Länge einer Leitung für Beleuchtung aus der Wand

Diskutiere Länge einer Leitung für Beleuchtung aus der Wand im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, gibt es eine Norm die behandelt wie lang ein Kabel für eine Beleuchtung sein muss die aus der Wand kommt? Ich beschreibe es mal: Ein...
A

Andi99

Beiträge
54
Hallo, gibt es eine Norm die behandelt wie lang ein Kabel für eine Beleuchtung sein muss die aus der Wand kommt?

Ich beschreibe es mal: Ein zweiadriges kabel schaut aus der Wand heraus und soll mit einer Listerklemme oder Ähnlichem gesichert werden von der aus eine Wandbeleuchtung später vielleicht mal angeschlossen werden soll.

Gibt es eine Norm die beschreibt wie lang das Kabel sein muss?

Danke und schönen Abend noch.
 
Wandleuchten sind mit einer Wandauslassdose anzuschließen.
Wandauslassdose – Wikipedia

Wenn keine Leuchte verwendet wird Deckel darauf, Fertig

Klingt gut und ist auch richtig. Wenn aber ein Vermieter verlangt dass der Originalzustand hergestellt werden muss - und da schauten die Kabel 5 Zentimeter aus der Wand - gibt es da ein Maß was es zu beachten gibt? Jetzt schauen die 2 Zentimeter raus mit einer Listerklemme drauf. Ist ausreichend und auch sicher. jetzt spinnt der rum dass das nicht Normgerecht sei.
Am Ende hat er es nur auf die Kaution abgesehen.
Die ganze Anlage ist nur Schrott und total veraltet. (hat aber nichts mit Frage zu tun)
 
Es gibt keine Vorgabe wie Lang die Adern sein sollen, da Dosen heute vorgeschrieben sind.
2 cm würden mich jedoch auch ärgern.
2 Adern sind auch nicht mehr zeitgemäß.
 
Hast Du die Leitung gekürzt, oder war die bei Deinem Einzug schon so kurz?

Wenn ersteres, wirst Du Pech haben.
Wenn zweiteres, wirst Du das eventuell auch beweisen müssen.
 
Es wäre zu klären wann die Anlage erstellt wurde.
Dieser damals Normgerechte Zustand ist zu beachten.
Wenn damals Für Wandleuchten ein Kabel aus der Wand in Ordnung war ist es da in der Anlage heute auch noch.

Nach aktueller Norm muß ein Kabel auch für Deckenleuchten immer in einer Dose enden und mit Deckel verschlossen sein.
Der Deckel darf nur mit Werkzeug zu öffnen sein.

Eine Norm für die Länge von Anschlußleitungen gab es nie aber eine passende Klemme muß schon dran passen um was anschließen zu können.
Wenn die Anlage allerdings uralt ist, wundert es nicht, daß die Drähte nach häufigem Biegen und neu Anschließen auch jetzt vielleicht zu kurz geworden sind.
Das ist üblicher Verschleiß der Anlage und ist vom Vermieter zu richten.

Anders wäre das wenn du absichtlich die Adern gekappt hättest.
 
Da der TE schreibt, dass die Anlage uralt ist, hilft der Verweis auf aktuelle Normen inkl. Auslassdose auch nicht weiter.
Ich kenne keine Norm, die besagt, dass 5cm ausreichend wären, aber auch keine, die sagt, 5cm wären es nicht. (Altzustand). Gleiches für 2cm.
Wenn eine Lüsterklemme sicher (elektrisch und mechanisch) daran befestigt ist/werden kann, halte ich es für ausreichend für eine Altanlage.
Oft ist das Problem, dass das vorhandene Kabel nämlich ZU LANG ist und eingekürzt werden MUSS, um es im Lampenanschlussraum unterzubringen.

Den Vermieter würde ich fragen, auf welche zum Errichtungszeitpunkt der Anlage (da muss er dann auch das Baujahr nennen) gültige Norm er denn abzielt und was denn da drin stehen würde, mit Beleg/Auszug aus dieser Norm. Das würdest Du selbstverständlich entsprechend so wiederherstellen.
Da dann zu 99% nichts kommt, bist Du raus.
 
Danke für eure Antworten. Ich denke auch dass es keine Norm dafür gibt. Genau so glaube ich nicht dass ich als Mieter jedes Kabel so lassen muss wie es ist.
Ich habe einen Neubau mit eingeräumt wo die dreiadrigen Kabel für die Deckenbeleuchtung ca 40 cm herausschauten.
Wie soll ich die in eine Deckenlampendose bekommen?

Der Vermieter war außerdem anwesend an dem Tag als ich die Kabel gekürzt hatte. Er wußte es und hat nichts gesagt. Die Kabel standen unter Strom und ließen sich nicht abschalten da der Schalter kaputt war. Ich hatte in darauf hingewiesen.
Da war früher ein Waschbecken was aber abgebaut war und auch nicht mehr hin sollte.
Jetzt, nach 6 Jahren, will er aus dem Grund die Kaution kürzen.
Das lustige daran ist dass die Kabel von der Verteilung zu den vermeintlichen Anschluß in einem Futterrohr verlaufen. Er bräucht nur neue Kabel einfädeln.
Das aber nur mal so nebenbei.
 
Ich gehe nicht davon aus, dass das der einzige Kabelauslass in dieser Wohnung ist.
Zeige ihm die anderen Auslässe und frage ihn, nach welcher Norm diese denn errichtet und dann von Dir übernommen und nicht verändert wurden und wo laut welcher Norm jetzt ein Unterschied zu Deinem 2cm-Auslass sei. (Eine "Meinung" oder "Befinden" des Vermieters ersetzt keine Vorschrift oder Norm!)

Mach ihm klar, dass ein Kaution kürzen aus diesem Grund mit Sicherheit einen Rechtsstreit zur Folge haben werde und Dir das egal sei, weil Du rechtsschutzversichert seiest.
Für ihn würde das nur teuer werden, er hätte es aber selber in der Hand. (Wohnungsendabnahme NUR unter unabhängigen Zeugen Deinerseits und mit VOLLSTÄDNGIDEM, beidseits gegengezeichneten Übergabeprotokoll!!)
Am Ende eines Mietverhältnisses gibt es, wenn wie beschrieben auf Vermieterseite agiert wird, nicht EINEN Grund, da rücksichtsvoll zu sein oder "Milde walten" zu lassen.
 
Das ist ja nicht meine Wohnung. Ist von einer Verwandten gewesen.
Das läuft schon über einen Anwalt. Ich muss aber noch einen Bericht dafür schreiben. Darum wollte ich wissen ob es eine Norm dafür gibt.
Ich hatte ja einen dort ansässigen Elektriker beauftragt den Originalzustand wieder herzustellen. Nach Fotos die ich damals gemacht hatte.
Der hat es abgelehnt weil die ganze Installation nicht mehr nach DIN (oder Euro norm?) ist.
Der Vermieter hat die Wohnung ja auch schon abgenommen.
Jetzt kommt der mit Kaution einbehalten.
Die ganze Anlage ist hornalt. Da sind Schalter und Dosen drin die ins Museum gehören.
Eigentlich egal. Hauptsache raus aus der überteuerten Hütte.
 
Warum überlässt Du das Berichte Schreiben nicht einem Gutachter?
wenn Du das als Laie schreibst hat das doch gar kein Gewicht.
selbst wenn Du den Namen einer DIN VDE herauskramen könntest, welche das beschreibt, fehlt Dir immer noch der Zugriff auf die Norm um das nachlesen zu können und auch für den Leser des Berichtes zu verdeutlichen.
 
Mich würde mal interessieren, wie viel Kaution der Vermieter einbehalten will dafür?
 
Thema: Länge einer Leitung für Beleuchtung aus der Wand

Ähnliche Themen

Zurück
Oben