht betrieben werden.
Ein Einbau eines heute üblichen 11kW Herdes (oder getrennt 7,2kW und 3,5kW Ofen) bedeutet eine massive Leistungserhöhung und die Anlage muß an die geänderten Bedingungen angepasst werden.

siehe hierzu VDE 0105-100 5.3 "Erhalten des Ordnungsgemäßen Zustandes. 5.3.101 Allgemeines
Eine elektrische Anlage ist gemäß dieser Norm in ordnungsgemäßem Zustand, wenn sie
- zum Zeitpunkt der Errichtung den Errichtungsnormen entsprochen hat und bei der wiederkehrenden Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt werden. Dazu gehört auch, daß bei zwischenzeitlich geänderten Umgebungs- und Betriebsbedingungen entsprechende Anpassungen vorgenommen wurden,..."
 
@ Stromberger: Dein erster Beitrag geht voll am Thema vorbei. Ich verneine nichts. Ich habe nachgefragt. Dein 2. Post ist nicht vergleichbar: An der Lichterkette liegen an einer Stelle 230V an, nicht nur 14V. Dein letzter Beitrag ist dass echt zum Lachen: "Trotzdem sollte man sich wenns geht dran halten." Also doch nicht bindend?!

1.) Gut, dann hast Du nachgefragt und nicht verneint. Die Antworten auf Deine Nachfrage(n) hast Du in so weit auch verstanden?

2.) Schön, dass Du es begriffen hast, dass man eben nicht argumentieren kann, man habe trotz eines Anschlusses mehrere Verbraucher, die separat zu betrachten sind. Ebenso wenig wie bei der Lichterkette in meinem Beispiel.

3.) Da es bei Dir sehr leicht geht, sich an TAB, NAV, VDE etc. zu halten und Dir mehrere EFK darüber hinaus bestätigt haben, wie es geht und wie nicht, warum sollte man sich nicht daran halten? Wie gesagt, man MUSS es nicht, wenn man gewillt ist, mit den Konsequenzen zu leben. Wie bei Allem im Leben. Nichts mehr und nichts weniger sollte mein Satz aussagen. Schrieb ich aber auch schon an anderer Stelle.
 
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