Neue Klingelanlage

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Hanspeter00789

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Mahlzeit Zusammen,

Kurz zu mir: ich bin Elektroniker für Betriebstechnik, sowie Elektromeister.

Eine Bekannte hatte mich letzt gefragt ob ich ihr eine neue Klingel denn einbauen könne. Für mich zuerst kein Problem, allerdings habe ich dann den Unterverteiler gesehen.
-Altbau ohne Fi, sowie ein haufen an Nachrüsrungen von Sicherungen, welche ein Bekannter von ihr da eingebaut hätte der Elektriker ist/wäre.
Meine Frage dazu wäre ob ich den neuen Klingeltrafo einbauen kann ohne da in der eventuellen Haftung zu stehen zwecks Nachrüstpflicht von Fi usw...
Falls nein lass ichs bleiben, keine Lust den UV neu zu machen plus kompl. Abnahme

Vielen dank vorab!
 
es gibt keine Nachrüstpflicht im Bezug auf Elektrik solange die Anlage nicht erweitert wird und sich die Nutzungsart nicht ändert. (leider)
Erst im gewerblichen Bereich ergibt sich eine Nachrüstpflicht im Bezug auf Sicherheit durch das Arbeitsschutzgesetz.

Ich würde aber generell so was empfehlen.
Ich lehne an diversen Anlagen durchaus arbeiten ab, weil diese unglaublich verbastelt sind oder uralt.
 
@Octavian1977

Ja genau das meinte ich, die Anlage isr leider Verbastelt...
Stellt sich die Frage eben ob ich den Klingeltrafo da einbauen sollte oder ehr nicht
 
Tja, da werden sich hier die Geister streiten :rolleyes:

Deswegen nur meine Meinung. Du schreibst von neue Klingel, heisst es ist eine bestehende vorhanden und du erneuerst nur den Klingeltrafo,dann meines Erachtens kein Problem. Sollte kein Klingeltrafo vorhanden sein, sprich du baust einen neu ein, dann sollte dir dein Fachverstand als Elektromeister sagen ob dies möglich ist. Heisst, ist Platz vorhanden, kannst du die nötige Versorgungsspannung sauber und ordnungsgemäß an den Klingeltrafo anbringen, dann ja. Wenn du der Meinung bist das der Verteiler direkt abgerissen werden sollte, dann logischerweise die Finger weg. Am Ende muss du verantworten ob du da einen Klingeltrafo einbauen willst, Haftung naja eigendlich Gewährleistung übernimmst du nur für das was du auch zu verantworten hast, sprich nur für die ausgeführten Arbeiten.

ABER
Grundsächlich sollte immer der Betreiber der Anlage darauf hingewiesen werden was da für "Zustände" in der Verteilung sind, auch sollte das schon mit sehr großen Nachdruck geschehen wenn es wirklich schlimm bestellt ist. Das am besten schriftlich mitsamt der Rechnung für den Einbau des Klingeltrafo mitreichen. Bilder machen vorher und nachher nicht vergessen.
Wie gesagt, nur meine Meinung ^^
 
Nur gerade in verbastelten Anlagen fasst man vorne was an und hinten fällt was ab, da würde ich die Finger von lassen wenn nicht wirklich saniert wird.
Und gerade bei Menschen die mir auch noch nahestehen kann ich erst recht so was nicht verantworten.
 
Thema: Neue Klingelanlage

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